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   BFH, 25.03.1992 - X R 121/90   

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https://dejure.org/1992,2403
BFH, 25.03.1992 - X R 121/90 (https://dejure.org/1992,2403)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1992 - X R 121/90 (https://dejure.org/1992,2403)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1992 - X R 121/90 (https://dejure.org/1992,2403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Minderung eines Ausgleichsanspruchs durch einen Versorgungsanspruch aus eigenen Beitragsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 121/90
    Er hielt es für selbstverständlich, daß der Handelsvertreter seine Altersversorgung aus eigenen Mitteln erbringt, wenn der Ausgleichsanspruch gemindert und auf den Versorgungsanspruch angerechnet wird (vgl. BTDrucks. 11/2157, S. 145, und Herrmann / Heuer / Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 10 EStG grüne Blätter Erl. zu Abs. 3 Anm. I 2 c).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01

    Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Verzichtet der Steuerpflichtige für den Erwerb einer Altersversorgung auf ihm zustehende vermögenswerte Rechtspositionen, steht ihm nach Sinn und Zweck der Kürzungsregelung der ungekürzte Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen zu (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1992 X R 121/90, BFH/NV 1992, 596).
  • BFH, 23.02.2005 - XI R 29/03

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen wenn der Aufwand der GmbH

    "Beitragsleistung" für die (eigene) Altersversorgung ist nicht nur eine Geldzahlung, sondern jede Minderung eines Vermögensanspruchs gegen eine Versorgungszusage (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 121/90, BFH/NV 1992, 596).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 3/05

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist unter dem Begriff der "Beitragsleistung" für den Erwerb von Anwartschaftsrechten auf eine (eigene) Altersversorgung nicht nur eine Geldzahlung, sondern jede Minderung eines Vermögensanspruchs gegen eine Versorgungszusage zu verstehen (Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 121/90, BFH/NV 1992, 596; BFH-Urteil in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).
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