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   BFH, 05.02.1997 - X R 145/94   

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https://dejure.org/1997,8572
BFH, 05.02.1997 - X R 145/94 (https://dejure.org/1997,8572)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1997 - X R 145/94 (https://dejure.org/1997,8572)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - X R 145/94 (https://dejure.org/1997,8572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriterium der Kontoführung als Indiz für die tatsächliche Durchführung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gehaltszahlung auf Arbeitgeber-Konto bei Ehegatten-Arbeitsverhältnis

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4
    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten; Oder-Konto; Treu und Glauben

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 05.02.1997 - X R 145/94
    Ob die Ehefrau ein Mitverfügungsrecht an dem Konto des Klägers hatte, war für die Entscheidung unerheblich, da der BFH auch die Überweisung des Gehalts auf ein sog. Oder-Konto nicht anerkannte (z. B. Urteil vom 15. Januar 1980 VIII R 154/78, BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350 und Beschluß vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines

    Auszug aus BFH, 05.02.1997 - X R 145/94
    Das BVerfG hat im Beschluß vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95 (Der Betrieb 1996, 2470) die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen im Grundsatz gebilligt, und zwar auch insoweit, als der BFH als Indiz für die tatsächliche Durchführung auf das formale Kriterium der Kontoführung abstellt.
  • BFH, 15.01.1980 - VIII R 154/78

    Zur steuerrechtlichen Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 05.02.1997 - X R 145/94
    Ob die Ehefrau ein Mitverfügungsrecht an dem Konto des Klägers hatte, war für die Entscheidung unerheblich, da der BFH auch die Überweisung des Gehalts auf ein sog. Oder-Konto nicht anerkannte (z. B. Urteil vom 15. Januar 1980 VIII R 154/78, BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350 und Beschluß vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
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