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   BFH, 01.04.1998 - X R 154/94   

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https://dejure.org/1998,5963
BFH, 01.04.1998 - X R 154/94 (https://dejure.org/1998,5963)
BFH, Entscheidung vom 01.04.1998 - X R 154/94 (https://dejure.org/1998,5963)
BFH, Entscheidung vom 01. April 1998 - X R 154/94 (https://dejure.org/1998,5963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 Nr 2 Buchst b, EStG § 2 Abs 7
    Kürzung; Sonderausgabenhöchstbetrag; Vorwegabzug

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.04.1984 - VI R 162/81

    Kein Abzug von Aufwendungen außerhalb des Zeitraums der unbeschränkten

    Auszug aus BFH, 01.04.1998 - X R 154/94
    Auch wenn hiernach für die Ermittlung der Einkünfte ein abgekürzter Zeitraum gilt, bleibt das Kalenderjahr Veranlagungszeitraum (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. April 1984 VI R 162/81, BFHE 141, 136 , BStBl II 1984, 587 , m.w.N.).

    Pauschbeträge für Werbungskosten (z.B. § 9a EStG ) und Sonderausgaben (z.B. § 10c EStG ), Vorsorgepauschbetrag, Vorsorgepauschale und Sonderausgabenhöchstbeträge, die sich nach ihrer Konzeption auf das volle Kalenderjahr, mithin den Veranlagungszeitraum beziehen, sind deshalb grundsätzlich in ihrer vollen Höhe zu berücksichtigen, wenn der entsprechende Tatbestand nicht ausdrücklich eine zeitanteilige Berücksichtigung vorschreibt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 141, 136, 139, BStBl II 1984, 587 für den Arbeitnehmerfreibetrag nach § 19 Abs. 4 EStG 1977; Seeger in Schmidt, Einkommensteuergesetz , 16. Aufl., § 25 Rz. 154; Kirchhof in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz , § 2 Anm. H 47; Birkenfeld in Kirchhof/Söhn, aaO., § 25 Anm. C 7).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87

    Zur Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von

    Auszug aus BFH, 01.04.1998 - X R 154/94
    Diese Frist war im Streitjahr 1987 noch nicht abgelaufen (BVerfG-Beschluß vom 24. Juni 1992, 1 BvR 459, 467/87, BVerfGE 86, 369, 380 f.); hierzu gehört auch die Entscheidung über den Vorwegabzug und dessen Kürzung.
  • BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für

    Auszug aus BFH, 01.04.1998 - X R 154/94
    Des weiteren hat das BVerfG im Beschluß vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88 entschieden, die Anweisung des Gesetzgebers in der Entscheidung des BVerfG vom 26. März 1980 1 BvR 121, 122/76 (BVerfGE 54, 11 ), eine Neuregelung der Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten zu schaffen, schließe auch die Neuregelung der steuerlichen Behandlung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als eines wesentlichen Bestandteils des Rentenbesteuerungsrechts ein, soweit sie der Alterssicherung dienen.
  • FG Hamburg, 09.09.1997 - III 46/97

    Rechtmäßigkeit eines Einkommenssteuerbescheids; Pflicht zur Befristung eines

    Auszug aus BFH, 01.04.1998 - X R 154/94
    Ein Verwerfungen ausschließendes, dem Ziel der Gleichstellung von Selbständigen, Arbeitnehmern, Beamten, Pensionären, Rentnern, Mandatsträgern und anderen Beschäftigten entsprechendes Ergebnis läßt sich auch durch die Auslegung des FG nicht erreichen (vgl. z.B. Tiedtke/Reuß, Deutsches Steuerrecht 1994, 957; FG Hamburg, Urteil vom 9. September 1997 III 46/97, EFG 1998, 41, 43; Heinicke in Schmidt, aaO., § 10 Rz.. 211, m.w.N.).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BFH, 01.04.1998 - X R 154/94
    Des weiteren hat das BVerfG im Beschluß vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88 entschieden, die Anweisung des Gesetzgebers in der Entscheidung des BVerfG vom 26. März 1980 1 BvR 121, 122/76 (BVerfGE 54, 11 ), eine Neuregelung der Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten zu schaffen, schließe auch die Neuregelung der steuerlichen Behandlung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als eines wesentlichen Bestandteils des Rentenbesteuerungsrechts ein, soweit sie der Alterssicherung dienen.
  • FG Hamburg, 27.06.1991 - I 344/86
    Auszug aus BFH, 01.04.1998 - X R 154/94
    Die Kürzungsvorschrift folgt vereinfachend dem Alles-oder-Nichts-Prinzip, je nachdem, ob an einem Tag im Kalenderjahr die Voraussetzungen für die Kürzung vorliegen oder nicht (zu verfassungsrechtlichen Bedenken z.B. Söhn in Kirchhof/Söhn, aaO., Anm. P 63 zu § 10 EStG ; FG Hamburg, Urteil vom 27. Juni 1991 I 344/86, EFG 1992, 265).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00

    Vorwegabzug: Zeitweise steuerfreie Arbeitgeberleistungen

    Die Kürzung war demnach zeitanteilig vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 1. April 1998 X R 154/94, BFH/NV 1998, 1349; Nolde in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 10 EStG Rdnr. 402).
  • BFH, 04.09.2000 - III B 41/00

    Beschwerdeeinlegung durch Computerfax; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Die vom Kläger als vorgreiflich erachteten Verfahren vor dem BFH waren, soweit sie für die Streitsache von Bedeutung waren, im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung des FG vom BFH bereits entschieden und daher nicht mehr anhängig i.S. des § 74 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163, zum Ansatz von Rentenversicherungsbeiträgen als Werbungskosten; BFH-Urteile vom 1. April 1998 X R 154/94, BFH/NV 1998, 1349, zur Kürzung des Vorwegabzugs von Vorsorgeaufwendungen bei Tod des Steuerpflichtigen im Jahre 1987; vom 20. August 1997 X R 159/94, BFH/NV 1998, 442, zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Anrechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b des Handelsgesetzbuchs --HGB-- auf den Versorgungsanspruch; vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466, zur Kürzung des Vorwegabzugs für Versicherungsbeiträge bei zusammen veranlagten Eheleuten; vom 19. Mai 1999 XI R 99/96, BFH/NV 2000, 22, zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Pflichtversicherten).
  • FG Düsseldorf, 16.01.2003 - 15 K 1436/01

    Vorsorgeaufwendungen; Vorwegabzug-Kürzung; Zukunftssicherungsleistungen;

    Während bis 1990 Voraussetzung für die Kürzung des Vorwegabzugs u.a. war, dass die Kürzungsvoraussetzungen während des gesamten Kalenderjahres vorgelegen haben (Urteil des Bundesfinanzhofes --BFH- vom 01.04.1998 - X R 154/94 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFH/NV 1998, 1349; Urteil des Finanzgerichts - FG - Hamburg, vom 27.06.1991 - I 344/86 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 265), gehören seit der Neuregelung des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 lit. a EStG im Jahre 1990 die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zur Bemessungsgrundlage des Vorwegabzuges unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 3 Nr. 62 EStG für das gesamten Jahr und für sämtliche Einnahmen vorliegen (FG Hamburg, Urteil vom 09.09.1997 - EFG 1998, 41; Schmidt, EStG, 21. Aufl., § 10 Rz. 217).
  • FG München, 12.12.2002 - 15 K 4395/00

    Kein Anspruch des Einspruchsführers gegen das Finanzamt auf Ruhen seines

    1.) Die von den Klägern im Einspruchsverfahren beim Finanzamt ausdrücklich zitierten verfassungsgerichtlichen oder bundesgerichtlichen Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen waren allesamt im Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung des Finanzamts vom 23.08.2000 bereits abgeschlossen (BVerfG Beschlüsse vom 20.08.1997, 1 BvR 1300/89 und vom 27.02.1997, 1 BvR 1220/88 bzw. BFH Urteile vom 14.05.1998, X R 38/93, BFH/NV 1999, 163 , vom 20.08.1997, X R 159/94, BFH/NV 1998, 442 , vom 1.04.1998, X R 154/94, BFH/NV 1998, 1349 , vom 19.05.1999, XI R 99/96 - früheres Az.: X R 8/96 -, BFH/NV 2000, 22 und vom 4.03.1998, X R 109/95, BFH/NV 98, 1466 sowie BFH Beschlüsse vom 20.11.1997, X R 67/91 und vom 18.01.1993, X R 5/92, BFH/NV 1993, 610).
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