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   BFH, 22.01.2003 - X R 20/01   

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https://dejure.org/2003,7338
BFH, 22.01.2003 - X R 20/01 (https://dejure.org/2003,7338)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2003 - X R 20/01 (https://dejure.org/2003,7338)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - X R 20/01 (https://dejure.org/2003,7338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 6; ; HGB § 255; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2; ; AO 1977 § 90 Abs. 1 Satz 3; ; AO 1977 § 164 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 6; HGB § 255
    Anschaffungsnaher Aufwand; versteckte Mängel

  • datenbank.nwb.de

    Umbau- und Renovierungskosten nach Erwerb eines Hausgrundstücks als Vorkosten gemäß § 10e Abs. 6 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6, HGB § 255 Abs 2
    Anschaffungsnaher Aufwand; Herstellungskosten; Renovierung; Vorkosten; Wesentliche Verbesserung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 20/01
    Welche Aufwendungen dies sind, bestimmt sich bei den Gewinn- und Überschusseinkünften nach § 255 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. b).

    a) Ein Vermögensgegenstand (Wirtschaftsgut, hier: ein Gebäude) ist betriebsbereit, wenn er entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann (BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 2. b; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB Tz. 13).

    Reparaturen oder auch das Ersetzen des Vorhandenen durch Gleichwertiges in zeitgemäßer Form erweitern den Nutzungswert nicht (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. a).

    Wurde beispielsweise eine technisch überholte Heizung durch eine den heutigen Gewohnheiten und dem Stand der Technik entsprechende Heizungsanlage (z.B. witterungsgeführte Heizungsanlage mit Thermostatventilen, Wand- und/oder Fußbodenheizung) ersetzt, wurde die Sanitärinstallation deutlich erweitert oder ergänzt und ihr Komfort (z.B. durch zweckmäßigere und funktionstüchtigere Ausstattungsdetails: Doppelwaschtisch, zweites Waschbecken, zusätzliche Dusche etc.) erheblich gesteigert und wurden zusätzlich einfachverglaste Fenster gegen isolierverglaste Fenster ausgetauscht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, unter II. 3. a cc), führt dieses Bündel von Maßnahmen, das mindestens drei der vier für den Gebrauchswert eines Gebäudes wesentlichen Bereiche betrifft, dazu, dass das Gebäude gegenüber seinem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs in seinem Standard gehoben wurde.

    Die Feststellungslast hinsichtlich der Tatsachen, die eine wesentliche Verbesserung begründen und damit als Anschaffungskosten zu behandeln sind, trägt das FA (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, unter II. 4.).

  • BFH, 04.03.1998 - X R 151/94

    Umbaumaßnahmen: Abbruchkosten und Teilwertabschreibung

    Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 20/01
    Zu den Herstellungskosten i.S. von § 255 Abs. 2 HGB zählen --unabhängig von der Erweiterung des Nutzungswerts (Gebrauchspotentials)-- die Aufwendungen, die durch den Umbau eines Bürogebäudes in ein Wohngebäude (vgl. Senats-Urteil vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086) oder eines Mehrfamilienhauses in ein Einfamilienhaus verursacht sind.

    Die Kosten, die für die Umgestaltung erforderlich sind (Errichten oder Entfernen von Trennwänden, Umgestaltung der Küche in einen weiteren Wohnraum usw.) erfüllen in aller Regel auch die Merkmale der Erweiterung i.S. von § 255 Abs. 2 HGB, da hierdurch die Substanz des Gebäudes vermehrt oder die nutzbare Fläche vergrößert wird (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1998, 1086).

  • BFH, 22.04.1998 - X R 4/95

    Bestimmung des zuständigen Beamten nach der Höhe der Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 20/01
    * die Wohnung nach der Anschaffung zunächst vermietet hat (BFH-Urteile vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108; vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151; vom 22. April 1998 X R 4/95, BFH/NV 1998, 1221),.
  • BFH, 09.05.2017 - IX R 6/16

    Kosten zur Beseitigung von nach Anschaffung mutwillig herbeigeführter

    Soweit der BFH in früheren Entscheidungen die Auffassung vertreten hat, die Kosten der Beseitigung verdeckter Mängel seien allgemein nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen, weil solche Mängel zu keiner Minderung des Kaufpreises geführt hätten (s. etwa Urteil des Großen Senats des BFH vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672, sowie Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94, BFH/NV 1996, 116), hat er hieran in der Folgezeit nicht weiter festgehalten (BFH-Urteile vom 22. Januar 2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763, und in BFH/NV 2003, 765).
  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

    Entsprechend hat die Rechtsprechung Herstellungskosten angenommen z.B. beim Umbau einer Apotheke in eine Wohnung (BFH-Urteil vom 29. Juni 1965 VI 236/64 U, BFHE 83, 16, BStBl II 1965, 507), einer Mühle zu einem Wohnhaus (BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808), eines Getreidespeichers zu einer Wohnung (BFH-Urteil vom 12. März 1996 IX R 48/95, BFHE 180, 134, BStBl II 1996, 514), von Mietwohnungen in eine Arztpraxis (BFH in BFHE 182, 344, BStBl 1997, 533), eines Wohnhauses in ein Bürogebäude (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086), eines Zweifamilienhauses in ein Einfamilienhaus (BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763), eines Zweifamilienhauses in ein Dreifamilienhaus, dabei Umbau eines nicht genutzten Dachgeschosses zu einer Einliegerwohnung (FG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1991 II 162/89 K, EFG 1992, 180, rkr.), eines Einfamilienhauses mit Einlieger in ein Mehrfamilienhaus, dabei Umbau der EG-Wohnung in ein Büro (FG Nürnberg, Urteil vom 5. Februar 2003 III 85/01, EFG 2003, 841, rkr.), einer Wohnung im EG/KG zu einem Sonnenstudio (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. September 2003 6 K 1541/01, EFG 2004, 798, Revision XI R 72/03).
  • FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 17/21

    Absetzungen für Abnutzung; nachträgliche Herstellungskosten; Wesentliche über den

    Keine Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts ist auch die Umgestaltung des Wirtschaftsguts unter Beibehaltung seines steuerlichen Funktionszusammenhangs (z.B. Umbau einer bislang als Gaststätte vermieteten Fläche zu einer als Buchhandlung vermieten Fläche, vgl. BFH, Beschluss vom 5. März 2007 - IX B 189/06 -, BFH/NV 2007, 1124; siehe aber BFH, Urteil vom 22. Januar 2003 - X R 20/01 -, BFH/NV 2003, 763, Rz. 16: Umbau Mehrfamilienhaus in Einfamilienhaus als Herstellung iSd § 255 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 HGB ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03

    Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere

    Da dieser in der Regel nicht in der Lage ist, den Zustand eines Gebäudes im Zeitpunkt des Erwerbs festzustellen, trifft den Steuerpflichtigen insoweit eine erhöhte Mitwirkungspflicht aus § 90 Abs. 1 Satz 3 AO (BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15

    Anerkennung einer Option zur Umsatzsteuerpflicht für die Vermietung eines Altbaus

    Dies beachtet der Beklagte nicht, soweit er BFH-Rechtsprechung von Ertragsteuersenaten zu der Frage zitiert, ob nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, ohne dass dort auch ein Neubau eines Gebäudes festgestellt wird (so z. B. die folgenden vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BFH: Urteil vom 29.06.1965 VI 236/64 U, BStBl II 1965, 507; Urteil vom 15.10.1996 VIII R 44/94, BStBl II 1997, 533; Urteil vom 22.01.2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763), und soweit er Ausführungen zu einer wesentlichen Verbesserung macht (z. B. Schriftsatz vom 06.10.2017, Bl. 351R GA).
  • BFH, 08.04.2008 - IX B 134/07

    Verhältnis von § 165 Abs. 2 AO und § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - Grundsatz von Treu und

    Ebenso liegt eine Abweichung zu den BFH-Urteilen vom 22. Januar 2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763, und X R 9/99, BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596, nicht vor.
  • BFH, 23.02.2005 - IX B 151/04

    Umbau einer Fremdenpension in ein Haus mit Eigentumswohnungen

    die Umgestaltung eines Wohnhauses in ein Bürogebäude; vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627; vom 22. Januar 2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763, betr.
  • FG Münster, 24.06.2020 - 1 K 609/19

    Einordnung von Aufwendungen für Umbauarbeiten als sofort abzugsfähiger

    Entsprechend hat die Rechtsprechung Herstellungskosten angenommen z.B. beim Umbau einer Apotheke in eine Wohnung (BFH-Urteil vom 29. Juni 1965 VI 236/64 U, BStBl II 1965, 507), einer Mühle zu einem Wohnhaus (BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 175/87, BStBl II 1992, 808), eines Getreidespeichers zu einer Wohnung (BFH-Urteil vom 12. März 1996 IX R 48/95, BStBl II 1996, 514), von Mietwohnungen in eine Arztpraxis (BFH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - VIII R 44/94 -,BStBl II 1997, 533), eines Wohnhauses in ein Bürogebäude (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086), eines Zweifamilienhauses in ein Einfamilienhaus (BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763), Umbau einer bisher eigengenutzten, sich über zwei Geschosse erstreckenden Wohnung in zwei fremdvermietete Arztpraxen (BFH, Urteil vom 23. November 2004 - IX R 59/03 -, BFH/NV 2005, 543), eines Zweifamilienhauses in ein Dreifamilienhaus, dabei Umbau eines nicht genutzten Dachgeschosses zu einer Einliegerwohnung (FG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1991 II 162/89 K, EFG 1992, 180, rkr.), eines Einfamilienhauses mit Einlieger in ein Mehrfamilienhaus, dabei Umbau der EG-Wohnung in ein Büro (FG Nürnberg, Urteil vom 5. Februar 2003 III 85/01, EFG 2003, 841, rkr.).
  • BFH, 08.06.2004 - IX B 128/03

    Rüge eines Verfahrensmangels wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung; Abgrenzung

    Baumaßnahmen zur Funktionsänderung eines Gebäudes können als Herstellungs- und Erweiterungsmaßnahmen zu beurteilen sein, wenn gegenüber dem früheren Bauzustand eine auf die angestrebte Funktionsänderung ausgerichtete Substanzvermehrung vorliegt, die über das bloße Zumauern von Türen hinausgeht (z.B. BFH-Urteile vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627; vom 22. Januar 2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763, unter II. 3.).
  • FG München, 02.06.2022 - 11 K 133/22

    Umbaukosten als Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen

    Entsprechend hat die Rechtsprechung Herstellungskosten angenommen z.B. wenn neuer Wohnraum durch einen Anbau, den Ausbau eines Dachgeschosses oder den Ausbau eines Lichthofes geschaffen wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BStBl II 1997, 802); außerdem beim Umbau einer Apotheke in eine Wohnung (BFH-Urteil vom 29. Juni 1965 VI 236/64 U, BStBl II 1965, 507), einer Mühle zu einem Wohnhaus (BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 175/87, BStBl II 1992, 808), eines Zweifamilienhauses in ein Einfamilienhaus (BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763), eines Einfamilienhauses mit Einlieger in ein Mehrfamilienhaus, dabei Umbau der EG-Wohnung in ein Büro (FG Nürnberg, Urteil vom 5. Februar 2003 III 85/01, EFG 2003, 841, rkr) und Aufwendungen für den Umbau einer bisher eigengenutzten, sich über zwei Geschosse erstreckenden Wohnung in zwei nunmehr fremdvermietete Arztpraxen (BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543).
  • FG Hamburg, 06.05.2003 - II 368/01

    Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

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