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   BFH, 25.03.1992 - X R 100/91   

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BFH, 25.03.1992 - X R 100/91 (https://dejure.org/1992,696)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1992 - X R 100/91 (https://dejure.org/1992,696)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1992 - X R 100/91 (https://dejure.org/1992,696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nrn. 1 u. 2, § 22 Nr. 1 S. 1 u. 2
    Kein Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde Last bei Vorbehaltsnießbrauch

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 12 Nrn. 1 und 2, § 22 Nr. 1 Sätze 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Nießbrauch - Versorgungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vermögenserwerb unter Nießbrauchsvorbehalt

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 243
  • NJW 1993, 285
  • BB 1992, 1786
  • BB 1993, 275
  • DB 1992, 2422
  • BStBl II 1992, 803
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 100/91
    a) In seinem Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, 326 ff., BStBl II 1990, 847) hat er die zivilund steuerrechtliche Sonderstellung des Vermögensübergabevertrages hervorgehoben.

    In steuerrechtlicher Hinsicht beruht die Zurechnung der Versorgungsleistungen aus einer Vermögensübergabe zu den Sonderausgaben und wiederkehrenden Bezügen darauf, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt von Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (Beschluß in BFHE 161, 317, 328 f., BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c).

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob im Einzelfall die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Leibgedinges (Art. 96 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch - EGBGB -) erfüllt sind (BFHE 161, 317, 327 f., BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. b und c).

    Denn für diesen Vertragstypus ist kennzeichnend, daß der Altenteiler sein Vermögen gerade deswegen überträgt, weil er Einkünfte hieraus nicht mehr selbst erwirtschaften, sondern aus dem Ertrag des übertragenen Vermögens versorgt werden will (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 31. Oktober 1969 V ZR 138/66, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1970, 282, unter II. B. 1.; ausführlich Großer Senat in BFHE 161, 317, 326, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. a).

    Der Große Senat hat in seinem Beschluß in BFHE 161, 317, 328 f., BStBl II 1990, 847 zum rechtlichen Gesichtspunkt der vorbehaltenen Vermögenserträge ausgeführt, daß Abzug und Versteuerung der Versorgungsleistungen "zu einem ähnlichen Ergebnis" führen wie der Vorbehalt eines gegenständlich beschränkten Nießbrauchs durch den Übergeber, der mit einer entgeltlichen Nutzungsüberlassung an den Vermögensübernehmer verbunden ist.

    Der Große Senat des BFH habe in seinem Beschluß in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 "lediglich auf die typischerweise gegebene Situation abgestellt", ohne daß es insoweit auf die Verhältnisse des Einzelfalles ankäme.

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 100/91
    b) Mit Beschluß vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 3.) hat der Große Senat des BFH des weiteren entschieden: In sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarte wiederkehrende Leistungen - auch abänderbare Geldleistungen - sind Hauptanwendungsfall der in vollem Umfang abziehbaren dauernden Last.

    Die dauernde Last steht, wie vorstehend dargelegt, in einem engen rechtlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Typus der Vermögensübergabe, wie er in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und des BFH entwickelt worden ist (ausführlich Großer Senat in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 4. a und b).

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 53/83

    Prozesskosten und erbrechtliche Gleichstellungsgelder als Werbungskosten bei

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 100/91
    Mit der Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 15. Mai 1986 III R 190/82 (BFHE 147, 22, BStBl II 1986, 714), vom 26. Februar 1987 IV R 325/84 (BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772) und vom 31. März 1987 IX R 53/83 (BFH/NV 1987, 645) geht der Große Senat unausgesprochen davon aus, daß der steuerrechtlich anzuerkennende Vorbehalt eines Totalnießbrauchs steuerrechtlich nach den allgemeinen Grundsätzen über die Zurechnung von Einkünften und die Zuwendung zu behandeln ist.
  • BFH, 15.05.1986 - III R 190/82

    Mietzahlungen als Versorgungsleistungen an den Vorbehaltsnießbraucher

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 100/91
    Mit der Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 15. Mai 1986 III R 190/82 (BFHE 147, 22, BStBl II 1986, 714), vom 26. Februar 1987 IV R 325/84 (BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772) und vom 31. März 1987 IX R 53/83 (BFH/NV 1987, 645) geht der Große Senat unausgesprochen davon aus, daß der steuerrechtlich anzuerkennende Vorbehalt eines Totalnießbrauchs steuerrechtlich nach den allgemeinen Grundsätzen über die Zurechnung von Einkünften und die Zuwendung zu behandeln ist.
  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 37/81

    Voraussetzungen eines Rückauflassungsanspruchs nach Rücktritt oder Kündigung -

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 100/91
    Ein Vertrag, in dem sich der Übergeber den Nießbrauch an dem übergebenen Vermögen in vollem Umfang vorbehalten hat (sog. Totalnießbrauch), kann nicht dadurch geprägt sein, daß der Übernehmer den scheidenden Übergeber versorgt (BGH-Urteile vom 30. April 1980 V ZR 7/79, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1980, 826; vom 4. Dezember 1981 V ZR 37/81, WM 1982, 208; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 25. März 1975 BReg. 2 Z 8/75, BayObLGZ 1975, 132, 136 f., mit weiteren Nachweisen; Pecher in Münchener Kommentar, Art. 96 EGBGB Rdnr. 18).
  • BayObLG, 25.03.1975 - BReg. 2 Z 8/75
    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 100/91
    Ein Vertrag, in dem sich der Übergeber den Nießbrauch an dem übergebenen Vermögen in vollem Umfang vorbehalten hat (sog. Totalnießbrauch), kann nicht dadurch geprägt sein, daß der Übernehmer den scheidenden Übergeber versorgt (BGH-Urteile vom 30. April 1980 V ZR 7/79, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1980, 826; vom 4. Dezember 1981 V ZR 37/81, WM 1982, 208; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 25. März 1975 BReg. 2 Z 8/75, BayObLGZ 1975, 132, 136 f., mit weiteren Nachweisen; Pecher in Münchener Kommentar, Art. 96 EGBGB Rdnr. 18).
  • BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87

    Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 100/91
    Der XI. Senat des BFH hatte mit Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87 (BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526) eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleibrente zu beurteilen; er hat hierzu ausgeführt: Diese Versorgungsrente stelle auch dann kein zu Anschaffungskosten führendes Entgelt für die Vermögensübergabe dar, wenn sie nicht aus den Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden könne.
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 325/84

    Gewinn aus der Veräußerung eines unter Vorbehaltsnießbrauch erworbenen

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 100/91
    Mit der Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 15. Mai 1986 III R 190/82 (BFHE 147, 22, BStBl II 1986, 714), vom 26. Februar 1987 IV R 325/84 (BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772) und vom 31. März 1987 IX R 53/83 (BFH/NV 1987, 645) geht der Große Senat unausgesprochen davon aus, daß der steuerrechtlich anzuerkennende Vorbehalt eines Totalnießbrauchs steuerrechtlich nach den allgemeinen Grundsätzen über die Zurechnung von Einkünften und die Zuwendung zu behandeln ist.
  • BGH, 31.10.1969 - V ZR 138/66

    Unpfändbarkeit von Altenteilsbezügen

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 100/91
    Denn für diesen Vertragstypus ist kennzeichnend, daß der Altenteiler sein Vermögen gerade deswegen überträgt, weil er Einkünfte hieraus nicht mehr selbst erwirtschaften, sondern aus dem Ertrag des übertragenen Vermögens versorgt werden will (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 31. Oktober 1969 V ZR 138/66, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1970, 282, unter II. B. 1.; ausführlich Großer Senat in BFHE 161, 317, 326, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. a).
  • BGH, 30.04.1980 - V ZR 7/79
    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 100/91
    Ein Vertrag, in dem sich der Übergeber den Nießbrauch an dem übergebenen Vermögen in vollem Umfang vorbehalten hat (sog. Totalnießbrauch), kann nicht dadurch geprägt sein, daß der Übernehmer den scheidenden Übergeber versorgt (BGH-Urteile vom 30. April 1980 V ZR 7/79, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1980, 826; vom 4. Dezember 1981 V ZR 37/81, WM 1982, 208; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 25. März 1975 BReg. 2 Z 8/75, BayObLGZ 1975, 132, 136 f., mit weiteren Nachweisen; Pecher in Münchener Kommentar, Art. 96 EGBGB Rdnr. 18).
  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    bb) Hiervon ausgehend ist in der Rechtsprechung geklärt, dass dann, wenn --woran es vorliegend fehlt (s. oben zu II.1.b)-- der Übergeber aufgrund eines vorbehaltenen Nießbrauchs originär Einkünfte aus der Nutzung des (gesamten) übertragenen Vermögens erzielt, der Übergabevertrag nicht dem vorbezeichneten Sonderrecht zuzuordnen ist (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803; vgl. ferner auch BFH-Urteil vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23).
  • FG München, 04.12.2006 - 13 K 4085/04

    Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines Nießbrauchs als

    Bereits vor Ergehen des BMF-Schreibens vom 23. Dezember 1996 sei seit der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 25. März 1992 X R 100/91 am 30. September 1992 im Bundessteuerblatt (BStBl II 1992, 803) geregelt, dass die Berücksichtigung von dauernden Lasten in Fällen des Totalnießbrauchs nicht in Betracht komme.

    Dass das BMF-Schreiben vom 13. Januar 1993 mehr als neun Monate nach Ergehen des BFH-Urteils vom 25. März 1992 X R 100/91 (a.a.O.) in Textziffer 6 Satz 2 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BStBl II 1992, 526, geregelt habe, dass es aus Sicht der Finanzverwaltung nicht darauf ankomme, ob die Versorgungsleistung aus den Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden könne, komme für den Fall des Totalnießbrauchs einer Nichtanwendungsregelung für das BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91 (a.a.O.) gleich.

    Nach Ergehen der sich widersprechenden BFH-Urteile vom 23. Januar 1992 XI R 6/87 (a.a.O.) undvom 25. März 1992 X R 100/91 (a.a.O.) habe sich die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 13. Januar 1993 zu der Rechtsprechung des XI. Senats des BFH bekannt.

    Hierin kommt zum Ausdruck, dass das Rechtsinstitut "Vermögensübergabevertrag" nicht die Fälle des Vorbehaltsnießbrauchs umfasst (BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 100/91, a.a.O., undvom 14. Juli 1993 X R 54/91, a.a.O., vgl. auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BStBl II 2004, 95).

    Jedenfalls stellt die Regelung in Textziffer 6 Satz 2 des BMF- Schreibens vom 13. Januar 1993 eine Norm interpretierende Verwaltungsanweisung dar, an die das Gericht aufgrund seines Rechts zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht gebunden ist, mag die Rechtsfrage auch bereits vor Erlass der Verwaltungsanweisung höchstrichterlich (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91, a.a.O.) entschieden worden sein.

    bb) Die Verwaltung hat in Textziffer 59 Abs. 1 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 23. Dezember 1996 zwar eine Übergangsregelung dahingehend getroffen, dass die Grundsätze des Schreibens in Fällen des Totalnießbrauchs (siehe insoweit Textziffer 10 Abs. 1 letzter Spiegelstrich) nur auf Fälle anzuwenden sind, in denen die Vermögensübertragung vor dem 30. September 1992, dem Tag der Veröffentlichung des BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91, a.a.O., im Bundessteuerblatt, rechtswirksam geworden ist.

    Zum einen kann aus der Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, a.a.O., in Textziffer 6 Satz 2 des BMF- Schreibens vom 13. Januar 1993 aus den oben unter II. 1. b) bb) der Urteilsgründe dargestellten Gründen nicht ohne weiteres darauf geschlossen werden, dass trotz vorheriger Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 25. März 1992 X R 100/91, a.a.O., im Bundessteuerblatt ein Nichtanwendungserlass hinsichtlich dieser Entscheidung ergehen sollte.

  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Erwirbt jemand Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs und sagt er aus diesem Anlaß dem Übergeber zusätzlich Versorgungsleistungen zu, sind die Aufwendungen hierfür bei verfassungskonformer Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG i.d.R. nicht als dauernde Last abziehbar (Senatsurteile vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803; in BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 32/01

    Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags

    Dieser wird in der Weise rechtstechnisch verwirklicht, dass die Aufwendungen beim Übernehmer abziehbar und die entsprechenden Zuflüsse beim Übergeber steuerbar sind (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803; Beschluss vom 13. September 2000 X R 147/96, BFHE 193, 121, BStBl II 2001, 175).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Die vom Großen Senat des BFH im Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) ausgesprochene Charakterisierung der Versorgungsleistungen "als vorbehaltene Vermögenserträge" verstehe der vorlegende Senat in dem Sinne, dass durch den Abzug der dauernden Last beim Verpflichteten und durch die Erfassung wiederkehrender Erträge beim Bezieher das der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Prinzip der "vorbehaltenen Vermögenserträge" rechtstechnisch verwirklicht werde (Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803).
  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

    Erwirbt jemand Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs und sagt er aus diesem Anlaß dem Übergeber Versorgungsleistungen zu, sind die Aufwendungen hierfür bei verfassungskonformer Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1 EStG in der Regel nicht als dauernde Last abziehbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91 (BFHE 168, 243, 246, BStBl II 1992, 803) ausgeführt: Dem steuerrechtlichen Typus des Vermögensübergabevertrages können solche Vereinbarungen nicht mehr zugeordnet werden, bei denen sich der Übergeber den gesamten Ertrag des Vermögens vorbehält und ihm ohnehin die Einkünfte aus der Nutzung dieses Vermögens - originär - zugerechnet werden.

    Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, daß in sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe - insbesondere bei einem typischen Altenteilsvertrag - zusammen mit einem Inbegriff von Versorgungsleistungen ein dingliches Nutzungsrecht an einer vom Übergeber zu nutzenden Wohnung vorbehalten wird; zur Begründung wird Bezug genommen auf die Senatsurteile vom 25. März 1992 X R 196/87 (BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012) und in BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803.

  • BFH, 13.09.2000 - X R 147/96

    Versorgungsleistungen bei Übergabeverträgen

    Die vom Großen Senat des BFH in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 ausgesprochene Charakterisierung der Versorgungsleistungen "als vorbehaltene Vermögenserträge" versteht der erkennende Senat in dem Sinne, dass durch den Abzug der dauernden Last beim Verpflichteten und durch die Erfassung wiederkehrender Einkünfte beim Bezieher das der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Prinzip der "vorbehaltenen Vermögenserträge" rechtstechnisch verwirklicht wird (Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 152/97

    Abziehbarkeit der Ausgleichsrente nach § 1587g BGB als SA

    Der besagte Transfer wird nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in der Weise rechtstechnisch verwirklicht, dass die Aufwendungen beim Übernehmer abziehbar und die entsprechenden Zuflüsse beim Übergeber steuerbar sind (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803; Beschluss vom 13. September 2000 X R 147/96, BFHE 193, 121, BStBl II 2001, 175).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 39/98

    Sonderausgaben - Kein Abzug des Zinsanteils einer Gegenleistungsrente

    Dieser wird in der Weise rechtstechnisch verwirklicht, dass die Aufwendungen beim Übernehmer abziehbar und die entsprechenden Zuflüsse beim Übergeber steuerbar sind (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803; Beschluss vom 13. September 2000 X R 147/96, BFHE 193, 121, BStBl II 2001, 175).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 10/99

    Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer

    a) Das Grundstück in A ist unter Vorbehalt des Nießbrauchs zugunsten der Übergeber übertragen worden: Die Übertragung von Vermögen unter Totalnießbrauchsvorbehalt ist nach ständiger Rechtsprechung kein dem Vertragstypus der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen vergleichbares Rechtsgeschäft; selbst wenn --entgegen der ausdrücklichen Regelung im Vertrag-- die "Versorgungsleistungen" auch als im Zusammenhang mit der Übertragung dieses Grundstücks stehend zu beurteilen wären, wären diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1 EStG abziehbar (z.B. Senatsurteile vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, 246, BStBl II 1992, 803; vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19).
  • BFH, 15.10.2003 - X R 29/01

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich; Ausgleichsrente nach § 1587g BGB

  • BFH, 26.07.1995 - X R 91/92

    Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung kommt beim Übernehmer eines im Wege der

  • FG Brandenburg, 16.04.1997 - 2 K 616/96

    Steuerliche Behandlung der Übertragung eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten

  • FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99

    Abgrenzung dauernde Last gegenüber Unterhaltsrente; Zur Abgrenzung der dauernden

  • FG Thüringen, 12.11.1998 - II 118/95

    Mietvertrag unter nahen Angehörigen bei vorweggenommener Erbfolge; zum

  • FG Hamburg, 18.06.1996 - I 185/93

    Abzugsfähigkeit betrieblich veranlasster Rentenzahlungen; Berücksichtigung von

  • FG Baden-Württemberg, 06.03.1996 - 14 K 556/91

    Einordnung von monatlichen Geldleistungen und Unterhaltsleistungen aufgrund eines

  • FG Münster, 18.08.2004 - 1 K 5137/00

    Dauernde Lasten

  • FG Thüringen, 15.08.1996 - II 161/95

    Sonderausgaben in Form dauernder Last oder Rente; Aufwendungen für Nebenkosten

  • FG München, 29.10.2002 - 2 K 782/98

    Keine Anerkennung einer dauernden Last bei Übergabe eines Zweifamilienhauses,

  • FG Düsseldorf, 24.02.2000 - 10 K 3539/96

    Einfamilienhaus; Rente; Sonderausgaben; Dauernde Last; Versorgungsleistung;

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