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   BFH, 24.11.1993 - X R 123/90   

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BFH, 24.11.1993 - X R 123/90 (https://dejure.org/1993,1707)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1993 - X R 123/90 (https://dejure.org/1993,1707)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1993 - X R 123/90 (https://dejure.org/1993,1707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wiederkehrende Bezüge als dauernde Last (§ 10 e EStG )

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - X R 123/90
    Dies setzt unter nahen Angehörigen voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. zu dieser Voraussetzung allgemein BFH-Urteil vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, 452, BStBl II 1991, 607 mit Nachweisen der Rechtsprechung; zur Verpflichtung zu Versorgungsleistungen in einem Vermögensübergabevertrag BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; zur Übernahme von Schönheitsreparaturen BFH-Urteil vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b).
  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - X R 123/90
    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020).
  • BFH, 16.07.1985 - IX R 1/79

    Nutzungswert einer Wohnung im einkommensteuerrechtlichen Sinne

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - X R 123/90
    Dies setzt unter nahen Angehörigen voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. zu dieser Voraussetzung allgemein BFH-Urteil vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, 452, BStBl II 1991, 607 mit Nachweisen der Rechtsprechung; zur Verpflichtung zu Versorgungsleistungen in einem Vermögensübergabevertrag BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; zur Übernahme von Schönheitsreparaturen BFH-Urteil vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b).
  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - X R 123/90
    Dies setzt unter nahen Angehörigen voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. zu dieser Voraussetzung allgemein BFH-Urteil vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, 452, BStBl II 1991, 607 mit Nachweisen der Rechtsprechung; zur Verpflichtung zu Versorgungsleistungen in einem Vermögensübergabevertrag BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; zur Übernahme von Schönheitsreparaturen BFH-Urteil vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b).
  • BFH, 15.03.2000 - X R 50/98

    Dauernde Last; Instandhaltungsmaßnahmen

    c) Aufwendungen auf das übernommene Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; zur Übernahme von Schönheitsreparaturen Urteile vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467).

    d) Anhaltspunkt für Umfang und Größenordnung der vertraglich geschuldeten Leistungen ist der Wert des Wohnungsrechts, wie ihn die Vertragsparteien im Übergabevertrag beziffert haben (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 1994, 704, und in BStBl II 2000, 21, unter II. 3. c aa).

  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

    Entgegen der Auffassung des FA fehlt es nicht deshalb an einer wirtschaftlichen Belastung, weil die Sachaufwendungen des Verpflichteten auf das ihm gehörende Grundstück in sein Eigentum übergehen (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704).

    aa) Aufwendungen zur Instandhaltung der Altenteilerwohnung gehören zwar typischerweise zum Inbegriff der Sach-, Natural-, Dienst- und Geldleistungen des zivilrechtlichen Altenteilsvertrages (vgl. z.B. Art. 9 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch --AGBGB Hessen--, Hessisches Gesetz und Verordnungsblatt --GVBl-- I 1984, 344; Art. 12 Abs. 1 des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch --AGBGB Bayern--, Bayerisches GVBl I 1982, 803; vgl. bereits BFH-Urteile in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; in BFH/NV 1994, 704; BFH-Beschluß vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467).

    Dies setzt unter nahen Angehörigen voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712; in BFH/NV 1994, 704; in BFH/NV 1998, 1467).

  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    d) Der IX. Senat des BFH hat sich in seinem Urteil vom 27. August 1996 IX R 86/93 (BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47) unter Bezugnahme auf den Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847 und die Senatsurteile in BFHE 172, 324, 328, BStBl II 1994, 19 und vom 24. November 1993 X R 123/90 (BFH/NV 1994, 704) wie folgt geäußert: Die anläßlich einer Vermögensübergabe zugesagten Versorgungsleistungen sind grundsätzlich als vom Übergeber vorbehaltene Vermögenserträge zu charakterisieren, die der Übernehmer aus dem übertragenen Vermögen zu erwirtschaften hat.
  • BFH, 25.08.1999 - X R 94/98

    Dauernde Last nur bei klaren und eindeutigen Vereinbarungen

    Dies setzt unter nahen Angehörigen voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; BFH-Beschluß vom 1. April 1998 X R 198/97, BFH/NV 1998, 1467).

    Daß die Sachaufwendungen des Verpflichteten auf das ihm gehörende Grundstück in sein Eigentum übergehen, schließt --entgegen der Auffassung des FA-- deren Abziehbarkeit unter dem Gesichtspunkt der "fehlenden wirtschaftlichen Belastung" nicht aus (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; in BFH/NV 1994, 704).

  • BFH, 13.05.2004 - IV R 1/02

    Aufwendungen für die Neueindeckung eines Daches

    Grundsätzlich könnten nach der ständigen Rechtsprechung bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen nur solche Aufwendungen steuerlich anerkannt werden, die auf Vereinbarungen im ursprünglichen Vertrag zurückzuführen seien (BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704).
  • BFH, 16.12.1997 - IX R 11/94

    Vermögensübertragung unter Fremden

    Danach scheidet eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen jedenfalls aus, wenn es sich aufgrund der Höhe der vereinbarten wiederkehrenden Leistungen schlechterdings nicht um Versorgungsleistungen handeln kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 167, 86, 89, BStBl II 1992, 526), oder wenn der Übertragende nach der Übertragung eines Hauses offensichtlich mehr an Barmitteln zur Verfügung hat als er zuvor aus der Vermietung des Hauses hatte erwirtschaften können (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; Senatsurteil vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47).
  • BFH, 27.08.1996 - IX R 86/93

    Im Austausch gegen ein bei Vermögensübergabe vorbehaltenes Wohnrecht nachträglich

    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, inwieweit sich aus diesem, dem Rechtsinstitut der Vermögensübergabe zugrundeliegenden Gedanken Grenzen für die Abziehbarkeit von als Versorgungsleistungen zugesagten Zahlungen ergeben, ob lediglich auf die typischerweise gegebene Situation abzustellen ist (BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526), oder ob Zahlungen nicht als dauernde Lasten berücksichtigt werden dürfen, soweit der Übergeber nach der Vermögensübergabe offenkundig mehr an Mitteln zur Verfügung hat als zuvor aus dem übergebenen Vermögen zu erwirtschaften war (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704).

    Durch die Nachtragsvereinbarungen haben die Parteien lediglich die Nutzungsvorteile aus dem ursprünglich vorbehaltenen Wohnungsrecht gegen anderweitige Sachleistungen ausgetauscht, der Mutter aber - im Gegensatz zum Sachverhalt des Urteils in BFH/NV 1994, 704 - keine zusätzlichen aus dem Mietwohngrundstück nicht zu erwirtschaftenden und damit über den Rahmen der Vermögensübergabe hinausgehenden Barmittel verschafft.

  • FG Köln, 28.06.2000 - 10 K 485/99

    Abzugsfähigkeit von Wohnrechtsnebenleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG

    Der erkennende Senat schließt sich dieser Ansicht an, da mündliche Nebenabreden im Zusammenhang mit notariell beurkundeten Rechtsgeschäften zwischen nahen Angehörigen, wie im Streitfall, dem steuerlichen Grundsatz der Klarheit der Rechtsgestaltung in aller Regel nicht gerecht werden, insbesondere aber auch, weil eine Vermutung dafür besteht, daß die Vertragschließenden mit dem notariellen Vertrag ihre beiderseitigen Rechte und Pflichten umfassend und abschließend haben regeln wollen (vgl. BFH-Urteil vom 24.11.1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704).

    Zudem besteht eine Vermutung, dass die Vertragschließenden mit dem notariellen Vertrag ihre beiderseitigen Rechte und Pflichten umfassend und abschließend haben regeln wollen (BFH v. 24.11.1993, BFH/NV 1994, 704).

  • BFH, 31.03.2004 - X R 32/02

    Dauernde last: Aufwendungen für Erneuerung eines Tanklagers

    c) Aufwendungen auf das übernommene Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; zur Übernahme von Schönheitsreparaturen Entscheidungen vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467).

    d) Anhaltspunkt für Umfang und Größenordnung der vertraglich geschuldeten Leistungen ist der Wert des Wohnungsrechts, wie ihn die Vertragsparteien im Übergabevertrag beziffert haben (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 1994, 704, und in BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, unter II. 4. c aa).

  • BFH, 16.03.1999 - X R 87/95

    Vermögensübertragung: Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last

    Dem FG ist darin zuzustimmen, daß eine Zuordnung zum Vertragstypus des "Altenteilsvertrages" nicht in Betracht kommt, wenn die vereinbarten Versorgungsleistungen offenkundig nicht aus dem Ertrag erbracht werden können (BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704); denn dieser Vertragstypus ist in bürgerlich-rechtlicher Hinsicht dadurch gekennzeichnet, daß die beiderseitigen Lebensverhältnisse von Übergeber und Übernehmer dadurch verknüpft werden, daß eine ertragbringende Wirtschaftseinheit zur Weiterbewirtschaftung übergeben wird und der Übergeber im wirtschaftlichen Ergebnis (lediglich) einen Teil der Erträge zurück"behält".

    Der Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere der Umfang der geschuldeten Versorgungsleistungen muß nach ständiger Rechtsprechung von Anfang an oder --bei Änderung der Verhältnisse-- für die Zukunft klar und eindeutig vereinbart worden sein (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467, m.w.Nachw.).

  • FG Münster, 05.02.2002 - 6 K 5902/99

    Aufwendungen des Eigentümers für die Installation einer Heizöllageranlage auf

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 2 K 3045/09

    Aufwendungen für die Erneuerung eines Heizkessels als dauernde Last im Sinne des

  • BFH, 21.06.2012 - X B 76/11

    Abzugsfähigkeit der Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage als

  • FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 1 K 310/16

    Sind Kosten für Heizungserneuerung und Schornsteinsanierung Sonderausgaben?

  • BFH, 10.01.2007 - X B 51/06

    Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen;

  • BFH, 14.06.2005 - X B 103/04

    Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben

  • FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 1 K 94/11

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Schornsteinsanierung in einer

  • FG Schleswig-Holstein, 04.04.1995 - V 1008/94

    Steuerliche Behandlung der von einem Steuerpflichtigen aufgrund eines

  • FG Nürnberg, 21.05.2015 - 4 K 351/13

    (Instandhaltungskosten als dauernde Last)

  • BFH, 01.04.1998 - X B 198/97

    Reparaturaufwand bei Vermögensübergabe als dauernde Last

  • FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03

    Abziehbarkeit von Aufwendungen des Eigentümers/Übernehmers für im Wege der

  • BFH, 13.12.2000 - X B 81/00

    Übergabevertrag; Übernahme von Schönheitsreparaturen

  • FG München, 27.03.2018 - 2 K 1985/16

    Änderung des Abänderungsbescheids und Festsetzung der Einkommensteuer

  • BFH, 11.01.1996 - X B 128/95

    Anforderungen an einen Vermögensübergabevertrag

  • FG Niedersachsen, 06.08.2003 - 1 K 116/03

    Verpflichtung zur unentgeltlichen Beköstigung aufgrund einer Verpflichtung im

  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 14 K 1424/98

    Zurechnung von Versorgungsleistungen im Rahmen eines Vermögensübergabevertrages

  • FG München, 12.08.1999 - 16 K 652/97

    Abänderbarkeit einer Rente bei Vermögensübergabe; Abgrenzung zwischen Leibrente

  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2003 - 10 K 194/00

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Heizungsanlage als

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