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   BFH, 13.11.1996 - X R 186/93   

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https://dejure.org/1996,6194
BFH, 13.11.1996 - X R 186/93 (https://dejure.org/1996,6194)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1996 - X R 186/93 (https://dejure.org/1996,6194)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1996 - X R 186/93 (https://dejure.org/1996,6194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abzug von vor Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entstandenen Aufwendungen als Vorkosten bei Vorliegen eiens Zusammenhangs mti dem unentgeltlichen Erwerb einer Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorkostenabzug bei unentgeltlichem Erwerb

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6
    Renovierung; Unentgeltlicher Erwerb; Vorkosten; Wohneigentumsförderung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.01.1993 - X R 53/91

    Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG nur bei entgeltlichem Erwerb der Wohnung

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - X R 186/93
    Mit der Revision rügt das FA Divergenz zu dem BFH-Urteil vom 13. Januar 1993 X R 53/91 (BFHE 170, 186 [BFH 13.01.1993 - X R 53/91], BStBl II 1993, 346).

    In Abkehr von diesem Urteil ist der Senat bei der Entscheidung über den Erwerb einer Wohnung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu der Auffassung gelangt, daß unter Anschaffung i. S. von § 10 e Abs. 6 EStG nur der entgeltliche Erwerb zu verstehen ist (Urteil in BFHE 170, 186 [BFH 13.01.1993 - X R 53/91], BStBl II 1993, 346).

  • BFH, 11.03.1992 - X R 113/89

    Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - X R 186/93
    Es führte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. März 1992 X R 113/89 (BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886) aus, § 10 e Abs. 6 EStG begünstige auch Vorkosten, die mit dem unentgeltlichen Erwerb einer Wohnung zusammenhingen.

    Der Senat hatte im Urteil in BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886, auf das sich das FG gestützt hat, für den Fall einer Einzelrechtsnachfolge im Wege der Schenkung entschieden, als Anschaffung sei auch der unentgeltliche Erwerb anzusehen.

  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - X R 186/93
    Der Senat nimmt auf die Gründe dieses Urteils Bezug (vgl. auch Senatsurteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704, und vom 15. Dezember 1993 X R 23/93, BFH/NV 1994, 707).
  • BFH, 15.12.1993 - X R 23/93

    Anschaffung i.S.d. § 10 e Abs. 6 EStG

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - X R 186/93
    Der Senat nimmt auf die Gründe dieses Urteils Bezug (vgl. auch Senatsurteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704, und vom 15. Dezember 1993 X R 23/93, BFH/NV 1994, 707).
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen - Gestaltungsmissbrauch

    Angesichts dieser Umstände ist die tatsächliche Würdigung des FG, die Grundstücksübertragung sei als unentgeltliche Zuwendung im Wege vorweggenommener Erbfolge anzusehen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; BFH-Urteil vom 13. November 1996 X R 186/93, BFH/NV 1997, 344) revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BFH, 30.07.2003 - X R 63/01

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme auf NZB

    Nur wenn ausnahmsweise ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Erhaltungsaufwendungen und Ausbauten/Erweiterungen besteht, wenn also beispielsweise im Zuge eines Dachgeschossausbaus ein bereits vorhandenes Dachflächenfenster gegen ein neues ausgetauscht wird, sind Erhaltungsaufwendungen als Vorkosten einer Ausbau-/Erweiterungsmaßnahme nach § 10e Abs. 2 EStG abziehbar (vgl. auch Senatsurteil vom 13. November 1996 X R 186/93, BFH/NV 1997, 344).
  • FG Schleswig-Holstein, 20.12.2000 - III 204/98

    Aufwendungen für die Instandsetzung eines unentgeltlich erworbenen Grundstücks

    Aufwendungen sind daher bei unentgeltlichem Erwerb nur insoweit begünstigt, als es sich um Herstellungskosten für einen Ausbau oder eine Erweiterung i.S.d. § 10e Abs. 2 EStG handelt, vor Beginn der erstmaligen Nutzung der Wohnung entstandene Anschaffungen können als Vorkosten i.S.d. § 10e Abs. 6 EStG abgezogen werden, soweit sie unmittelbar mit dem Ausbau / der Erweiterung zusammenhängen (vgl. BFH, Urteil vom 13. November 1996, X R 186/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1997, 344).
  • FG Düsseldorf, 07.06.2000 - 13 K 1880/97

    Eigenheimzulage; Anschaffungskosten; Angehörige; Vorbehaltswohnrecht -

    Die Mutter der Klägerin erhält im Zuge der Grundstücksübertragung durch Einräumung des Wohnrechtes auch keine Gegenleistung (vgl. BFH Urteil vom 13.11.1996 X R 186/93, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1997, 344).
  • FG München, 27.05.1999 - 7 K 2563/98

    Gewährung eines Abzugs einer Vorkostenpauschale und von Erhaltungsaufwendungen;

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