Rechtsprechung
BFH, 23.08.2000 - X R 27/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 119, § 124, § 125 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Bekanntgabe eines Steuerbescheids - Nichtigkeit eines Einkommensteuerbescheides - Fehlende hinreichende Bestimmtheit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 119, § 124, § 125 Abs. 1
Nichtigkeit bei sich widersprechenden Steuerbescheiden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Verwaltungsakt
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 17.04.1996 - 11 K 4769/93
- BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Papierfundstellen
- BFHE 193, 19
- NVwZ 2001, 599
- BB 2001, 246
- BB 2001, 455
- DB 2001, 242
- BStBl II 2001, 662
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94
Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen Aufgabe des Bekanntgabewillens
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Hat die Behörde ihren Bekanntgabewillen allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid ihren Herrschaftsbereich verlässt, aufgegeben und dies hinreichend in ihren Akten dokumentiert, wird der Bescheid trotz des Bekanntgabeakts nicht gemäß § 124 Abs. 1 AO 1977 wirksam (BFH-Urteile vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2000 X B 123/99, nicht veröffentlicht --NV--).Eine Zurückverweisung der Sache zur Klärung dieser Zweifelsfrage kommt nicht in Betracht, da eine Dokumentation, die nicht aus sich heraus verständlich ist, sondern noch einer zusätzlichen Vernehmung von Amtspersonen als Zeugen bedarf, nicht klar und eindeutig ist (BFH-Entscheidung in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627).
Abgesehen davon ist die "Offenkundigkeit" des schwerwiegenden Mangels aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsbeobachters, dessen Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände zu unterstellen ist (…BFH-Urteile vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, BStBl II 1989, 220, und in BFH/NV 1996, 530), auch hinsichtlich der vom FA angenommenen unwirksamen Bekanntgabe des Bescheids vom 6. Juli 1992 nicht zu verneinen, weil die für eine solche Unwirksamkeit erforderliche hinreichende Dokumentation der Aufgabe des Bekanntgabewillens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627) im Streitfall --wie ausgeführt-- ersichtlich nicht gegeben war.
- BFH, 24.11.1988 - V R 123/83
Verwaltungsakt - Bekanntgabe
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Hat die Behörde ihren Bekanntgabewillen allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid ihren Herrschaftsbereich verlässt, aufgegeben und dies hinreichend in ihren Akten dokumentiert, wird der Bescheid trotz des Bekanntgabeakts nicht gemäß § 124 Abs. 1 AO 1977 wirksam (BFH-Urteile vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2000 X B 123/99, nicht veröffentlicht --NV--).Dabei kann dahinstehen, ob die Aufgabe des Bekanntgabewillens nur durch den Sachgebietsleiter, nicht aber durch die Sachbearbeiterin hätte erfolgen dürfen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1981 V R 47/77, BFHE 132, 219, BStBl II 1981, 404; in BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; in BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344).
- BFH, 27.06.1986 - VI R 23/83
Keine Bekanntgabe des Verwaltungsaktes bei fehlendem Bekanntgabewillen des für …
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Hat die Behörde ihren Bekanntgabewillen allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid ihren Herrschaftsbereich verlässt, aufgegeben und dies hinreichend in ihren Akten dokumentiert, wird der Bescheid trotz des Bekanntgabeakts nicht gemäß § 124 Abs. 1 AO 1977 wirksam (BFH-Urteile vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2000 X B 123/99, nicht veröffentlicht --NV--).Dabei kann dahinstehen, ob die Aufgabe des Bekanntgabewillens nur durch den Sachgebietsleiter, nicht aber durch die Sachbearbeiterin hätte erfolgen dürfen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1981 V R 47/77, BFHE 132, 219, BStBl II 1981, 404; in BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; in BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344).
- BFH, 13.02.1996 - VII R 43/95
Verpflichtung eines vermeintlichen Liquidators einer nicht existenten …
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Offenkundig ist ein Fehler, wenn jeder verständige Dritte, dem die Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände unterstellt werden kann, in der Lage ist, den Fehler in seiner besonderen Schwere zu erkennen (BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VII R 43/95, BFH/NV 1996, 530, m.w.N.).Abgesehen davon ist die "Offenkundigkeit" des schwerwiegenden Mangels aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsbeobachters, dessen Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände zu unterstellen ist (BFH-Urteile vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, BStBl II 1989, 220, und in BFH/NV 1996, 530), auch hinsichtlich der vom FA angenommenen unwirksamen Bekanntgabe des Bescheids vom 6. Juli 1992 nicht zu verneinen, weil die für eine solche Unwirksamkeit erforderliche hinreichende Dokumentation der Aufgabe des Bekanntgabewillens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627) im Streitfall --wie ausgeführt-- ersichtlich nicht gegeben war.
- BFH, 29.01.1981 - V R 47/77
Steuerfestsetzung - Zeichnung der Steuerfestsetzung - Zeichnungsbefugnis - …
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Dabei kann dahinstehen, ob die Aufgabe des Bekanntgabewillens nur durch den Sachgebietsleiter, nicht aber durch die Sachbearbeiterin hätte erfolgen dürfen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1981 V R 47/77, BFHE 132, 219, BStBl II 1981, 404; in BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; in BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344). - BFH, 14.04.2000 - X B 123/99
Unwirksamkeit eines Steuerbescheides trotz Bekanntgabe
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Hat die Behörde ihren Bekanntgabewillen allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid ihren Herrschaftsbereich verlässt, aufgegeben und dies hinreichend in ihren Akten dokumentiert, wird der Bescheid trotz des Bekanntgabeakts nicht gemäß § 124 Abs. 1 AO 1977 wirksam (BFH-Urteile vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2000 X B 123/99, nicht veröffentlicht --NV--). - BFH, 04.10.1989 - V R 39/84
Begriff der Sachurteilsvoraussetzungen - Anforderungen an die Bekanntgabe von …
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Nach § 124 AO 1977 wird ein Verwaltungsakt wirksam, wenn er dem Adressaten mit Bekanntgabewillen der Behörde zur Kenntnis gebracht wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 1989 V R 39/84, BFH/NV 1990, 409). - BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85
Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des …
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Abgesehen davon ist die "Offenkundigkeit" des schwerwiegenden Mangels aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsbeobachters, dessen Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände zu unterstellen ist (BFH-Urteile vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, BStBl II 1989, 220, und in BFH/NV 1996, 530), auch hinsichtlich der vom FA angenommenen unwirksamen Bekanntgabe des Bescheids vom 6. Juli 1992 nicht zu verneinen, weil die für eine solche Unwirksamkeit erforderliche hinreichende Dokumentation der Aufgabe des Bekanntgabewillens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627) im Streitfall --wie ausgeführt-- ersichtlich nicht gegeben war. - BFH, 06.07.1994 - II R 126/91
Anforderungen an inhaltliche hinreichende Bestimmtheit eines Änderungsbescheides
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Ein derart schwerwiegender Mangel liegt hier darin, dass das FA den Bescheid vom 4. August 1992 zusätzlich zu dem bereits bestandskräftigen Bescheid vom 6. Juli 1992 erlassen hat, ohne das Verhältnis zwischen beiden Bescheiden klarzustellen; insbesondere ist der Bescheid vom 4. August 1992 weder nach seinem Wortlaut noch im Wege der Auslegung als Änderungsbescheid zum Bescheid vom 6. Juli 1992 anzusehen, weil er diesen als geänderten Bescheid nicht erkennen lässt (BFH-Urteile vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163; vom 6. Juli 1994 II R 126/91, BFH/NV 1995, 178). - FG Schleswig-Holstein, 25.09.1984 - V 85/83
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Dieser schwerwiegende Mangel fehlender Bestimmtheit führt zur Nichtigkeit eines erneuten Steuerbescheids nach § 125 Abs. 1 AO 1977, wenn er nicht als Änderungsbescheid gekennzeichnet ist oder das Verhältnis zum zunächst ergangenen Bescheid offen lässt (ebenso Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 25. September 1984 V 85/83, EFG 1985, 211;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 125 AO 1977 Rz. 13;… von Wedelstädt in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 125 AO 1977 Rz. 15). - BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83
Steuerbescheid - Änderung
- BFH, 26.03.1981 - VII R 3/79
- FG Münster, 17.04.1996 - 11 K 4769/93
- BFH, 24.06.2009 - X R 36/06
Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines …
Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass der erkennende Senat im Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98 (BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662) entschieden hat, ein Steuerbescheid sei wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergehe, für den bereits ein --wirksamer-- Steuerbescheid gegenüber demselben Adressaten erlassen worden sei, wenn sich weder aus dem Wortlaut noch im Wege der Auslegung ergebe, ob der zweite Bescheid ein Änderungsbescheid sei. - BFH, 16.08.2011 - III B 155/10
Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund …
aa) Eine Abweichung der Vorentscheidung von einer divergenzfähigen Gerichtsentscheidung, namentlich dem BFH-Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98 (BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662), haben die Kläger nicht dargelegt.Das FG ist in seiner Entscheidung ersichtlich von den Rechtsgrundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662 ausgegangen.
Danach standen nach Auffassung des FG die angegriffenen Bescheide gerade nicht beziehungslos im Sinne des BFH-Urteils in BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662 neben dem Zusammenveranlagungsbescheid, sondern stellten vielmehr ihr Verhältnis zu diesem klar.
Wenn die Kläger der Auffassung sind, das FG habe die im BFH-Urteil in BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662 enthaltenen Rechtsgrundsätze unzutreffend auf den Streitfall angewandt, vermag dies eine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO nicht zu begründen.
- BFH, 20.03.2013 - X R 38/11
Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben …
Lassen diese Bescheide nicht erkennen, welchen Steuergegenstand sie betreffen, weil sie jeweils nur den --mehrere Steuergegenstände unterhaltenden-- Steuerschuldner bezeichnen, sind sie ebenso nichtig wie ein nochmaliger Einkommensteuer-Erstbescheid, wenn für den selben Veranlagungszeitraum bereits ein Einkommensteuer-Erstbescheid vorangegangen ist (hierzu Senatsurteil vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662, unter II.2.).
- BFH, 12.05.2011 - V R 25/10
Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem …
c) Ein Steuerbescheid ist wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein --wirksamer-- Steuerbescheid gegenüber demselben Adressaten erlassen wurde, ohne dass sich nach dem Wortlaut des Bescheids oder im Wege der Auslegung ergibt, in welchem Verhältnis der zuletzt ergangene zu dem zuvor ergangenen Bescheid steht (BFH-Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662). - FG Baden-Württemberg, 15.07.2016 - 13 K 2290/14
Ermessensfehler bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden - Keine Wiedereinsetzung …
Eine Aufgabe des Bekanntgabewillens ist nur dann anzunehmen, wenn die Aufgabe rechtzeitig in den Akten hinreichend klar und eindeutig dokumentiert worden ist (BFH, Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662 mwN).Dieser schwerwiegende Mangel fehlender Bestimmtheit führt zur Nichtigkeit eines erneuten Steuerbescheides nach § 125 Abs. 1 AO, wenn er nicht als Änderungsbescheid gekennzeichnet ist oder das Verhältnis zum zunächst ergangenen Bescheid offen lässt (BFH, Urteile vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662;… vom 20. März 2013 X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125).
Insoweit unterscheidet sich der hier vorliegende Fall grundlegend von jenem, der dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. August 2000 X R 27/98 zugrunde lag.
- BFH, 28.05.2009 - III R 84/06
Unwirksamkeit eines Steuerbescheids durch telefonische Mitteilung, der Bescheid …
Wird der Wille zur Bekanntgabe aufgegeben, bevor der Bescheid den Herrschaftsbereich der Behörde verlassen hat, und wird dies in den Akten eindeutig dokumentiert, wird der Bescheid nach der Rechtsprechung des BFH trotz des Bekanntgabeakts nicht wirksam (BFH-Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662, m.w.N.). - FG München, 27.10.2023 - 12 V 1784/23
Negativer Feststellungsbescheid, Feststellungsbescheiden, Inländische Einkünfte, …
Zwar ist ein Steuerbescheid wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein - wirksamer - Steuerbescheid gegenüber demselben Adressaten erlassen wurde, ohne das Verhältnis zu diesem Bescheid klarzustellen (BFH-Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662;… Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 125 AO Rz. 7 [Feb. 2022]). - FG Nürnberg, 30.09.2004 - IV 13/03
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens von doppelstöckigen …
Im Bescheid vom 26.03.2004 werde zudem sein Verhältnis zum vorhergehenden Bescheid vom 22.10.1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung nicht klargestellt; dies führe zur Nichtigkeit des Bescheids (BFH-Urteil vom 23.08.2000 X R 27/98, BStBl. II 2001, 662).Zwar gehört zur hinreichenden Bestimmtheit auch, dass ein Änderungsbescheid grundsätzlich den geänderten Bescheid erkennen lassen muss (…vgl. BFH-Urteile vom 06.07.1994 II R 126/91, BFH/NV 1995, 178, und vom 23.08.2000 X R 27/98, BStBl. II 2001, 662).
- FG Hamburg, 31.03.2004 - I 290/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der einjährigen Klagefrist …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 17.06.2021 - 15 K 888/18
Berücksichtigung des Gewinnes für eine sog. "passive Entstrickung" einer …
Durch höchstrichterliche Rechtsprechung ist geklärt, dass einerseits ein Bekanntgabewille aufgegeben werden kann, bevor der Bescheid den Herrschaftsbereich der Behörde verlässt (in diesen Fällen ist der Zugang eines Bescheids oder Schreibens grundsätzlich unbeachtlich; zum Herrschaftsbereich wird auch das Rechenzentrum der Finanzverwaltung - RZF - beim Zentralversand einbezogen, siehe BFH-Urteil vom 23. August 2000, X R 27/98, BStBl II 2001, 662) oder unabhängig von der (verwaltungsinternen) Aufgabe des Bekanntgabewillens ein Bescheid auch dann nicht wirksam wird, wenn die Behörde dem Empfänger vor oder zeitgleich mit dem Zugang des Bescheids mitteilt, der Bescheid sollte nicht gelten und ein neuer Bescheid erlassen werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009, III R 84/06, BStBl II 2009, 949).Da nach Überzeugung des Senats bereits die Festsetzung vom 2. Dezember 2014 wirksam ist, bedarf die vom Kläger aufgeworfene Frage, ob - bei angenommener Unwirksamkeit des Bescheids vom 2. Dezember 2014 - die Bescheide vom 16. Dezember 2014 und vom 25. Februar 2015 nach Kriterien der BFH-Rechtsprechung (nach §§ 119 Abs. 1, 125 Abs. 1 AO; siehe hierzu BFH-Urteil vom 23. August 2000, X R 27/98, BStBl II 2001, 662 m.w.N.) jedenfalls nichtig sind, weil sie das Verhältnis zum Bescheid vom 2. Dezember 2014 nicht hinreichend klarstellen sollen, keiner Entscheidung.
- FG Düsseldorf, 23.02.2021 - 10 K 3480/18
Erlass eines erstmaligen Bescheides über die gesonderte und einheitliche …
- BFH, 10.12.2003 - X B 48/03
Darlegung des Zulassungsgrundes der Erforderlichkeit einer Entsch. des BFH zur …
- FG Saarland, 17.11.2020 - 3 K 1069/17
Nacherhebung' von Schaumweinsteuer durch einen Schaumweinsteuerbescheid nach …
- VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11
Vollstreckung eines Schmutzwasseranschlussbeitrags
- VG Cottbus, 05.09.2018 - 4 K 1700/17
Trinkwasserbeitrag: Aufhebung eines bestandskräftigen …
- BFH, 07.02.2008 - X B 39/07
Analoge Anwendung der §§ 68 und 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - …
- VG München, 20.10.2016 - M 10 K 14.5560
Doppelte Festsetzung eines Fremdenverkehrsbeitrages
- FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/06
Einheitliche und gesonderte Feststellung von nach einem Abkommen zur Vermeidung …
- BFH, 18.04.2023 - VII R 59/20
Keine Nacherhebung von Schaumweinsteuer
- VG Frankfurt/Oder, 18.05.2020 - 5 K 2282/17
- VG München, 16.12.2010 - M 10 S 10.4585
Gebührenfestsetzung; Nichtigkeit; wiederholte Festsetzung für denselben Zeitraum
- FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 307/07
Abgabenordnung; Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheids
- VG Cottbus, 17.03.2022 - 6 K 1617/18
Eigentumswechsel und die Erstattung eines Kanalanschlussbeitrages
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2021 - 14 B 1610/20
- BFH, 09.07.2007 - I B 23/07
Prüfungsanordnung
- FG Köln, 16.07.2020 - 13 K 2376/19
Rechtmäßige Steuerfestsetzung bei einem Schätzungsbescheid
- FG Münster, 19.04.2013 - 14 K 3020/10
Adressierungsmangel eines an die Erben eines Verstorbenen gerichteten …
- FG München, 11.02.2009 - 8 K 2914/08
Bezeichnung einer nach ausländischem Recht gegründeten Gesellschaft; Rechtsnatur …
- VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 720/13
- FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 2542/17
Körperschaftsteuer - Führt ein Vertrag, mit dem ein GmbH-Gesellschafter einem …
- FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 7 K 14/07
Nebeneinander von Steuerbescheiden für dasselbe Jahr führt nicht zwangsläufig zur …
- BFH, 12.02.2003 - X B 122/02
Divergenz
- FG Sachsen, 09.06.2010 - 8 K 43/10
Nichtigkeit eines geschätzten Einkommensteuerbescheids mit einer …
- FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Abgabenordnung, Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheides - Zulässigkeit …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1319/10
Aufgabe Bekanntgabewille - Kein Investitionsabzugsbetrag im Anschaffungsjahr bei …
- VG Cottbus, 26.09.2014 - 1 K 214/13
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- FG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 14 K 2694/13
Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit, …
- FG München, 30.04.2012 - 7 K 3543/09
Bekanntgabewille des FA bei versehentlicher elektronischer Bescheidfreigabe - …
- FG Hessen, 22.11.2022 - 10 K 1482/20
Keine Differenzbesteuerung bei Neuwaren
- FG Münster, 07.12.2007 - 9 K 4673/04
Entgegenstehen der Zuführung mehrerer Darlehen an einen Gesellschafter nach …
- FG München, 28.06.2005 - 6 K 4957/03
Bekanntgabewille bei maschineller Bearbeitung; gesonderter Feststellung des …
- FG Sachsen, 29.08.2016 - 6 K 318/16
Rückforderung von Kindergeld gegenüber einem Abzweigungsempfänger im Rahmen eines …
- FG Hessen, 20.02.2006 - 6 V 229/06
Abgabenordnung; Inhaltliche Bestimmtheit; Nichtigkeit; Rückforderungsbescheid; …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 10 K 10008/09
Familienleistungsausgleich August bis November 2003 für das Kind ...
- VGH Bayern, 15.02.2011 - 20 CS 10.3171
Verbrauchsgebühren Wasser und Kanal
- VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
- FG München, 21.02.2013 - 14 K 1530/10
Verbringen von Waren im Reiseverkehr; Voraussetzungen für Zollfreiheit als …
- VG München, 21.01.2010 - M 10 K 09.2216
Unzulässige Klage; wiederholende Verfügung
- FG München, 04.03.2005 - 6 V 4843/04
Bekanntgabewille bei einem Steuerbescheid
- FG Hamburg, 20.04.2004 - VI 228/02
Nichtigkeit eines "zweiten" Steuerbescheides