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   BFH, 28.07.1999 - X R 116/96   

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https://dejure.org/1999,2563
BFH, 28.07.1999 - X R 116/96 (https://dejure.org/1999,2563)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1999 - X R 116/96 (https://dejure.org/1999,2563)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - X R 116/96 (https://dejure.org/1999,2563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1, EStG § 10e Abs 6
    Eigennutzung; Eigentum; Nießbrauch; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.05.1992 - X R 61/91

    Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 116/96
    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, ist der wirtschaftliche Eigentümer zur Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 10e Abs. 1 EStG berechtigt (ausführlich Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97).

    b) Abgesehen davon, daß sich die Wohnungsbauförderung nach § 10e EStG nicht nur systematisch, sondern auch inhaltlich in wesentlichen Punkten von der Förderung durch erhöhte Absetzungen unterscheidet (ausführlich hierzu BFH in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944 unter 1. b), war die Gleichstellung des Vorbehaltsnießbrauchers mit dem Eigentümer im Rahmen der Nutzungswertbesteuerung (§ 21 Abs. 2 EStG) deshalb gerechtfertigt, weil auch der Nießbraucher aufgrund seines Rechts Einkünfte erzielt bzw. bei ihm auch im Falle der Eigennutzung Einkünfte fingiert wurden.

  • BFH, 15.05.1990 - IX R 21/86

    Erhöhte Absetzungen bei mittelbarer Grundstücksschenkung durch einen

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 116/96
    Zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum war für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7b EStG nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 15. März 1990 IV R 30/88, BFHE 160, 244, BStBl II 1990, 623, und vom 15. Mai 1990 IX R 21/86, BFHE 162, 26, BStBl II 1992, 67).

    Die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen hing jedoch --anders als die Inanspruchnahme des Abzugsbetrages nach § 10e EStG-- nicht davon ab, daß der Steuerpflichtige zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des begünstigten Objekts war (vgl. Urteil in BFHE 162, 26, BStBl II 1992, 67, 68, m.w.N.).

  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 116/96
    Es reichte aus, daß der Steuerpflichtige die Herstellungskosten für das Gebäude getragen hatte und damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte, zu denen neben dem Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus (§ 21 Abs. 2 Alternative 1 EStG i.d.F. vor 1987) auch der Nutzungswert einer fremden Wohnung (§ 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG i.d.F. vor 1987) gehörte, die der Steuerpflichtige aufgrund einer gesicherten Rechtsposition unentgeltlich nutzte (z.B. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.1992 - V R 57/89

    Bindung des Revisionsgerichts bei der Beurteilung von Prozesserklärungen an die

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 116/96
    Über den Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), ist nach ständiger Rechtsprechung nicht im Revisionsverfahren zu entscheiden (z.B. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 57/89, BFH/NV 1993, 278, 279, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.1990 - IV R 30/88

    Erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG kann auch der Pächter für Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 116/96
    Zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum war für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7b EStG nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 15. März 1990 IV R 30/88, BFHE 160, 244, BStBl II 1990, 623, und vom 15. Mai 1990 IX R 21/86, BFHE 162, 26, BStBl II 1992, 67).
  • BFH, 24.07.1991 - II R 81/88

    Für die Zurechnung bei der Einheitsbewertung ist der Vorbehaltsnießbraucher auch

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 116/96
    b) Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vorbehaltsnießbraucher nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche und tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen --lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden-- Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, daß er die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausübt (ausführlich zuletzt BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, 394, BStBl II 1999, 263, m.w. Rechtsprechungsnachw.; vom 24. Juli 1991 II R 81/88, BFHE 165, 290, BStBl II 1991, 909; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 39 AO 1977 Rz. 77; Schmieszek in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 39 AO 1977 Rz. 33, jeweils m.w.N.; vgl. Schmitz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 497, 1361, und Ehlig, DStR 1996, 1629, 1636; a.A. wohl Weber-Grellet, Der Betrieb --DB-- 1995, 2550, 2558).
  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 116/96
    b) Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vorbehaltsnießbraucher nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche und tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen --lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden-- Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, daß er die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausübt (ausführlich zuletzt BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, 394, BStBl II 1999, 263, m.w. Rechtsprechungsnachw.; vom 24. Juli 1991 II R 81/88, BFHE 165, 290, BStBl II 1991, 909; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 39 AO 1977 Rz. 77; Schmieszek in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 39 AO 1977 Rz. 33, jeweils m.w.N.; vgl. Schmitz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 497, 1361, und Ehlig, DStR 1996, 1629, 1636; a.A. wohl Weber-Grellet, Der Betrieb --DB-- 1995, 2550, 2558).
  • FG Niedersachsen, 13.11.1996 - II 224/91

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Steuerbegünstigung der

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 116/96
    Das Finanzgericht (FG) schloß sich der Auffassung des FA an; die Entscheidung ist mit Leitsatz abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 218.
  • FG Düsseldorf, 30.01.1998 - 18 K 1647/95

    Wohnen im eigenen Haus; Zivilrechtlicher Eigentümer eines Hauses;

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 116/96
    Entgegen einer zum Teil im Schrifttum (z.B. Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl. 1999, S. 169 ff; Stuhrmann in Deutsche Steuer-Zeitung 1992, 262, 265) vertretenen Auffassung berechtigt allein der Umstand, daß der Vorbehaltsnießbraucher vor der Übertragung des Eigentums die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des ganzen Gebäudes getragen hatte, keine andere Beurteilung (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 1998 18 K 1647/95 E, EFG 1998, 732 --rechtskräftig--; Bundesministerium der Finanzen --BMF--, Schreiben vom 31. Dezember 1994, BStBl I 1994, 887, Rdnr. 5; B. Meyer in Herrmann/ Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 10e EStG Rdnr. 40 ff.; Lademann, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 4. Aufl. 1997, § 10e Rdnr. 28; Kleeberg in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 10e Rdnr. B 18; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 18. Aufl. 1999, § 10e Rdnr. 41).
  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 116/96
    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, ist der wirtschaftliche Eigentümer zur Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 10e Abs. 1 EStG berechtigt (ausführlich Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97).
  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

    Die Voraussetzungen des § 95 BGB liegen im Streitfall nicht vor (vgl. Senatsurteil vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182, unter II. 3. b).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 29/99

    Einkommensteuer - Eheleute - Anbau - Abzugsbetrag - Vorkosten -

    Denn zivilrechtliches Eigentum des Klägers könnte insoweit nur an dem vom Kläger hergestellten Anbau bestehen, nicht aber an der (erweiterten) Wohnung des Altbaus insgesamt (Senatsurteile vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182, unter II. 3. b; vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, unter II. 2. a).

    Denn der Kläger könnte wirtschaftliches Eigentum --das grundsätzlich auch an einem realen Gebäudeteil möglich ist (Senatsurteil in BFH/NV 2000, 182)-- nur an dem Anbau erlangt haben, dessen Kosten er getragen hat.

  • BFH, 07.03.2001 - X R 82/95

    Wohneigentumsförderung für Anbauten

    c) Wirtschaftliches Eigentum --das grundsätzlich auch an einem realen Gebäudeteil möglich ist (BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182)-- könnte allenfalls an dem Ausbau/der Erweiterung selbst bestehen, wenn der Steuerpflichtige die Herstellungskosten hierfür getragen hat.
  • BFH, 05.09.2001 - X R 141/97

    Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG

    Entgegen der Auffassung des FA ist das Hausgrundstück nicht deshalb seinen Eltern als wirtschaftlichen Eigentümern i.S. des § 39 Abs. 2 AO 1977 zuzurechnen, weil sie sich den Nießbrauch an dem Grundstück vorbehalten haben (Senatsurteile vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, und X R 116/96, BFH/NV 2000, 182).
  • FG Sachsen, 13.10.2009 - 5 K 660/05

    Keine "unentgeltliche Überlassung" an Angehörige als Voraussetzung für

    Nach dem vom Finanzamt zitierten BFH-Urteil X R 116/96 sei Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 10e EStG , dass der Steuerpflichtige rechtlicher oder wirtschaftlichen Eigentümer des begünstigten Objektes, d.h. der Wohnung, sei.

    Ergänzend weist es auf das BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 X R 116/96 hin.

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2001 - 5 K 1876/99

    Wirtschaftliches Eigentum bei dinglichem Wohnrecht?

    Nach herrschender Meinung wird allein durch ein dingliches oder lediglich schuldrechtlich begründetes Nutzungsrecht an einer Wohnung wirtschaftliches Eigentum ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht vermittelt (vgl. zum Vorbehaltsnießbraucher BFH vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182 und BFH vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BStBl II 2000, 653; Hildesheim in Hildesheim, a. a. O., Fach 30040 Rz. 28 m. w. N:, Drenseck in Schmidt, EStG , 20. Aufl., § 10e Rz. 41).

    Selbst der Umstand, dass ein dinglicher Vorbehaltsnutzungsberechtigter vor Übertragung des Eigentums die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des ganzen Gebäudes getragen hat, berechtigt nach der Rechtsprechung des BFH nicht zu einer anderen Beurteilung (BFH vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182 ).

  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/99

    Einkommensteuer - Eheleute - Reihenhaus - Miteigentum - Anbau - Abzugsbetrag -

    Denn der Kläger könnte wirtschaftliches Eigentum --das grundsätzlich auch an einem realen Gebäudeteil möglich ist (Senatsurteil vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182)-- nur an dem Anbau erlangt haben, dessen Kosten er allein getragen hat.
  • BFH, 07.03.2001 - X R 147/97

    Wohnungsmiteigentum; Anbau

    c) Wirtschaftliches Eigentum --das grundsätzlich auch an einem realen Gebäudeteil möglich ist (BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182)-- könnte allenfalls an dem Ausbau/der Erweiterung selbst bestehen, wenn der Steuerpflichtige die Herstellungskosten hierfür getragen hat.
  • BFH, 14.02.2001 - X R 127/96

    Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG; Vorkostenabzug; Dauerwohnrecht

    cc) Aufgrund der neueren Rechtsprechung des BFH könnte die Klägerin allenfalls wirtschaftliche Eigentümerin des Anbaus gewesen sein, weil sie die Kosten dafür getragen und bei Beendigung des Nutzungsrechts Anspruch auf Entschädigung hat; wirtschaftliches Eigentum kommt grundsätzlich auch an einem realen Gebäudeteil in Betracht (BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 45/01

    Wohneigentumsförderung, Miteigentum

    d) Wirtschaftliches Eigentum --das grundsätzlich auch an einem realen Gebäudeteil möglich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182)-- könnte allenfalls an dem Ausbau/der Erweiterung selbst bestehen, wenn der Steuerpflichtige die Herstellungskosten hierfür getragen hat.
  • BFH, 15.07.2003 - X B 49/03

    Kein Verlust des wirtschaftlichen Eigentums des Verkäufers mit dem Abschluss des

  • FG Düsseldorf, 18.02.1998 - 16 K 8327/97

    Anspruch auf Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen für dingliche

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 215/00

    Unentgeltliche Grundstücksübertragung trotz vorheriger Bauaufwendungen des

  • FG Schleswig-Holstein, 23.07.2001 - V 24/99

    Zurückhalten und Ausüben des lebenslangen Wohnrechts an einem zum

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