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   BFH, 13.10.1993 - X R 112/92   

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BFH, 13.10.1993 - X R 112/92 (https://dejure.org/1993,1977)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1993 - X R 112/92 (https://dejure.org/1993,1977)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - X R 112/92 (https://dejure.org/1993,1977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist - Verschulden des Prozessvertreters bei Fristversäumung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch -

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 112/92
    Zur Organisationspflicht gehört es, eine Ausgangskontrolle zu schaffen, die ausreichende Gewähr dafür bietet, daß fristwahrende Schriftstücke nicht über den Fristablauf hinaus im Büro liegenbleiben (Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266).

    Die Eintragung im Kontrollbuch gewährleistet eine Überwachung der Fristensache bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Absendung des fristwahrenden Schriftstücks in einem Postausgangsbuch festgehalten wird und die Frist auf der Grundlage letzterer Eintragung gelöscht wird (BFH in BFHE 155, 275, 278, BStBl II 1989, 266).

    Ein Mangel der von der Rechtsprechung geforderten Fristenkontrolle muß für die Versäumung der Frist ursächlich sein (Senatsurteil in BFHE 155, 275, 278, BStBl II 1989, 266 m.w.N.).

  • BFH, 01.03.1989 - X R 198/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 112/92
    Er muß lediglich durch geeignete Anordnungen dafür sorgen, daß er selbst die Fristberechnung in ungewöhnlichen oder zweifelhaften Fällen kontrolliert (BFH-Beschluß vom 1. März 1989 X R 198/87, BFH/NV 1989, 711).
  • BFH, 26.05.1977 - V R 139/73

    Ordnungsgemäße Führung einer Fristenkartei - Organisation der Fristenüberwachung

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 112/92
    Es hat damit offenbar auf einen Rechtsgrundsatz des BFH-Urteils vom 26. Mai 1977 V R 139/73 (BFHE 122, 251, BStBl II 1977, 643) abgehoben, wonach mit der Vorlage der Fristensache an den Bearbeiter dieser die volle Verantwortung für die fristgerechte Bearbeitung der Sache trägt.
  • BGH, 21.06.1988 - VI ZB 14/88

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die aufgrund einer

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 112/92
    Mit dieser Begründung hat es die Rechtsprechung als eine Fehlerquelle bei der Behandlung von Fristsachen angesehen, wenn eine Anweisung zur weiteren Bearbeitung eines solchen Vorgangs in der Weise erteilt wird, daß diese ohne zusätzliche organisatorische Vorkehrung auf dem Schreibtisch einer Bürokraft abgelegt wird (BGH-Beschlüsse vom 21. Juni 1988 VI ZB 14/88, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 2804, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1989, 449; vom 4. Oktober 1988 VI ZB 12/88, BGHR, ZPO § 233, Fristenkontrolle 8).
  • BFH, 09.07.1992 - V R 62/91

    Anforderungen an das Vorliegen eines sogenanten "Büroversehens" als Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 112/92
    Ein Prozeßvertreter darf mechanische Tätigkeiten untergeordneter Art einer zuverlässigen Bürokraft überlassen; hierzu gehören auch die Berechnung einfacher und in dem jeweiligen Büro geläufiger Fristen (BFH-Beschluß vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251 m.w.N.), die Eintragung in das Fristenkontrollbuch und die weitere Kontrolle der Fristen.
  • BFH, 06.06.1989 - VII B 16/89

    Zulässigkeit einer bedingt eingelegten Beschwerde

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 112/92
    Zur Begründung ist eine substantiierte und in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb dieser Zweiwochenfrist erforderlich (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Juni 1989 X R 5/85, BFH/NV 1990, 117).
  • BGH, 04.10.1988 - VI ZB 12/88

    Anforderungen an Büroorganisation bei Abwesenheit des Rechtsanwalts und

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 112/92
    Mit dieser Begründung hat es die Rechtsprechung als eine Fehlerquelle bei der Behandlung von Fristsachen angesehen, wenn eine Anweisung zur weiteren Bearbeitung eines solchen Vorgangs in der Weise erteilt wird, daß diese ohne zusätzliche organisatorische Vorkehrung auf dem Schreibtisch einer Bürokraft abgelegt wird (BGH-Beschlüsse vom 21. Juni 1988 VI ZB 14/88, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 2804, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1989, 449; vom 4. Oktober 1988 VI ZB 12/88, BGHR, ZPO § 233, Fristenkontrolle 8).
  • BFH, 09.05.1961 - I 237/60 S

    Einlegung eines Rechtsmittel bei Vorliegen des Bescheids und Kenntnis durch den

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 112/92
    Die Einhaltung der Frist muß durch tägliche Einsichtnahme in den Fristenkalender gesichert werden (grundlegend BFH-Urteil vom 9. Mai 1961 I 237/60 S, BFHE 73, 491, BStBl III 1961, 445).
  • BFH, 11.01.1983 - VII R 92/80

    Fristwahrung - Hilfspersonen - Unterstützung

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 112/92
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß er alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen geeignet sind, eine Fristversäumnis auszuschließen, und daß er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für das Befolgen seiner Anordnung Sorge trägt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 11. Januar 1983 VII R 92/80, BFHE 137, 399, BStBl II 1983, 334).
  • BFH, 02.06.1989 - X R 5/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen des

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 112/92
    Zur Begründung ist eine substantiierte und in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb dieser Zweiwochenfrist erforderlich (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Juni 1989 X R 5/85, BFH/NV 1990, 117).
  • BFH, 08.04.1992 - II R 73/91

    Beurteilung des schuldhaften Versäumens der Revisionsfrist beim Antrag auf

  • BGH, 20.06.1991 - VII ZB 18/90

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist für

  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZB 38/91

    Eigenveranrwortung des Rechtsanwalts bei der Fristenprüfung

  • BFH, 31.07.2001 - III B 46/01

    Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beschwerdefrist - Frist -

    Ein Bevollmächtigter ist verpflichtet, seinen Bürobetrieb so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, m.w.N.).

    Dazu gehört auch die Berechnung einfacher und in dem jeweiligen Büro geläufiger Fristen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 328, m.w.N.), die Eintragung in das Fristenkontrollbuch und die weitere Kontrolle derartiger Fristen.

    Allerdings setzt das voraus, dass alle Vorkehrungen dafür getroffen worden sind, die nach vernünftigem Ermessen geeignet sind, ein Fristversäumnis auszuschließen und der Prozessvertreter insbesondere durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokraft für das Befolgen seiner sachgerechten Anordnungen Sorge trägt (BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 328, m.w.N.).

    c) Ungeachtet eines möglichen unverschuldeten Büroversehens bleibt der Prozessvertreter stets verpflichtet, den Fristablauf eigenverantwortlich nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der fristgebundenen Handlung vorgelegt wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 328).

    Dies gilt gleichermaßen, wenn ihm die Akte bei der Bearbeitung der Sache nicht vorgelegen hat (BFH-Beschlüsse vom 8. April 1992 II R 73/91, BFH/NV 1992, 829, 830, m.w.N., und in BFH/NV 1994, 328).

  • BFH, 14.05.2002 - IX R 31/00

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters

    e) Hieraus folgt für den Streitfall: Zwar fordert die ständige Rechtsprechung im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsgesuch, mit dem das fristgerechte Absenden eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks behauptet wird, als objektives Beweismittel u.a. das Festhalten der Absendung in einem Postausgangsbuch und die Löschung der Frist auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch und deshalb auch die Vorlage dieser Urkunden als präsente Beweismittel (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328; BFH-Beschluss vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; vgl. aber auch BGH-Urteil vom 11. Januar 2001 III ZR 148/00, NJW 2001, 1577).
  • BFH, 03.08.2005 - IX B 26/05

    Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch

    Zu den insoweit vorzulegenden objektiven Beweismitteln gehört insbesondere ein Postausgangsbuch (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328).
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 41/01

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

    Dessen Versehen bei der Eintragung der Frist muss die Prozessbevollmächtigte deshalb nicht als eigenes Verschulden vertreten (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, zu 2.).
  • BFH, 19.12.2006 - IX R 41/05

    Versäumung der Revisionsfrist; Rechtzeitigkeit der Revisionsschrift

    Ist wie hier zwischen den Beteiligten streitig, ob die behaupteten Tatsachen in der vom FA zur Glaubhaftmachung seines Wiedereinsetzungsgesuchs vorgelegten Dokumentation seiner Absendevorgänge zutreffen --wie hier das behauptete Absendedatum 22. November 2005 statt einer von den Klägern behaupteten Absendung nach dem 24. November 2005--, hat sich das Gericht die aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnende Überzeugung über die rechtzeitige Absendung (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 2002 XI B 176/01, BFH/NV 2002, 1280; vom 19. August 2002 IX B 179/01, BFH/NV 2003, 138; vom 7. Juli 2003 II B 5/03, BFH/NV 2003, 1440) im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes ggf. auch durch Beweisaufnahme zu verschaffen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 138).
  • BFH, 05.11.1998 - I R 90/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristenkontrollbuch und Ausgangskontrolle

    Fristen dürfen im Fristenkontrollbuch erst auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch gelöscht werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002; vom 17. Februar 1993 VIII R 61/91, BFH/NV 1993, 614; vom 9. April 1987 V B 111/86, BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441; BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266).
  • BFH, 21.02.1995 - VIII R 76/93

    Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist

    Der Prozeßbevollmächtigte konnte seine Angaben durch Vorlage von Fotokopien des Postausgangsbuchs und des Schriftsatzes vom 13. Dezember 1993 glaubhaft machen (BFH-Beschluß vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328).
  • BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Wird geltend gemacht, daß ein fristwahrendes Schriftstück bei der Postbeförderung verlorengegangen sei, dann gehört zu den in Betracht kommenden objektiven Beweismitteln insbesondere die Eintragung einer Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung des fristwahrenden Schriftstücks in einem Postausgangsbuch und die Löschung der Frist auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328).
  • BFH, 13.03.2013 - X R 16/11

    Anforderungen an die Büroorganisation für die Gewährung von Wiedereinsetzung

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass er alle Vorkehrungen getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen geeignet sind, eine Fristversäumnis auszuschließen, und er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für das Befolgen seiner Anordnungen Sorge trägt (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, unter 2.).
  • BFH, 09.02.2004 - VIII R 56/03

    Wiedereinsetzung nur bei ausreichender Postausgangskontrolle

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Prozessbevollmächtigter verpflichtet ist, seinen Bürobetrieb so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, m.w.N.).
  • BFH, 23.12.2002 - IV B 9/02

    Wiedereinsetzung; Beweiskraft eines Sendeprotokolls

  • BFH, 02.09.2005 - I R 117/04

    Wiedereinsetzung; Erkrankung von Mitarbeitern

  • FG Köln, 27.10.2016 - 15 K 748/16

    Rechtmäßige Nachforderung von Lohnsteuer sowie von Solidaritätszuschlag und

  • BFH, 23.10.2002 - X B 56/02

    Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des Prozessvertreters

  • BFH, 07.02.1997 - III B 146/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist trotz

  • BFH, 17.05.1994 - IV R 22/93

    Voraussetzungen für Beginn des Laufs der Revisionsfrist mit der Zustellung des

  • BFH, 28.04.2003 - V B 241/02

    Wiedereinsetzung bei Büroversehen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2012 - 15 A 965/10

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhinderung der

  • BFH, 21.01.2003 - X B 118/02

    Wiedereinsetzung

  • BFH, 14.12.1999 - IV R 61/99

    Revisionsfrist - Wiedereinsetzung - Prozessbevollmächtigter

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.10.2017 - 4 K 4239/14

    Ordnungsgemäße Klageerhebung erfordert Angabe der ladungsfähigen Anschrift -

  • BFH, 02.09.2005 - I R 117/05

    Vorliegen einer Betriebsstätte in Deutschland nach Art. 5 des Abkommens zwischen

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.08.1999 - 3 K 1655/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumen der Klagefrist; Verschulden des

  • FG Hamburg, 13.09.1999 - I 625/98

    Erforderlichkeit einer Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftstücken;

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