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   BFH, 24.03.1993 - X R 25/91   

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https://dejure.org/1993,352
BFH, 24.03.1993 - X R 25/91 (https://dejure.org/1993,352)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1993 - X R 25/91 (https://dejure.org/1993,352)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1993 - X R 25/91 (https://dejure.org/1993,352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 171, 202
  • BB 1993, 1427
  • BB 1993, 2001
  • DB 1993, 1551
  • BStBl II 1993, 704
  • BStBl II 1993, 74
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.03.1992 - X R 113/89

    Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
    Der Senat hatte im Urteil vom 11. März 1992 X R 113/89 (BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886) für den Fall einer Einzelrechtsnachfolge im Wege der Schenkung entschieden, als Anschaffung in diesem Sinn sei auch der unentgeltliche Erwerb anzusehen.

    c) Im Streitfall sind anteilig abziehbar die Erhaltungsaufwendungen (vgl. BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886), die dafür aufgewendeten Finanzierungskosten sowie die auf die Erdgeschoßwohnung entfallenden Aufwendungen für Grundsteuer, Hausversicherungen usw. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind auch laufende Grundstückskosten, wie z. B. Grundsteuer und Gebäudeversicherungsprämien, als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG zu berücksichtigen, die auf die Zeit entfallen, in der die Wohnung zwischen Herstellung oder Anschaffung und Nutzung zu eigenen Wohnzwecken weder vermietet noch vom Steuerpflichtigen unentgeltlich überlassen war, weil derartige Aufwendungen mit der Herstellung oder Anschaffung wirtschaftlich eng zusammenhingen (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Oktober 1990, BStBl I 1990, 626, Abs. 54).

    Der erkennende Senat hat im Urteil in BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886 für die Abziehbarkeit von Reparaturaufwendungen als Vorkosten den engen zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung genügen lassen.

  • BFH, 24.04.1991 - XI R 9/84

    Übernahme einer Versorgungsverpflichtung führt bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
    In Höhe der übernommenen Verbindlichkeiten entstehen dem Übernehmer Anschaffungskosten (vgl. z. B. auch BFH-Urteile vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736, und vom 24. April 1991 XI R 9/84, BFHE 164, 354, BStBl II 1991, 794).

    Kein Veräußerungsentgelt sind dagegen Versorgungsleistungen (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C II 1 bis 3), zu denen auch die Verpflichtung gehört, den Übergeber bei Krankheit oder Gebrechlichkeit zu pflegen (BFHE 164, 354, BStBl II 1991, 794).

    Ebensowenig ist ein vom Übergeber vorbehaltenes Nutzungsrecht eine Gegenleistung für die Übertragung des Grundstücks; es mindert vielmehr von vornherein das übertragene Vermögen (BFHE 164, 354, BStBl II 1991, 794, sowie BFH-Urteil vom 24. April 1991 XI R 5/83, BFHE 164, 352, BStBl II 1991, 793, jeweils m. w. N.).

  • BFH, 24.04.1991 - XI R 5/83

    Zur Aufteilung des Rechtsgeschäftes in einen entgeltlichen und einen

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
    Ebensowenig ist ein vom Übergeber vorbehaltenes Nutzungsrecht eine Gegenleistung für die Übertragung des Grundstücks; es mindert vielmehr von vornherein das übertragene Vermögen (BFHE 164, 354, BStBl II 1991, 794, sowie BFH-Urteil vom 24. April 1991 XI R 5/83, BFHE 164, 352, BStBl II 1991, 793, jeweils m. w. N.).

    Da das vorbehaltene dingliche Wohnrecht den Wert des Grundstücks bzw. den Wert der Obergeschoßwohnung mindert, ist vom Verkehrswert der Obergeschoßwohnung der Kapitalwert des vorbehaltenen Nutzungsrechts abzuziehen (BFHE 164, 352, BStBl II 1991, 793; BFH-Urteil vom 5. Juni 1991 XI R 3/84, BFH/NV 1991, 679).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
    a) Wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) entschieden hat, ist die Übertragung eines Grundstücks im Wege vorweggenommener Erbfolge unter Übernahme von Verbindlichkeiten steuerrechtlich ein teilentgeltliches Rechtsgeschäft.

    Kein Veräußerungsentgelt sind dagegen Versorgungsleistungen (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C II 1 bis 3), zu denen auch die Verpflichtung gehört, den Übergeber bei Krankheit oder Gebrechlichkeit zu pflegen (BFHE 164, 354, BStBl II 1991, 794).

  • BFH, 30.01.1991 - XI R 6/84

    Einkommensteuerrechtliche Bewertung der Übertragung eines Grundstücks im Wege der

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
    Der XI. Senat hat in diesem und in weiteren Urteilen (z. B. vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453, sowie vom 11. September 1991 XI R 4/90, BFH/NV 1992, 169) die bei teilentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks anfallenden Gebühren für die notarielle Beurkundung und für die Eintragung in das Grundbuch nicht anteilig dem entgeltlichen und dem unentgeltlichen Erwerb zugeordnet, sondern in voller Höhe als Anschaffungs(neben)kosten behandelt, weil sie erforderlich seien, um das Grundstück von der fremden in die eigene Verfügungsmacht zu überführen.
  • BFH, 11.09.1991 - XI R 4/90

    Wert des der Mutter vorbehaltenen Wohnrechts als Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
    Der XI. Senat hat in diesem und in weiteren Urteilen (z. B. vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453, sowie vom 11. September 1991 XI R 4/90, BFH/NV 1992, 169) die bei teilentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks anfallenden Gebühren für die notarielle Beurkundung und für die Eintragung in das Grundbuch nicht anteilig dem entgeltlichen und dem unentgeltlichen Erwerb zugeordnet, sondern in voller Höhe als Anschaffungs(neben)kosten behandelt, weil sie erforderlich seien, um das Grundstück von der fremden in die eigene Verfügungsmacht zu überführen.
  • BFH, 05.06.1991 - XI R 3/84

    Berechnung des Wertes der Abschreibung für Abnutzung für eine Abfindung

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
    Da das vorbehaltene dingliche Wohnrecht den Wert des Grundstücks bzw. den Wert der Obergeschoßwohnung mindert, ist vom Verkehrswert der Obergeschoßwohnung der Kapitalwert des vorbehaltenen Nutzungsrechts abzuziehen (BFHE 164, 352, BStBl II 1991, 793; BFH-Urteil vom 5. Juni 1991 XI R 3/84, BFH/NV 1991, 679).
  • BFH, 07.08.1991 - X R 116/89

    § 10e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb im Wege vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
    In Höhe der übernommenen Verbindlichkeiten entstehen dem Übernehmer Anschaffungskosten (vgl. z. B. auch BFH-Urteile vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736, und vom 24. April 1991 XI R 9/84, BFHE 164, 354, BStBl II 1991, 794).
  • BFH, 20.12.1990 - XI R 2/85

    Zulässigkeit der Annahme einer rechtlichen Einheit bei Erbfall und

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
    Entgegen der Auffassung von Meyer (Finanz-Rundschau - FR - 1991, 717) und Schmidt/Drenseck (Einkommensteuergesetz, 11. Aufl., § 10 e Anm. 9 g) folgt aus dem BFH-Urteil vom 20. Dezember 1990 XI R 2/85 (BFH/NV 1991, 383) nicht, Vorkosten seien trotz teilentgeltlichen Erwerbs in voller Höhe abziehbar.
  • BFH, 13.01.1993 - X R 53/91

    Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG nur bei entgeltlichem Erwerb der Wohnung

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
    In Abkehr von dieser Entscheidung ist der Senat im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Wohnung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nunmehr zu der Auffassung gelangt, daß unter Anschaffung i. S. von § 10 e Abs. 6 EStG nur der entgeltliche Erwerb zu verstehen ist (Urteil vom 13. Januar 1993 X R 53/91, BFHE 170, 186, BStBl II 1993, 346).
  • FG Hessen, 19.12.1990 - 1 K 3731/89
  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    a) Übernommene Verbindlichkeiten des Veräußerers sind steuerrechtlich grundsätzlich Anschaffungskosten; denn die Begleichung der Verbindlichkeiten führt zu Aufwendungen des Erwerbers, die dieser auf sich nimmt, um die Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut zu erlangen (BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, m.w.N.; Senatsurteil vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704).

    Der Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG setzt voraus, daß die Aufwendungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung stehen (ausführlich BFH-Urteil in BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704, m.w.N.).

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers führt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, da dem Erwerber durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen entstehen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (z.B. BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704; vom 9. November 1994 X R 97/91, BFH/NV 1995, 506).
  • FG München, 02.04.2014 - 1 K 1807/10

    Zur bilanziellen Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds

    Das Dauerschuldverhältnis ist danach als am Bilanzstichtag erfüllt anzusehen, wenn der Dienst- oder Sachleistungsverpflichtete die von ihm bis dahin geschuldeten Leistungen ganz oder vollständig erbracht hat (Großer Senat des BFH in BStBl II 1997, 735), sodass das Rechtsverhältnis hinsichtlich seines zeitlich zurückliegenden Teils nicht mehr "schwebt" (BFH-Urteil vom 6. April 1993 VIII R 86/91, BStBl II 1993, 704), sondern insoweit Gewinn realisiert wird (BFH-Urteil vom 5. April 2006 I R 43/05, BStBl II 2006, 593).
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