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   BFH, 17.05.2000 - X R 13/97   

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https://dejure.org/2000,1420
BFH, 17.05.2000 - X R 13/97 (https://dejure.org/2000,1420)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2000 - X R 13/97 (https://dejure.org/2000,1420)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - X R 13/97 (https://dejure.org/2000,1420)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Errichtung eines Einfamilienhauses - Vertrag mit Generalunternehmer - Kündigung - Abstandszahlung - Rechtsanwaltskosten - Vorkosten

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 6
    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG bei vergeblichen Aufwendungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 10e Abs. 6
    1. Kein Vorkostenabzug bei Rücktritt von einem Bauvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandszahlungen an gekündigten Bauträger: Wann sind sie als Vorkosten steuerlich absetzbar? (IBR 2001, 345)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6
    Rücktritt; Schadensersatz; Vertrag; Vorkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 463
  • NZBau 2001, 205
  • NZM 2001, 722
  • BB 2000, 2193 (Ls.)
  • DB 2000, 2200
  • BStBl II 2000, 665
  • BauR 2001, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.03.1992 - X R 113/89

    Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X R 13/97
    Erforderlich und ausreichend sei nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang (Urteil vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886).

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger für seine Auffassung auf das BFH-Urteil in BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886.

    Die Aufwendungen setzten vielmehr die Anschaffung logisch voraus (vgl. die Nachweise in BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886, unter 1. b).

  • BFH, 22.04.1998 - X R 142/96

    Erwerb eines Einfamilienhaus - Vermietung - Wohneigentumsförderung -

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X R 13/97
    Einen unmittelbaren Zusammenhang der Erhaltungsaufwendungen mit der Anschaffung hat der Senat daher verneint, wenn der Erwerber die Wohnung nach der Anschaffung zunächst vermietete oder in einen nicht kurzfristig kündbaren Mietvertrag eintrat oder die Wohnung wegen eines darauf lastenden Wohnungsrechtes zunächst nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzen konnte (BFH-Urteil vom 22. April 1998 X R 142/96, BFH/NV 1998, 1469, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.1991 - X R 6/91

    1. Keine Berücksichtigung von "vergeblichen" Aufwendungen nach § 10 e Abs. 6 EStG

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X R 13/97
    a) Nach dem Senatsurteil vom 17. Juli 1991 X R 6/91 (BFHE 165, 85, BStBl II 1991, 916) kann ein unmittelbarer Zusammenhang von Aufwendungen mit der Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes nur angenommen werden, wenn die Wohnung tatsächlich hergestellt oder angeschafft und zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
  • BFH, 08.09.1998 - IX R 75/95

    Vergebliches Architektenhonorar als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X R 13/97
    Insofern unterscheiden sich die Voraussetzungen des Vorkostenabzugs von denen des Werbungskostenabzugs, so dass der Senat mit seiner Entscheidung nicht von dem BFH-Urteil vom 8. September 1998 IX R 75/95 (BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20) abweicht, in dem Schadenersatzzahlungen an den Architekten wegen vorzeitiger Kündigung des Architektenvertrags als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des tatsächlich errichteten Gebäudes zum Abzug zugelassen wurden.
  • BFH, 27.08.1997 - X R 105/94

    Vorkostenabzug für Heizöl und Müllabfuhrgebühren?

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X R 13/97
    Selbst bei diesen Aufwendungen muss aber zu der zeitlichen Nähe ein unmittelbarer Bezug zum Gebäude oder zum Grundstück (vgl. BFH-Urteil vom 27. August 1997 X R 105/94, BFHE 184, 344, BStBl II 1998, 18, zu laufenden Grundstückskosten) oder zur Anschaffung hinzukommen.
  • BFH, 30.01.1996 - IX R 83/90

    Aussetzungszinsen, Verzugszinsen und Prozeßkosten als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X R 13/97
    e) Da die Kosten eines Rechtsstreits als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen teilen, um die gestritten wird (z.B. BFH-Urteile vom 31. März 1992 IX R 164/87, BFHE 168, 104, BStBl II 1992, 805; vom 30. Januar 1996 IX R 83/90, BFH/NV 1996, 542), sind die geltend gemachten Gerichts- und Anwaltskosten ebenfalls nicht als Vorkosten abziehbar.
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 164/87

    Keine Werbungskosten durch Vorauszahlungen des Bauherren ohne Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X R 13/97
    e) Da die Kosten eines Rechtsstreits als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen teilen, um die gestritten wird (z.B. BFH-Urteile vom 31. März 1992 IX R 164/87, BFHE 168, 104, BStBl II 1992, 805; vom 30. Januar 1996 IX R 83/90, BFH/NV 1996, 542), sind die geltend gemachten Gerichts- und Anwaltskosten ebenfalls nicht als Vorkosten abziehbar.
  • BFH, 20.09.1995 - X R 94/92

    § 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung.

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X R 13/97
    Ein nur mittelbarer Zusammenhang reicht jedoch für den Abzug als Vorkosten nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).
  • BFH, 21.10.1992 - X R 52/92
    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - X R 13/97
    Im Unterschied zu den --auf der Suche nach einer Wohnung entstandenen-- Fahrt- und Besichtigungskosten, die der Senat auch bei nachfolgendem Erwerb einer Wohnung nicht als Vorkosten berücksichtigt hat (Urteil vom 21. Oktober 1992 X R 52/92, nicht veröffentlicht --NV--), hängen die "vergeblichen Herstellungsaufwendungen" mit einem konkreten Objekt zusammen.
  • BFH, 15.11.2005 - IX R 3/04

    Vergleichszahlung wegen des Rücktritts vom Vertrag und Prozesskosten als vorab

    Prozesskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren (z.B. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1983 VIII R 102/79, BFHE 140, 219, BStBl II 1984, 314; vom 21. Juli 1992 IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486; vom 17. Mai 2000 X R 13/97, BFHE 192, 463, BStBl II 2000, 665, unter II. 1. e).
  • BFH, 26.11.2003 - X B 124/02

    Kein Erlass bei gescheitertem Vorkostenabzug

    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Nichtabzugsfähigkeit der Kosten für die Wohnung ließ das Gesetz in der in den Streitjahren geltenden Fassung lediglich unter den Voraussetzungen des § 10e EStG zu, die im Streitfall aber mangels Fertigstellung und Selbstnutzung der Wohnung nicht gegeben sind (vgl. dazu die BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BFHE 165, 85, BStBl II 1991, 916; vom 23. Juli 1997 X R 106/94, BFHE 184, 56, BStBl II 1998, 15, und vom 17. Mai 2000 X R 13/97, BFHE 192, 463, BStBl II 2000, 665, unter II.1.a).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 28/01

    Vorkostenabzug - Vorfälligkeitsentschädigung

    Insofern unterscheiden sich die Voraussetzungen des Vorkostenabzugs von denen des Werbungskostenabzugs (Senats-Urteil vom 17. Mai 2000 X R 13/97, BFHE 192, 463, BStBl II 2000, 665).
  • FG Thüringen, 15.07.2014 - 3 K 538/13

    Objektiver Nachweis der Vermietungsabsicht einer erworbenen, aufgrund von

    Nach der BFH-Rechtsprechung teilten Prozesskosten als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses gewesen seien (vgl. BFH-Urteil vom 17.05.2000 X R 13/97, BFHE 192, 463, BStBl II 2000, 665).
  • FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses

    Der Bundesfinanzhof stellt nicht nur für den Abzug von Erhaltungsaufwendungen (BFH-Urteil vom 1. März 1992 X R 113/89, BStBl 1992, 886), sondern auch für den Abzug von Schuldzinsen auf den unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ab (BFH-Urteil BStBl II 1996, 186 am Ende; einschränkend BFH-Urteil vom 17. Mai 2000 X R 13/97, BStBl 2000, 665).
  • FG Niedersachsen, 10.10.2002 - 10 K 390/96

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Bezug nach § 10e Abs. 6 EStG

    Für diese Kosten, ist das Kriterium des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Vorkosten und Herstellung bzw. Anschaffung des Wohnobjekts von entscheidungserheblicher Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 17.05.2000 X R 13/97, BStBl II 2000, 665).
  • FG Niedersachsen, 28.03.2001 - 2 K 572/98

    Abzugsfähigkeit vergeblicher Aufwendungen bei Errichtung einer Wohnung zur

    Dieser Zusammenhang besteht nur, wenn der Steuerpflichtige das ursprünglich geplante Objekt auch verwirklicht (BFH-Urteile vom 17. Mai 2000, X R 13/97 und X R 87/98, BStBl. II 2000, 665 ff.).
  • FG Hessen, 12.12.2000 - 12 K 6234/98

    Wirtshausrangelei; Schadenersatz; Außergewöhnliche Belastung; Zwangsläufigkeit;

    Die im Zivilprozess angefallenen Zinsen und Anwaltsgebühren teilen als Folgekosten das rechtliche Schicksal des Schmerzensgeldes (vgl. BFH in BStBl III 1963, 499; ferner BFH-Urteil vom 17.5.2000 X R 13/97, BStBl II 2000, 665).
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