Rechtsprechung
BFH, 11.06.1997 - X R 14/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 152; FGO § 102
- Wolters Kluwer
Verspätungszuschlag - Rechtsfehlerhaftigkeit - Höchstbetrag - Zinsvorteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
AO 1977 § 152; FGO § 102
Zulässige Festsetzung eines Verspätungszuschlags durch gesonderten Bescheid - Zur ermessensfehlerfreien Bemessung der Höhe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Verspätungszuschlag gem. § 152 AO
- Ermessensabhängige Festsetzung
- Entschuldbarkeit
- Anwendung der Verjährungsvorschriften
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 10.11.1993 - 11 K 4979/92
- BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
Papierfundstellen
- BFHE 183, 21
- NJW 1998, 1334
- BB 1997, 1886
- BB 1998, 782
- DB 1997, 1856
- BStBl II 1997, 642
Wird zitiert von ... (79) Neu Zitiert selbst (24)
- BFH, 09.04.1987 - IV R 8/85
Nichtigkeit eines Bescheides über einen Verspätungszuschlag wegen verspäteter …
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
Die Erklärung wurde von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, der mit den steuerlichen Verhältnissen der Kläger vertraut war und dem bekannt sein mußte, daß die verspätete Abgabe der Steuererklärung zu einer Hinauszögerung der Zahlungsfrist für die hohe Abschlußzahlung führte (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1987 IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, unter 3. a. E.).Nach den Umständen des Einzelfalles kann ein Kriterium stärker als ein anderes hervortreten (Urteil in BFH/NV 1989, 1).
Die Aussage in den BFH- Urteilen in BFH/NV 1989, 1 (unter 3.), vom 25. November 1988 VI R 137/85 (…BFH/NV 1989, 279) und vom 29. September 1989 III R 159/86 (…BFH/NV 1990, 615), die aus der verspäteten Abgabe der Erklärung gezogenen Vorteile seien nicht vorrangig zu berücksichtigen, bezieht sich auf die als rechtsfehlerhaft bewertete Auffassung der Vorinstanz, der Verspätungszuschlag sei an dem jeweils erlangten Vorteil auszurichten und darüber hinaus dürfe das Verschulden oder die Ausübung von Druck allenfalls mit einem Betrag zwischen 50 DM und 200 DM berücksichtigt werden.
f) Vorsorglich stellt der Senat klar, daß die Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei erstmaliger Fristüberschreitung nicht ermessensfehlerhaft sein muß (…BFH-Urteile vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416; in BFH/NV 1990, 615, und in BFH/NV 1989, 1, unter 3.).
- BVerfG, 14.12.1966 - 1 BvR 496/65
Verfassungsmäßigkeit der Gesellschafterhaftung für Gewerbe- und Umsatzsteuer
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
In Anbetracht dieser rechtlichen Situation hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluß vom 19. Oktober 1966 2 BvR 652/65 (BStBl III 1967, 166) erwogen, daß der Höchstbetrag von 10 v. H. zwar zu einem sehr hohen Zuschlag führen könne.Diese Entscheidung bezieht sich zwar auf den Beschluß des BVerfG in BStBl III 1967, 166; dessen Rechtssätze sind aber für die getroffene Entscheidung ohne konkrete Bedeutung.
Auch diese Entscheidung bemerkt unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG in BStBl III 1967, 166, der höchstzulässige Zuschlag dürfe nur in außergewöhnlichen Fällen bei Zusammentreffen mehrerer erschwerender Umstände festgesetzt werden.
- BFH, 29.09.1989 - III R 159/86
Festsetzung eines Verspätungszuschlags auf Grund von Arbeitsüberlastung und …
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
Die Aussage in den BFH- Urteilen in BFH/NV 1989, 1 (unter 3.), vom 25. November 1988 VI R 137/85 (…BFH/NV 1989, 279) und vom 29. September 1989 III R 159/86 (BFH/NV 1990, 615), die aus der verspäteten Abgabe der Erklärung gezogenen Vorteile seien nicht vorrangig zu berücksichtigen, bezieht sich auf die als rechtsfehlerhaft bewertete Auffassung der Vorinstanz, der Verspätungszuschlag sei an dem jeweils erlangten Vorteil auszurichten und darüber hinaus dürfe das Verschulden oder die Ausübung von Druck allenfalls mit einem Betrag zwischen 50 DM und 200 DM berücksichtigt werden.d) Da beim Verspätungszuschlag der eigentliche Druck auf den Steuerpflichtigen nicht von der Wegnahme des erlangten Vorteils, sondern von der darüber hinausgreifenden Auferlegung einer Geldsanktion ausgeht (BFH-Urteil vom 30. April 1987 IV R 42/85, BFHE 149, 429, BStBl II 1987, 543), muß der Zuschlag innerhalb der zulässigen Höchstgrenze um so höher angesetzt werden, je höher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ist (Urteil in BFH/NV 1990, 615).
f) Vorsorglich stellt der Senat klar, daß die Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei erstmaliger Fristüberschreitung nicht ermessensfehlerhaft sein muß (…BFH-Urteile vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416; in BFH/NV 1990, 615, und in BFH/NV 1989, 1, unter 3.).
- BFH, 18.11.1986 - VIII R 183/84
Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung bei der Festsetzung der Verspätungszuschläge …
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
f) Vorsorglich stellt der Senat klar, daß die Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei erstmaliger Fristüberschreitung nicht ermessensfehlerhaft sein muß (BFH-Urteile vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416;… in BFH/NV 1990, 615, und in BFH/NV 1989, 1, unter 3.).Das Urteil in BFH/NV 1987, 416 führt aus, weder dem Zweck noch dem Wortlaut des Gesetzes könne in dieser Hinsicht eine Einschränkung der Ermessensermächtigung entnommen werden.
- BFH, 09.03.1989 - VI R 101/84
Verspätungszuschlag - Bemessung - Verwaltungsakte - Rücknahme
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
c) Die in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 genannten Kriterien sind grundsätzlich gleichwertig (BFH-Urteile vom 9. März 1989 VI R 101/84, BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749, und in BFH/NV 1992, 78, m. w. N. der Rechtsprechung).Nach dem Urteil in BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749 kann die Festsetzung eines Verspätungszuschlags unter Anwendung des prozentualen Höchstsatzes (10 v. H.) ungeachtet dessen, daß der gezogene Vorteil gering war, im Hinblick auf die Häufigkeit und Dauer der Verspätung ermessensgerecht sein.
- BFH, 30.04.1987 - IV R 42/85
Einkommensteuer - Verspätete Abgabe - Verspätungszuschlag - Ermessen
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
d) Da beim Verspätungszuschlag der eigentliche Druck auf den Steuerpflichtigen nicht von der Wegnahme des erlangten Vorteils, sondern von der darüber hinausgreifenden Auferlegung einer Geldsanktion ausgeht (BFH-Urteil vom 30. April 1987 IV R 42/85, BFHE 149, 429, BStBl II 1987, 543), muß der Zuschlag innerhalb der zulässigen Höchstgrenze um so höher angesetzt werden, je höher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ist (…Urteil in BFH/NV 1990, 615).Etwas anderes folgt auch nicht aus dem BFH-Urteil in BFHE 149, 429, BStBl II 1987, 543, unter 2. c, das über einen in Höhe von 920 DM (= ca. 0, 1 v. H. der erzielten Einkünfte, 0, 2 v. H. der festgesetzten Einkommensteuer) verfügten Verspätungszuschlag zu befinden hatte.
- BFH, 12.12.1990 - I R 92/88
Kapitalgesellschaft - Verspätungszuschlag
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
a) Zweck der Ermächtigung zur Festsetzung des Verspätungszuschlags ist es, die Personen, die Steuererklärungen abzugeben haben, zur Einhaltung der Abgabefrist anzuhalten (§ 152 Abs. 2 Satz 2 AO 1977; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1990 I R 92/88, BFHE 163, 299, BStBl II 1991, 384).Das Urteil in BFHE 163, 299, 304, BStBl II 1991, 384 hat die Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 8.000 DM in Anbetracht einer festgesetzten Körperschaftsteuer von 738.094 DM und einer Abschlußzahlung von 75.943 DM bei einem abzuschöpfenden Zinsvorteil von ca. 4.000 DM als nicht gegen das Übermaßverbot verstoßend gebilligt.
- BFH, 25.11.1988 - VI R 137/85
Festsetzung eines einheitlichen Verspätungszuschlags wegen verschuldeter Säumnis
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
Die Aussage in den BFH- Urteilen in BFH/NV 1989, 1 (unter 3.), vom 25. November 1988 VI R 137/85 (BFH/NV 1989, 279) und vom 29. September 1989 III R 159/86 (…BFH/NV 1990, 615), die aus der verspäteten Abgabe der Erklärung gezogenen Vorteile seien nicht vorrangig zu berücksichtigen, bezieht sich auf die als rechtsfehlerhaft bewertete Auffassung der Vorinstanz, der Verspätungszuschlag sei an dem jeweils erlangten Vorteil auszurichten und darüber hinaus dürfe das Verschulden oder die Ausübung von Druck allenfalls mit einem Betrag zwischen 50 DM und 200 DM berücksichtigt werden.Die Gleichwertigkeit der Ermessenskriterien gestattet eine angemessene Sanktion in Fällen erheblicher Fristüberschreitung, schwerwiegenden Verschuldens und hoher Steuerfestsetzung (BFH in BFH/NV 1989, 279).
- BFH, 13.06.1991 - V R 44/87
Anforderungen an Entscheidung über die Höhe einer Verspätungszuschläge durch …
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
b) Bei der Ausübung des Auswahlermessens sind der Zweck des Zuschlags, die Dauer der Fristüberschreitung, die Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs, die aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile sowie das Verschulden und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen (§ 152 Abs. 2 Satz 2 AO 1977) und auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 V R 169/83, BFHE 155, 46, BStBl II 1989, 231; vom 13. Juni 1991 V R 44/87, BFH/NV 1992, 78).c) Die in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 genannten Kriterien sind grundsätzlich gleichwertig (BFH-Urteile vom 9. März 1989 VI R 101/84, BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749, und in BFH/NV 1992, 78, m. w. N. der Rechtsprechung).
- BFH, 18.08.1988 - V R 19/83
Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 10 DM wegen verspäteter …
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 152 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO 1977 erfüllt, hat die zuständige Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzt (sog. Entschließungsermessen; s. BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929, m. w. N.) und wie hoch sie ihn unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des § 152 Abs. 2 AO 1977 festsetzt (sog. Auswahlermessen; vgl. Urteil in BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929, m. w. N.).Es soll verhindern, daß die Steuerfestsetzung durch die nicht fristgemäße oder unterlassene Abgabe der Steuererklärung verzögert wird (Urteil in BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929, m. w. N.).
- BFH, 26.04.1995 - I R 28/94
Zur Ermittlung des gezogenen Zinsvorteils bei der Festsetzung eines …
- BFH, 26.04.1989 - I R 10/85
1. Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei bewußter Fristüberschreitung …
- BVerfG, 19.10.1966 - 2 BvR 652/65
Verfassungsgemäßheit des § 168 Abs. 2 Abgabenordnung (AO)
- BFH, 28.08.1987 - III R 230/83
Verspätungszuschlag - Zusammenveranlagung - Gesamtschuldner - Zusammengefaßter …
- BFH, 25.10.1995 - I B 69/95
Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Festsetzung von …
- FG Berlin, 06.12.1984 - I 277/82
- BFH, 18.04.1996 - V R 25/95
Überschreitung der Fünf-Monate-Frist für Übergabe eines vollständig abgefaßten …
- BFH, 08.12.1988 - V R 169/83
Zur Bemessung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer …
- BFH, 25.04.1986 - VI S 3/86
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren auf Erstattung von …
- BFH, 12.01.1988 - VII R 36/86
- BFH, 09.04.1987 - IV R 7/86
Festsetzung eines Verspätungszuschlages wegen verspäteter Abgabe der …
- BFH, 03.08.1961 - IV 96/59 U
Festsetzung eines Verspätungszuschlags als Ermessensentscheidung - Verspätete …
- BFH, 20.01.1993 - I R 117/91
Abgabenordnung; Festsetzung eines Verspätungszuschlags als Ermessensentscheidung
- BFH, 26.03.1991 - VII R 66/90
Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind …
- BFH, 20.03.2017 - X R 13/15
Gemeinnützigkeitsrecht: Gebot zeitnaher Mittelverwendung, Förderung des …
Ein solcher Ermessensfehler wäre bereits dann zu bejahen, wenn das FA den Sachverhalt in Bezug auf die ermessensleitenden Gesichtspunkte unzureichend ermittelt hätte (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juni 1983 I R 76/82, BFHE 139, 146, BStBl II 1983, 672, unter II.2. vor a, und vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, unter II.1.). - BFH, 14.06.2000 - X R 56/98
Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags
Bei einer solchen Fallgestaltung bedarf es keiner Berechnung der Zinshöhe unter Angabe des Rechnungszinsfußes in der Verwaltungsentscheidung über den Verspätungszuschlag (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 11. Juni 1997 X R 14/95 (BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642).a) Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist von den Gerichten uneingeschränkt nachprüfbar, wie der Senat im Urteil vom 11. Juni 1997 X R 14/95 (BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, unter I. 1., m.w.N.) näher ausgeführt hat.
b) Ob und inwieweit dagegen bei Erfüllung dieser Voraussetzungen und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen im Einzelfall ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, hat die zuständige Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (Senat in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, unter II. 1., m.w.N.).
Hierbei darf das Gericht vor allem die für die Ausübung des Ermessens maßgeblichen Erwägungen nicht durch eigene ersetzen (BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, m.w.N.).
Für die Ermessensprüfung kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an, die zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung gegeben bzw. erkennbar waren (BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642), d.h. hier für 1991 bei Erlass der Beschwerdeentscheidung vom 20. April 1995, und für 1992 bei Erlass der Einspruchsentscheidung vom 6. November 1997.
Diese Beurteilungsmerkmale sind auch grundsätzlich gleichwertig (Senatsurteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, m.w.N.).
Hierbei kann im Ergebnis, je nach den Umständen des Einzelfalles, ein Merkmal stärker als ein anderes hervortreten (Senat in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, unter II. 2. c) oder schließlich auch ganz ohne Auswirkung auf die Bemessung bleiben.
Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Höhe des Verspätungszuschlags den durch die verspätete Abgabe der Erklärung gezogenen Vorteil erheblich übersteigt (BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 7/86, BFH/NV 1988, 750, und in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, unter II. 2. d).
Insoweit hat der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642 ausgesprochen, dass die schriftliche Begründung des Verspätungszuschlags außer den aus der verspäteten Abgabe der Erklärung gezogenen Vorteilen auch "die Bestimmung des anzuwendenden Rechnungszinsfußes" enthalten müsse; da letztere im damals entschiedenen Fall unterblieben war, sei die Begründung des Verspätungszuschlags rechtsfehlerhaft gewesen.
Die Ausführungen in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642 beziehen sich nur auf den dort entschiedenen Streitfall, in dem gerade die Berechnung der Zinsvorteile durch die Finanzverwaltungsbehörden streitig und von den betroffenen Steuerpflichtigen mit Recht bemängelt worden war.
Hierin liegt auch keine Abweichung zum Senatsurteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, das von der Forderung nach Fixierung des Zinsfußes ebenfalls ausdrücklich (unter II. 2. e) die Fälle ausnimmt, in denen --wie hier für 1992-- die Festsetzung des Verspätungszuschlags allein auf einer "prozentualen Relation" beruht.
- BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach …
Ob diese tatbestandlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags erfüllt sind, ist eine von den Gerichten voll überprüfbare Rechtsentscheidung (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642).
- BFH, 10.10.2001 - XI R 41/00
Festsetzung eines Verspätungszuschlags
Das FG habe das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juni 1997 X R 14/95 (BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642) nicht beachtet.Dabei darf das Gericht nicht die maßgeblichen Verwaltungserwägungen durch eigene Erwägungen ersetzen (BFH-Urteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642).
Bei einer Steuernachzahlung von 968 453 DM und einer Fristüberschreitung von mehr als drei Monaten ist ein Verspätungszuschlag von 10 000 DM grundsätzlich angemessen; der Höchstbetrag des Verspätungszuschlags darf nicht nur in außergewöhnlichen Fällen festgesetzt werden (BFH-Urteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642).
§ 152 Abs. 3 AO 1977 wird allgemein als Ordnungsvorschrift eingestuft, die die Rechtmäßigkeit der Sachentscheidung, also die Festsetzung des Verspätungszuschlags, nicht berührt (BFH-Urteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642;… Trzaskalik, a.a.O., Rz. 36).
Der Senat setzt sich mit dieser Beurteilung nicht in Widerspruch zu dem Urteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642.
- FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20
Abgabenordnung: Erlass von Säumniszuschlägen
Abzustellen ist für die gerichtliche Prüfung der Ermessensentscheidung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung als letzte Verwaltungsentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urteil vom 11. Juni 1997, X R 14/95, juris;… Beschluss vom 4. März 1999, VII B 315/98, BFH/NV 1999, 1223; FG Hamburg, Urteil vom 28. Juni 2017, 2 K 154/16, juris). - BFH, 28.06.2000 - X R 24/95
Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung
Dieser Mangel ist im finanzgerichtlichen Verfahren nicht mehr heilbar, weil es für die Beurteilung von Ermessensentscheidungen gemäß § 102 FGO allein auf die zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (erkennbar) gegebenen Umstände und die hierauf bezogenen Erwägungen der Finanzbehörden ankommt (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642;… Gräber, a.a.O., § 102 Rz. 13 ff., jeweils m.w.N.), also Argumente nicht nachgeschoben werden dürfen. - OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband; …
Übereinstimmend wird dabei im Ansatz davon ausgegangen, dass Verstöße gegen Form- und Verfahrensvorschriften prinzipiell zur Nichtigkeit einer Norm bzw. Rechtswidrigkeit eines Hoheitsaktes führen, sofern die Form- und Verfahrensvorschrift nicht nur als bloße Ordnungsvorschrift ausgestaltet ist, deren Nichtbeachtung die Wirksamkeit der Norm bzw. des Hoheitsaktes unberührt lässt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 18.09.1952 - 1 BvC 5/52 - BVerfGE 1, 430 und Beschluss vom 02.05.1978 - 2 BvR 81/78 - NJW 1978, 1575; BVerwG, Urteil vom 17.01.1957 - I C 34.56 - BVerwGE 4, 233; BVerwG, Beschluss vom 17.08.1970 - II B 6.70 - Buchholz 310, Nr. 3 zu § 116 VwGO; BFH, Urteil vom 11.06.1997 - X R 14/95 - BFHE 183, 21). - BFH, 13.04.2010 - IX R 43/09
Gleichzeitige Festsetzung von Steuer und Verspätungszuschlag im Regelfall - …
a) Nach § 152 Abs. 3 AO ist der Verspätungszuschlag regelmäßig mit der Steuer festzusetzen, was der Fall ist, wenn der Verspätungszuschlag in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Steuerbescheid festgesetzt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, unter I. 3.). - BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05
Verspätungszuschlag; Ermessen
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, was von den Gerichten uneingeschränkt nachprüfbar ist (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642; vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60), hat die zuständige Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzt (sog. Entschließungsermessen) und wie hoch sie ihn unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des § 152 Abs. 2 AO festsetzt (sog. Auswahlermessen). - BFH, 06.11.2012 - VIII R 19/09
Verspätungszuschlag für Feststellungserklärung einer GbR
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, was von den Gerichten uneingeschränkt nachprüfbar ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642; vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60), hat die zuständige Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzt (sog. Entschließungsermessen) und wie hoch sie ihn unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des § 152 Abs. 2 AO festsetzt (sog. Auswahlermessen). - BFH, 25.11.2008 - X B 214/07
Richterliche Hinweispflicht - Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO als …
- BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
AO 1977 § 126 Abs. 1 und 2, § 152; FGO § 46
- BFH, 28.03.2007 - IX R 22/05
Verspätungszuschlag
- FG Münster, 25.05.2012 - 4 K 4650/11
Ermessensausübung im Zusammenhang mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags …
- FG Hessen, 28.08.2008 - 8 K 408/08
Angemessenheit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter …
- BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03
Unrichtige Sachbehandlung im Vollstreckungsverfahren wegen Beitreibung bei …
- BFH, 29.03.2007 - IX R 9/05
Verspätungszuschlag; Entscheidungskompetenz des FG
- FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6586/99
Nachträgliche Korrektur einer fehlerhaften Anrechnungsverfügung durch …
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12
Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige …
- BFH, 16.10.2008 - III B 160/07
Bemessung eines Verspätungszuschlags
- FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09
Erst mit der staatlichen Anerkennung erlangt eine Stiftung die Rechtsfähigkeit. …
- BFH, 23.06.2008 - IV B 106/07
Rechtmäßige Festsetzung eines Verspätungszuschlags
- BFH, 02.11.2016 - VIII B 17/16
Einbeziehung geschätzter Einkünfte aus einem Grundlagenbescheid in die Bemessung …
- BFH, 26.04.2001 - V R 9/01
Kein Verspätungszuschlag bei Dauerfristverlängerung
- BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 8/00 R
Beitragszuschüsse - Erstattung - Landwirtschaft - Einkommensteuerbescheid - …
- FG Düsseldorf, 04.04.2006 - 6 K 121/06
Aufhebung der Vollziehung; Begünstigender Verwaltungsakt; Beschwer; …
- FG Hamburg, 25.06.2015 - 6 K 253/14
Abgabenordnung: Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegenüber nur einem …
- FG Münster, 19.12.2022 - 4 K 1158/20
Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen Umsatzsteuerrückständen der …
- FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 929/19
Berücksichtigung der Belastung mit einem Nießbrauch hinsichtlich des Vorerwerbs
- FG Düsseldorf, 26.09.2013 - 13 K 4630/12
Erweiterung des Prüfungszeitraums bei erstmaliger Prüfungsanordnung - Verdacht …
- FG München, 08.04.2002 - 13 K 2529/01
Ermessensausübung bei Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Schulgeldzahlungen …
- FG Düsseldorf, 13.06.2012 - 4 K 58/12
- FG Baden-Württemberg, 03.11.1998 - 1 K 93/94
Objektive Beweislast; Heilung von Bekanntgabemängeln durch Übersendung einer …
- FG Baden-Württemberg, 20.11.1997 - 14 K 47/93
Verspätungszuschlag bei viermonatiger Bearbeitungszeit
- BFH, 12.02.2019 - X B 90/18
Anwendung des im Steuerstrafverfahren geltenden Zwangsmittelverbots auf …
- FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02
Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater; …
- FG München, 27.03.2002 - 13 K 2528/01
Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Schulgeldzahlungen an ausländische …
- FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11
Verpflichtungsklage bei begehrter Qualifikation eines Gewinnanteils als …
- FG Hamburg, 21.04.2011 - 6 K 164/10
Ausgleich des Liquiditätsvorteils mit Hilfe der sog. Vollverzinsung aufgrund des …
- FG Köln, 17.03.2011 - 13 K 4010/06
Abberufung, Firmenbestattung, Gesetzwidriges Handeln
- BFH, 11.04.2008 - XI B 219/07
Festsetzung eines Verspätungszuschlags: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung
- FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04
Einkommensteuererlass; Beschränkt Steuerpflichtige; Kulturvereinigung; …
- BFH, 15.07.2005 - IV B 219/03
Land- und Forstwirte - Abgabefrist für Steuererklärungen
- FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2023 - 1 K 2026/22
Besteuerung von Renten eines nach Portugal ausgewanderten Rechtsanwalts mit …
- FG München, 15.02.2019 - 8 K 142/17
Verspätungszuschlag zur Lohnsteuer
- FG Münster, 23.05.2023 - 5 K 3592/19
Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Umsatzsteuer
- FG Köln, 21.04.2005 - 10 K 7737/00
Festsetzung von Verspätungszuschlägen zu Umsatzsteuervoranmeldungen und …
- FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 581/98
Durch Telefax übermittelte Umsatzsteuervoranmeldung als ordnungsgemäße …
- FG Sachsen-Anhalt, 27.04.2023 - 4 K 394/21
Aufhebung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer nach § 152 Abs. 1 AO n.F. …
- BFH, 27.07.2009 - I B 36/09
Abgabe von Steuererklärungen eines Folgejahres hindert die Festsetzung eines …
- BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
Beitragszuschüsse - Erstattung - Landwirtschaft - Einkommensteuerbescheid - …
- BFH, 12.12.2003 - XI B 86/03
Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung
- FG Hessen, 17.06.2003 - 13 K 2199/02
Verspätungszuschlag; Erinnerung; Zwangsmittel; Ermessensausübung; Falscher …
- FG München, 28.01.2015 - 3 K 2267/12
Billigkeitserlass aus persönlichen Gründen: Darlegung der Vermögensverhältnisse, …
- FG Münster, 21.02.2008 - 8 K 38/05
Anforderungen an die Ermessensausübung i.R.e. Entscheidung über die Rücknahme …
- FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05
Rechtmäßigkeit einer auf § 18 BpO gestützten Betriebsprüfungsanordnung
- FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5617/04
Freistellung; Steuerabzug; Beschränkte Steuerpflicht; Ausländische …
- BFH, 23.06.1998 - V B 60/96
Praxis für Sprachtherapie - Sprachheilbehandlungen - Erlaß der Umsatzsteuer - …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - 8 K 8322/11
Abtrennung mehrerer entscheidungsreifer Veranlagungszeiträume, für die …
- FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 930/19
Erbschaftsteuerliche Hinzurechnung des Vorerwerbs: Erwerbsmindernde …
- FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7372/01
Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung; …
- BFH, 19.01.1999 - X B 112/98
Verspätungszuschlag
- FG Hamburg, 28.06.2017 - 2 K 154/16
Erlass von Säumniszuschlägen
- FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 72/06
Erlass von Rückerstattungszinsen
- LAG Köln, 13.06.2002 - 6 Sa 173/02
Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit; Haftung des Arbeitnehmers; …
- FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17
Erlass von Säumniszuschlägen
- FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7376/01
Beschränkte Steuerpflicht; Künstler; Freistellung; Steuerabzug; Ausländische …
- FG Sachsen-Anhalt, 02.06.2021 - 3 K 482/17
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach …
- FG München, 02.08.2016 - 2 K 2532/14
Erlass von Vermögensteuer
- FG Baden-Württemberg, 30.03.2007 - 9 K 162/04
Haftung von Ehegatten nach §§ 51, 55 UStDV 1995 beim Bau eines Eigenheims
- FG Köln, 17.02.2004 - 13 K 6366/01
Ermessensfehlerhafte Anordnung der Prüfungserweiterung
- FG Rheinland-Pfalz, 20.10.2000 - 3 K 1125/99
Aufwendungen für die Einbruchsicherung/Diebstahlsicherung eines Gebäudes als …
- FG Saarland, 21.06.2002 - 1 K 262/99
Klagebefugnis des nicht Einspruch einlegenden Ehegatten / Finanzierungskosten …
- FG Münster, 30.01.2008 - 7 K 99/06
Notwendigkeit des Versehens eines Feststellungsbescheides mit einem …
- FG Hessen, 16.02.2005 - 9 K 3258/02
Verspätungszuschlag; Ermessen; Sachverhaltsaufklärung - Verspätungszuschlag bei …
- FG München, 17.09.2002 - 13 K 1925/01
Verspätungszuschlag; Ermessensausübung; repressiver und präventiver Charakter des …
- FG München, 15.12.2000 - 13 K 2622/99
Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung; …
- FG Hamburg, 26.07.2000 - II 357/99
Sonderausgaben: Versorgungsleistungen an Angehörige
- FG Sachsen-Anhalt, 16.02.2022 - 1 K 1022/20
Grunderwerbsteuer: Keine abweichende Steuerfestsetzung wegen der (rückwirkenden) …