Rechtsprechung
   BFH, 04.06.1991 - X R 136/87   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1 und 4, §§ 5 und 6

  • Alpmann Schmidt

    EStG § 4 Abs. 1, 4, § 5, 6

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erbbaurecht als aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut - Aufwendungen zur Erlangung als Anschaffungskosten - Zahlungen für mehrjährige Bindung an Kaufangebot als Betriebsausgaben

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts Erbbaurecht

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerliche Behandlungen von Aufwendungen bei Erbbaurecht (IBR 1992, 128)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 165, 349
  • BB 1991, 2336
  • DB 1991, 2570
  • BStBl II 1992, 7
  • BStBl II 1992, 70
  • IBR 1992, 128



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Wird zitiert von ... (32)  

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00  

    Kreditfinanzierte Rentenverträge - Abzug von Makler- und Vermittlungsgebühren

    aa) Abgesehen davon, dass der Ansatz von Anschaffungsnebenkosten nicht an die Wertsteigerung des erworbenen Wirtschaftsguts gebunden ist (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 X R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70) und der Senat weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht nachvollziehen kann, weshalb die Provisionsansprüche der Versicherungen weiter gehende Maklergebühren der X-Gruppe ausschließen sollten, hat das FG vor allem nicht beachtet, dass die Entscheidung darüber, welche Vorgänge dem Bereich der Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten zuzuordnen sind, weniger nach rechtlichen, als vielmehr nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu treffen ist.
  • BFH, 25.07.2012 - I R 101/10  

    Bergwerkseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer der Bodenschätze -

    Im Streitfall kann offenbleiben, ob sich aus dieser Rechtsprechung Auswirkungen auf die Beurteilung des Erwerbs von Bergwerkseigentum ergeben, wenn der Inhaber der Bewilligung (Bergwerkseigentümer) für die gewonnenen bergfreien Bodenschätze eine Förderabgabe nach § 31 BBergG zu entrichten hat; gleichfalls ist nicht darauf einzugehen, ob das Verbot der Bilanzierung schwebender Geschäfte - weiter gehend - auch die Annahme hindert, dass der Betroffene ein Wirtschaftsgut erworben habe (ablehnend z. B. BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 X R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70; zum Streitstand s. Blümich/Buciek, § 5 EStG Rz 244d).

    Zum einen deshalb nicht, weil - wie erläutert - das Grundstückseigentum die bergfreien Vorkommen nicht erfasst und die auf solche Bodenschätze bezogenen Abbaubefugnisse eine dem "Grundstückseigentum konzeptionell vergleichbare Stellung" mit der Folge eines "vertikalen Gemeinschaftsverhältnisses" begründen (BGH-Urteil in BGHZ 178, 90); zum anderen ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass dem Bilanzierungsverbot für schwebende Geschäfte nur der innerhalb des jeweiligen Rechtsverhältnisses anfallende Aufwand unterfällt (BFH-Urteil in BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70).

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93  

    Verlustrückstellung: Saldierungsbereich

    Ein Bilanzausweis ist nur geboten, wenn und soweit das Gleichgewicht solcher Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners gestört ist oder aus diesem Geschäft ein Verlust droht (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1994 VIII R 65/91, BFHE 176, 359, BStBl II 1995, 312; vom 15. April 1993 IV R 75/91, BFHE 171, 434; vom 4. Juni 1991 X R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70 und in BFHE 167, 322, BStBl II 1993, 89, m. w. N.).
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