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   BFH, 03.08.2016 - X R 21/15   

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https://dejure.org/2016,52824
BFH, 03.08.2016 - X R 21/15 (https://dejure.org/2016,52824)
BFH, Entscheidung vom 03.08.2016 - X R 21/15 (https://dejure.org/2016,52824)
BFH, Entscheidung vom 03. August 2016 - X R 21/15 (https://dejure.org/2016,52824)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Unterbliebene Auflösung einer Ansparabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst c, AO § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 7g Abs 4, EStG § 7g Abs 6, EStG VZ
    Unterbliebene Auflösung einer Ansparabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • Bundesfinanzhof

    Unterbliebene Auflösung einer Ansparabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst c AO, § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 7g Abs 4 EStG 2002, § 7g Abs 6 EStG 2002, EStG VZ 2003
    Unterbliebene Auflösung einer Ansparabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • IWW

    § ... 7g Abs. 3, 6 des Einkommensteuergesetzes, § 7g Abs. 6 EStG, § 7g (3) EStG, § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 7g Abs. 5 EStG, § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO, § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Änderung der Veranlagung zur Einkommensteuer wegen Nichterklärung einer Betriebseinnahme zum Zwecke der Auflösung einer Ansparabschreibung

  • rewis.io

    Unterbliebene Auflösung einer Ansparabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Änderung der Veranlagung zur Einkommensteuer wegen Nichterklärung einer Betriebseinnahme zum Zwecke der Auflösung einer Ansparabschreibung

  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Änderung der Veranlagung zur Einkommensteuer wegen Nichterklärung einer Betriebseinnahme zum Zwecke der Auflösung einer Ansparabschreibung

  • datenbank.nwb.de

    Unterbliebene Auflösung einer Ansparabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ansparabschreibung - und ihre unterbliebene Auflösung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7g Abs 4 S 2, AO § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 3
    Ansparrücklage, Auflösung, Änderung, Treu und Glauben, Amtsermittlungspflicht, Pflichtverletzung, Steuererklärung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.03.2016 - VIII R 58/13

    Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der

    Auszug aus BFH, 03.08.2016 - X R 21/15
    NV: Löst ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, eine Ansparabschreibung nach § 7g EStG in der bis 2006 geltenden Fassung trotz unterbliebener Investition nicht zum Ablauf der zweijährigen Investitionsfrist auf und wird der erklärungsgemäß ergangene Einkommensteuerbescheid bestandskräftig, kann das FA diesen Bescheid später nicht nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ändern, weil die Nichtanschaffung eines Wirtschaftsguts nicht als rechtserhebliche Tatsache anzusehen ist (Anschluss an das BFH-Urteil vom 22. März 2016 VIII R 58/13).

    Allerdings sei die Änderungsbefugnis des FA nach Treu und Glauben ausgeschlossen (Bezugnahme auf das Urteil des FG vom 16. Mai 2013  5 K 3173/10, Revision seinerzeit unter dem Az. VIII R 58/13 anhängig).

    Nach dem Urteil des VIII. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. März 2016 VIII R 58/13 (BFHE 253, 495) ist die bloße Nichtanschaffung eines Wirtschaftsguts in Bezug auf § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. nicht als rechtserhebliche Tatsache anzusehen.

    Auch der VIII. Senat geht in seinem Urteil VIII R 58/13 (unter II.1.d) erkennbar davon aus, dass die Nichterklärung der in § 7g Abs. 6 EStG a.F. für den Fall der Nichtinvestition trotz Fristablaufs vorgesehenen Betriebseinnahme --je nach den Umständen des Einzelfalls-- arglistig i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO sein kann.

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 5 K 3173/10

    Vom FA trotz maschinellen Prüfhinweises unterlassene gewinnerhöhende Auflösung

    Auszug aus BFH, 03.08.2016 - X R 21/15
    Allerdings sei die Änderungsbefugnis des FA nach Treu und Glauben ausgeschlossen (Bezugnahme auf das Urteil des FG vom 16. Mai 2013  5 K 3173/10, Revision seinerzeit unter dem Az. VIII R 58/13 anhängig).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 K 10167/11

    Einkommensteuer 2003, Gewerbesteuermessbetrag 2003

    Auszug aus BFH, 03.08.2016 - X R 21/15
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2015 10 K 10167/11 aufgehoben.
  • BFH, 08.07.2015 - VI R 51/14

    Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und

    Auszug aus BFH, 03.08.2016 - X R 21/15
    Ob das FA die Unrichtigkeit hätte erkennen können, ist unbeachtlich (zum Ganzen BFH-Urteil vom 8. Juli 2015 VI R 51/14, BFHE 250, 322, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2018 - I R 10/17

    Arglistige Täuschung i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO

    In den Tatbestand der Norm sind auch Sachverhalte "bedingten Vorsatzes" einzubeziehen (s. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juli 2015 VI R 51/14, BFHE 250, 322, BStBl II 2017, 13; bestätigt durch BFH-Urteil vom 3. August 2016 X R 21/15, BFH/NV 2017, 457; Lutter, EFG 2017, 896, 897).
  • BFH, 07.02.2018 - X B 126/17

    Wirksamkeit von Erledigungserklärungen

    Das FG habe in dem Termin am 29. November 2016 auf eine neuere Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2015  10 K 10167/11 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1451; Revisionsentscheidung vom 3. August 2016 X R 21/15, BFH/NV 2017, 457) hingewiesen, die eher zu Gunsten der Klägerin zu bewerten gewesen wäre.

    Die nunmehrige Überlegung, die Klägerin hätte unter Berücksichtigung der BFH-Urteile in BFHE 253, 495, BStBl II 2016, 774 und in BFH/NV 2017, 457 den Prozess gewinnen können, sei unerheblich.

  • BFH, 22.03.2016 - VIII R 58/13

    Nichtauflösung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG als nachträglich bekannt

    Zwingt das Gesetz jedoch mit Fristablauf unabhängig von der "Nichtanschaffung" des Wirtschaftsgutes zur Auflösung der Ansparabschreibung, ist die "Nichtanschaffung" des Wirtschaftsgutes --entgegen der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. FG Münster, Urteil vom 18. Januar 2012  11 K 2552/10 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 1271; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Januar 2008  4 K 123/06, EFG 2008, 662; FG München, Urteil vom 21. Mai 2014  8 K 3645/12, juris; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2015  4 K 638/14, EFG 2015, 1897; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2015  10 K 10167/11, EFG 2015, 1451, beim BFH anhängig unter X R 21/15; jeweils unter Verweis auf BFH-Urteil vom 10. April 1997 IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757, zu §§ 6b, 6c EStG)-- kein tatsächlicher Vorgang, der die Auflösung einer Ansparabschreibung nach sich zieht und damit den Ansatz einer Betriebseinnahme gebietet.
  • FG Sachsen, 06.03.2018 - 3 K 1470/16

    Möglichkeit der nachträglichen Änderung der Einkommensteuerbescheide 2006 sowie

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob er sich im Grundsatz der Anmerkung von Haunhorst (HFR 2016, S. 861 ) und dem BFH-Urteil vom 3. August 2016 X R 21/15, BFH/NV 2017, 457 anschließen könnte.
  • FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
    Im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren VIII R 58/13 und X R 21/15 wird wegen der Frage der Abwägung der Sorgfaltspflichtverletzungen beider Beteiligter im Rahmen des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO die Revision zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) zugelassen.
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