Rechtsprechung
   BFH, 17.04.1996 - X R 128/94   

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https://dejure.org/1996,4325
BFH, 17.04.1996 - X R 128/94 (https://dejure.org/1996,4325)
BFH, Entscheidung vom 17.04.1996 - X R 128/94 (https://dejure.org/1996,4325)
BFH, Entscheidung vom 17. April 1996 - X R 128/94 (https://dejure.org/1996,4325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine tarifbegünstigte Einkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebsveräußerung unter Zurückbehaltung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Wesentliche Betriebsgrundlage
    Funktionale Wesentlichkeit ausgewählter Wirtschaftsgüter
    Anteile an Kapitalgesellschaften
    Beteiligungen an Tochtergesellschaften

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 3, EStG § 16 Abs 1 Nr 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG § 4 Abs 1
    Beteiligung; Entnahme; Gewinnverwirklichung; Veräußerungsgewinn

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 24.03.1959 - I 205/57 U

    Voraussetzungen der Einordnung von Anteilen an einer Gesellschaft mit

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
    Mit der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage berief sich der Kläger auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. März 1959 I 205/57 U (BFHE 69, 72, BStBl III 1959, 289).

    Auch in dem der BFH- Entscheidung in BFHE 69, 72, BStBl III 1959, 289 zugrundeliegenden Fall hätten GmbH-Anteile zum Betriebsvermögen des veräußerten bzw. aufgegebenen Unternehmens gehört.

    Das Urteil in BFHE 69, 72, BStBl III 1959, 289, auf das sich der Kläger beruft, steht dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.

  • BFH, 29.10.1987 - IV R 93/85

    Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Entnahmevorgängen bei Umwandlung in eine

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
    Der Anwendung des § 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG steht nicht der Umstand entgegen, daß er die GmbH- Geschäftsanteile, die nicht wesentliche Betriebsgrundlagen waren, zurückbehalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, 186, BStBl II 1988, 374, unter 3.).

    Der hieraus herrührende Gewinn ist Teil des Veräußerungsgewinns (Urteil in BFHE 151, 181, 186, BStBl II 1988, 374, unter 3.).

  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 90/81

    Der Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung führt

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
    Gegenteiliges ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus dem zur Beendigung der Betriebsaufspaltung ergangenen BFH- Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81 (BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474).
  • RG, 06.03.1890 - 78/90

    In welchem Sinne ist das gesetzliche Merkmal der zusammengerotteten Menschenmenge

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
    Der bei Einstellung bzw. Veräußerung des Gewerbebetriebs erklärte Wille des Steuerpflichtigen, Wirtschaftsgüter nicht in das Privatvermögen zu überführen, ist steuerrechtlich unbeachtlich, wenn mit einer betrieblichen Verwertung oder mit der -- eindeutig erklärten -- Übernahme in das Privatvermögen in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (BFH- Urteile vom 25. Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, 530, BStBl II 1972, 936; vom 21. Mai 1992 X R 77--78/90, BFH/NV 1992, 659, unter 2. c).
  • BFH, 13.07.1965 - I 167/59 U

    Eintritt einer Gewinnverwirklichung bei "Umwandlung" einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
    Wie sich aus der Bezugnahme auf die zitierten RFH-Entscheidungen ergibt, hat der BFH die Grundsätze über die gewinneutrale Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine GmbH angewandt (vgl. auch BFH-Urteile vom 28. Juli 1960 IV 27/59 U, BFHE 71, 411, BStBl III 1960, 403; vom 25. Mai 1962 I 155/59 U, BFHE 75, 231, BStBl III 1962, 351; vom 13. Juli 1965 I 167/59 U, BFHE 83, 390, BStBl III 1965, 640, unter II.; vom 7. April 1976 I R 75/73, BFHE 119, 146, BStBl II 1976, 557).
  • RFH, 09.05.1933 - VI A 434/30
    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
    Der BFH führte aus, nicht bereits die Auflösung der OHG, sondern erst die Veräußerung der GmbH-Anteile an Dritte bewirke nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) die Gewinnrealisierung (Urteile vom 3. Februar 1932 VI A 805/31, RFHE 30, 187, RStBl 1932, 464; vom 9. Mai 1933 VI A 434/30, RFHE 33, 276, RStBl 1933, 999; vom 12. April 1934 VI A 1559/32, RFHE 36, 171, RStBl 1934, 838).
  • BFH, 26.09.1961 - I 5/61 U

    Umwandlung gewillkürten Betriebsvermögens in steuerpflichtiges Privatvermögens

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
    Veräußerung und Aufgabe des Betriebes haben dann zur Folge, daß auch ohne Entnahmeerklärung zwangsläufig eine begünstigte Gewinnrealisierung eintritt (s. bereits BFH-Urteile vom 26. September 1961 I 5/61 U, BFHE 73, 689, BStBl III 1961, 517, betr. gewillkürtes Betriebsvermögen, und vom 26. März 1991 VIII R 73/87, BFH/NV 1992, 227).
  • BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87

    Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zur Abwicklung vererbten Betriebsvermögens als

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
    Zwar kann sich an die Einstellung der werbenden Tätigkeit -- hier: nach Veräußerung der Einzelfirma unter Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern -- eine Abwicklung anschließen (BFH-Urteil vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, 206, BStBl II 1989, 509).
  • BFH, 01.10.1986 - I R 96/83

    Vermietung oder Verpachtung eines zuvor betrieblich genutzten Grundstücks als

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
    Die im BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83 (BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113) aufgestellten Rechtsgrundsätze hätten Geltung für Grundstücke, die notwendiges Betriebsvermögen seien, nicht aber für eine GmbH-Beteiligung im gewillkürten Betriebsvermögen.
  • BFH, 25.07.1972 - VIII R 3/66

    Einstellung des Gewerbebetriebs - Forderungen - Überführung in Privatvermögen -

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
    Der bei Einstellung bzw. Veräußerung des Gewerbebetriebs erklärte Wille des Steuerpflichtigen, Wirtschaftsgüter nicht in das Privatvermögen zu überführen, ist steuerrechtlich unbeachtlich, wenn mit einer betrieblichen Verwertung oder mit der -- eindeutig erklärten -- Übernahme in das Privatvermögen in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (BFH- Urteile vom 25. Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, 530, BStBl II 1972, 936; vom 21. Mai 1992 X R 77--78/90, BFH/NV 1992, 659, unter 2. c).
  • BFH, 07.04.1976 - I R 75/73

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft durch

  • BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83

    Zur Behandlung der Umsatzsteuer bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns

  • RFH, 12.04.1934 - VI A 1559/32
  • BFH, 28.02.1990 - I R 205/85

    Ungewisse Verbindlichkeit als Betriebsschuld nach Betriebsveräußerung oder

  • BFH, 25.05.1962 - I 155/59 U

    Liquidationslose Verschmelzung von Genossenschaften

  • RFH, 03.02.1932 - VI A 805/31
  • BFH, 26.03.1991 - VIII R 73/87

    Einbeziehung des Gewinns aus Aufgabe eines Gewerbebetriebes zu den Einkünften aus

  • BFH, 28.07.1960 - IV 27/59 U

    Gewinnverwirklichung und Verlustverwirklichung bei der Umwandlung einer

  • BFH, 26.02.1997 - X R 31/95

    Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit

    Die Aufgabe eines Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) führt notwendigerweise dazu, daß eine im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligung an einer GmbH entnommen wird (Senatsurteil vom 17. April 1996 X R 128/94, BFH/NV 1996, 877).

    Die Rechtsprechung lehnt es indes ab, dem Steuerpflichtigen "ewiges Betriebsvermögen" zu belassen (Urteile in BFH/NV 1996, 877, und in BFHE 179, 75, 79, BStBl II 1996, 276, unter 1.).

  • BFH, 14.11.2007 - XI R 32/06

    Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei einer Praxiseinbringung nach § 24

    Auch bei einer Betriebsveräußerung verlieren zurückbehaltene Wirtschaftsgüter nicht ihre Eigenschaft als Betriebsvermögen, wenn der Steuerpflichtige die Absicht hat, diese allmählich zu veräußern (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1996 X R 128/94, BFH/NV 1996, 877).
  • BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06

    Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen;

    Der X. Senat des BFH hat zwar in diesem Sinn entschieden, die Eigenschaft als Betriebsvermögen ende auch dann, wenn der Steuerpflichtige seine werbende Tätigkeit endgültig einstelle, aber nicht die Absicht habe das Betriebsvermögen "allmählich" zu veräußern (Urteile vom 17. April 1996 X R 128/94, BFH/NV 1996, 877; vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561).
  • BFH, 22.09.1999 - X B 47/99

    Ende einer Betriebsaufspaltung: Aufdeckung stiller Reserven

    Diese rechtlichen Zusammenhänge sind im Senatsurteil vom 17. April 1996 X R 128/94 (BFH/NV 1996, 877, unter 2.) aufgezeigt.
  • FG Köln, 27.01.2006 - 14 K 6539/98
    Selbst wenn aber für die Klägerin eine Fortführung oder Wiederaufnahme ihres Betriebs nicht mehr möglich gewesen sein sollte, scheidet eine Zwangsentnahme der zurückbehaltenen Grundstücke und Bauten aus, wenn der Betriebsinhaber die Absicht hat, die zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter alsbald zu veräußern (BFH- Urteil vom 17.4.1996 X R 128/94, BFH/NV 1996, 877) oder aber die alsbaldige Veräußerung in Betracht zu ziehen ist (BFH-Urteil vom 21.5.1992 X R 77-78/90. BFH/NV 1992, 659 und vom 26.4.2001 IV R 14/00, BFH/NV 2001, 1186).
  • FG Nürnberg, 13.09.2000 - V 479/98

    Übertragung einer atypisch stillen GmbH-Beteiligung

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  • FG Hamburg, 11.02.1998 - III 210/91

    Betriebsunterbrechung oder Betriebsaufgabe bei Verpachtung

    Daher endet die Eigenschaft als Betriebsvermögen auch dann, wenn der Steuerpflichtige seine werbende Tätigkeit (endgültig) einstellt, aber nicht die Absicht hat, das Betriebsvermögen "allmählich" zu veräußern (vgl. BFH-Urteil vom 17.04.1996 - X R 128/94 -, BFH/NV 1996, 877).
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