Rechtsprechung
   BFH, 05.05.1993 - X R 111/91   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 157 Abs. 1 Satz 2, §§ 169 ff., § 174 Abs. 4 und Abs. 5

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verjährung von Steuerschulden - Mitglied einer Anwaltssozietät als Testamentsvollstrecker - Umsatzsteuer zunächst durch Sozietät - Aufhebung im Rechtsmittelverfahren - Festsetzung gegen Mitglied - Festsetzungsverjährung - Auslegung von § 174 Abs. 4 und 5 AO - Einengung des Wortlauts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen: Bescheid gegenüber Dritten nach Ablauf der Festsetzungsfrist

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 171, 400
  • BB 1993, 1936
  • DB 1993, 2111
  • BStBl II 1993, 817



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)  

  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 65/93  

    Darlehen zwischen nahen Angehörigen: Änderung des Steuerbescheides des

    Die Verjährungsregelung des § 174 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 174 Abs. 4 Satz 3 AO 1977 (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Mai 1993 X R 111/91, BFHE 171, 400, BStBl II 1993, 817) kommt hier nicht zum Zuge.
  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/02  

    Änderung eines durch Gericht aufgehobenen Steuerbescheids einer

    Denn die Rechtsfrage, ob gegenüber einem Dritten die Rechtsfolgen des § 174 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 174 Abs. 4 AO 1977 nur ausgelöst werden können, wenn er vor Ablauf der Festsetzungsfrist zu dem Verfahren hinzugezogen oder beigeladen worden ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 1993 X R 111/91, BFHE 171, 400, BStBl II 1993, 817; vom 13. April 2000 V R 25/99, BFH/NV 2001, 137, m.w.N.), ist im Streitfall nicht entscheidungserheblich.

    aa) Nach der Rechtsprechung des BFH ist "Dritter" i.S. des § 174 Abs. 5 AO 1977, wer im ursprünglichen Bescheid nicht als Steuerschuldner (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO 1977) angegeben war (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 171, 400, BStBl II 1993, 817).

  • BFH, 10.11.1993 - I R 20/93  

    Nichtigkeit eines Bescheides nur bei schwerwiegenden und offenkundigen Fehlern

    Dritter ist in diesem Zusammenhang jeder, der in dem fehlerhaften Steuerbescheid nicht als Steuerschuldner angegeben war (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 ; BFH-Urteil vom 05.05.1993 X R 111/91, BFHE 171, 400, BStBl II 1993, 817 [Verweis FU: "BStBl II 1993, 817"]).

    Zwar ist § 174 Abs. 4 AO 1977 nach Auffassung des X. Senats des BFH Dritten gegenüber nur anwendbar, wenn diese vor Eintritt der Festsetzungsverjährung an dem Verfahren beteiligt wurden, das zur Aufhebung oder Änderung des fehlerhaften Steuerbescheids geführt hat (s. BFH-Urteil in BFHE 171, 400, BStBl II 1993, 817 [Verweis FU: "BStBl II 1993, 817"]).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht