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   BFH, 03.03.2004 - X R 12/02   

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https://dejure.org/2004,2181
BFH, 03.03.2004 - X R 12/02 (https://dejure.org/2004,2181)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2004 - X R 12/02 (https://dejure.org/2004,2181)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2004 - X R 12/02 (https://dejure.org/2004,2181)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 12 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a § 12 Nr. 1, 2
    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen geschlossenen Versorgungsvertrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorweggenommene Erbfolge an KG-Beteiligung gegen Versorgungsrente in Höhe eines Prozentsatzes vom KG-Gewinn, mindestens aber eines bestimmten Monatsbetrags ? Für Verrechnung von KG-Verlusten Auslegung des Versorgungsvertrags geboten ? Nichteinhaltung der vereinbarten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entfallen der Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen bei Verletzung anerkannter Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze durch das Finanzgericht; Auslegung der Berechnungsformel eines Versorgungsvertrages; Bestehen des Instruments des Verlustvortrags ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Vertrag zwischen nahen Angehörigen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 2 Abs 7 S 2
    Dauernde Last; Vermögensübergabe; Versorgung; Vertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 451
  • BB 2004, 1549
  • BB 2004, 2447
  • DB 2004, 1471
  • BStBl II 2004, 722
  • NZG 2004, 877
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 08.03.1962 - IV 165/60 U

    Steuerrechtliche Anerkennung bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 12/02
    Für die Gesamtwürdigung im Rahmen der Beurteilung, ob ein zwischen nahen Angehörigen geschlossener Vertrag der Besteuerung zugrunde zu legen ist, können auch zeitlich vor dem Streitjahr liegende Umstände herangezogen werden (Abgrenzung vom BFH-Urteil vom 8. März 1962 IV 165/60 U, BFHE 74, 584, BStBl III 1962, 217).

    Jedoch hindere das Prinzip der Abschnittsbesteuerung (§ 2 Abs. 7 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) die Berücksichtigung der für das Jahr 1990 gewonnenen Erkenntnisse im Streitjahr, weil der Beurteilung nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. März 1962 IV 165/60 U (BFHE 74, 584, BStBl III 1962, 217) nur der jeweils streitige Veranlagungszeitraum unterliege.

    cc) Der Senat kann offen lassen, ob er insoweit von dem vom FG herangezogenen BFH-Urteil in BFHE 74, 584, BStBl III 1962, 217 abweicht.

  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 12/02
    b) Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass bei der Beurteilung der Frage, ob ein --ohnehin regelmäßig nur zwischen nahen Angehörigen abgeschlossener-- Versorgungsvertrag tatsächlich durchgeführt worden ist, weniger ein Vergleich zu Verträgen zwischen fremden Dritten im Mittelpunkt der Gesamtwürdigung steht, sondern vielmehr die Frage zu beantworten ist, ob der Vereinbarung von beiden Vertragsparteien rechtliche Bindungswirkung beigemessen wird (vgl. das zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom heutigen Tage X R 14/01 unter II.6.).

    Auch zur Frage der Bedeutung der unterbliebenen Berufung auf die vereinbarte Wertsicherungsklausel verweist der Senat auf sein Urteil X R 14/01.

  • BFH, 18.03.1976 - IV R 113/73

    Kaufmann - Nebenberufliche Landwirtschaft - Fremde Arbeitskräfte -

    Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 12/02
    Entsprechend geht auch die ständige Rechtsprechung zu der --mit der Gesamtwürdigung im Rahmen der Prüfung der steuerrechtlichen Anerkennung eines Rechtsverhältnisses unter nahen Angehörigen insoweit vergleichbaren-- Frage der Feststellung des Vorhandenseins von Gewinnerzielungsabsicht davon aus, dass dabei sowohl die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten können (BFH-Entscheidungen vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718; vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, unter 1.; vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2; vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c bb (1), und vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, unter II.1.) als auch aus der weiteren Entwicklung nach dem Streitjahr Schlüsse gezogen werden dürfen (BFH-Urteile vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485, und vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 2.d); zu zahlreichen weiteren Beispielen für die Berücksichtigung periodenübergreifender Zusammenhänge vgl. Handzik in Littmann/Bitz/Pust (Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 2 EStG Rn. 362, 363, Stand Mai 2002).
  • BFH, 16.03.2021 - X R 34/19

    Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch in Fällen geringer Bedeutung

    Die Urteile sind aber vor Inkrafttreten der FGO (31.12.1965) ergangen und nicht gemäß § 64 der Reichsabgabenordnung (RAO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.05.1931 (RGBl I 1931, 161) veröffentlicht worden, so dass § 11 FGO insoweit nicht anzuwenden ist (§ 184 Abs. 2 Nr. 5 FGO i.d.F. vom 06.10.1965, BGBl I 1965, 1477; vgl. Senatsurteil vom 03.03.2004 - X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722, unter II.2.a cc; BFH-Urteil vom 21.03.1989 - IX R 58/86, BFHE 156, 201, BStBl II 1989, 778; zur Veröffentlichung nach § 64 RAO vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 20.02.2013 - GrS 1/12, BFHE 140, 282, BStBl II 2013, 441, Rz 16).
  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    Bei dieser Prüfung sind ebenfalls Umstände außerhalb des jeweiligen Steuerabschnitts --sowohl vor als auch nach dem Streitjahr-- heranzuziehen (ausführlich hierzu Senatsurteil vom 3. März 2004 X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.2023 - X R 8/21

    Besteuerung von Gewinnen aus Online-Poker

    Soweit der Kläger beanstandet, dass das FG insoweit auch auf Umstände abgestellt hat, die sich zeitlich erst nach dem Streitjahr ereignet haben (Wechsel der Benutzerkonten), ist zu entgegnen, dass im Rahmen der Gesamtwürdigung einer sich über mehrere Jahre erstreckenden Tätigkeit in begrenztem Maße auch Umstände außerhalb des jeweiligen Streitjahres herangezogen werden dürfen (zur Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen des Gewerbebegriffs BFH-Urteil vom 19.11.1985 - VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 2.d; zur Prüfung der Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen Senatsurteil vom 03.03.2004 - X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722, unter II.2.a bb, m.w.N.; zur Investitionsabsicht bei § 7g EStG a.F. Senatsurteil vom 20.06.2012 - X R 42/11, BFHE 237, 377, BStBl II 2013, 719, Rz 45 ff.).
  • BFH, 13.12.2005 - X R 61/01

    (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    e) Soweit nach den vorstehenden Grundsätzen ein Abzug der vom Kläger in den Streitjahren 1996 und 1997 an S geleisteten Zahlungen als dauernde Last i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG in Betracht zu ziehen ist, wird das FG allerdings prüfen müssen, ob der tatsächliche Vollzug des Vermögensübergabevertrages vom 13. Juni 1984 den Anforderungen entspricht, welche an die steuerrechtliche Anerkennung von (Versorgungs-)Verträgen zwischen nahen Angehörigen zu stellen sind (aus jüngerer Zeit vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826; X R 17/02, BFH/NV 2004, 1238; in BFH/NV 2004, 1095; X R 43/01, BFH/NV 2004, 1097; X R 3/02, BFH/NV 2004, 1098; X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722).
  • BFH, 19.08.2015 - X R 30/12

    Unterstützungskasse - betriebliche Veranlassung von Versorgungsleistungen -

    Umgekehrt entfällt diese Bindungswirkung --mit der Folge, dass der erkennende Senat die erforderliche Auslegung ggf. selbst vornehmen kann--, wenn die Auslegung des FG anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt (z.B. Senatsurteil vom 3. März 2004 X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722, unter II.1., m.w.N.; s. dazu auch --zusammenfassend-- Haspl, Die Kontrolle der tatrichterlichen Auslegung von individuellen Willenserklärungen durch die Rechtsmittelinstanz, Diss. 2007, S. 27 ff., m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH--).
  • BFH, 22.09.2010 - II R 62/08

    Forderungsbewertung bei Schneeballsystem - Nachholung fehlender Feststellungen

    Die Vertragsauslegung unter Berücksichtigung dessen, was die Erklärenden bei der Erklärungshandlung subjektiv gewollt haben, obliegt dem FG als Tatsacheninstanz (BFH-Urteile vom 22. September 1992 VIII R 7/90, BFHE 170, 29, BStBl II 1993, 228; vom 13. Februar 1997 IV R 15/96, BFHE 183, 39, BStBl II 1997, 535, und vom 3. März 2004 X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722; BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 I B 63/02, BFH/NV 2003, 1062).
  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/22

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen

    Im Rahmen der weiteren Sachaufklärung dürfte das FG hierzu auch die tatsächliche Entwicklung in den Veranlagungszeiträumen, die dem Streitjahr nachfolgen, heranziehen (vgl. zur Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen des Gewerbebegriffs BFH-Urteil vom 19.11.1985 - VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 2.d; zur Prüfung der Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen Senatsurteil vom 03.03.2004 - X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722, unter II.2.a bb, m.w.N.; zur Investitionsabsicht bei § 7g EStG a.F. Senatsurteil vom 20.06.2012 - X R 42/11, BFHE 237, 377, BStBl II 2013, 719, Rz 45 ff.).
  • BFH, 16.06.2021 - X R 3/20

    Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei

    Bei der erforderlichen Gesamtwürdigung können nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch zeitlich vor oder nach dem Streitjahr liegende Umstände herangezogen werden, da eine Beschränkung auf solche Tatsachen, die ausschließlich dem Streitjahr zugeordnet werden können, mit dem Wesen der in diesen Fällen vorzunehmenden zusammenfassenden Würdigung unvereinbar wäre (Senatsurteil vom 03.03.2004 - X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722, unter II.2.a bb, m.w.N.).
  • BFH, 11.04.2006 - II R 13/04

    Zinsloses Darlehen: Abgrenzung Entgeltlichkeit - Unentgeltlichkeit

    c) Da das FG den Wortlaut und den Regelungszusammenhang der vertraglichen Regelungen unter Verstoß gegen die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) nicht hinreichend und zutreffend berücksichtigt hat, ist der BFH an das Vertragsverständnis des FG nicht gebunden (BFH-Urteile vom 22. September 1992 VIII R 7/90, BFHE 170, 29, BStBl II 1993, 228, und vom 3. März 2004 X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722).
  • BFH, 01.06.2022 - I R 31/19

    Gewinnverteilungsbeschluss

    Der Bundesfinanzhof (BFH) kann die Auslegung einer Willenserklärung oder eines Vertrages durch das FG deshalb nur darauf überprüfen, ob das FG die anerkannten Auslegungsregeln (§§ 133 und 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) beachtet und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 03.03.2004 - X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722).
  • FG Saarland, 14.07.2004 - 1 K 267/03

    Hinzuschätzung - Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben nach § 160 AO 1977 -

  • BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05

    Abzug von Rentenbeiträgen bis 2004 nur als Sonderausgaben; Gutschrift des

  • BFH, 07.03.2013 - IX B 96/12

    NZB: Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Abschnittsbesteuerung,

  • FG Hessen, 26.05.2011 - 3 K 1304/06

    Abgrenzung zwischen betrieblicher Veräußerungsrente und privater

  • FG München, 25.10.2005 - 6 K 5409/04

    Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses mit nahen Angehörigen

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