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   BFH, 07.11.1990 - X R 170/87   

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BFH, 07.11.1990 - X R 170/87 (https://dejure.org/1990,23139)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1990 - X R 170/87 (https://dejure.org/1990,23139)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1990 - X R 170/87 (https://dejure.org/1990,23139)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.12.2009 - III R 101/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

    Das FG habe seine Entscheidung auf das BFH-Urteil vom 7. November 1990 X R 170/87 (nicht amtlich veröffentlicht) gestützt.

    Dies kann eine langfristige Finanzierung oder eine langfristige Vermietung sein, wenn diese sich im Falle einer Veräußerung voraussichtlich ungünstig auswirken oder zusätzliche finanzielle Belastungen auslösen würden (z. B. eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensablösung, vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Januar 2009 X R 35/07, BFH/NV 2009, 1249, Inkaufnahme einer durch die Vermietung bedingten Wertminderung oder "Auskaufen" des Mieters), oder - wie in der Sache des BFH-Urteils vom 7. November 1990 X R 170/87 (nicht veröffentlicht) - die Einräumung von Nießbrauchsrechten, welche eine Verfügung über das Grundstück erschwert.

  • BFH, 27.09.2012 - III R 19/11

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen zur Vermeidung einer

    Dies kann z.B. eine langfristige Finanzierung oder eine langfristige Vermietung bzw. Verpachtung sein, wenn diese sich im Falle einer Veräußerung voraussichtlich ungünstig auswirken oder zusätzliche finanzielle Belastungen auslösen würde (z.B. durch eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensablösung, vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Januar 2009 X R 35/07, BFH/NV 2009, 1249, oder die Inkaufnahme einer durch die Vermietung bedingten Wertminderung), oder die Einräumung von Nießbrauchsrechten, wodurch eine Verfügung über das Grundstück erschwert würde (BFH-Urteil vom 7. November 1990 X R 170/87, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 21.05.2002 - IX B 180/01

    NZB; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; gewerblicher Grundstückshandel -

    Die BFH-Entscheidung vom 7. November 1990 X R 170/87 (juris STRE915024060) betreffe einen besonderen Fall, der hier nicht vorliege.

    Nach diesen Maßstäben kommt es auf die vom Kläger herausgehobene Rechtsfrage, ob Veräußerungen in der Zwangsversteigerung als Beweisanzeichen für eine Verkaufsabsicht bei Erwerb herangezogen werden können, oder ob sie ähnlich wie im BFH-Fall vom 7. November 1990 X R 170/87 wegen der besonderen Zwangslage von vornherein als Indizien ausscheiden, allein nicht an.

    Demgemäß kann dahinstehen, ob das BFH-Urteil vom 7. November 1990 X R 170/87 nur einen Sonderfall betraf, in dem sich der Kläger der Veräußerung nicht entziehen konnte.

  • FG Köln, 26.10.2006 - 6 K 394/04

    Private Vermögensverwaltung trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze

    Solche Umstände hat der BFH (Urteil vom 7. November 1990 X R 170/87, Juris STRE915024060) in dem Fall angenommen, in dem der Geschäftsführer einer insolventen GmbH die zuvor von dieser erworbenen Wohnungen wieder verkauft hat, um der drohenden Verpflichtung zur Rückübertragung der Wohnungen an den Konkursverwalter über das Vermögen der GmbH zuvorzukommen.
  • FG Münster, 11.03.2011 - 14 K 991/05

    Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von privater Vermögensverwaltung

    Eine derartige Zwangslage ist anzunehmen, wenn sich ein Steuerpflichtiger im Ergebnis der Veräußerung eines Objekts ohne Inkaufnahme wirtschaftlicher Nachteile nicht entziehen konnte (vgl. Urteil des BFH vom 07.11.1990 - X R 170/87, juris-Dokument).
  • BFH - III R 102/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank -

    Das FG habe seine Entscheidung auf das BFH-Urteil vom 7. November 1990 X R 170/87 (nicht amtlich veröffentlicht) gestützt, dessen Sachverhalt aber mit dem Streitfall nicht vergleichbar sei; es sei dort nicht aus freien Stücken veräußert worden, sondern um einer drohenden Verpflichtung zur Rückübertragung an den Konkursverwalter zuvorzukommen.
  • FG Köln, 26.10.2006 - 6 K 397/04

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Solche Umstände hat der BFH (Urteil vom 7. November 1990 X R 170/87, Juris STRE915024060) in dem Fall angenommen, in dem der Geschäftsführer einer insolventen GmbH die zuvor von dieser erworbenen Wohnungen wieder verkauft hat, um der drohenden Verpflichtung zur Rückübertragung der Wohnungen an den Konkursverwalter über das Vermögen der GmbH zuvorzukommen.
  • FG Hessen, 17.03.1999 - 8 K 3872/94

    Vermögensverwaltung; gewerblicher Grundstückshandel; Zwangsversteigerung;

    So hat der BFH in seinem nicht veröffentlichten Urteil vom 7.11.1990 X R 170/87 ausnahmsweise die Veräußerung von 11 EW nicht als gewerblichen Grundstückshandel angesehen, weil der betreffende Veräußerer, der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer im Konkurs befindlichen GmbH, vom Konkursverwalter auf Rückübertragung der Wohnungen auf die GmbH oder Zahlung der Verkaufswerte in Anspruch genommen und somit zum Verkauf gezwungen worden war.
  • BFH, 07.11.1990 - X R 171/87
    Parallelentscheidung: BFH, 7.11.1990, X R 170/87, NV.
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