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   BFH, 23.10.1996 - X R 109/93   

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https://dejure.org/1996,5170
BFH, 23.10.1996 - X R 109/93 (https://dejure.org/1996,5170)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1996 - X R 109/93 (https://dejure.org/1996,5170)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - X R 109/93 (https://dejure.org/1996,5170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Überschußerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6
    Anschaffung; Unentgeltlicher Erwerb; Vorkosten; Wohneigentumsförderung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.03.1992 - X R 113/89

    Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )

    Auszug aus BFH, 23.10.1996 - X R 109/93
    Es erkannte das Mietverhältnis zwischen dem Kläger und seinen Großeltern ebenfalls nicht an, ließ aber die als Werbungskosten geltend gemachten Zinsen und den Erhaltungsaufwand, soweit sie anteilig auf die vom Kläger genutzte Wohnfläche entfielen, als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG zum Abzug zu, da nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. März 1992 X R 113/89 (BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886) dem Eigentümer der Vorkostenabzug auch bei unentgeltlichem Erwerb zustehe.

    Der Senat hatte im Urteil in BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886, auf das sich das FG gestützt hat, für den Fall einer Einzelrechtsnachfolge im Wege der Schenkung entschieden, als Anschaffung sei auch der unentgeltliche Erwerb anzusehen.

  • BFH, 13.01.1993 - X R 53/91

    Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG nur bei entgeltlichem Erwerb der Wohnung

    Auszug aus BFH, 23.10.1996 - X R 109/93
    Mit der Revision rügt das FA Divergenz zu dem BFH-Urteil vom 13. Januar 1993 X R 53/91 (BFHE 170, 186 [BFH 13.01.1993 - X R 53/91], BStBl II 1993, 346).

    In Abkehr von diesem Urteil ist der Senat bei der Entscheidung über den Erwerb einer Wohnung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu der Auffassung gelangt, daß unter Anschaffung i. S. von § 10 e Abs. 6 EStG nur der entgeltliche Erwerb zu verstehen ist (Urteil in BFHE 170, 186 [BFH 13.01.1993 - X R 53/91], BStBl II 1993, 346).

  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus BFH, 23.10.1996 - X R 109/93
    Der Senat nimmt auf die Gründe dieses Urteils Bezug (vgl. auch Senatsurteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704, und vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704, und vom 15. Dezember 1993 X R 23/93, BFH/NV 1994, 707).
  • BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86

    Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein

    Auszug aus BFH, 23.10.1996 - X R 109/93
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Überschuß oder Verlust) sind steuerrechtlich nur zu berücksichtigen, wenn der Vermieter beabsichtigt, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z. B. BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, m. w. N.).
  • BFH, 15.12.1993 - X R 23/93

    Anschaffung i.S.d. § 10 e Abs. 6 EStG

    Auszug aus BFH, 23.10.1996 - X R 109/93
    Der Senat nimmt auf die Gründe dieses Urteils Bezug (vgl. auch Senatsurteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704, und vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704, und vom 15. Dezember 1993 X R 23/93, BFH/NV 1994, 707).
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