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   BFH, 04.03.1997 - X R 123/96   

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https://dejure.org/1997,7764
BFH, 04.03.1997 - X R 123/96 (https://dejure.org/1997,7764)
BFH, Entscheidung vom 04.03.1997 - X R 123/96 (https://dejure.org/1997,7764)
BFH, Entscheidung vom 04. März 1997 - X R 123/96 (https://dejure.org/1997,7764)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.08.1996 - XI R 50/95

    Erlass von Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 04.03.1997 - X R 123/96
    Der Kläger hat substantiiert und in sich schlüssig (s. dazu näher Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. August 1996 XI R 50/95, BFH/NV 1997, 134, sowie Beschluß vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143, 145; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., 1993, § 116 Rz. 3, m. w. N.).
  • BFH, 04.07.1996 - VII R 13/96

    Revision wegen Fehlens von Entscheidungsgründen

    Auszug aus BFH, 04.03.1997 - X R 123/96
    Die Behauptung mangelhafter Urteilsbegründung oder fehlender Auseinandersetzung mit dem Vorbringen der Beteiligten reicht ebensowenig aus wie Einwände gegen die Richtigkeit des Urteils oder die Ermessensausübung durch FA oder OFD (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und vom 4. Juli 1996 VII R 13/96, BFH/NV 1997, 43).
  • BFH, 04.03.1997 - X B 173/96

    Rechtsfrage, ob potentielle Steuerschuldner als Prüfungssubjekte in Betracht

    Auszug aus BFH, 04.03.1997 - X R 123/96
    Die Nichtzulassung der Revision gegen dieses Urteil hat der Kläger mit der Beschwerde angefochten (s. dazu den Senatsbeschluß X B 173/96 vom heutigen Tag, nicht ver öffentlicht).
  • BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus BFH, 04.03.1997 - X R 123/96
    Der Kläger hat substantiiert und in sich schlüssig (s. dazu näher Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. August 1996 XI R 50/95, BFH/NV 1997, 134, sowie Beschluß vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143, 145; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., 1993, § 116 Rz. 3, m. w. N.).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 04.03.1997 - X R 123/96
    Die Behauptung mangelhafter Urteilsbegründung oder fehlender Auseinandersetzung mit dem Vorbringen der Beteiligten reicht ebensowenig aus wie Einwände gegen die Richtigkeit des Urteils oder die Ermessensausübung durch FA oder OFD (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und vom 4. Juli 1996 VII R 13/96, BFH/NV 1997, 43).
  • BFH, 17.09.1991 - X R 19/91

    Gründe für eine zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 04.03.1997 - X R 123/96
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (BFH-Beschluß vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750, m. w. N.).
  • BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

    Unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 6. März 1997 V B 67, 68/96 (BFH/NV 1997, 597) hat das FG begründet, warum es von einer weiteren Sachaufklärung abgesehen hat.

    Schließlich wird der von der Klägerin behauptete Verfahrensmangel nicht dadurch schlüssig belegt, dass ihrer Ansicht nach der BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 597 eine weitere Sachaufklärung nicht verbietet.

  • BFH, 11.02.1998 - X R 114/97

    Anforderungen an die Behauptung mangelhafter Urteilsbegründung

    Der Kläger hat substantiiert und in sich schlüssig (s. dazu z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. August 1996 XI R 50/95, BFH/NV 1997, 134, und vom 4. März 1997 X R 123/96, BFH/NV 1997, 597, m. w. N.) keinen Revisionsgrund i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dargetan.

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (z. B. BFH-Beschluß vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750, m. w. N., und Urteil in BFH/NV 1997, 597, m. w. N.).

    Schon aus diesem Grund ist eine Urteilsbegründung, welche die tragenden Erwägungen der angegriffenen Ermessensentscheidung wiedergibt und als Ergebnis richterlicher Kontrolle mitteilt, Ermessensfehler seien nicht ersichtlich, nicht i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO mangelhaft (z. B. Senatsbeschluß in BFH/NV 1997, 597).

  • BFH, 04.12.1998 - X R 5/98

    Verfahrensmangel; nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Gründe, die eine zulassungsfreie Revision rechtfertigen würden, hat der Kläger nicht substantiiert und in sich schlüssig (s. dazu z.B. BFH-Urteil vom 4. März 1997 X R 123/96, BFH/NV 1997, 597, m.w.N.) dargetan.

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (z.B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 597, m.w.N.).

  • BFH, 04.12.1998 - X R 7/98

    Richterablehnung; Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO

    Gründe, die eine zulassungsfreie Revision rechtfertigen würden, hat der Kläger nicht substantiiert und in sich schlüssig (s. dazu z.B. BFH-Urteil vom 4. März 1997 X R 123/96, BFH/NV 1997, 597, m.w.N.) dargetan.

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (z.B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 597, m.w.N.).

  • BFH, 23.04.2001 - V R 11/01

    Umsatzsteuer - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittelbelehrung -

    Der Kläger hat substantiiert und in sich schlüssig (s. dazu z.B. BFH-Urteile vom 2. August 1996 XI R 50/95, BFH/NV 1997, 134, und vom 4. März 1997 X R 123/96, BFH/NV 1997, 597, m.w.N.) keinen Revisionsgrund i.S. des § 116 Abs. 1 FGO a.F. dargetan.
  • BFH, 09.07.1998 - X R 25/98

    Anerkennung von Verlusten - Nichtselbständige Tätigkeit - Bankangestellte -

    Ausreichend begründet wäre die Revision nur, wenn sich aus dem Vorbringen der Klägerin, seine Richtigkeit unterstellt, ergäbe, daß im angefochtenen Urteil eine rechtliche Begründung überhaupt oder doch in wesentlichen Teilen fehlt und insoweit ein grober Verfahrensverstoß vorliegt (vgl. erkennender Senat in BFH/NV 1998, 467, und BFH-Beschlüsse vom 4. März 1997 X R 123/96, BFH/NV 1997, 597, sowie vom 16. Dezember 1997 IX R 22/95, BFH/NV 1998, 720, und vom 19. Dezember 1997 IX R 82/95, BFH/NV 1998, 725, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.03.1997 - X B 173/96
    Die Rüge fehlender Urteilsgründe ist eine der Tatbestandsvoraussetzungen des § 116 Abs. 1 FGO; sie ist nicht geeignet, eine Nichtzulassungsbeschwerde zu begründen (s. Gräber, a. a. O., § 115 Rz. 49 und § 116 Rz. 5, m. w. N.; i. ü. Senats beschluß X R 123/96 vom 4. März 1997, BFH/NV 1997, 597).
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