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   BFH, 04.03.1998 - X R 142/94   

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https://dejure.org/1998,2685
BFH, 04.03.1998 - X R 142/94 (https://dejure.org/1998,2685)
BFH, Entscheidung vom 04.03.1998 - X R 142/94 (https://dejure.org/1998,2685)
BFH, Entscheidung vom 04. März 1998 - X R 142/94 (https://dejure.org/1998,2685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 2, EStG § 10e Abs 4, EStG § 10e Abs 6
    Ausbau; Objektverbrauch; Wohneigentumsförderung; Wohnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.11.1995 - X R 102/95

    1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von

    Auszug aus BFH, 04.03.1998 - X R 142/94
    Außerdem müssen die Räume baulich gegenüber anderen Räumen abgeschlossen sein, einen eigenen Zugang sowie eine Mindestgröße haben (Senatsurteile vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92; vom 2. April 1997 X R 141/94, BFHE 183, 104, BStBl II 1997, 611 jeweils unter II.2.a).

    Dabei sind die Grundsätze der inzwischen zu § 10 e Abs. 2 EStG ergangenen Rechtsprechung des Senats zu beachten (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352; vom 15. November 1995 X R 8/94, BFH/NV 1996, 397; vom 15. November 1995 X R 87/92, BFH/NV 1996, 545; vom 7. Februar 1996 X R 12/93, BFHE 179, 413, BStBl II 1996, 360; vom 17. April 1996 X R 29/93, BFH/NV 1996, 805, und in BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92).

  • BFH, 11.09.1996 - X R 46/93

    Eine Wohnung i. S. von § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG wird nicht schon dadurch

    Auszug aus BFH, 04.03.1998 - X R 142/94
    Eine Wohnung wird nur dann i. S. des § 10 e Abs. 1 EStG hergestellt, wenn darüber hinaus die Altbausubstanz so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wird, daß die neu eingefügten Teile der entstandenen Wohnung das Gepräge geben und die verwendeten Altbauteile wertmäßig untergeordnet erscheinen (Senatsurteil vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94).

    Nach Auffassung der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen -- BMF -- vom 31. Dezember 1994, IV B 3 -- S 2225 a -- 294/94, BStBl I 1994, 887, Rz. 14, 15) kann aus Vereinfachungsgründen hiervon ausgegangen werden, "wenn der im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Entstehung der Wohnung angefallene Bauaufwand zuzüglich des Werts der Eigenleistung nach überschlägiger Berechnung den Wert der Altbausubstanz (Verkehrswert) übersteigt." Der Senat hat diese Vereinfachungsregelung insoweit gebilligt, als bei der Gegenüberstellung des Wertes der Altbausubstanz und der Baukosten typische Erhaltungsaufwendungen außer Betracht bleiben (BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94).

  • BFH, 08.03.1995 - X R 74/94

    Erweiterung i. S. des § 10 e Abs. 2 EStG setzt die Schaffung voll auf die

    Auszug aus BFH, 04.03.1998 - X R 142/94
    Dabei sind die Grundsätze der inzwischen zu § 10 e Abs. 2 EStG ergangenen Rechtsprechung des Senats zu beachten (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352; vom 15. November 1995 X R 8/94, BFH/NV 1996, 397; vom 15. November 1995 X R 87/92, BFH/NV 1996, 545; vom 7. Februar 1996 X R 12/93, BFHE 179, 413, BStBl II 1996, 360; vom 17. April 1996 X R 29/93, BFH/NV 1996, 805, und in BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92).
  • BFH, 01.02.2001 - IV R 3/00

    Gestaltungsmissbrauch bei Verlustmantelkauf

    Ein derartiger Vergleich (§ 779 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) über reine Rechtsfragen ist wegen der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht möglich (BFH-Urteile in BFHE 181, 103, BStBl II 1996, 625; vom 4. März 1998 X R 142/94, BFH/NV 1998, 965; BFH-Beschluss vom 15. März 2000 IV B 44/99, BFH/NV 2000, 1073).
  • BFH, 18.11.2004 - V R 37/03

    Zur Rechtsnatur einer formlosen Mitteilung des FA i.S. des § 100 Abs.2 Satz 3, 1.

    c) Der Senat weicht mit dieser Auffassung nicht vom BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 142/94 (BFH/NV 1998, 965, 967, re.Sp., unter A. 1.) ab.

    Dort lag nämlich der Sonderfall vor, dass die Mitteilungen --anders als vom Gesetz vorgesehen und anders als vorliegend-- nicht formlos ergingen, sondern in die äußere Form von "Bescheiden" gekleidet waren (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 965, 967 li.Sp.).

  • BFH, 02.06.1999 - X R 84/97

    Wohneigentumsförderung für Bauten ohne Baugenehmigung

    Nach dem Urteil des Senats vom 31. Mai 1995 X R 245/93 (BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875; vgl. auch Urteil vom 4. März 1998 X R 142/94, BFH/NV 1998, 965, unter B. 3. a) sind Wohnungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet wurden, nicht nach § 10e EStG begünstigt; der Nachweis für die (materielle) Baurechtmäßigkeit des Bauvorhabens kann nur durch eine Baugenehmigung oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde erbracht werden, daß eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist.
  • FG Köln, 01.06.2017 - 10 K 3444/15

    Einkommensteuer: Steuerpflicht einer Verdienstausfallentschädigung bei

    Im Übrigen wäre eine die Steuerpflicht der Entschädigung verneinende tatsächliche Verständigung auch unzulässig und damit unwirksam, da tatsächliche Verständigungen auf Fragen der Sachverhaltsermittlung beschränkt und nicht zur Klärung zweifelhafter Rechtsfragen zulässig sind (BFH-Urteile vom 4. März 1998 X R 142/94, BFH/NV 1998, 965, 968, vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103, BStBl II 1996).
  • FG Berlin, 18.06.2001 - 9 K 9444/99

    Zur Versagung der Wohneigentumsförderung auf Grund fehlender Nachweise über eine

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  • FG Sachsen-Anhalt, 25.04.2002 - 3 K 605/99

    Herstellung einer Wohnung i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG; Ausbau einer

    Eine Wohnung wird nur dann hergestellt, wenn darüber hinaus die Altbausubstanz so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wird, dass die neu eingefügten Teile der entstandenen Wohnung das Gepräge geben und die verwendeten Altbauteile wertmäßig untergeordnet erscheinen (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 142/94, BFH/NV 1998, 965 ).

    Nach Auffassung der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 31. Dezember 1994, IV B 3 - S 2225 a - 294/94, BStBl I 1994, 887, Rz. 14, 15) kann aus Vereinfachungsgründen hiervon ausgegangen werden, "wenn der im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Entstehung der Wohnung angefallene Bauaufwand zuzüglich des Werts der Eigenleistung nach überschlägiger Berechnung den Wert der Altbausubstanz (Verkehrswert) übersteigt." Der Bundesfinanzhof hat diese Vereinfachungsregelung insoweit gebilligt, als bei der Gegenüberstellung des Wertes der Altbausubstanz und der Baukosten typische Erhaltungsaufwendungen außer Betracht bleiben (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 142/94, BFH/NV 1998, 965 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 22.10.2003 - III B 59/03

    NZB: Wohnungsbegriff bei EigZul

    Der BFH hat in dem auch vom Finanzgericht zitierten Urteil vom 27. Oktober 1998 X R 157/95 (BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91) unter Bezugnahme auf weitere Entscheidungen des BFH für die Wohneigentumsförderung nach § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) klar gestellt, dass der Begriff der Wohnung zwar gesetzlich nicht definiert sei, für diesen Typusbegriff aber im Einkommensteuerrecht die in der Rechtsprechung des BFH zum Bewertungsrecht vorgenommene Umschreibung der Wohnung herangezogen werden könne (vgl. auch Urteil vom 4. März 1998 X R 142/94, BFH/NV 1998, 965, 968, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.1998 - X R 143/95

    Eigenheimförderung; fehlende Baugenehmigung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875, und vom 4. März 1998 X R 142/94, BFH/NV 1998, 965 unter B.3.a) sind Wohnungen, Ausbauten oder Erweiterungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet worden sind, nicht nach § 10e EStG begünstigt.
  • FG Berlin, 06.09.2005 - 7 K 4120/03

    Sanierung des Obergeschosses keine Herstellung einer Wohnung im Sinne des § 9

    Die Schaffung von Bad, WC und Küche führt noch nicht zur Herstellung einer Wohnung (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 142/94, DStR Entscheidungsdienst -DStRE- 1998, 917; ähnlich BFH-Urteil BFH/NV 1999, 603).
  • FG Köln, 27.05.2003 - 8 K 7444/00

    Einkünfteermittlung/Neuberechnung

    In einem weiteren Fall, in dem das Finanzamt seiner Verpflichtung nach § 100 Abs. 2 Satz 3 FGO durch den Erlass geänderter Bescheide mit dem Hinweis nachkam, die Berechnung erfolge aufgrund und in Vollzug des FG-Urteils, wobei die Rechtsbehelfsbelehrung nicht für die Betragsberechnung gelte, hat er entschieden, dabei handele es sich lediglich um die Mitteilung des Ergebnisses der jeweiligen Neuberechnung i.S.d. § 100 Abs. 2 Satz 3 FGO, die nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemäß § 68 FGO (a.F.) gemacht werden müsse (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 142/94, BFH/NV 1998, 965).
  • BFH, 11.07.2001 - IX B 150/00

    Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsmittelbegründung - Zulassungsgrund

  • BFH, 20.09.2000 - IX B 64/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 4 K 4222/10

    Einkommensteuer 1994 bis 1996

  • FG Niedersachsen, 16.05.2001 - 3 K 165/00

    Begünstigung für baurechtlich als Schwarzbau zu qualifizierende Baumaßnahmen

  • FG Berlin, 29.05.2001 - 7 K 7344/98

    Neuherstellung einer Wohnung im Zuge der umfangreichen Modernisierung eines

  • FG Saarland, 10.01.2001 - 2 V 296/00

    Zur Frage der Begünstigung von Wohnungen, Ausbauten und Erweiterungen, die

  • FG Baden-Württemberg, 22.12.1999 - 12 K 201/97

    Nur abgesenkte Grundförderung für früher von den US-Streitkräften genutzte

  • FG Hamburg, 06.07.2000 - II 489/99

    Neuherstellung eines Gebäudes durch Aufstockung

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