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   BFH, 19.01.2010 - X R 2/07   

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https://dejure.org/2010,4141
BFH, 19.01.2010 - X R 2/07 (https://dejure.org/2010,4141)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2010 - X R 2/07 (https://dejure.org/2010,4141)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - X R 2/07 (https://dejure.org/2010,4141)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Werbungskostenabzug nur bei Einkünfteerzielungsabsicht - Veranlassungszusammenhang zwischen künftigen Einnahmen und vorweggenommenen Werbungskosten bei bestehender Kündigungsmöglichkeit eines Rentenversicherungsvertrags

  • openjur.de

    Werbungskostenabzug nur bei Einkünfteerzielungsabsicht; Veranlassungszusammenhang zwischen künftigen Einnahmen und vorweggenommenen Werbungskosten bei bestehender Kündigungsmöglichkeit eines Rentenversicherungsvertrags

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, VVG § 165, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 5, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 7
    Werbungskostenabzug nur bei Einkünfteerzielungsabsicht - Veranlassungszusammenhang zwischen künftigen Einnahmen und vorweggenommenen Werbungskosten bei bestehender Kündigungsmöglichkeit eines Rentenversicherungsvertrags

  • Bundesfinanzhof

    Werbungskostenabzug nur bei Einkünfteerzielungsabsicht - Veranlassungszusammenhang zwischen künftigen Einnahmen und vorweggenommenen Werbungskosten bei bestehender Kündigungsmöglichkeit eines Rentenversicherungsvertrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 EStG 1990, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 1990, § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG 1990, § 165 VVG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG 1990
    Werbungskostenabzug nur bei Einkünfteerzielungsabsicht - Veranlassungszusammenhang zwischen künftigen Einnahmen und vorweggenommenen Werbungskosten bei bestehender Kündigungsmöglichkeit eines Rentenversicherungsvertrags

  • rewis.io

    Werbungskostenabzug nur bei Einkünfteerzielungsabsicht - Veranlassungszusammenhang zwischen künftigen Einnahmen und vorweggenommenen Werbungskosten bei bestehender Kündigungsmöglichkeit eines Rentenversicherungsvertrags

  • rewis.io

    Werbungskostenabzug nur bei Einkünfteerzielungsabsicht - Veranlassungszusammenhang zwischen künftigen Einnahmen und vorweggenommenen Werbungskosten bei bestehender Kündigungsmöglichkeit eines Rentenversicherungsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfteerzielungsabsicht gerichtet auf Erzielung eines Totalüberschusses als Voraussetzung für die Geltendmachung vorweggenommener Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Abzug von Werbungskosten nur bei Einkünfteerzielungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Zinsaufwendungen für einen Kredit zum Erwerb eines Rentenanspruchs aus einer Lebensversicherung als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften; Einkünfteerzielungsabsicht gerichtet auf Erzielung eines Totalüberschusses als ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 2/07
    Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, setzt der Abzug von Werbungskosten auch im Rahmen der Einkünfte nach § 22 EStG eine auf Erzielung eines Totalüberschusses gerichtete Einkünfteerzielungsabsicht voraus (grundlegend BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, und Senatsurteile vom 16. September 2004 X R 25/01, BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, sowie X R 29/02, BFHE 208, 129, BStBl II 2006, 234, m.w.N.).

    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob das FG im Rahmen der Gesamtwürdigung von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Umstände in seine Beurteilung einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. u.a. BFH-Urteile in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580; vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192 betreffend Mietverträge zwischen nahen Angehörigen; vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, BFHE 222, 464, BStBl II 2009, 227).

  • BFH, 20.06.2006 - X R 3/06

    Besteuerung der sich aus einer "Grundrente" und einer Überschussbeteiligung

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 2/07
    Dasselbe gilt, wenn und soweit die ursprünglich in Aussicht genommenen Rentenzahlungen wegen der veränderlichen Überschussanteile als Zinszahlungen i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu qualifizieren sein sollten (vgl. u.a. Senatsurteil vom 20. Juni 2006 X R 3/06, BFHE 214, 185, BStBl II 2006, 870).

    Für die Berechnung des voraussichtlichen Totalüberschusses wird auf die Ausführungen in dem Senatsurteil in BFHE 214, 185, BStBl II 2006, 870 verwiesen.

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 2/07
    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob das FG im Rahmen der Gesamtwürdigung von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Umstände in seine Beurteilung einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. u.a. BFH-Urteile in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580; vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192 betreffend Mietverträge zwischen nahen Angehörigen; vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, BFHE 222, 464, BStBl II 2009, 227).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 29/02

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 2/07
    Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, setzt der Abzug von Werbungskosten auch im Rahmen der Einkünfte nach § 22 EStG eine auf Erzielung eines Totalüberschusses gerichtete Einkünfteerzielungsabsicht voraus (grundlegend BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, und Senatsurteile vom 16. September 2004 X R 25/01, BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, sowie X R 29/02, BFHE 208, 129, BStBl II 2006, 234, m.w.N.).
  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 2/07
    Wenn die Möglichkeit der Rück- oder Weiterveräußerung den Bauherrn maßgebend zum Vertragsabschluss bestimmt haben, stellt dies ein Indiz gegen die Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, sowie vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BFHE 187, 512, BStBl II 1999, 468).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 73/01

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 2/07
    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob das FG im Rahmen der Gesamtwürdigung von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Umstände in seine Beurteilung einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. u.a. BFH-Urteile in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580; vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192 betreffend Mietverträge zwischen nahen Angehörigen; vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, BFHE 222, 464, BStBl II 2009, 227).
  • BFH, 03.08.2004 - X R 55/01

    Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 2/07
    Entscheidend ist dort, dass die Erzielung der Einkünfte von vornherein zeitlich beschränkt angelegt ist, was den Prognosezeitraum zur Ermittlung ihres Gesamtergebnisses entsprechend begrenzt (dazu auch Senatsurteil vom 3. August 2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 25/01

    Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 2/07
    Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, setzt der Abzug von Werbungskosten auch im Rahmen der Einkünfte nach § 22 EStG eine auf Erzielung eines Totalüberschusses gerichtete Einkünfteerzielungsabsicht voraus (grundlegend BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, und Senatsurteile vom 16. September 2004 X R 25/01, BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, sowie X R 29/02, BFHE 208, 129, BStBl II 2006, 234, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 2/07
    Wenn die Möglichkeit der Rück- oder Weiterveräußerung den Bauherrn maßgebend zum Vertragsabschluss bestimmt haben, stellt dies ein Indiz gegen die Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, sowie vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BFHE 187, 512, BStBl II 1999, 468).
  • BFH, 15.11.2005 - IX R 3/04

    Vergleichszahlung wegen des Rücktritts vom Vertrag und Prozesskosten als vorab

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 2/07
    Die Auffassung des FG, dass ein Kündigungsrecht einen Veranlassungszusammenhang ausschließe, stehe im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. November 2005 IX R 3/04 (BFHE 212, 45, BStBl II 2006, 258).
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 79/06

    Realisierung eines Veräußerungsverlustes durch Ausfall eines Darlehens bei

  • BFH, 12.06.2013 - I R 109/10

    Deutsches Besteuerungsrecht an verdeckter Gewinnausschüttung einer spanischen

    Dass es bei diesen an der --auch bei Kapitaleinkünften erforderlichen (ständige Spruchpraxis, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660; vom 19. Januar 2010 X R 2/07, BFH/NV 2010, 1251)-- Einkünfteerzielungsabsicht fehlt, ist indes nicht ersichtlich oder dargetan; es genügt dafür jede auch noch so geringe Ertragserwartung, auch die bloße Aussicht auf steuerbare Veräußerungsgewinne (z.B. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267; vom 30. März 1999 VIII R 70/96, BFH/NV 1999, 1323; BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1998 VIII B 43/98, juris).
  • BFH, 17.04.2013 - X R 18/11

    Private Rentenversicherung: Einheitliche Beurteilung der Garantierente und der

    Allein mit der Behauptung, es würden Überschussanteile in bestimmter Höhe erwartet, kann der Steuerpflichtige jedenfalls keine positive Totalüberschussprognose belegen (Senatsurteil vom 19. Januar 2010 X R 2/07, BFH/NV 2010, 1251, unter II.b bb), weil ansonsten die steuerrechtliche Würdigung in das Belieben der Anbieter entsprechender Vertragsmodelle gestellt würde.
  • FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08

    Absetzung der für die Rentenversicherung angefallenen Finanzierungskosten als

    Hierfür ist das im Wege einer Prognose zu ermittelnde Gesamtergebnis der voraussichtlichen Nutzung auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erkennbaren Verhältnisse maßgebend (BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 2/07, BFH-NV 2010, 1251).

    (1) Zunächst ist nicht erkennbar, dass die in der Prognoserechnung erfassten Überschussbeteiligungen auf tragfähiger Grundlage ermittelt und dementsprechend als ausreichend gewiss prognostiziert werden konnten (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 2/07, BFH-NV 2010, 1251).

  • FG München, 09.05.2012 - 10 V 3505/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei entgeltlichem Darlehen

    Der Abzug von Werbungskosten setzt auch im Rahmen der Einkünfte nach § 20 EStG eine auf Erzielung eines Totalüberschusses gerichtete Einkünfteerzielungsabsicht voraus (BFH- Urteile vom 20. Juni 2006 X R 3/06, BFHE 214, 185, BStBl II 2006, 870; vom 19. Januar 2010 X R 2/07, BFH-NV 2010, 1251; vom 24. Mai 2011 VIII R 3/09, BFHE 235, 197, BStBl II 2012, 254).

    Der Abzug von Werbungskosten setzt auch im Rahmen der Einkünfte nach § 20 EStG eine auf Erzielung eines Totalüberschusses gerichtete Einkünfteerzielungsabsicht voraus (BFH-Urteile vom 20. Juni 2006 X R 3/06, BFHE 214, 185, BStBl II 2006, 870; vom 19. Januar 2010 X R 2/07, BFH-NV 2010, 1251; vom 24. Mai 2011 VIII R 3/09, BFHE 235, 197, BStBl II 2012, 254).

  • FG Münster, 03.11.2021 - 13 K 3187/19

    Berücksichtigen der Aufwendungen der Gesellschafter einer aufgelösten GmbH aus

    Das Erfordernis der Einkünfteerzielungsabsicht gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten; es ist daher auch bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 EStG zu prüfen und für jede einzelne Kapitalanlage getrennt zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14.03.2017 - VIII R 38/15, BStBl. II 2017, 1040; BFH-Urteil vom 19.01.2010 - X R 2/07, BFH/NV 2010, 1251).

    Denn auch bei sonstigen Einkünften gem. § 22 EStG kommt eine Verlustberücksichtigung nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige in Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19.01.2010 - X R 2/07, BFH/NV 2010, 1251).

  • FG Nürnberg, 11.02.2014 - 1 K 1465/13

    Modifizierte Überschusserzielungsabsicht als Voraussetzung für

    b) Diese Überschusserzielungsabsicht wird auch bei sonstigen Einkünften nach § 22 EStG oder bei solchen aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG vorausgesetzt (BFH-Urteil vom 19.01.2010 X R 2/07, BFH/NV 2010, 1251).
  • FG Saarland, 07.12.2011 - 1 K 1058/08

    Zufluss von Kapitaleinkünften durch Novation bei Abschluss einer

    1.1.1 Der Werbungskostenabzug setzt auch im Rahmen der Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG eine auf Erzielung eines Totalüberschusses gerichtete Einkünfteerzielungsabsicht voraus (grundlegend: BFH vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660, und BFH vom 16. September 2004 X R 25/01, BStBl II 2006, 228 ; BFH vom 19. Januar 2010 X R 2/07, BFH/NV 2010, 1251).
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