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   BFH, 02.11.2000 - X R 17/00   

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https://dejure.org/2000,6432
BFH, 02.11.2000 - X R 17/00 (https://dejure.org/2000,6432)
BFH, Entscheidung vom 02.11.2000 - X R 17/00 (https://dejure.org/2000,6432)
BFH, Entscheidung vom 02. November 2000 - X R 17/00 (https://dejure.org/2000,6432)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Ehegattenveranlagung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung - Schätzung der Besteuerungsgrundlage - Verfristeter Einspruch - Postausgangsbuch - ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 110; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 86; ; FGO § 81 Abs. 1 Satz 2

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 355 Abs 1, AO 1977 § 110, FGO § 76 Abs 1
    Einspruch; Glaubhaftmachung; Rechtsbehelfseinlegung; Sachaufklärung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91

    Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 17/00
    Durch die Beweisanträge des FA ausgelöste Zweifel an der Qualität der Beweismittel hätten die Entscheidung des FG beeinflussen können (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1993 XII ZR 241/91, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1391), zumal die Kläger die Feststellungslast dafür tragen, dass die Rechtsbehelfsschrift rechtzeitig in den Hausbriefkasten des FA eingeworfen wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1998 IV B 5/98, BFH/NV 1999, 585).
  • BFH, 15.10.1998 - IV B 5/98

    Rechtzeitigkeit eines Anspruchs; Feststellungslast

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 17/00
    Durch die Beweisanträge des FA ausgelöste Zweifel an der Qualität der Beweismittel hätten die Entscheidung des FG beeinflussen können (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1993 XII ZR 241/91, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1391), zumal die Kläger die Feststellungslast dafür tragen, dass die Rechtsbehelfsschrift rechtzeitig in den Hausbriefkasten des FA eingeworfen wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1998 IV B 5/98, BFH/NV 1999, 585).
  • BFH, 22.04.1988 - III R 59/83

    Rückforderung einer Investitionszulage für einen Pkw - Pflicht des Finanzgerichts

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 17/00
    Das gilt aber nur in dem Sinne, dass das FG von sich aus auch Beweise erheben kann, die von den Parteien nicht angeboten sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. April 1988 III R 59/83, BFH/NV 1989, 38).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 39/94

    Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz als revisibles Recht das der Überprüfung des

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 17/00
    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es im Regelfall nur verzichten, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten der betreffenden Parteien unterstellt oder das Beweismittel nicht erreichbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757, m.w.N.).
  • BFH, 17.10.1990 - I R 118/88

    - Für Bestimmung des Klageantrages die Bezeichnung der anderweitig anzusetzenden

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 17/00
    Als Revisionsgericht ist der BFH auf die Prüfung des Verfahrensfehlers beschränkt, wenn ein solcher geltend gemacht wird und durchgreift (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242, unter II. Nr. 5 der Gründe).
  • BFH, 02.03.2011 - IX B 88/10

    Keine Wiedereinsetzungsfähigkeit der Festsetzungsfrist bzw. Feststellungsfrist -

    Danach ist das FG davon ausgegangen, dass der Kläger den rechtzeitigen Zugang seines Änderungsantrags nicht hat nachweisen können (zur Feststellungslast s. BFH-Urteil vom 2. November 2000 X R 17/00, BFH/NV 2001, 611; BFH-Beschluss vom 21. September 2007 IX B 79/07, BFH/NV 2008, 22, m.w.N.).
  • BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07

    Unterlassen der Schlussbesprechung nach einer Außenprüfung: Heilung des

    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es jedoch dann verzichten, wenn es auf die Beweismittel für seine Entscheidung nicht ankommt (BFH-Urteil vom 2. November 2000 X R 17/00, BFH/NV 2001, 611, m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2010 - IX B 156/09

    Festsetzungsfrist nicht wiedereinsetzungsfähig - § 181 Abs. 5 Satz 1 als

    Dabei ist unerheblich, ob der in der mündlichen Verhandlung gestellte (und protokollierte) Beweisantrag zur Vernehmung einer Zeugin im Hinblick auf den Nachweis des Zugangs der fraglichen Schreiben beim Beklagten und Beschwerdegegner (zur Feststellungslast s. BFH-Beschlüsse vom 2. November 2000 X R 17/00, BFH/NV 2001, 611; vom 21. September 2007 IX B 79/07, BFH/NV 2008, 22) hinreichend zielführend für den Zugang der Schreiben beim Beklagten ist.
  • FG Köln, 15.03.2005 - 5 K 2696/00

    Rechtswidrigkeit von aufgrund einer Betriebsprüfung ergangenen

    Die mit der Verwertung der Terminkalender verbundene Offenbarung fremder Steuerdaten wäre demnach gerechtfertigt (vgl. BFH-Urteil vom 02.11.2000 X R 17/00, BFH/NV 2001, 611).
  • BFH, 02.10.2012 - IX B 11/12

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Beweiserhebung

    Daher muss es substantiierten Beweisanträgen der Beteiligten in der Regel nachkommen (vgl. BFH-Urteile vom 2. November 2000 X R 17/00, BFH/NV 2001, 611, sowie vom 12. August 1999 XI R 51/98, BFH/NV 2000, 299), "ins Blaue hinein" gestellten Beweisanträgen aber nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2001 VIII B 132/00, BFH/NV 2002, 661; vom 15. Mai 2007 I B 120/06, BFH/NV 2007, 1686).
  • BFH, 21.09.2009 - VII B 85/09

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des FA bei der Geschäftsführerhaftung

    Die Nichterhebung eines angebotenen Beweises --abgesehen davon, dass in der unterlassenen Beweisantragstellung in der mündlichen Verhandlung regelmäßig ein Rügeverzicht liegt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233)-- aber auch die Nichtberücksichtigung eines aktenkundigen Sachverhalts können einen Verfahrensfehler nur dann darstellen, wenn es nach der insoweit maßgebenden Rechtsauffassung des FG auf den vom Kläger angebotenen Beweis bzw. den jeweiligen Sachverhalt ankommen konnte (BFH-Urteil vom 2. November 2000 X R 17/00, BFH/NV 2001, 611, m.w.N.).
  • BFH, 21.12.2005 - I B 249/04

    NZB: Verfahrensmangel - Übergehen von Beweisanträgen

    Hiervon darf es nur ausnahmsweise absehen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2000 X R 17/00, BFH/NV 2001, 611, sowie vom 12. August 1999 XI R 51/98, BFH/NV 2000, 299).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 14 K 14175/07

    Erschütterung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung eines Firmenwagens

    Diese durfte zur Beurteilung der Qualität der vom Kläger vorgelegten Unterlagen herangezogen werden (vgl. Urteil des BFH vom 02. November 2000 X R 17/00, BFH/NV 2001, 611 -612).
  • BFH, 12.11.2008 - VII B 26/08

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen angeblich unzulässiger vorweggenommener

    Die Nichterhebung eines schriftsätzlich angebotenen Beweises kann --abgesehen davon, dass in der unterlassenen Beweisantragstellung in der mündlichen Verhandlung regelmäßig ein Rügeverzicht liegt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233)-- einen Verfahrensfehler nur dann darstellen, wenn es nach der insoweit maßgebenden Rechtsauffassung des FG auf den vom Kläger angebotenen Beweis ankommen konnte (BFH-Urteil vom 2. November 2000 X R 17/00, BFH/NV 2001, 611, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2006 - X B 135/05

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses bei Betriebsvergleich

    Auch eine mögliche Divergenz des FG-Urteils zum Senatsurteil vom 2. November 2000 X R 17/00 (BFH/NV 2001, 611) führt nicht zur Zulassung der Revision.
  • BFH, 22.11.2004 - III B 47/04

    Darlegung der Divergenz (hier: Abgrenzung der selbständigen gegenüber der

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