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   BFH, 13.04.2011 - X R 19/09   

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https://dejure.org/2011,3547
BFH, 13.04.2011 - X R 19/09 (https://dejure.org/2011,3547)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2011 - X R 19/09 (https://dejure.org/2011,3547)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2011 - X R 19/09 (https://dejure.org/2011,3547)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Anwendbarkeit des AltEinkG auf nachgezahlte Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • openjur.de

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 1/10 und mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 54/09; Anwendbarkeit des AltEinkG auf nachgezahlte Erwerbsminderungsrenten; Verfassungsmäßigkeit; Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, EStG § 11 Abs 1, EStG § 52 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 1/10 und mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 54/09 - Anwendbarkeit des AltEinkG auf nachgezahlte Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • Bundesfinanzhof

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 1/10 und mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 54/09 - Anwendbarkeit des AltEinkG auf nachgezahlte Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002 vom 05.07.2004, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb EStG 2002 vom 05.07.2004, § 11 Abs 1 EStG 2002, § 52 Abs 1 EStG 2002 vom 05.07.2004, Art 3 Abs 1 GG
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 1/10 und mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 54/09 - Anwendbarkeit des AltEinkG auf nachgezahlte Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • rewis.io

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 1/10 und mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 54/09 - Anwendbarkeit des AltEinkG auf nachgezahlte Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 1/10 und mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 54/09 - Anwendbarkeit des AltEinkG auf nachgezahlte Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa
    Unterwerfung von Erwerbsminderungsrenten der Jahre 2005 und 2006 mit einem Besteuerungsanteil von 50 % bzw. 19 %; Anforderungen an das Vorliegen einer abgekürzten Leibrente

  • datenbank.nwb.de

    Anwendbarkeit der Neuregelung des AltEinkG auf nachgezahlte Erwerbsminderungsrenten, die nach der Systemumstellung zugeflossen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Besteuerung von Rentennachzahlungen nach dem AltEinKG

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie Altersrenten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Höhere Steuer auf Rente auch bei Nachzahlung rechtens

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
    bb) Das Ergebnis wird durch die jüngste Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung einiger Vorschriften des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968) gestützt.

    Der Gesetzgeber muss aber, soweit er für künftige Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte anknüpft, dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz in hinreichendem Maß Rechnung tragen (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II.1.c, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerfG).

    Im Falle der Veräußerungsfrist gemäß § 23 EStG hat das BVerfG ausdrücklich erkannt, dass deren Verlängerung so lange keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne, wie die Frist noch nicht abgelaufen sei, da die bloße Möglichkeit, Gewinne später steuerfrei vereinnahmen zu können, keine (vertrauens-)rechtlich geschützte Position begründe (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II.2.a).

    Unter Anwendung der vom BVerfG entwickelten verfassungsrechtlichen Grundsätze zur Rückwirkung von Steuergesetzen (siehe oben unter B.I.2.c; vgl. BVerfG-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1976; in BFH/NV 2010, 1959 und in BFH/NV 2010, 1968) ist bei der Gesamtabwägung der Interessen auf Seiten der Kläger zu berücksichtigen, dass die gemäß §§ 43, 99 und 101 Abs. 4 SGB VI i.V.m. § 40 SGB I bereits im Jahr 2004 entstandene Rente eine unter Geltung des alten Einkommensteuerrechts erworbene Rechtsposition darstellt.

    Vielmehr ist bereits ein "Vermögensbestand im grundrechtlich geschützten Verfügungsbereich" konkret vorhanden (vgl. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II.2.b aa).

    Die nachträgliche Entwertung der bereits im Jahr 2004 verfestigten Rechtsposition der Klägerin durch das AltEinkG führt zu einem erhöhten gesetzgeberischen Rechtfertigungsbedarf (vgl. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II.2.b aa).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
    Die Kläger übersähen bei ihrem Einwand, es liege ein Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip vor, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73) insbesondere die Ertragsanteilsbesteuerung der Renten problematisiert habe.

    aa) Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte war notwendig geworden, weil das BVerfG im Urteil in BVerfGE 105, 73 die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten für gleichheitswidrig erklärt hatte.

    Dies beruhe vor allem auf dem gemäß § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteil und dem Bundeszuschuss (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, unter C.V.1.b und c).

    Außerhalb der verfassungsrechtlich maßgeblichen Vergleichsperspektive liegen dagegen Be- und Entlastungswirkungen, die sich jenseits der einkommensteuerlichen Belastung erst aus dem Zusammenspiel mit den Normen des Besoldungs-, Versorgungs- und Sozialversicherungsrechts ergeben (BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, unter C.II.).

    Auch im Fall der Rentenbesteuerung war bereits seit dem BVerfG-Beschluss vom 26. März 1980  2 BvR 121, 122/76 (BVerfGE 54, 11), spätestens aber seit dem BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73 bekannt, dass die Ertragsanteilsbesteuerung der Sozialversicherungsrenten zu verfassungsrechtlichen Problemen führte, so dass mit einer Neuregelung der Besteuerung von Renten gerechnet werden musste.

    Ab diesem Zeitpunkt, der im Übrigen durch das Urteil des BVerfG in BVerfGE 105, 73 vorgegeben war, wollte der Gesetzgeber mit dem AltEinkG eine "steuerrechtssystematisch schlüssige und folgerichtige Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen" erreichen (vgl. BTDrucks 15/2150, S. 1 und 22).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
    Die Besteuerung der Basisversorgung beruht auf dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung (siehe dazu Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 verwiesen.

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).

    Die Besteuerung des Ertragsanteils der korrespondierenden Rentenzahlungen war daher insoweit eine folgerichtige gesetzliche Lösung (siehe Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b cc).

    Der Notwendigkeit einer im Rentenbesteuerungsverfahren als Massenverfahren einfachen, praktikablen und gesamtwirtschaftlich tragfähigen Lösung hat der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 eine entscheidende Bedeutung zugebilligt.

  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).

    aa) Der erkennende Senat hat --zu den Altersrenten-- bereits entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (so die Senatsurteile in BFHE 228, 223; in BFHE 228, 326, und in BFH/NV 2010, 1253, m.w.N.).

    Dem Hinweis der Kläger, eine Komplizierung des Verfahrens sei bei der steuerlichen Beurteilung von Rentennachzahlungen nicht zu befürchten, da die zeitliche Zuordnung der Rentenzahlungen ohne Weiteres möglich sei, ist entgegenzuhalten, dass zur Einschätzung des Verwaltungs- und Kontrollaufwands einer gesetzlichen Regelung der Gesetzgeber aufgerufen ist, der eine Einschätzungsprärogative besitzt (siehe auch Senatsurteil in BFH/NV 2010, 1253).

  • FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 309/07

    Ansetzung einer Nachzahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Besteuerung

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
    Insoweit werde auf die Argumentation des FG Niedersachsen in dessen Urteil vom 18. November 2009  2 K 309/07 (EFG 2010, 719), die man sich zu eigen mache, verwiesen.

    aa Sätze 2 ff. EStG zu besteuern sind (so auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2008 15 K 15099/08, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris; Niedersächsisches FG in EFG 2010, 719; FG Münster, Urteile vom 29. Oktober 2009  8 K 1745/07 E, EFG 2010, 329, und vom 24. März 2010 12 K 2243/08 E, EFG 2010, 1129; Fischer in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 22 Rz 38; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 30. Aufl., § 22 Rz 43; Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 22 EStG Rz 280; Lüsch in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 22 Rz 80; Lindberg in Frotscher, EStG, 6. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 22 Rz 150; Jansen/Myßen/Killat-Risthaus, Renten, Raten, Dauernde Lasten, 14. Aufl., Rz 1255 f.).

    § 52 Abs. 1 EStG in der ab dem Veranlagungszeitraum 2005 geltenden Fassung ist --im Gegensatz zur Auffassung der Kläger und des Niedersächsischen FG in EFG 2010, 719-- nicht im Wege einer teleologischen Auslegung so zu reduzieren, dass Nachzahlungen von Renten, die bis zum 31. Dezember 2004 entstanden und erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 ausgezahlt worden sind, nach der Systematik der alten Rechtslage zu besteuern sind.

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
    bb) Das Ergebnis wird durch die jüngste Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung einiger Vorschriften des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968) gestützt.

    Unter Anwendung der vom BVerfG entwickelten verfassungsrechtlichen Grundsätze zur Rückwirkung von Steuergesetzen (siehe oben unter B.I.2.c; vgl. BVerfG-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1976; in BFH/NV 2010, 1959 und in BFH/NV 2010, 1968) ist bei der Gesamtabwägung der Interessen auf Seiten der Kläger zu berücksichtigen, dass die gemäß §§ 43, 99 und 101 Abs. 4 SGB VI i.V.m. § 40 SGB I bereits im Jahr 2004 entstandene Rente eine unter Geltung des alten Einkommensteuerrechts erworbene Rechtsposition darstellt.

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
    bb) Das Ergebnis wird durch die jüngste Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung einiger Vorschriften des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968) gestützt.

    Unter Anwendung der vom BVerfG entwickelten verfassungsrechtlichen Grundsätze zur Rückwirkung von Steuergesetzen (siehe oben unter B.I.2.c; vgl. BVerfG-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1976; in BFH/NV 2010, 1959 und in BFH/NV 2010, 1968) ist bei der Gesamtabwägung der Interessen auf Seiten der Kläger zu berücksichtigen, dass die gemäß §§ 43, 99 und 101 Abs. 4 SGB VI i.V.m. § 40 SGB I bereits im Jahr 2004 entstandene Rente eine unter Geltung des alten Einkommensteuerrechts erworbene Rechtsposition darstellt.

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).

    aa) Der erkennende Senat hat --zu den Altersrenten-- bereits entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (so die Senatsurteile in BFHE 228, 223; in BFHE 228, 326, und in BFH/NV 2010, 1253, m.w.N.).

  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).

    aa) Der erkennende Senat hat --zu den Altersrenten-- bereits entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (so die Senatsurteile in BFHE 228, 223; in BFHE 228, 326, und in BFH/NV 2010, 1253, m.w.N.).

  • BFH, 14.03.1972 - VIII R 26/67

    Vereinbarkeit mit GG - Steuerfreiheit - Leistungen aus gesetzlicher

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
    Es sollen nur Leistungen an einen Personenkreis von der Steuer freigestellt werden, der dem Gesetzgeber auch bei der Regelung der Versicherungspflicht als schutzwürdig erschienen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1972 VIII R 26/67, BFHE 105, 136, BStBl II 1972, 536).
  • FG Münster, 22.04.2010 - 8 K 783/07

    Höhere Steuer auch für Rentennachzahlungen

  • BFH, 30.09.1980 - VIII R 13/79

    Begriff "Beginn der Rente" für die Ermittlung des Ertragsanteils bei Verjährung

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente

  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

  • BFH, 05.03.1981 - IV R 101/78
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

  • BFH, 04.10.1990 - X R 60/90

    Eine neben der Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlte Zusatzrente der

  • BFH, 18.05.2010 - X R 29/09

    Sog. Öffnungsklausel nicht für Beamten-Versorgungsanwartschaften -

  • FG Münster, 29.10.2009 - 8 K 1745/07

    Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten verfassungsgemäß

  • FG Münster, 24.03.2010 - 12 K 2243/08

    Erwerbsminderungsrente zu 50% steuerpflichtig

  • BFH, 18.05.2010 - X R 1/09

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften -

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 15 K 15099/08

    Erwerbsunfähigkeitsrente als abgekürzte Leibrente - Besteuerung von

  • BFH, 10.07.2002 - X R 46/01

    Umwandlung von Krankengeld in eine Erwerbsunfähigkeitsrente

  • FG Düsseldorf, 11.03.2009 - 7 K 3215/08

    Rechtmäßigkeit der steuerlichen Berücksichtigung einer Erwerbsminderungsrente mit

  • BFH, 27.11.2012 - X B 48/11

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge für den

    Dies ist im vorliegenden Fall aufgrund der Entscheidungen des Senats vom 13. April 2011 X R 19/09 (BFH/NV 2011, 1489), X R 33/09 (BFH/NV 2011, 1496) und X R 54/09 (BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910) der Fall.

    Dem Leistungsfähigkeitsprinzip wird durch die Neuregelung insoweit Rechnung getragen, als ein Unterschied hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Rentenbeziehers im Vergleich zu Einkünften aus aktiver Erwerbstätigkeit nicht erkennbar ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1489).

  • BFH, 10.08.2011 - X B 7/10

    Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente

    Entscheidend ist allein, dass es sich um Renten im Bereich der sog. Basisversorgung des gesetzlichen Drei-Schichten-Modells handelt (Senatsurteile jeweils vom 13. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489, X R 33/09, BFH/NV 2011, 1496 und X R 54/09, DStR 2011, 144, www.bundesfinanzhof.de).

    Dass sich durch die Umstellung der Besteuerung der Erwerbsminderungsrente von der bis einschließlich 2004 geltenden Ertragsanteilsbesteuerung zum ab dem Veranlagungszeitraum 2005 anzusetzenden Besteuerungsanteil im Einzelfall eine erhebliche steuerliche Mehrbelastung ergeben kann, begründet keinen Verfassungsverstoß, insbesondere ist der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht verletzt (Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 19/09, www.bundesfinanzhof.de).

  • BFH, 25.04.2016 - X B 134/15

    Erörterung in der mündlichen Verhandlung

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat auch in der Folgezeit festgehalten (Urteile vom 9. Dezember 2009 X R 28/07, BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348, unter II.3.e; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, unter B.II.5.; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, unter B.II.4.; X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253, unter B.II.3.; in BFHE 229, 309, BStBl II 2011, 591, unter II.3.; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803, unter II.2.d, f; vom 13. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489; X R 33/09, BFH/NV 2011, 1496, beide unter B.I.2.; X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.2.; vom 19. August 2013 X R 35/11, BFHE 242, 364, BStBl II 2014, 557, unter II.3.a; vom 23. Oktober 2013 X R 3/12, BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58; X R 11/12, BFH/NV 2014, 328; X R 21/12, BFH/NV 2014, 330, alle unter II.3.).
  • FG Köln, 25.03.2020 - 12 K 1954/18

    Ausnehmen der Sondervergütungen und der an die GmbH gezahlten Haftungsvergütung

    Diese ist gegeben, wenn das Gesetz zwar eine Regelung enthält, diese aber ihrem Zweck nach auf eine bestimmte Gruppe von Fällen nicht passt, weil sie deren für die Wertung relevanten Besonderheiten außer Acht lässt (BFH-Urteil vom 13.04.2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489).
  • FG Sachsen, 20.03.2012 - 6 K 2143/07

    Zinsen auf eine Rentennachzahlung sind keine Kapitaleinkünfte, sondern

    Die Neuregelung der Rentenbesteuerung, die mit Wirkung ab 2005 gilt, ist - auch in Bezug auf Rentennachzahlungen früherer Jahre - verfassungsgemäß (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. April 2011, X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489).
  • FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 309/07
    a) Nach einer Auffassung (z.B. FG Düsseldorf v. 11. März 2009, 7 K 3215/08 E, EFG 2009, 1381, allerdings lediglich unter Bezugnahme auf die BFH-Entscheidung vom 26. November 2008 (a.a.O.); Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH X R 19/09; Myßen/Rinck, NWB 2006, 2927ff., 2935; Lüsch in Littmann/Bitz/Pust, Komm. Zum EStG, § 22 Rz. 107ff., vgl. auch OFD Frankfurt v. 04.08.2006 - S 2255 A 23 - St 218, DStR 2006, 1796) sollen allerdings Rentennachzahlungen im Jahr des Zuflusses nach dem im Zuflusszeitpunkt geltenden Recht steuerlich zu berücksichtigen sein, und zwar unabhängig davon, für welche Jahre und aus welchen Gründen die Nachzahlung erfolgte.

    Die Revision war - auch im Hinblick auf das anhängige Verfahren beim BFH (Aktenzeichen des BFH X R 19/09) gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO im Hinblick auf die Frage zuzulassen, ob Rentennachzahlungen bei einer abgekürzten Leibrente für Zeiträume vor 2005 bereits der Gesetzesfassung des § 22 EStG in der Fassung für den Veranlagungszeitraum 2005 zugrunde zu legen ist.

  • FG Münster, 22.04.2010 - 8 K 783/07
    Die Revision war mit Blick auf die anhängigen Verfahren beim BFH (Az. X R 19/09; X R 1/10) gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die Frage zuzulassen, ob für Rentennachzahlungen für Zeiträume vor 2005 bereits die Gesetzesfassung des § 22 EStG 2005 bei der Einkommensteuerveranlagung 2005 zu Grunde zu legen ist.
  • FG Münster, 29.10.2009 - 8 K 1745/07
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