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   BFH, 12.07.2007 - X R 22/05   

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https://dejure.org/2007,1805
BFH, 12.07.2007 - X R 22/05 (https://dejure.org/2007,1805)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2007 - X R 22/05 (https://dejure.org/2007,1805)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - X R 22/05 (https://dejure.org/2007,1805)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AO § 119 Abs. 1; ; AO § 125; ; AO § 165 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 165 Abs. 1 Satz 3; ; AO § 181 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltliche Anforderungen an einen Vorläufigkeitsvermerk

  • datenbank.nwb.de

    Inhaltliche Anforderungen an einen Vorläufigkeitsvermerk

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Änderung einer vorläufigen Steuerfestsetzung bei Nichtigkeit des Vorläufigkeitsvermerks ? Vorläufigkeitsvermerk ohne Angabe (oder sonst klare Erkennbarkeit) des Umfangs der Vorläufigkeit grundsätzlich unwirksam ? Dies gilt auch bei fortlaufend negativen Einkünften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Inhaltliche Anforderungen an einen Vorläufigkeitsvermerk

  • IWW (Kurzinformation)

    Streit mit dem Finanzamt - Anforderungen an einen Vorläufigkeitsvermerk

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inhaltliche Anforderungen an einen Vorläufigkeitsvermerk

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Verläufigkeitsvermerks bei fehlenden Angaben über den Umfang der Vorläufigkeit; Hinreichende Erkennbarkeit des Umfangs der Vorläufigkeit für einen Steuerpflichtigen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorläufigkeitsvermerke müssen hinreichend bestimmt sein

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 119 Abs 1, AO 1977 § 125, AO 1977 § 165 Abs 1 S 3
    Gewinnerzielungsabsicht; Hinreichende Bestimmtheit; Liebhaberei; Nichtigkeit; Vorläufigkeitsvermerk

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 26
  • BB 2007, 2556
  • BB 2008, 207
  • DB 2007, 2693
  • BStBl II 2008, 2
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.03.1991 - IX R 282/87

    Zulässigkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 22/05
    Er soll wissen, welche Umstände der endgültigen Festsetzung bzw. Feststellung entgegenstehen und hinsichtlich welcher als ungewiss betrachteten Tatsachen (BFH-Urteile vom 12. März 1991 IX R 282/87, BFH/NV 1991, 506; vom 30. Juni 1994 V R 106/91, BFH/NV 1995, 466; vom 7. Februar 1995 IX R 68/92, BFH/NV 1995, 939) sich das FA eine weitere Überprüfung vorbehält (BFH-Urteil vom 25. April 1985 IV R 64/83, BFHE 143, 500, BStBl II 1985, 648).

    Enthält der Steuerbescheid zum Umfang der Vorläufigkeit keinerlei Angaben und ergibt sich dieser Umfang auch nicht aus anderen Umständen, so ist der Vermerk inhaltlich nicht hinreichend bestimmt und deshalb mit der Folge unwirksam, dass er nicht zur Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheides berechtigt (BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 506, und in BFH/NV 1995, 466).

    So hat der IX. Senat des BFH im Urteil in BFH/NV 1991, 506 entschieden, dass sich der Hinweis: "Die Steuerfestsetzung ist nach § 165 Abs. 1 AO vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" im Falle eines Steuerpflichtigen, der im Streitjahr 1979 erstmals Einkünfte aus vier Eigentumswohnungen erklärt und dabei die Aufteilung der Anschaffungskosten pauschal, ohne nähere Erläuterungen vorgenommen hatte, erkennbar auf die Aufteilung der Anschaffungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezog und damit ausreichend bestimmt den Umfang der Vorläufigkeit beschrieb.

  • BFH, 30.06.1994 - V R 106/91

    Vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 AO

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 22/05
    Er soll wissen, welche Umstände der endgültigen Festsetzung bzw. Feststellung entgegenstehen und hinsichtlich welcher als ungewiss betrachteten Tatsachen (BFH-Urteile vom 12. März 1991 IX R 282/87, BFH/NV 1991, 506; vom 30. Juni 1994 V R 106/91, BFH/NV 1995, 466; vom 7. Februar 1995 IX R 68/92, BFH/NV 1995, 939) sich das FA eine weitere Überprüfung vorbehält (BFH-Urteil vom 25. April 1985 IV R 64/83, BFHE 143, 500, BStBl II 1985, 648).

    Enthält der Steuerbescheid zum Umfang der Vorläufigkeit keinerlei Angaben und ergibt sich dieser Umfang auch nicht aus anderen Umständen, so ist der Vermerk inhaltlich nicht hinreichend bestimmt und deshalb mit der Folge unwirksam, dass er nicht zur Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheides berechtigt (BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 506, und in BFH/NV 1995, 466).

    Dies hat der BFH (Urteil in BFH/NV 1995, 466) z.B. in einem Fall bejaht, in dem einziger Gegenstand einer Umsatzsteuererklärung die Vorsteuer aus einem Bauvorhaben war und die Vorläufigkeit "hinsichtlich der Vorsteuer aus der Herstellung des Gebäudes" ausgesprochen war.

  • BFH, 13.10.2005 - IV R 55/04

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung, die an eine durch Ausscheiden des vorletzten

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 22/05
    c) Dass für die Frage, ob und wann Inhalt und Reichweite eines Bescheides für den Steuerpflichtigen erkennbar sind, auf sein dem Erlass des Bescheides vorangehendes Verhalten abzustellen ist, zeigt auch das BFH-Urteil vom 13. Oktober 2005 IV R 55/04 (BFHE 211, 387, BStBl II 2006, 404).
  • BFH, 07.02.1995 - IX R 68/92

    Vorläufigkeitsvermerk bei der Steuerfestsetzung der Einkünfte aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 22/05
    Er soll wissen, welche Umstände der endgültigen Festsetzung bzw. Feststellung entgegenstehen und hinsichtlich welcher als ungewiss betrachteten Tatsachen (BFH-Urteile vom 12. März 1991 IX R 282/87, BFH/NV 1991, 506; vom 30. Juni 1994 V R 106/91, BFH/NV 1995, 466; vom 7. Februar 1995 IX R 68/92, BFH/NV 1995, 939) sich das FA eine weitere Überprüfung vorbehält (BFH-Urteil vom 25. April 1985 IV R 64/83, BFHE 143, 500, BStBl II 1985, 648).
  • BFH, 06.03.1992 - III R 47/91

    Änderungen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids (§ 165 Abs. 2 S. 1 AO

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 22/05
    Das FA hat in allen Fällen der vorläufigen Festsetzung bzw. Feststellung nach § 165 Abs. 1 Satz 3 AO Grund und Umfang der Vorläufigkeit für den Steuerpflichtigen ausreichend erkennbar anzugeben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 1992 III R 47/91, BFHE 167, 290, BStBl II 1992, 588).
  • BFH, 25.04.1985 - IV R 64/83

    Vorläufige Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf ungewisse Tatsachen zulässig

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 22/05
    Er soll wissen, welche Umstände der endgültigen Festsetzung bzw. Feststellung entgegenstehen und hinsichtlich welcher als ungewiss betrachteten Tatsachen (BFH-Urteile vom 12. März 1991 IX R 282/87, BFH/NV 1991, 506; vom 30. Juni 1994 V R 106/91, BFH/NV 1995, 466; vom 7. Februar 1995 IX R 68/92, BFH/NV 1995, 939) sich das FA eine weitere Überprüfung vorbehält (BFH-Urteil vom 25. April 1985 IV R 64/83, BFHE 143, 500, BStBl II 1985, 648).
  • FG Düsseldorf, 31.05.2005 - 10 K 1657/02

    Nichtigkeit; Vorläufigkeitsvermerk; Bestimmtheit; Einkunftsart; Liebhaberei;

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 22/05
    Das Finanzgericht (FG) bejahte in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 4 veröffentlichten Urteil die Einkünfteerzielungsabsicht der Klägerin und verneinte für die Streitjahre die Berechtigung des FA zur Änderung der vorangegangenen Feststellungsbescheide.
  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 12/17

    Bezeichnung von Umfang und Grund der Vorläufigkeit in Änderungsbescheiden -

    Zu prüfen ist dabei, ob der Umfang des Vorläufigkeitsvermerks aus Sicht eines objektiven Empfängers hinreichend erkennbar war (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 12.07.2007 - X R 22/05, BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2).
  • BFH, 27.01.2011 - III R 90/07

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund

    Ist die entsprechende Formulierung objektiv unklar, so ist der Umfang der Vorläufigkeit durch Auslegung zu ermitteln (BFH-Urteil vom 12. Juli 2007 X R 22/05, BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2, m.w.N.).
  • BFH, 14.09.2017 - IV R 28/14

    Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks - Berücksichtigung gegenläufiger

    Die Möglichkeit, einen Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO zu setzen, besteht gemäß § 181 Abs. 1 Satz 1 AO auch für das Verfahren der gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (BFH-Urteile vom 12. Juli 2007 X R 22/05, BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2, unter II.1., und vom 20. November 2012 IX R 7/11, BFHE 239, 302, BStBl II 2013, 359, Rz 13).

    Diese Angaben zeigen auch die Grenzen für die endgültige Festsetzung bzw. Feststellung auf (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2, unter II.1.).

    Zu prüfen ist dabei, ob der Umfang des Vorläufigkeitsvermerks aus Sicht eines objektiven Empfängers hinreichend erkennbar war (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2, unter II.3., m.w.N.).

  • BFH, 20.11.2012 - IX R 7/11

    Abgrenzung der Änderungsbefugnisse nach § 165 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO -

    Die Reichweite eines Vorläufigkeitsvermerks kann sich aus seiner Begründung oder aus anderen Umständen durch Auslegung ergeben (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juli 2007 X R 22/05, BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2, unter II.3.
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2017 - 3 K 2227/15

    Aufhebung und Änderung von Vorläufigkeitsvermerken

    Danach muss das Finanzamt in allen Fällen der vorläufigen Festsetzung bzw. Feststellung Grund und Umfang der Vorläufigkeit für den Steuerpflichtigen ausreichend erkennbar angeben (BFH-Urteil vom 21. August 2013 X R 20/10, BFH/NV 2014, 524; BFH-Urteil vom 12. Juli 2007 X R 22/05, BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2 m.w.N.).

    Die von § 165 Abs. 1 Satz 3 AO geforderten Angaben dienen dem Rechtsschutzinteresse des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 12. Juli 2007 X R 22/05, a.a.O.).

  • BFH, 21.08.2013 - X R 20/10

    Keine Beseitigung der Ungewissheit einer vorläufigen Steuerfestsetzung bei

    Zudem können sonstige Umstände wie Vermerke und Korrespondenz herangezogen werden, aus denen der Steuerpflichtige schließen kann, welche Tatsache das FA als unsicher beurteilt (vgl. zum Ganzen: Senatsurteil vom 12. Juli 2007 X R 22/05, BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2).

    Er lässt nicht erkennen, auf welches der drei Sachverhaltselemente der Gewinnermittlung, nämlich die Betriebseinnahmen, die Betriebsausgaben und die Einkünfteerzielungsabsicht, er sich bezieht (ebenso in einem vergleichbaren Fall: Senatsurteil in BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2, unter II.4.a aa).

  • FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07

    Anforderungen an die Sachdienlichkeit und Ermessensfehlerfreiheit eines auf

    Denn zur Überzeugung des Senats steht fest, dass das beklagte Finanzamt die Einkommensteuer für das Streitjahr - wie geschehen - auf jeden Fall (ob vorläufig oder nicht vorläufig) festsetzen wollte (vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Juli 2007 X R 22/05, ZSteu 2007, R-960, BStBl. II 2008, 2; danach führt die Unwirksamkeit eines Vorläufigkeitsvermerks nicht zur Nichtigkeit des Steuerbescheids).
  • FG Thüringen, 14.06.2017 - 3 K 736/16

    Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks in einem Einkommensteuerbescheid -

    Die von § 165 Abs. 1 Satz 3 AO geforderten Angaben dienen dem Rechtsschutzinteresse des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 12.07.2007 X R 22/05, BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2).

    Zweifelsfrei wird dies durch den Wortlaut der Erläuterungen und durch eine klare Formulierung erreicht (BFH-Urteil vom 12.07.2007 X R 22/05, BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2).

    Die Erkennbarkeit des Umfangs der Vorläufigkeit kann sich auch daraus ergeben, dass der Steuerpflichtige aufgrund seines eigenen Verhaltens Schlüsse auf den Umfang der Vorläufigkeit ziehen muss (BFH-Urteil vom 12.07.2007 X R 22/05, BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 10283/08

    Änderungsbefugnis des FA hinsichtlich eines wegen der noch ausstehenden

    Der Vorläufigkeitsvermerk sei nach Grund und Umfang ausreichend bestimmt (BFH vom 12. Juli 2007 X R 22/05).

    Bei der endgültigen Steuerfestsetzung können auch die von der tatsächlichen Ungewissheit nicht betroffenen, aber zunächst hingenommenen rechtlichen Fehlbeurteilungen geändert werden (BFH, Urteil vom 12. Juli 2007 X R 22/05, BStBl. II 2008, 2 m.w.N; Beschluss vom 24. Februar 2009 IX B 176/08, BFH/NV 2009, 889).

  • BFH, 12.05.2022 - V R 31/20

    Abgrenzung von abschließender zur Teil-Einspruchsentscheidung

    Enthält der Steuerbescheid keine Angaben zum Umfang der Vorläufigkeit und lässt sich dieser auch nicht durch Auslegung ermitteln, ist der Vorläufigkeitsvermerk inhaltlich nicht hinreichend bestimmt (§ 119 Abs. 1 AO) und daher nichtig und unwirksam (BFH-Urteil vom 12.07.2007 - X R 22/05, BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2; Seer in Tipke/Kruse, § 165 AO Rz 34).
  • VG München, 11.10.2023 - M 18 K 19.3998

    Münchner Förderformel (MFF), Gleichbehandlung, Selbstbindung der Verwaltung,

  • BFH, 24.02.2009 - IX B 176/08

    Vorläufigkeitsvermerk und Änderungsbefugnis nach § 165 Abs 2 AO in Bezug auf

  • FG Münster, 27.03.2014 - 2 K 1208/12

    Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 AO

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07

    Heranziehung zum Abwasserbeitrag

  • BFH, 02.09.2008 - X R 45/05

    Kürzung des Vorwegabzugs - kein unbegrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen -

  • BVerwG, 08.08.2008 - 9 B 31.08
  • FG Düsseldorf, 13.04.2018 - 1 K 419/16

    Anerkennung von Abbruchkosten und des Restwerts des Gebäudes als abzugsfähige

  • VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047

    Zulässigkeit einer Nacherhebung bzw. Neufestsetzung einer

  • FG Sachsen, 25.01.2012 - 8 K 1504/08

    Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Reitanlage Unbestimmtheit eines sich

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.09.2008 - 1 V 1704/07

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides über die

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2018 - 14 K 3172/17

    Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks hinsichtlich Leibrentenbesteuerung

  • BFH, 24.02.2009 - IX 176/08

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Einkommensteuerbescheids durch das Finanzamt

  • FG Niedersachsen, 16.02.2010 - 12 K 119/08

    Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung bei abschließender

  • FG Köln, 29.09.2020 - 7 K 1587/18

    Ausgehen von nur einer Schenkung bei Schenkungen mit mehreren

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 12 K 8095/05

    Bestandskraft nationaler Steuerbescheide bei nachträglich festgestellter

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