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   BFH, 27.11.2002 - X R 17/01   

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https://dejure.org/2002,4789
BFH, 27.11.2002 - X R 17/01 (https://dejure.org/2002,4789)
BFH, Entscheidung vom 27.11.2002 - X R 17/01 (https://dejure.org/2002,4789)
BFH, Entscheidung vom 27. November 2002 - X R 17/01 (https://dejure.org/2002,4789)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 47 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 122 Abs. 2 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
    Zugang der Einspruchsentscheidung; Richtigkeit des Postaufgabedatums

  • datenbank.nwb.de

    Sachaufklärungspflicht des FG bei Bestreiten des Zugangs der Einspr.-Entsch. innerhalb der Dreitagesfrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 122 Abs 2 Nr 1, FGO § 47 Abs 1
    Bekanntgabe; Einspruchsentscheidung; Klagefrist; Zugangsvermutung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 06.09.1989 - II R 233/85

    Ob Zweifel am Zugang eines Steuerbescheids innerhalb der Frist von drei Tagen

    Auszug aus BFH, 27.11.2002 - X R 17/01
    Sollte das FG im zweiten Rechtsgang nach diesbezüglicher Sachverhaltsermittlung der Auffassung sein, dass der Absendevermerk "zur Post am 4. Juni 1999" nicht oder nicht verlässlich die tatsächliche Versendung dokumentiere, muss es den maßgeblichen Sachverhalt auch im Übrigen aufklären (BFH-Urteil vom 6. September 1989 II R 233/85, BFHE 158, 297, BStBl II 1990, 108).

    Wegen der ohnehin gebotenen Zurückverweisung musste der Senat zu der vom FA aufgeworfenen Frage, ob das FG gegen die Sachaufklärungspflicht verstoßen hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 158, 297, BStBl II 1990, 108), nicht Stellung nehmen.

  • BFH, 21.12.2001 - VIII B 132/00

    Fehlerhafte Beurteilung der Beweislast; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 27.11.2002 - X R 17/01
    Er kann jedoch substantiierte Zweifel an der Richtigkeit des in den Akten vermerkten Datums der Aufgabe zur Post wecken, wenn er den Briefumschlag der Entscheidung des FA aufbewahrt (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2001 VIII B 132/00, BFH/NV 2002, 661).

    Stimmt das in einem Bescheid angegebene Datum nicht mit dem Datum der Aufgabe zur Post überein, können für die Beweiswürdigung der Poststempel (BFH-Urteil vom 18. Juli 1986 III R 216/81, BFH/NV 1987, 12) und der rechtliche Gesichtspunkt der Obliegenheit zur Beweisvorsorge Bedeutung erlangen (BFH-Entscheidungen vom 20. Januar 1999 IV B 28/98, BFH/NV 1999, 905; in BFH/NV 2002, 661).

  • BFH, 03.05.2001 - III R 56/98

    Einkommensteuer - Schätzung - Einspruchsfrist - Frist - Versäumnis - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 27.11.2002 - X R 17/01
    Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssig oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Mai 2001 III R 56/98, BFH/NV 2001, 1365).

    Lediglich für den Fall, dass trotz Sachaufklärung keine Überzeugungsbildung möglich ist ("im Zweifel"), muss auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2 2. Halbsatz AO 1977 zurückgegriffen werden (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 37/97, BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175, m.w.N.; in BFH/NV 2001, 1365).

  • BFH, 28.09.2000 - III R 43/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist

    Auszug aus BFH, 27.11.2002 - X R 17/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es bei der Fertigung eines Absendevermerks im Veranlagungsbezirk statt in der Poststelle nicht ausgeschlossen, dass ein zur Versendung bestimmtes Schriftstück die Poststelle nicht erreicht hat (Urteil vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211; vgl. auch Urteil vom 26. April 1989 I R 86/88, BFHE 157, 19, BStBl II 1989, 695).
  • BFH, 20.01.1999 - IV B 28/98

    Zugang eines VA

    Auszug aus BFH, 27.11.2002 - X R 17/01
    Stimmt das in einem Bescheid angegebene Datum nicht mit dem Datum der Aufgabe zur Post überein, können für die Beweiswürdigung der Poststempel (BFH-Urteil vom 18. Juli 1986 III R 216/81, BFH/NV 1987, 12) und der rechtliche Gesichtspunkt der Obliegenheit zur Beweisvorsorge Bedeutung erlangen (BFH-Entscheidungen vom 20. Januar 1999 IV B 28/98, BFH/NV 1999, 905; in BFH/NV 2002, 661).
  • BFH, 10.05.1994 - IX R 75/90

    Abzug von Betriebskosten bei der Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 27.11.2002 - X R 17/01
    Die unzureichende Tatsachenfeststellung ist ein materiell-rechtlicher Fehler in der Urteilsfindung, der auch ohne Rüge von Amts wegen zu beachten ist (BFH-Urteile vom 10. Mai 1994 IX R 75/90, BFH/NV 1995, 213; vom 22. April 1998 X R 101/95, BFH/NV 1998, 1481; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 118 FGO Rz. 55).
  • BFH, 09.12.1999 - III R 37/97

    Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 27.11.2002 - X R 17/01
    Lediglich für den Fall, dass trotz Sachaufklärung keine Überzeugungsbildung möglich ist ("im Zweifel"), muss auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2 2. Halbsatz AO 1977 zurückgegriffen werden (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 37/97, BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175, m.w.N.; in BFH/NV 2001, 1365).
  • BFH, 22.04.1998 - X R 101/95

    Bestandsvergleich - Veräußerungsgewinn - Aufgabegewinn - Aufbauten auf Grundstück

    Auszug aus BFH, 27.11.2002 - X R 17/01
    Die unzureichende Tatsachenfeststellung ist ein materiell-rechtlicher Fehler in der Urteilsfindung, der auch ohne Rüge von Amts wegen zu beachten ist (BFH-Urteile vom 10. Mai 1994 IX R 75/90, BFH/NV 1995, 213; vom 22. April 1998 X R 101/95, BFH/NV 1998, 1481; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 118 FGO Rz. 55).
  • BFH, 18.07.1986 - III R 216/81

    Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen einen

    Auszug aus BFH, 27.11.2002 - X R 17/01
    Stimmt das in einem Bescheid angegebene Datum nicht mit dem Datum der Aufgabe zur Post überein, können für die Beweiswürdigung der Poststempel (BFH-Urteil vom 18. Juli 1986 III R 216/81, BFH/NV 1987, 12) und der rechtliche Gesichtspunkt der Obliegenheit zur Beweisvorsorge Bedeutung erlangen (BFH-Entscheidungen vom 20. Januar 1999 IV B 28/98, BFH/NV 1999, 905; in BFH/NV 2002, 661).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 86/88

    Revision - Überzeugung des Finanzgerichts - Postabsendeverfahren - Datum der

    Auszug aus BFH, 27.11.2002 - X R 17/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es bei der Fertigung eines Absendevermerks im Veranlagungsbezirk statt in der Poststelle nicht ausgeschlossen, dass ein zur Versendung bestimmtes Schriftstück die Poststelle nicht erreicht hat (Urteil vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211; vgl. auch Urteil vom 26. April 1989 I R 86/88, BFHE 157, 19, BStBl II 1989, 695).
  • FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 208/99

    Rechtzeitige oder verspätete Klageeinlegung

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen

    Hat der Steuerpflichtige seinen Vortrag im Rahmen des ihm Möglichen substantiiert, hat das FG den Sachverhalt unter Berücksichtigung dieses Vorbringens aufzuklären und die festgestellten oder unstreitigen Umstände im Wege freier Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO gegeneinander abzuwägen (BFH-Beschluss vom 20. Januar 1999 IV B 28/98, BFH/NV 1999, 905; BFH-Urteil vom 27. November 2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 586).

    Lediglich für den Fall, dass trotz Sachaufklärung keine Überzeugungsbildung möglich ist ("im Zweifel"), muss auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2  2. Halbsatz AO zurück gegriffen werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 1365, und in BFH/NV 2003, 586).

  • BFH, 06.07.2011 - III S 4/11

    Prozesskostenhilfe - Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als

    Es ist ebenfalls geklärt, dass, wenn der Steuerpflichtige nicht den Zugang eines Verwaltungsakts überhaupt bestreitet, sondern lediglich behauptet, diesen nicht innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren hat, um Zweifel an der Dreitagesvermutung zu begründen (z.B. BFH-Urteil vom 27. November 2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 586).

    Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssigen oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 586).

  • BFH, 26.05.2010 - VIII B 228/09

    Klagefrist - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Bekanntgabe - Datum der

    Zumindest bei der Beförderung durch die Deutsche Post AG kann der Steuerpflichtige, wenn der Tag der Aufgabe zur Post nicht dem Datum der Einspruchsentscheidung entspricht, unter Vorlage des Poststempels die zutreffende Berechnung der Frist auch prozessual durchsetzen (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 586).

    Dabei wird nicht verkannt, dass der Steuerpflichtige das vom FA angegebene Datum der Aufgabe zur Post substantiiert bestreiten muss, um die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 AO zu entkräften und die Beweispflicht der Behörde auszulösen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 586).

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