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   BFH, 23.08.2000 - X R 27/98   

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BFH, 23.08.2000 - X R 27/98 (https://dejure.org/2000,1186)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2000 - X R 27/98 (https://dejure.org/2000,1186)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2000 - X R 27/98 (https://dejure.org/2000,1186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids - Nichtigkeit eines Einkommensteuerbescheides - Fehlende hinreichende Bestimmtheit

  • Judicialis

    AO 1977 § 119; ; AO 1977 § 124; ; AO 1977 § 125 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 119, § 124, § 125 Abs. 1
    Nichtigkeit bei sich widersprechenden Steuerbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 124, AO 1977 § 7
    Bekanntgabe; Verwaltungsakt; Wirksamkeit; Zeichnungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 193, 19
  • NVwZ 2001, 599
  • BB 2001, 246
  • BB 2001, 455
  • DB 2001, 242
  • BStBl II 2001, 662
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94

    Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen Aufgabe des Bekanntgabewillens

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
    Hat die Behörde ihren Bekanntgabewillen allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid ihren Herrschaftsbereich verlässt, aufgegeben und dies hinreichend in ihren Akten dokumentiert, wird der Bescheid trotz des Bekanntgabeakts nicht gemäß § 124 Abs. 1 AO 1977 wirksam (BFH-Urteile vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2000 X B 123/99, nicht veröffentlicht --NV--).

    Eine Zurückverweisung der Sache zur Klärung dieser Zweifelsfrage kommt nicht in Betracht, da eine Dokumentation, die nicht aus sich heraus verständlich ist, sondern noch einer zusätzlichen Vernehmung von Amtspersonen als Zeugen bedarf, nicht klar und eindeutig ist (BFH-Entscheidung in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627).

    Abgesehen davon ist die "Offenkundigkeit" des schwerwiegenden Mangels aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsbeobachters, dessen Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände zu unterstellen ist (BFH-Urteile vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, BStBl II 1989, 220, und in BFH/NV 1996, 530), auch hinsichtlich der vom FA angenommenen unwirksamen Bekanntgabe des Bescheids vom 6. Juli 1992 nicht zu verneinen, weil die für eine solche Unwirksamkeit erforderliche hinreichende Dokumentation der Aufgabe des Bekanntgabewillens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627) im Streitfall --wie ausgeführt-- ersichtlich nicht gegeben war.

  • BFH, 24.11.1988 - V R 123/83

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
    Hat die Behörde ihren Bekanntgabewillen allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid ihren Herrschaftsbereich verlässt, aufgegeben und dies hinreichend in ihren Akten dokumentiert, wird der Bescheid trotz des Bekanntgabeakts nicht gemäß § 124 Abs. 1 AO 1977 wirksam (BFH-Urteile vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2000 X B 123/99, nicht veröffentlicht --NV--).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Aufgabe des Bekanntgabewillens nur durch den Sachgebietsleiter, nicht aber durch die Sachbearbeiterin hätte erfolgen dürfen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1981 V R 47/77, BFHE 132, 219, BStBl II 1981, 404; in BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; in BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344).

  • BFH, 27.06.1986 - VI R 23/83

    Keine Bekanntgabe des Verwaltungsaktes bei fehlendem Bekanntgabewillen des für

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
    Hat die Behörde ihren Bekanntgabewillen allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid ihren Herrschaftsbereich verlässt, aufgegeben und dies hinreichend in ihren Akten dokumentiert, wird der Bescheid trotz des Bekanntgabeakts nicht gemäß § 124 Abs. 1 AO 1977 wirksam (BFH-Urteile vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2000 X B 123/99, nicht veröffentlicht --NV--).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Aufgabe des Bekanntgabewillens nur durch den Sachgebietsleiter, nicht aber durch die Sachbearbeiterin hätte erfolgen dürfen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1981 V R 47/77, BFHE 132, 219, BStBl II 1981, 404; in BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; in BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344).

  • BFH, 13.02.1996 - VII R 43/95

    Verpflichtung eines vermeintlichen Liquidators einer nicht existenten

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
    Offenkundig ist ein Fehler, wenn jeder verständige Dritte, dem die Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände unterstellt werden kann, in der Lage ist, den Fehler in seiner besonderen Schwere zu erkennen (BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VII R 43/95, BFH/NV 1996, 530, m.w.N.).

    Abgesehen davon ist die "Offenkundigkeit" des schwerwiegenden Mangels aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsbeobachters, dessen Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände zu unterstellen ist (BFH-Urteile vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, BStBl II 1989, 220, und in BFH/NV 1996, 530), auch hinsichtlich der vom FA angenommenen unwirksamen Bekanntgabe des Bescheids vom 6. Juli 1992 nicht zu verneinen, weil die für eine solche Unwirksamkeit erforderliche hinreichende Dokumentation der Aufgabe des Bekanntgabewillens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627) im Streitfall --wie ausgeführt-- ersichtlich nicht gegeben war.

  • BFH, 29.01.1981 - V R 47/77

    Steuerfestsetzung - Zeichnung der Steuerfestsetzung - Zeichnungsbefugnis -

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
    Dabei kann dahinstehen, ob die Aufgabe des Bekanntgabewillens nur durch den Sachgebietsleiter, nicht aber durch die Sachbearbeiterin hätte erfolgen dürfen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1981 V R 47/77, BFHE 132, 219, BStBl II 1981, 404; in BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; in BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344).
  • BFH, 14.04.2000 - X B 123/99

    Unwirksamkeit eines Steuerbescheides trotz Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
    Hat die Behörde ihren Bekanntgabewillen allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid ihren Herrschaftsbereich verlässt, aufgegeben und dies hinreichend in ihren Akten dokumentiert, wird der Bescheid trotz des Bekanntgabeakts nicht gemäß § 124 Abs. 1 AO 1977 wirksam (BFH-Urteile vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2000 X B 123/99, nicht veröffentlicht --NV--).
  • BFH, 04.10.1989 - V R 39/84

    Begriff der Sachurteilsvoraussetzungen - Anforderungen an die Bekanntgabe von

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
    Nach § 124 AO 1977 wird ein Verwaltungsakt wirksam, wenn er dem Adressaten mit Bekanntgabewillen der Behörde zur Kenntnis gebracht wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 1989 V R 39/84, BFH/NV 1990, 409).
  • BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85

    Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
    Abgesehen davon ist die "Offenkundigkeit" des schwerwiegenden Mangels aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsbeobachters, dessen Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände zu unterstellen ist (BFH-Urteile vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, BStBl II 1989, 220, und in BFH/NV 1996, 530), auch hinsichtlich der vom FA angenommenen unwirksamen Bekanntgabe des Bescheids vom 6. Juli 1992 nicht zu verneinen, weil die für eine solche Unwirksamkeit erforderliche hinreichende Dokumentation der Aufgabe des Bekanntgabewillens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627) im Streitfall --wie ausgeführt-- ersichtlich nicht gegeben war.
  • BFH, 06.07.1994 - II R 126/91

    Anforderungen an inhaltliche hinreichende Bestimmtheit eines Änderungsbescheides

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
    Ein derart schwerwiegender Mangel liegt hier darin, dass das FA den Bescheid vom 4. August 1992 zusätzlich zu dem bereits bestandskräftigen Bescheid vom 6. Juli 1992 erlassen hat, ohne das Verhältnis zwischen beiden Bescheiden klarzustellen; insbesondere ist der Bescheid vom 4. August 1992 weder nach seinem Wortlaut noch im Wege der Auslegung als Änderungsbescheid zum Bescheid vom 6. Juli 1992 anzusehen, weil er diesen als geänderten Bescheid nicht erkennen lässt (BFH-Urteile vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163; vom 6. Juli 1994 II R 126/91, BFH/NV 1995, 178).
  • FG Schleswig-Holstein, 25.09.1984 - V 85/83
    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
    Dieser schwerwiegende Mangel fehlender Bestimmtheit führt zur Nichtigkeit eines erneuten Steuerbescheids nach § 125 Abs. 1 AO 1977, wenn er nicht als Änderungsbescheid gekennzeichnet ist oder das Verhältnis zum zunächst ergangenen Bescheid offen lässt (ebenso Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 25. September 1984 V 85/83, EFG 1985, 211; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 125 AO 1977 Rz. 13; von Wedelstädt in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 125 AO 1977 Rz. 15).
  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83

    Steuerbescheid - Änderung

  • BFH, 26.03.1981 - VII R 3/79
  • FG Münster, 17.04.1996 - 11 K 4769/93
  • BFH, 24.06.2009 - X R 36/06

    Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines

    Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass der erkennende Senat im Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98 (BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662) entschieden hat, ein Steuerbescheid sei wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergehe, für den bereits ein --wirksamer-- Steuerbescheid gegenüber demselben Adressaten erlassen worden sei, wenn sich weder aus dem Wortlaut noch im Wege der Auslegung ergebe, ob der zweite Bescheid ein Änderungsbescheid sei.
  • BFH, 16.08.2011 - III B 155/10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund

    aa) Eine Abweichung der Vorentscheidung von einer divergenzfähigen Gerichtsentscheidung, namentlich dem BFH-Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98 (BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662), haben die Kläger nicht dargelegt.

    Das FG ist in seiner Entscheidung ersichtlich von den Rechtsgrundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662 ausgegangen.

    Danach standen nach Auffassung des FG die angegriffenen Bescheide gerade nicht beziehungslos im Sinne des BFH-Urteils in BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662 neben dem Zusammenveranlagungsbescheid, sondern stellten vielmehr ihr Verhältnis zu diesem klar.

    Wenn die Kläger der Auffassung sind, das FG habe die im BFH-Urteil in BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662 enthaltenen Rechtsgrundsätze unzutreffend auf den Streitfall angewandt, vermag dies eine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO nicht zu begründen.

  • BFH, 20.03.2013 - X R 38/11

    Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben

    Lassen diese Bescheide nicht erkennen, welchen Steuergegenstand sie betreffen, weil sie jeweils nur den --mehrere Steuergegenstände unterhaltenden-- Steuerschuldner bezeichnen, sind sie ebenso nichtig wie ein nochmaliger Einkommensteuer-Erstbescheid, wenn für den selben Veranlagungszeitraum bereits ein Einkommensteuer-Erstbescheid vorangegangen ist (hierzu Senatsurteil vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662, unter II.2.).
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