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   BFH, 23.01.1995 - X R 20/94   

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https://dejure.org/1995,13648
BFH, 23.01.1995 - X R 20/94 (https://dejure.org/1995,13648)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1995 - X R 20/94 (https://dejure.org/1995,13648)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1995 - X R 20/94 (https://dejure.org/1995,13648)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.02.1992 - X R 164/90

    Anforderung an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X R 20/94
    Ist das Urteil der Vorinstanz auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragfähige rechtliche Erwägungen gestützt, so muß der Revisionskläger in der Revisionsbegründung formgerecht für jede dieser Erwägungen darlegen, wa rum sie nach seiner Auffassung das angefochtene Urteil nicht tragen; anderenfalls ist die Revision unzulässig (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1990 IX ZB 89/89, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1990, 1184; BFH-Beschlüsse vom 21. April 1984 VIII R 97-- 101/84, nicht veröffentlicht -- NV --; vom 19. Februar 1992 X R 164/90, BFH/NV 1992, 536, jeweils mit Nachweisen von Rechtsprechung und Literatur; zur Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung des FG-Urteils BFH-Beschluß vom 5. Oktober 1992 V B 88/92, BFH/NV 1993, 426).
  • BFH, 15.03.1991 - III R 112/89

    Auslegung einer Prozeßvollmacht; Vorlage einer neuen Vollmachtsurkunde bei

    Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X R 20/94
    Ungeklärt sei, ob die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Konkretisierung einer "Blankovollmacht" (BFH-Urteile vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726; vom 20. September 1991 III R 114/89, BFH/NV 1992, 322) auch dann gelte, wenn die Unterschriften auf der Vollmacht möglicherweise nicht von der Hand der Kläger stammten und der Prozeßbevollmächtigte trotz einer Fristsetzung nach § 62 Abs. 3 Satz 3 zweiter Halbsatz FGO keine neue, spezifizierte Vollmacht einreiche, die diesen Zweifel ausräume.
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83

    Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf

    Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X R 20/94
    Der Revisionskläger muß dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen, welche Punkte des angefochtenen Urteils als veränderungsbedürftig angesehen werden und aus welchen Gründen im einzelnen die Änderung für geboten erachtet wird (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470; vom 1. Juni 1988 IX R 115/83, BFH/NV 1988, 796).
  • BFH, 01.06.1988 - IX R 115/83

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Begründung einer Revision, insbesondere die

    Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X R 20/94
    Der Revisionskläger muß dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen, welche Punkte des angefochtenen Urteils als veränderungsbedürftig angesehen werden und aus welchen Gründen im einzelnen die Änderung für geboten erachtet wird (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470; vom 1. Juni 1988 IX R 115/83, BFH/NV 1988, 796).
  • BVerfG, 12.06.1995 - 2 BvR 1127/92

    Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde gilt auch für deren Anlagen

    Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X R 20/94
    Er beantragte, das Verfahren bis zur Entscheidung des BVerfG über die in Parallelverfahren eingelegten Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1127/92 und 2 BvR 1136--1138/92) auszusetzen bzw. ruhen zu lassen.
  • BFH, 20.09.1991 - III R 114/89

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X R 20/94
    Ungeklärt sei, ob die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Konkretisierung einer "Blankovollmacht" (BFH-Urteile vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726; vom 20. September 1991 III R 114/89, BFH/NV 1992, 322) auch dann gelte, wenn die Unterschriften auf der Vollmacht möglicherweise nicht von der Hand der Kläger stammten und der Prozeßbevollmächtigte trotz einer Fristsetzung nach § 62 Abs. 3 Satz 3 zweiter Halbsatz FGO keine neue, spezifizierte Vollmacht einreiche, die diesen Zweifel ausräume.
  • BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89

    Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen,

    Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X R 20/94
    Ist das Urteil der Vorinstanz auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragfähige rechtliche Erwägungen gestützt, so muß der Revisionskläger in der Revisionsbegründung formgerecht für jede dieser Erwägungen darlegen, wa rum sie nach seiner Auffassung das angefochtene Urteil nicht tragen; anderenfalls ist die Revision unzulässig (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1990 IX ZB 89/89, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1990, 1184; BFH-Beschlüsse vom 21. April 1984 VIII R 97-- 101/84, nicht veröffentlicht -- NV --; vom 19. Februar 1992 X R 164/90, BFH/NV 1992, 536, jeweils mit Nachweisen von Rechtsprechung und Literatur; zur Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung des FG-Urteils BFH-Beschluß vom 5. Oktober 1992 V B 88/92, BFH/NV 1993, 426).
  • BFH, 05.10.1992 - V B 88/92
    Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X R 20/94
    Ist das Urteil der Vorinstanz auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragfähige rechtliche Erwägungen gestützt, so muß der Revisionskläger in der Revisionsbegründung formgerecht für jede dieser Erwägungen darlegen, wa rum sie nach seiner Auffassung das angefochtene Urteil nicht tragen; anderenfalls ist die Revision unzulässig (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1990 IX ZB 89/89, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1990, 1184; BFH-Beschlüsse vom 21. April 1984 VIII R 97-- 101/84, nicht veröffentlicht -- NV --; vom 19. Februar 1992 X R 164/90, BFH/NV 1992, 536, jeweils mit Nachweisen von Rechtsprechung und Literatur; zur Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung des FG-Urteils BFH-Beschluß vom 5. Oktober 1992 V B 88/92, BFH/NV 1993, 426).
  • BFH, 11.03.1999 - XI R 101/96

    Revisionsbegründung

    Ist das Urteil der Vorinstanz auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragfähige rechtliche Erwägungen gestützt, so muß der Revisionskläger in der Revisionsbegründung formgerecht für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung das angefochtene Urteil nicht tragen; anderenfalls ist die Revision unzulässig (ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 23. Januar 1995 X R 20/94, BFH/NV 1995, 819, und vom 7. März 1995 X R 190/93, BFH/NV 1995, 919, jeweils m.N.).
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