Rechtsprechung
   BFH, 12.04.2000 - X R 20/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1281
BFH, 12.04.2000 - X R 20/99 (https://dejure.org/2000,1281)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2000 - X R 20/99 (https://dejure.org/2000,1281)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2000 - X R 20/99 (https://dejure.org/2000,1281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Besteuerungsgrundlagen - Gesonderte Feststellung - Vorkosten - Abzugsberechtigung

  • Judicialis

    EStG § 10e; ... ; EStG § 10e Abs. 7 Satz 1; ; EStG § 10e Abs. 6; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 2; ; BGB § 93; ; BGB § 94; ; BGB § 946; ; BGB § 95; ; AO 1977 § 39; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1; ; WEG § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 10e Abs. 6, 7
    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 7, EStG § 10e Abs 6, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1
    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Vorkosten; Wirtschaftliches Eigentum; Wohnungsrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 21.05.1992 - X R 61/91

    Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
    Die Verweisung auf § 10e Abs. 1 EStG, insbesondere auf das dort normierte Tatbestandsmerkmal der Wohnung im eigenen Haus oder eigenen Eigentumswohnung, besagt, dass es sich um eine Wohnung handeln muss, die zivilrechtlich im Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder ihm aufgrund von § 39 der Abgabenordnung (AO 1977) als wirtschaftlichem Eigentümer steuerrechtlich zuzurechnen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886; vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).

    Wirtschaftliches Eigentum ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 i.V.m. der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausüben kann, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann, so dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteile vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, m.w.N.; in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164, jeweils m.w.N.).

    Im Rahmen des § 10e EStG gilt der zu § 39 AO 1977 von der Rechtsprechung entwickelte Begriff des wirtschaftlichen Eigentums uneingeschränkt (Senatsurteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).

    f) Für den Tatbestand des wirtschaftlichen Eigentums und damit die Inanspruchnahme des § 10e EStG reicht es nicht aus, dass der das Gebäude --und sei es aufgrund eines dinglichen Rechts-- Nutzende dessen Herstellungskosten getragen (Urteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944) oder sich an der Finanzierung beteiligt hat.

  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
    Wirtschaftliches Eigentum ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 i.V.m. der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausüben kann, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann, so dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteile vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, m.w.N.; in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.01.1985 - IX R 4/79

    Geltendmachung von Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten durch den

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
    Dafür genügt nicht, dass der Nießbraucher die mit der Grundstücksnutzung zusammenhängenden Lasten zu tragen hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 141/77, BFHE 134, 409, BStBl II 1982, 454; vom 7. Dezember 1982 VIII R 153/81, BFHE 138, 180, BStBl II 1983, 627; vom 22. Januar 1985 IX R 4/79, BFH/NV 1986, 149) oder von den gesetzlichen Beschränkungen des Nießbrauchs befreit ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1983 VIII R 15/80, BFHE 139, 79, BStBl II 1983, 736).
  • BFH, 30.05.1984 - I R 146/81

    Immobilien-Leasing - Full-pay-out-Leasing - Vollarmortisationsvertrag -

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
    Zwar kann die Dauer eines Nutzungsverhältnisses bei der Gesamtwürdigung aller Umstände von Bedeutung sein, wenn die vereinbarte Nutzungsdauer von vornherein so angelegt ist, dass das Wirtschaftsgut bei deren Ende bei normalem Verlauf der Dinge verbraucht ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264; vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825).
  • BFH, 12.09.1991 - III R 233/90

    Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
    Wirtschaftliches Eigentum ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 i.V.m. der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausüben kann, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann, so dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteile vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, m.w.N.; in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.09.1995 - X R 94/92

    § 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung.

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
    Die Verweisung auf § 10e Abs. 1 EStG, insbesondere auf das dort normierte Tatbestandsmerkmal der Wohnung im eigenen Haus oder eigenen Eigentumswohnung, besagt, dass es sich um eine Wohnung handeln muss, die zivilrechtlich im Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder ihm aufgrund von § 39 der Abgabenordnung (AO 1977) als wirtschaftlichem Eigentümer steuerrechtlich zuzurechnen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886; vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).
  • BFH, 11.03.1992 - X R 113/89

    Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
    Die Verweisung auf § 10e Abs. 1 EStG, insbesondere auf das dort normierte Tatbestandsmerkmal der Wohnung im eigenen Haus oder eigenen Eigentumswohnung, besagt, dass es sich um eine Wohnung handeln muss, die zivilrechtlich im Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder ihm aufgrund von § 39 der Abgabenordnung (AO 1977) als wirtschaftlichem Eigentümer steuerrechtlich zuzurechnen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886; vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).
  • BFH, 28.07.1999 - X R 116/96

    Förderung von Wohnungseigentum; Grundförderung bei Anschaffung oder Herstellung

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
    Die Voraussetzungen des § 95 BGB liegen im Streitfall nicht vor (vgl. Senatsurteil vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182, unter II. 3. b).
  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 141/77

    Keine Berechtigung zur AfA bei unentgeltlich erworbenem Nießbrauch

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
    Dafür genügt nicht, dass der Nießbraucher die mit der Grundstücksnutzung zusammenhängenden Lasten zu tragen hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 141/77, BFHE 134, 409, BStBl II 1982, 454; vom 7. Dezember 1982 VIII R 153/81, BFHE 138, 180, BStBl II 1983, 627; vom 22. Januar 1985 IX R 4/79, BFH/NV 1986, 149) oder von den gesetzlichen Beschränkungen des Nießbrauchs befreit ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1983 VIII R 15/80, BFHE 139, 79, BStBl II 1983, 736).
  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
    Zwar kann die Dauer eines Nutzungsverhältnisses bei der Gesamtwürdigung aller Umstände von Bedeutung sein, wenn die vereinbarte Nutzungsdauer von vornherein so angelegt ist, dass das Wirtschaftsgut bei deren Ende bei normalem Verlauf der Dinge verbraucht ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264; vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825).
  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 54/74

    Nießbrauch - Dingliches Wohnungsrecht - Nutzungswert - Einkünften aus Vermietung

  • BFH, 02.08.1983 - VIII R 15/80

    Betriebsgrundstück - Schenkung - Entnahme

  • BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Dauerwohnrechts

  • BFH, 01.10.1997 - X R 91/94

    Nutzungsrechte im Beitrittsgebiet

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 153/81

    Einfamilienhaus - Vorbehaltsnießbrauch - Einheitswertbescheid

  • BFH, 01.06.1994 - X R 40/91

    Auch bei voller Kostentragung Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG und

  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Dies gilt unabhängig davon, ob das Verfügungsrecht, insbesondere das Recht zur Belastung und Veräußerung, beim zivilrechtlichen Eigentümer verbleibt (z.B. Senatsurteile vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, unter II.2.c, und vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, unter II.3.a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2021 - II R 44/17

    Zurechnung eines Grundstücks für Zwecke der Grundsteuer

    Dahinter steht die Überlegung, dass der wirtschaftliche Eigentümer objektiv diejenige wirtschaftliche Herrschaft ausübt, deren gewöhnlicher Ausdruck das Eigentum ist (BFH-Urteil vom 12.04.2000 - X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, unter II.2.e).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, jew. m.w.N.).

    Bei einem Nießbrauch auf Lebenszeit ist die Nutzung auf unbestimmte Zeit vereinbart; die tatsächliche Nutzungsdauer und der wirtschaftliche Verbrauch fallen hier allenfalls zufällig zusammen (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 9).

    Der in § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO 1977 erwähnte, aus § 11 Nr. 4 des Steueranpassungsgesetzes übernommene Zurechnungstatbestand des Eigenbesitzes sollte nur ein Beispiel für den in § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977 normierten allgemeinen Rechtsgedanken sein, dass ein anderer als der rechtliche Eigentümer wirtschaftlicher Eigentümer ist, wenn er die wirtschaftliche Herrschaft ausübt, deren gewöhnlicher Ausdruck das Eigentum ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 9; Fischer, a.a.O., § 39 AO 1977 Rz. 225 ff.).

  • BFH, 24.06.2004 - III R 42/02

    Wirtschaftliches Eigentum - Wohnungsrecht

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, jeweils m.w.N.).

    Denn er ist lediglich befugt, eine fremde Sache zu nutzen, nicht aber wie ein Eigentümer mit der Sache nach Belieben zu verfahren (s.a. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 9, m.w.N.).

    Bei einem Wohnungsrecht auf Lebenszeit ist die Nutzung auf unbestimmte Zeit vereinbart; die tatsächliche Nutzungsdauer und der wirtschaftliche Verbrauch fallen hier allenfalls zufällig zusammen (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 9).

  • BFH, 18.07.2001 - X R 23/99

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Einen wirtschaftlichen Ausschluss in diesem Sinn nimmt die Rechtsprechung an, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch besteht oder der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. die Nachweise in den Senatsurteilen in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, und vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9).
  • FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen führen die Vereinbarung eines

    Dies gilt unabhängig davon, ob das Verfügungsrecht, insbesondere das Recht zur Belastung und Veräußerung, beim zivilrechtlichen Eigentümer verbleibt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 26.08.2004 II B 117/03, juris; BFH-Urteil vom 12.04.2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/01

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Einen wirtschaftlichen Ausschluss in diesem Sinn nimmt die Rechtsprechung an, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch besteht oder der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. die Nachweise in den Senatsurteilen in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, und vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 39/97

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    a) Eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums kommt nur in Betracht, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Abgabenordnung --AO 1977--), so dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch besteht (vgl. die Nachweise in den Senatsurteilen vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, und vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9).
  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02

    Kein begünstigter Erwerb wirtschaftlichen Eigentums bei Ablösung eines dinglichen

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (s. zu allem - jeweils m.w.N. - z.B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9; BFH/NV 2004, 306).

    Entscheidend ist dabei insbesondere, ob der bürgerlichrechtliche Eigentümer "für die gewöhnliche Nutzungsdauer" des Gebäudes von der Einwirkung auf sein Eigentum ausgeschlossen wird, wenn also die vereinbarte Nutzungsdauer von Vornherein so angelegt ist, dass das Wirtschaftsgut bei deren Beendigung bei normalem Verlauf der Dinge verbraucht ist (BFH, BFH/NV 2001, 9).

    Denn mit Fallgestaltungen, bei denen die vereinbarte Nutzungszeit nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes bemessen ist, ist die Einräumung eines personengebundenen zeitlich unbestimmten Nutzungsrechts, bei dem die tatsächliche Nutzungsdauer und der wirtschaftliche Verbrauch des Wirtschaftsgutes mehr oder weniger zufällig zusammenfallen können, rechtlich und wirtschaftlich nicht vergleichbar (BFH BFH/NV 2001, 9 m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05

    Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteile; Veräußerung eines

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt nämlich nur vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, undvom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.08.2004 - II B 117/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; wirtschaftliches Eigentum

  • FG Köln, 01.02.2005 - 8 K 8294/00

    Eigenheimzulage bei wirtschaftlichem Eigentum

  • BFH, 05.09.2001 - X R 29/00

    Dingliches Wohnungsrecht: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • BFH, 18.09.2003 - X R 21/01

    Nacherbe; wirtschaftliches Eigentum

  • FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04

    Eigenheimzulage: Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten auf Grund eines

  • BFH, 24.09.2003 - IX B 95/03

    Bauten auf fremdem Grund und Boden; Nießbrauch

  • BFH, 18.07.2001 - X R 29/99

    Einkommensteuer - Eheleute - Anbau - Abzugsbetrag - Vorkosten -

  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 10 K 206/07

    Zuordnung der Einkünfte aus Containervermietung zu den Sonstigen Einkünften

  • BFH, 18.07.2001 - X R 27/00

    Einkommensteuer - Grundstück - Miteigentum - Doppelhaushälfte -

  • FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09

    Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Aufteilung des gesamthänderisch

  • BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05

    Anschaffung einer Wohnung mit Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums;

  • BFH, 19.12.2006 - IX R 33/05

    Wirtschaftliches Eigentum durch Anbau an Wohnung

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 63/04

    Wohnungsrecht - wirtschaftliches Eigentum

  • BFH, 18.07.2001 - X R 16/99

    Einkommensteuer - Abzugsbeträge - Wirtschaftlicher Eigentümer - Zivilrechtlicher

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2008 - 6 K 923/06

    Innehaben des wirtschaftlichen Eigentums der Kommunen an Aktien eines

  • FG Bremen, 16.11.2006 - 1 K 29/06

    Steuerrechtliche Behandlung von durch die Vermietung von Frachtcontainern

  • BFH, 18.07.2001 - X R 111/96

    Einkommensteuer - Ehegatten - Grundstück - Anschaffung - Anschaffungskosten -

  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/99

    Einkommensteuer - Eheleute - Reihenhaus - Miteigentum - Anbau - Abzugsbetrag -

  • FG Niedersachsen, 23.04.2003 - 2 K 303/01

    Gewährung von Eigenheimzulage ; Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2008 - 6 K 3331/03

    Steuerrechtliche Einordnung einer US-amerikanischen Limited Liability Company als

  • FG Hamburg, 25.09.2014 - 2 K 28/14

    Einkommensteuergesetz: Schuldzinsenabzug bei Vermietung eines teilweise

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 5 K 3308/05

    Zurechnung von Kapitaleinkünften beim Eigenbesitzer; Wirtschaftliches Eigentum

  • FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 16 K 305/08

    Bestimmung des Zeitpunkts der Beendigung eines Organschaftsverhältnisses;

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 5 K 3307/05

    Wirtschaftliches Eigentum bei unerlaubtem Eigenbesitz in Abhängigkeit vom

  • FG Niedersachsen, 05.06.2002 - 12 K 729/00

    Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers; Eigenheimzulage bei Bauten auf

  • FG Sachsen, 22.01.2008 - 2 K 2212/06

    Ungekürzter Eigenheimzulageanspruch bei Errichtung eines Gebäudes durch einen

  • FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 4574/06

    Gewinnrealisierung durch Übergabe und Abnahme der Werkleistung; Bau;

  • FG Berlin, 08.03.2005 - 7 K 7504/03

    Anspruch auf Eigenheimzulage bei Erwerb des Grund und Bodens auf dem ein

  • FG München, 18.03.2009 - 1 K 2795/07

    Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums - nachträgliche schriftlich Fixierung einer

  • FG Nürnberg, 09.10.2003 - IV 188/01

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 64/04
  • FG Sachsen, 22.09.2009 - 6 K 1365/05

    Feststellung eines Grundstückswerts nach § 148 BewG; Schenkung von im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht