Rechtsprechung
   BFH, 15.12.1999 - X R 139/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8543
BFH, 15.12.1999 - X R 139/97 (https://dejure.org/1999,8543)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1999 - X R 139/97 (https://dejure.org/1999,8543)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - X R 139/97 (https://dejure.org/1999,8543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Eigentümer eines Einfamilienhauses - Abzugsbetrag auf Miteigentumsanteil - Objektbezogener Höchstbetrag - Wohneigentumsförderung

  • Judicialis

    FördG § 7; ; FördG § 7 Abs. 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FördG § 7 Abs 1
    Beitrittsgebiet; Höchstbetrag; Miteigentum; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Thüringen, 13.03.1996 - I 181/95

    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen am eigenen Gebäude als

    Auszug aus BFH, 15.12.1999 - X R 139/97
    Sie seien steuerlich verloren (Hinweis auf Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 411 Beispiel 164; ebenso FG Thüringen, Urteil vom 13. März 1996 I 181/95, EFG 1996, 663).

    Soweit sich das FA auf die Entscheidung des Thüringer FG in EFG 1996, 663 beruft, verkennt es, dass die quotale Kürzung im dort entschiedenen Fall nur deshalb erforderlich war, weil der nur zu einem Viertel an dem Gebäude beteiligte Steuerpflichtige die gesamten Aufwendungen getragen und auch geltend gemacht hatte.

  • BFH, 14.01.1998 - X B 91/96

    Abzugsbetrag § 7 FördG bei Miteigentum

    Auszug aus BFH, 15.12.1999 - X R 139/97
    Steht das Gebäude im Miteigentum mehrerer Personen, sind deshalb nur Aufwendungen auf das Gebäude begünstigt, soweit sie dem jeweiligen Miteigentumsanteil entsprechen, bis zur Höhe des dem jeweiligen Miteigentumsanteil an dem Gebäude entsprechenden Anteils der Höchstbemessungsgrundlage (ausführlich bereits Senatsbeschluss vom 14. Januar 1998 X B 91/96, BFH/NV 1998, 954).
  • BFH, 28.07.2005 - III R 21/04

    InvZul; Modernisierungsaufwendungen für eigengenutzte Wohnung

    Im Übrigen entfallen die Aufwendungen auf fremdes Eigentum (so im Ergebnis bereits Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Januar 1998 X B 91/96, BFH/NV 1998, 954, und BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 X R 139/97, BFH/NV 2000, 708, jeweils zu § 7 FördG; gl.A. Stuhrmann in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, § 4 InvZulG 1999 Rz. 31).
  • BFH, 11.12.2002 - X R 57/01

    Anspruchsberechtigung nach § 7 Abs. 1 FördG

    Begünstigt sind Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten an einem eigenen Gebäude (vgl. Senatsentscheidungen vom 14. Januar 1998 X B 91/96, BFH/NV 1998, 954, und vom 15. Dezember 1999 X R 139/97, BFH/NV 2000, 708).
  • FG Brandenburg, 23.10.2003 - 5 K 2036/01

    Investitionszulage des Miteigentümers für Modernisierungsmaßnahmen an einer zu

    Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 7 FördG sind bei einem im Miteigentum mehrerer Personen stehenden Förderobjekt nur die Aufwendungen begünstigt, die dem jeweiligen Miteigentumsanteil an dem Förderobjekt entsprechen (BFH, Beschluss vom 14.1.1998 X B 91/96, BFH/NV 1998, 954 ; BFH, Urteil vom 15.12.1999 X R 139/97, BFH/NV 2000, 708 ; Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 13.3.1996 I 181/95, EFG 1996, 663).
  • FG Brandenburg, 22.06.2005 - 4 K 498/03

    Gesamtrechtsnachfolge; Nicht ausgenutzte Förderbeträge nach § 7

    Letzteres ist bei der objektbezogenen Förderung nach § 7 FördG (BFH, Urteil vom 15.12.1999 X R 139/97 BFH/NV 2000, 708 ; Schmidt/Drenseck, EStG , 18. Aufl. 1999, § 7a Rz. 56) jedoch nicht der Fall.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht