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   BFH, 20.05.1996 - X R 28/94   

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https://dejure.org/1996,12696
BFH, 20.05.1996 - X R 28/94 (https://dejure.org/1996,12696)
BFH, Entscheidung vom 20.05.1996 - X R 28/94 (https://dejure.org/1996,12696)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - X R 28/94 (https://dejure.org/1996,12696)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.01.1988 - IV R 14/86

    Prozeßbeteiligter - Versäumter Termin - Termin zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X R 28/94
    Eine solche dem Gericht zuzurechnende Beeinträchtigung (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447; vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, und vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41) ist hier nicht zu erkennen.
  • BVerfG, 12.06.1995 - 2 BvR 1127/92

    Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde gilt auch für deren Anlagen

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X R 28/94
    Eine Aussetzung des Revisionsverfahrens wegen der von den Klägern bezeich neten, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das BVerfG die Beschwerde 2 BvR 1127/92 mit Beschluß vom 12. Juni 1995 nicht zur Entscheidung angenommen hat und die Beschwerden 2 BvR 1136-- 1138/92 nach Auskunft der Geschäftsstelle des BVerfG am 21. Juli 1995 zurückgenommen worden sind.
  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X R 28/94
    Die unter diese Vorschrift fallenden Sachverhalte sind dadurch gekennzeichnet, daß der Beteiligte überhaupt nicht vertreten gewesen ist (z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382, m. w. N.).
  • BFH, 15.03.1991 - III R 112/89

    Auslegung einer Prozeßvollmacht; Vorlage einer neuen Vollmachtsurkunde bei

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X R 28/94
    Das Gericht muß berechtigten Zweifeln, ob sich eine Vollmacht auf ein konkretes Verfahren erstreckt, nachgehen und kann die Vorlage einer neuen Vollmacht verlangen, die solche Zweifel ausräumt (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726).
  • BFH, 10.08.1988 - III R 220/84

    Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung -

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X R 28/94
    Eine solche dem Gericht zuzurechnende Beeinträchtigung (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447; vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, und vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41) ist hier nicht zu erkennen.
  • BFH, 27.04.1994 - XI R 29/93

    1. Keine ordnungsgemäße Vertretung bei Zustellung einer Ladung zur mündlichen

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X R 28/94
    Darum gebieten es z. B. die §§ 116 Abs. 1 Nr. 3, 119 Nr. 4 FGO in Fällen vollmachtloser Vertretung, auch den angeblich Vertretenen zu laden (BFH-Urteil vom 27. April 1994 XI R 29/93, BFHE 174, 304, BStBl II 1994, 661).
  • BFH, 27.08.1993 - X B 36/93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X R 28/94
    -- Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall vor allem darin, daß der Prozeßbevollmächtigte -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige "Untätigkeitsklage" erhoben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) und durch sein Verhalten vor und nach Klageerhebung gezeigt hat, daß es ihm letztlich nicht um Beendigung von Untätigkeit und um Rechtsschutz, sondern um Zeitgewinn in einem Gerichtsverfahren gegangen ist.
  • BFH, 08.02.1991 - III R 190/86

    Verletzung des Rechts eines Finanzamtes auf Vertretung durch einen

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X R 28/94
    Eine solche dem Gericht zuzurechnende Beeinträchtigung (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447; vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, und vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41) ist hier nicht zu erkennen.
  • BFH, 08.05.1992 - III B 138/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X R 28/94
    -- Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall vor allem darin, daß der Prozeßbevollmächtigte -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige "Untätigkeitsklage" erhoben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) und durch sein Verhalten vor und nach Klageerhebung gezeigt hat, daß es ihm letztlich nicht um Beendigung von Untätigkeit und um Rechtsschutz, sondern um Zeitgewinn in einem Gerichtsverfahren gegangen ist.
  • BFH, 18.01.1993 - X B 17/92
    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X R 28/94
    -- Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall vor allem darin, daß der Prozeßbevollmächtigte -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige "Untätigkeitsklage" erhoben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) und durch sein Verhalten vor und nach Klageerhebung gezeigt hat, daß es ihm letztlich nicht um Beendigung von Untätigkeit und um Rechtsschutz, sondern um Zeitgewinn in einem Gerichtsverfahren gegangen ist.
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