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   BFH, 17.07.1991 - X R 114/89   

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https://dejure.org/1991,5250
BFH, 17.07.1991 - X R 114/89 (https://dejure.org/1991,5250)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1991 - X R 114/89 (https://dejure.org/1991,5250)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1991 - X R 114/89 (https://dejure.org/1991,5250)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.03.1981 - VIII R 195/77

    Werbungskosten - Reisekosten - Hauskauf

    Auszug aus BFH, 17.07.1991 - X R 114/89
    Ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang war von dem Zeitpunkt an anzunehmen, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen ließ, daß ein Steuerpflichtiger den Entschluß, durch die Errichtung oder den Erwerb eines Gebäudes die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zu begründen, endgültig gefaßt hatte (BFH-Urteil vom 10. März 1981 VIII R 195/77, BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470, unter 2 b).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 17.07.1991 - X R 114/89
    Nach der Rechtslage vor 1987 konnten vor Bezug entstandene Aufwendungen - unabhängig davon, ob sie zum beabsichtigten Erfolg führten - als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung bestand (z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 2 a, m. w. N.).
  • FG Köln, 09.09.1998 - 11 K 5000/94

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Werbungskosten

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  • FG Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 12 K 143/91

    Umfang der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen als sogenannte Vorbezugskosten

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  • FG Rheinland-Pfalz, 25.10.1995 - 1 K 1432/95

    Abgabenordnung; nachträgliches Bekanntwerden fehlender Eigennutzung einer Wohnung

    Ihrem Anwendungsbereich nach setzt die genannte Vorschrift voraus, daß es tatsächlich zu einer Herstellung (= Fertigstellung) bzw. Anschaffung einer Wohnung im Sinne des § 10 e Abs. 1 EStG durch den Steuerpflichtigen kommt, d. h., das Bauvorhaben verwirklicht wird (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 - X R 6/91 , BStBl II 1991, 916, 917 re.Sp.; X R 114/89, BFH/Nv 1992, 27, 28 re.Sp.; X R 118/90, BFH/NV 1992, 29 und X R 120/90, BFH/Nv 1992, 293) und - wenn die vorgenannte Voraussetzung erfüllt ist - die (fertiggestellte bzw. entgeltlich erworbene) Wohnung auch tatsächlich eigenen Wohnzwecken zugeführt wird (Urteile der Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 5. April 1995 - 1 K 2126/93, NWB-Eilnachrichten Nr. 1222/95; Köln vom 22. Juni 1994, EFG 1994, 1096 mit weiteren Nachweisen; des Hessischen Finanzgerichts vom 19. November 1990, EFG 1991, 189 sowie BMF-Schreiben vom 31. Dezember 1994, Tz. 87 und 98, Anhang 33 zum amtlichen Einkommensteuerhandbuch 1994).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1998 - 1 K 3318/97

    Einkommensteuer; steuerliche Berücksichtigung von Vermögensverlusten

    Denn ein diesbezüglicher Abzug erfordert nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut einen unmittelbaren Zusammenhang der Aufwendungen mit einer später tatsächlich hergestellten oder angeschafften und eigenen Wohnzwecken zugeführten Wohnung (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91 , BStBl II 1991, 916; X R 114/89, BFH/NV 1992, 27; X R 118/90, BFH/NV 1992, 29 und X R 190/90, BFH/NV 1992, 293).
  • FG München, 15.10.1997 - 1 K 1687/95
    Es fehlt dann an der in § 1Oe Abs. 6 EStG vorausgesetzten Verwirklichung des Bauvorhabens (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -;BFH-; vom 17.7.1991 × R/91, BStBl II 1991, 916, und vom 17.7.1991 × R 114/89, BFH/NV 1992, 27).
  • FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 14 K 106/93

    Berechnung eines Spekulationsgewinns; Begriff der Werbungskosten bei

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