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   BFH, 14.11.2001 - X R 24/99   

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https://dejure.org/2001,1014
BFH, 14.11.2001 - X R 24/99 (https://dejure.org/2001,1014)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2001 - X R 24/99 (https://dejure.org/2001,1014)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2001 - X R 24/99 (https://dejure.org/2001,1014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Behindertes Kind - Heimunterbringung - Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft - Haushaltszugehörigkeit - Vorübergehender Aufenthalt - Steuerermäßigung

  • Judicialis

    EStG § 34f Abs. 3; ; EStG § 10e Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34f Abs. 3 § 10e Abs. 1
    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34f Abs 2
    Baukindergeld; Haushaltszugehörigkeit; Kind; Pflegeheim

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 197, 296
  • FamRZ 2002, 1110 (Ls.)
  • BB 2002, 345
  • BStBl II 2002, 244
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 31.10.1991 - X R 9/91

    Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG bei Nutzung einer außerhalb des Ortes des

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
    Haben die Steuerpflichtigen --wie im Streitfall-- die Wohnverhältnisse in ihrem nach § 10e EStG geförderten Haus so gestaltet, dass die speziellen Bedürfnisse des behinderten Kindes berücksichtigt sind, so trägt die Gewährung des Baukindergeldes seinem Ziel Rechnung, zur Finanzierung des durch Kinder erhöhten Wohnbedarfs beizutragen und damit die Bildung von Wohneigentum gerade von Familien zu fördern (vgl. Urteil des Senats vom 31. Oktober 1991 X R 9/91, BFHE 166, 85, BStBl II 1992, 241).
  • BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88

    Steuerermäßigung nach § 34 f EStG in der vor Inkrafttreten des WohneigFG

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
    Diese im Sozialrecht verwendete Begriffsbestimmung wird der Entwicklung junger Menschen zu mehr persönlicher Entfaltung und Selbständigkeit sowie ihrer erhöhten Mobilität bei gleichzeitig unveränderter bzw. sogar gesteigerter finanzieller Abhängigkeit besser gerecht als das Abstellen auf eine einheitliche Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776; vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594, m.w.N.; vom 18. Oktober 2000 X R 19/96 BFHE 193, 349, BStBl II 2001, 383; R 213a Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1999; Clausen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 34f EStG Rz. 44; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 15; Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 34f EStG Rz. 87; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 35), zumal die Frage der Leitung der Wirtschaftsführung selbst bei massivem Eindringen in die persönlichen Verhältnisse einer Familie nur schwer zu beantworten ist (so zutreffend Urteil des BFH vom 13. Dezember 1985 VI R 203/84, BFHE 145, 551, BStBl II 1986, 344).
  • BFH, 25.01.1995 - X R 37/94

    Kein Baukindergeld, sondern erhöhter Ausbildungsfreibetrag, wenn Kind in der nach

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
    Anders wäre es nur dann, wenn das Kind außerhalb der gemeinsamen Familienwohnung in einem anderen entweder fremden oder eigenen Haushalt so leben würde, dass es dort und nicht mehr im elterlichen Haushalt den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen begründet hätte (vgl. Senatsurteile vom 14. April 1999 X R 121/95, BFH/NV 2000, 16; vom 25. Januar 1995 X R 37/94, BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378, und vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159).
  • BFH, 14.04.1999 - X R 121/95

    Getrennte Veranlagung; Steuerermäßigung nach § 34 f. EStG; getrennt lebende

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
    Anders wäre es nur dann, wenn das Kind außerhalb der gemeinsamen Familienwohnung in einem anderen entweder fremden oder eigenen Haushalt so leben würde, dass es dort und nicht mehr im elterlichen Haushalt den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen begründet hätte (vgl. Senatsurteile vom 14. April 1999 X R 121/95, BFH/NV 2000, 16; vom 25. Januar 1995 X R 37/94, BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378, und vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92

    Kindergeld - Stiefkind - Schwerstbehinderung

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
    Haushaltszugehörigkeit erfordert ferner, dass der Steuerpflichtige Verantwortung für das materielle Wohl des Haushaltsangehörigen trägt und dass zwischen den Personen familiäre Bindungen bestehen und unterhalten werden, was sich auch in der Fürsorge für den Haushaltsangehörigen niederschlägt (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 8. Dezember 1993 10 RKg 8/92, ">2%20BKGG%20Nr.%2022#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-5870, § 2 BKGG Nr. 22; Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1994, 627).
  • BFH, 23.07.1997 - X R 121/94

    Objektbeschränkung für Eigenheimzulage bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
    Anders wäre es nur dann, wenn das Kind außerhalb der gemeinsamen Familienwohnung in einem anderen entweder fremden oder eigenen Haushalt so leben würde, dass es dort und nicht mehr im elterlichen Haushalt den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen begründet hätte (vgl. Senatsurteile vom 14. April 1999 X R 121/95, BFH/NV 2000, 16; vom 25. Januar 1995 X R 37/94, BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378, und vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159).
  • BFH, 15.07.1998 - X B 107/97

    Klärungsbedürftigkeit einkommensteuerlicher Begriffe

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
    Entsprechendes gilt bei einer auswärtigen Unterbringung, wenn das Kind während seines Studiums am Studienort untergebracht ist, ihm aber im Elternhaus noch ein Zimmer zur Verfügung steht, in das es z.B. an den Wochenenden und in den Semesterferien regelmäßig zurückkehrt (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Juli 1998 X B 107/97, BFH/NV 1999, 39) oder im Fall des Wehrdienstes, des Ersatzdienstes oder der Berufsausbildung (vgl. Stephan in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 34f EStG Rz. 36; Blümich/Erhard, a.a.O., § 34f EStG Rz. 87).
  • BFH, 13.12.1985 - VI R 203/84

    Häusliche Gemeinschaft - Bescheinigung - Kinderfreibetrag

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
    Diese im Sozialrecht verwendete Begriffsbestimmung wird der Entwicklung junger Menschen zu mehr persönlicher Entfaltung und Selbständigkeit sowie ihrer erhöhten Mobilität bei gleichzeitig unveränderter bzw. sogar gesteigerter finanzieller Abhängigkeit besser gerecht als das Abstellen auf eine einheitliche Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776; vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594, m.w.N.; vom 18. Oktober 2000 X R 19/96 BFHE 193, 349, BStBl II 2001, 383; R 213a Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1999; Clausen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 34f EStG Rz. 44; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 15; Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 34f EStG Rz. 87; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 35), zumal die Frage der Leitung der Wirtschaftsführung selbst bei massivem Eindringen in die persönlichen Verhältnisse einer Familie nur schwer zu beantworten ist (so zutreffend Urteil des BFH vom 13. Dezember 1985 VI R 203/84, BFHE 145, 551, BStBl II 1986, 344).
  • BFH, 18.10.2000 - X R 19/96

    Baukindergeld nach § 34 f EStG bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
    Diese im Sozialrecht verwendete Begriffsbestimmung wird der Entwicklung junger Menschen zu mehr persönlicher Entfaltung und Selbständigkeit sowie ihrer erhöhten Mobilität bei gleichzeitig unveränderter bzw. sogar gesteigerter finanzieller Abhängigkeit besser gerecht als das Abstellen auf eine einheitliche Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776; vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594, m.w.N.; vom 18. Oktober 2000 X R 19/96 BFHE 193, 349, BStBl II 2001, 383; R 213a Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1999; Clausen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 34f EStG Rz. 44; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 15; Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 34f EStG Rz. 87; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 35), zumal die Frage der Leitung der Wirtschaftsführung selbst bei massivem Eindringen in die persönlichen Verhältnisse einer Familie nur schwer zu beantworten ist (so zutreffend Urteil des BFH vom 13. Dezember 1985 VI R 203/84, BFHE 145, 551, BStBl II 1986, 344).
  • BFH, 14.04.1999 - X R 11/97

    Baukindergeld bei getrennt lebenden Eltern

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
    Diese im Sozialrecht verwendete Begriffsbestimmung wird der Entwicklung junger Menschen zu mehr persönlicher Entfaltung und Selbständigkeit sowie ihrer erhöhten Mobilität bei gleichzeitig unveränderter bzw. sogar gesteigerter finanzieller Abhängigkeit besser gerecht als das Abstellen auf eine einheitliche Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776; vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594, m.w.N.; vom 18. Oktober 2000 X R 19/96 BFHE 193, 349, BStBl II 2001, 383; R 213a Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1999; Clausen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 34f EStG Rz. 44; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 15; Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 34f EStG Rz. 87; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 35), zumal die Frage der Leitung der Wirtschaftsführung selbst bei massivem Eindringen in die persönlichen Verhältnisse einer Familie nur schwer zu beantworten ist (so zutreffend Urteil des BFH vom 13. Dezember 1985 VI R 203/84, BFHE 145, 551, BStBl II 1986, 344).
  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 67/00

    Kindergeld: mehrere Berechtigte

    Das für eine Haushaltsaufnahme erforderliche Merkmal des örtlichen Bezugs zur Wohnung des Berechtigten ist trotz einer auswärtigen Unterbringung des Kindes dann noch gegeben, wenn die Aufenthalte des Kindes in der Wohnung einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und nicht nur als bloße Besuche zu werten sind (BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R 24/99, BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244; Urteil des Bundesozialgerichts --BSG-- vom 8. Dezember 1993 10 Rkg 8/92, SozR 3-5870, § 2 des Bundeskindergeldgesetzes Nr. 22).

    Auch ein vorübergehender Aufenthalt des Kindes außerhalb der Wohnung mit Einwilligung des Berechtigten steht der Annahme einer Haushaltszugehörigkeit nicht entgegen (BFH-Urteil in BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244).

  • FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 7322/98

    Haushaltszugehörigkeit eines im Heim untergebrachten Kindes; Überleitungsbefugnis

    Diese im Sozialrecht verwendete Begriffsbestimmung wird der Entwicklung junger Menschen zu mehr persönlicher Entfaltung und Selbständigkeit sowie ihrer erhöhten Mobilität bei gleichzeitig unveränderter bzw. sogar gesteigerter finanzieller Abhängigkeit besser gerecht als das Abstellen auf eine einheitliche Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R 24/99, BFH/NV 2002, 429 unter Hinweis auf das BSG-Urteil vom.

    Damit ist der Sachverhalt dem Fall eines Kindes in Internats-Ausbildung vergleichbar, für den die Rechtsprechung ebenfalls eine fortdauernde Haushaltszugehörigkeit des Kindes bejaht (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R 24/99, BFH/NV 2002, 429).

    Denn der BFH stimmt dieser Auffassung allenfalls in den Fällen zu, in denen das behinderte Kind in einem Pflegeheim zur dauernden Pflege ohne die Aussicht untergebracht ist, jemals das Heim verlassen zu können, seine Eltern ihm keinerlei persönliche Fürsorge mehr zuwenden und es infolgedessen an Aufenthalten in der Wohnung der Eltern fehlt (BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R 24/99, BFH/NV 2002, 429).

  • BFH, 14.01.2011 - III B 96/09

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein behindertes Kind trotz dauernder Heimunterbringung weiterhin zum Haushalt der (Pflege-)Eltern gehören, wenn es dort in einem zeitlich bedeutsamen Umfang betreut wird (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. BFH-Urteile vom 14. November 2001 X R 24/99, BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324).
  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 91/98

    Kindergeld; Beiladung des anderen Elternteils; Haushaltsaufnahme eines dauerhaft

    Kurz darauf hat auch der X. Senat des BFH in einem Urteil vom 14. November 2001 X R 24/99 (BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244) den Begriff der Haushaltszugehörigkeit i.S. des § 34f Abs. 3 EStG unter ausdrücklichem Hinweis auf die im Sozialrecht verwendete Begriffsbestimmung neu umschrieben.
  • BFH, 23.04.2002 - IX R 52/99

    Kinderzulage für ein auswärts studierendes Kind

    Sie verlangt sowohl eine Familienwohnung, die vom Steuerpflichtigen und der Person, die zu seinem Haushalt gehört, genutzt wird, als auch, dass der Steuerpflichtige Verantwortung für das materielle Wohl des Haushaltsangehörigen trägt und dass zwischen den Personen familiäre Bindungen bestehen und unterhalten werden, was sich auch in der Fürsorge für den Haushaltsangehörigen niederschlägt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2001 X R 24/99, BFH/NV 2002, 429, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2004 - III B 162/03

    Haushaltszugehörigkeit von Kindern

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung sei eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) darüber erforderlich, ob im Falle getrennt lebender Elternteile die Definition der Haushaltszugehörigkeit in der Entscheidung des BFH vom 14. März 1989 IX R 45/88 (BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776) oder diejenige im Urteil vom 14. November 2001 X R 24/99 (BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244) anzuwenden sei, bei der die Frage des Lebensmittelpunktes keine bzw. eine untergeordnete Rolle spiele.

    a) Mit Urteil in BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244 hat der BFH den Begriff der Haushaltszugehörigkeit als Voraussetzung der Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (sog. Baukindergeld im Zusammenhang mit der Steuerbegünstigung nach § 10e Abs. 1 EStG), der die Kinderzulage gemäß § 9 Abs. 5 Satz 5 EigZulG gleichsteht, neu definiert.

  • BFH, 30.06.2005 - III R 80/03

    Kindergeld für ein behindertes, zeitweise im Heim untergebrachtes Kind

    Nach der Rechtsprechung des BFH gehört ein behindertes Kind trotz Heimunterbringung weiterhin zum Haushalt der (Pflege-)Eltern, wenn es in einem zeitlich bedeutsamen Umfang im Haushalt weiterhin betreut wird (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. BFH-Urteile vom 14. November 2001 X R 24/99, BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324).
  • FG Saarland, 25.02.2021 - 2 K 1395/20

    Kindergeld: Zu den Voraussetzungen eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einem

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein behindertes Kind trotz dauernder Heimunterbringung weiterhin zum Haushalt der (Pflege-)Eltern gehören, wenn es dort in einem zeitlich bedeutsamen Umfang betreut wird (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. BFH vom 14. November 2001 X R 24/99, BStBl II 2002, 244; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324; vom 11. September 2012 VI B 67/12, BFH/NV 2012, 2023).
  • FG Sachsen, 24.11.2004 - 7 K 256/04

    Kindergeldanspruch bei Zugehörigkeit des Kindes zu mehreren Haushalten (hier:

    Ein vorübergehender Aufenthalt des Kindes außerhalb der Wohnung mit Einwilligung des Berechtigten steht der Annahme einer Haushaltszugehörigkeit nicht entgegen (BFH-Urteil vom 14.11.2002 X R 24/99, BFHE 197, 296 , BStBl II 2002, 244).

    Das für eine Haushaltsaufnahme erforderliche Merkmal des örtlichen Bezugs zur Wohnung des Berechtigten ist bei einer längerfristigen Aufnahme in den Haushalt eines anderen Berechtigten aber dann nicht mehr gegeben, wenn die Aufenthalte bei ersterem nur als bloße Besuche zu werten sind (vgl. BFH-Urteile vom 14.11.2002 a.a.O.; vom 20.06.2001 a.a.O.).

  • BFH, 11.09.2012 - VI B 67/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Haushaltsaufnahme - Heimunterbringung -

    Danach kann ein behindertes Kind trotz (dauernder) Heimunterbringung weiterhin zum Haushalt der (Pflege-)Eltern gehören, wenn es dort in einem zeitlich bedeutsamen Umfang betreut wird (BFH-Beschluss vom 14. Januar 2011 III B 96/09, BFH/NV 2011, 788; zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. BFH-Urteile vom 14. November 2001 X R 24/99, BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324).
  • BFH, 07.11.2011 - III B 53/10

    Übergehen eines mit dem Sachantrag wiederholten Beweisantrages

  • BFH, 23.05.2008 - IX B 32/08

    Eigenheimzulage: Haushaltszugehörigkeit der Kinder des Ehepartners aus erster Ehe

  • BFH, 15.01.2008 - IX B 191/07

    Eigenheimzulage: Begriff der Haushaltszugehörigkeit für Kinderzulage

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03

    Kindergeldberechtigung bei rechtswidriger Inobhutnahme durch das Jugendamt

  • FG München, 27.08.2015 - 10 K 3121/14

    Kindergeld für drogenbedingt behindertes Kind bei Zurückstellung der

  • FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07

    Wirkung der Berechtigtenbestimmung durch das Vormundschaftsgericht gem. § 64 Abs.

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2013 - 4 K 787/09

    Kindergeld: Keine Haushaltsaufnahme von Pflegekindern in den Familienhaushalt des

  • FG Düsseldorf, 19.08.2002 - 7 K 1662/00

    Baukindergeld; unverheiratetes Elternpaar; gemeinsame Haushaltsführung;

  • FG Sachsen, 23.11.2006 - 5 K 901/03

    Möglichkeit der Regelung des Kindergeldanspruchs nur für den bis dahin

  • FG Münster, 15.03.2002 - 11 K 7343/00

    Kinderzulage - sozialrechtliche Definition des Begriffs der

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 6 K 1833/19

    Differenzkindergeld: Zum Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes bei zeitweiser

  • FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03

    Kindergeldanspruch bei Auslandsaufenthalt des Kindes und Ehekrise mit

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 K 1916/03

    Kinderzulage: Haushaltszugehörigkeit bei getrennt lebenden Eltern

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