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Rechtsprechung
   BFH, 18.09.2002 - X R 108/96 (1)   

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BFH, 18.09.2002 - X R 108/96 (1) (https://dejure.org/2002,2443)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2002 - X R 108/96 (1) (https://dejure.org/2002,2443)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2002 - X R 108/96 (1) (https://dejure.org/2002,2443)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Objekt im Sinne der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel - Miteigentumsanteil an einem Grundstück - Ansatz eines Gewinns aus gewerblichem Grundstückshandel bei der Einkommensteuer - Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze - Rechtsprechung zur Objektzählung - ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerung von weniger als vier Objekten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
    Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
    Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
    Das zweite BMF-Schreiben (2004)
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
    Objekte i.S.d. Drei-Objekt-Grenze
    Mehrfamilienhaus

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2
    Drei-Objekte-Grenze; Gewerbebetrieb; Grundstückshandel; Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.) stellt die Drei-Objekt-Grenze keine Mindestgrenze in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit dar.

    aa) Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nichtsteuerbaren Sphäre sowie den anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 bis 7 EStG) andererseits ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen (BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, 618, unter C. I.; in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. II.).

    Soweit der erkennende Senat die Auffassung vertreten hat, dass die Drei-Objekt-Grenze nur für den reinen Handel und nicht auf Fälle der Veräußerung nach Bebauung anzuwenden sei (Vorlagebeschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332), ist ihm der Große Senat des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 nicht gefolgt.

    Der Große Senat hat in seinem Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 jedoch betont, dass der Drei-Objekt-Grenze nur eine indizielle Bedeutung zukommt und auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten besondere Umstände auf eine gewerbliche Betätigung schließen lassen können.

    Das FG wird nun auf der Grundlage des Beschlusses in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 zu prüfen haben, ob ein vom Großen Senat ausdrücklich und beispielhaft anerkannter Ausnahmefall vorliegt oder andere gewichtige Umstände auf eine gewerbliche Betätigung auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten schließen lassen.

    Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus übernommen, kann auch dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht vorliegen, wenn keiner der vom Großen Senat in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 angesprochenen Ausnahmefälle greift.

  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99

    Gewerblicher Grundstückshandel unter der Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
    So wie die Errichtung von Gebäuden auf fremden Grundstücken oder die Errichtung eines Gebäudes auf verkauftem Grund und Boden die Gewerblichkeit indiziert (vgl. BFH-Urteil vom 13. August 2002 VIII R 14/99, BFH/NV 2002, 1535), kann sich auch aus dem Verhalten des Steuerpflichtigen vor, während oder nach der Bauphase eine unbedingte Veräußerungsabsicht ergeben.

    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der Kläger außerdem hauptberuflich einer Tätigkeit nachgeht, die der Baubranche zuzurechnen ist (vgl. BFH in BFH/NV 2002, 1535).

  • BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90

    Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
    Denn erst eine solche Teilung schafft die zivilrechtliche Voraussetzung für das Entstehen selbständiger Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238, 239; vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94; vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170).

    Werden hingegen innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --in der Regel fünf Jahre-- zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens vier Objekte veräußert, kann von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, und vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007).

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
    Wird allerdings ein Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (§§ 3 Abs. 2, 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG) gestellt, so spricht dies bereits eher für eine von Anfang an bestehende bedingte Verkaufsabsicht (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 145).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
    Hierfür ist nicht erforderlich, dass die Tätigkeit für das Publikum erkennbar ist; es genügt bereits die Erkennbarkeit für die beteiligten Kreise, ohne dass die Leistungen einer Mehrzahl von Interessenten angeboten werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1991 X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
    Der I. Senat des BFH und der erkennende Senat haben durch Urteile vom 18. Mai 1999 I R 118/97 (BFHE 188, 561, BStBl II 2000, 28) und vom 15. März 2000 X R 130/97 (BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530) für Fälle des Erwerbs eines bebauten Grundstücks und dessen anschließender Veräußerung entschieden, Objekte im Sinne der sog. Drei-Objekt-Grenze könnten nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sein.
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
    Denn erst eine solche Teilung schafft die zivilrechtliche Voraussetzung für das Entstehen selbständiger Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238, 239; vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94; vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170).
  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel unter

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
    Dementsprechend hat der BFH die zur Vermietung an verschiedene Interessenten bestimmten Wohneinheiten eines ungeteilten Mehrfamilienhauses als rechtlich unselbständige Teile des Gesamtobjekts beurteilt (BFH-Urteil vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65, unter 3.).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
    Werden hingegen innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --in der Regel fünf Jahre-- zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens vier Objekte veräußert, kann von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, und vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007).
  • BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90

    Wertung von Grundstücksgeschäften als gewerbliche Tätigkeit - Veräußerung

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
    Denn erst eine solche Teilung schafft die zivilrechtliche Voraussetzung für das Entstehen selbständiger Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238, 239; vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94; vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170).
  • BFH, 07.12.1995 - IV R 112/92

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf eines Grundstücks, das noch am gleichen

  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem

  • BFH, 16.05.2002 - III R 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf von Eigentumswohnungen

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Niedersachsen, 21.05.1996 - VII 317/95
  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

    Nach dem Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. a.E. stellt die "Drei-Objekt-Grenze" keine Mindestgrenze in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit dar (ebenso BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455; vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291, sowie BFH-Beschluss vom 23. Januar 2004 IV B 3/03, BFH/NV 2004, 781, 782).

    Im Streitfall ist der Kläger im Sinne der Rechtsprechung wiederholt tätig geworden, weil er zwei in Eigentumswohnungen aufgeteilte Mehrfamilienhäuser in zwei verschiedenen Kaufverträgen an zwei verschiedene Erwerber mit Gewinnerzielungsabsicht veräußert hat (vgl. auch BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 455, und in BFH/NV 2003, 1291, m.w.N.).

    Unter einem Objekt im Sinne des gewerblichen Grundstückshandels ist jedes einzelne Immobilienobjekt zu verstehen, das selbständig veräußert und genutzt werden kann (zum Objektbegriff BFH-Urteile vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BFHE 199, 246, BStBl II 2002, 571; in BFH/NV 2003, 455, m.w.N.).

    Indes liegen insoweit weder rechtlich noch wirtschaftlich vergleichbare Sachverhalte vor (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 455, m.w.N.).

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Erst eine solche Teilung schafft die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung selbständiger Wirtschaftsgüter (BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455).

    Der BFH hat allerdings in Anwendung der Entscheidung des Großen Senats inzwischen mehrfach, insbesondere bei Bebauungsfällen (Urteil in BFH/NV 2003, 455; Beschluss vom 20. Juni 2003 XI S 21/02, BFH/NV 2003, 1555), bei zwei bzw. sogar nur einem Objekt einen gewerblichen Grundstückshandel angenommen (vgl. Urteile vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98, BFH/NV 2003, 742; vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286; vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291; Beschluss vom 16. Juli 2003 X B 7/03, BFH/NV 2003, 1423; dazu auch Korth, Aktuelles Steuerrecht 2003, 211 ff.).

  • BFH, 03.08.2004 - X R 40/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff,

    Nachhaltigkeit wurde hingegen bejaht, wenn mehrere Grundstücksparzellen (BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6) oder Miteigentumsanteile (BFH-Urteil vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700) in verschiedenen Verträgen verkauft werden, sowie bei der Veräußerung von zwei Objekten in zwei verschiedenen Kaufverträgen (Senatsurteil vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 36/06

    Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines

    Erst eine solche Teilung schafft die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung selbstständiger Wirtschaftsgüter (Senatsurteil vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455).
  • FG Köln, 29.04.2003 - 8 K 7540/99

    Errichtung nur eines Gewerbeobjekts (Supermarkt)

    Diesen für eine unbedingte Veräußerungsabsicht und gegen eine private Vermögensverwaltung sprechenden Indizien steht nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.2002 X R 5/00 a. a. O. und X R 108/96, BFH/NV 2003, 455) gleich, wenn der Steuerpflichtige das Bauvorhaben nur kurzfristig finanziert, bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen schaltet, vor Fertigstellung des Objekts einen Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber schließt oder Gewährleistungspflichten über das bei Privatverkäufen übliche Maß hinaus übernimmt; umso mehr gilt dies, wenn der Steuerpflichtige die unbedingte Veräußerungsabsicht zweifelsfrei bekundet oder in sonstiger Weise dokumentiert.

    Die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückhandels erforderliche unbedingte Veräußerungsabsicht ergibt sich im Streitfall aus der Tatsache, dass der Kläger bereits während der Bauphase über seinen Architekten Verkaufsverhandlungen mit dem späteren Erwerber aufgenommen hat (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.2002 X R 108/96, a.a.O. und X R 5/00, a.a.O.).

    Der Rechtsprechung des 10. Senates des BFH ist dies nach Ansicht des erkennenden Senates jedenfalls in dieser Stringenz nicht zu entnehmen ( BFH-Urteile vom 18.9.2002 X R 5/00 a.a.O., X R 183/96 a.a.O. und X R 108/96 a.a.O.).

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 56/99

    Gewerblicher Grundstückshandel beim Verkauf von Doppelhaushälften

    Denn nur eine solche Teilung schafft die zivilrechtliche Voraussetzung für das Entstehen selbständig veräußerbarer Wirtschaftsgüter (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455, m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2005 - X R 74/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer -

    Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels auch im Falle des Ankaufs und der Veräußerung von weniger als vier Objekten angenommen hat (vgl. hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. der Gründe, und BFH-Urteile vom 13. August 2002 VIII R 14/99, BFHE 199, 551, BStBl II 2002, 811; vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455, und vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286), liegen die hierfür von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen ersichtlich nicht vor.
  • BFH, 16.09.2009 - X R 48/07

    Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks -

    Erst eine solche Teilung schafft die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung selbstständiger Wirtschaftsgüter (Senatsurteil vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455).
  • FG Münster, 16.03.2005 - 10 K 1121/05

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH -

    Erst eine solche Teilung schafft die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung selbständiger Wirtschaftsgüter (BFH-Urteil vom 18.09.2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455).
  • FG Münster, 16.03.2005 - 10 K 1203/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Erst eine solche Teilung schafft die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung selbständiger Wirtschaftsgüter (BFH-Urteil vom 18.09.2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455).
  • BFH, 30.01.2006 - X B 116/05

    Divergenz; Verfahrensmangel; übergangener Beweisantrag

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93

    Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ;

  • FG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - 7 K 51/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Bebauung von zwei Grundstücken mit jeweils

  • FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04

    Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ; Erzielung

  • BFH, 03.07.2007 - IV B 27/06

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • FG Münster, 05.12.2003 - 4 K 2382/98

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage - Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Düsseldorf, 06.06.2008 - 18 K 986/03

    Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides bei Umqualifizierung der gewerblichen

  • FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01

    Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen

  • FG Münster, 01.07.2004 - 6 K 1584/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten

  • FG Münster, 10.11.2004 - 6 K 5669/03

    Nachhaltigkeit bei Veräußerung nur eines Objekts

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke;

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Rechtsprechung
   BFH, 22.10.1998 - X R 108/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9549
BFH, 22.10.1998 - X R 108/96 (https://dejure.org/1998,9549)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1998 - X R 108/96 (https://dejure.org/1998,9549)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - X R 108/96 (https://dejure.org/1998,9549)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 22.10.1998 - X R 108/96
    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Anschaffung eines unbebauten Grundstücks, die anschließende Bebauung mit Wohngebäuden und die in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang hiermit stehende Veräußerung als Gewerbebetrieb beurteilt werden kann, ist Gegenstand einer Vorlage des erkennenden Senats (Beschluß vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332) an den Großen Senat des Bundesfinanzhofs (Az. GrS 1/98).
  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Auszug aus BFH, 22.10.1998 - X R 108/96
    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Anschaffung eines unbebauten Grundstücks, die anschließende Bebauung mit Wohngebäuden und die in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang hiermit stehende Veräußerung als Gewerbebetrieb beurteilt werden kann, ist Gegenstand einer Vorlage des erkennenden Senats (Beschluß vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332) an den Großen Senat des Bundesfinanzhofs (Az. GrS 1/98).
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