Rechtsprechung
   BFH, 12.03.2003 - X R 33/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11031
BFH, 12.03.2003 - X R 33/00 (https://dejure.org/2003,11031)
BFH, Entscheidung vom 12.03.2003 - X R 33/00 (https://dejure.org/2003,11031)
BFH, Entscheidung vom 12. März 2003 - X R 33/00 (https://dejure.org/2003,11031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 165 Abs. 2 Satz 1; ; FG... O § 68; ; FGO § 68 Satz 2; ; FördG § 3; ; FördG § 4 Abs. 1; ; FördG § 6 Abs. 1; ; FördG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; FördG § 6 Abs. 1 Satz 2; ; FördG § 8 a.F.; ; FördG § 8 Abs. 1 Satz 4; ; BerlinFG § 14; ; BerlinFG § 31 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FördG §§ 3 6 Abs. 1
    Steuerfreie Rücklage nach § 6 Abs. 1 FördG

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis des Beginns der Bauinvestitionen i. S. von § 6 Abs. 1 FördG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FördG § 6 Abs 1 S 1
    Bauantrag; Fördergebiet; Herstellungsbeginn; Rücklage

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Nürnberg, 24.04.2001 - I 144/98

    Zeitpunkt des Beginns einer Investition

    Auszug aus BFH, 12.03.2003 - X R 33/00
    Daraus erhellt ohne weiteres, dass strenge Anforderungen an den "Beginn der Investition" gerade bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben zur häufigen Nichteinhaltbarkeit der in § 6 Abs. 1 FördG vorgesehenen Frist geführt und damit letztlich bewirkt hätten, dass die Vorschrift entgegen der Intension des Gesetzgebers, Investitionsanreize auch hinsichtlich der Investition in unbewegliche Wirtschaftsgüter zu schaffen (vgl. § 3 FördG), insoweit weitgehend leergelaufen wären (vgl. auch FG Nürnberg, Urteil vom 24. April 2001 II 44/98, EFG 2001, 1158).

    b) Vor diesem Hintergrund ist der Vorinstanz darin zu folgen, dass der Beginn der Investition genehmigungspflichtiger Bauprojekte i.S. von § 6 Abs. 1 FördG nicht zwingend erst in dem Moment vollzogen wurde, in welchem der Steuerpflichtige den eigentlichen Antrag auf Baugenehmigung stellte (ebenso z.B. Hessisches FG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 11 V 2088/95, EFG 1996, 26; FG Nürnberg in EFG 2001, 1158; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., Anhang 1, FördG Rz. 15; vgl. ferner auch Lademann/Kaligin, a.a.O., § 6 FördG Rz. 7; a.A. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 29. März 1993 IV B 3 -S 1988- 28/93, BStBl I 1993, 279, 283, Tz. 18, a.E., und die herrschende Meinung im Schrifttum: vgl. z.B. Blümich/Stuhrmann, Einkommensteuergesetz, § 6 FördG Rz. 4; Bordewin/Masuch in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 6 FördG Rz. 9; Wewers, DB 1991, 1539, 1543, re. Spalte; Sproß, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1993, 193, 197, re. Spalte oben).

    Nach Auffassung des Senats stellte es indessen nicht das einzige und allein entscheidende Kriterium dar, anhand dessen der Steuerpflichtige den (definitiven) Beginn der Bauinvestitionen i.S. von § 6 Abs. 1 FördG nachzuweisen vermochte (ebenso auch Beschluss des Hessischen FG in EFG 1996, 26, und Urteil des FG Nürnberg in EFG 2001, 1158).

  • FG Hessen, 10.10.1995 - 11 V 2088/95

    Erwerb von Grundstücken durch die Treuhandanstalt; Auflage die ehemals von der

    Auszug aus BFH, 12.03.2003 - X R 33/00
    b) Vor diesem Hintergrund ist der Vorinstanz darin zu folgen, dass der Beginn der Investition genehmigungspflichtiger Bauprojekte i.S. von § 6 Abs. 1 FördG nicht zwingend erst in dem Moment vollzogen wurde, in welchem der Steuerpflichtige den eigentlichen Antrag auf Baugenehmigung stellte (ebenso z.B. Hessisches FG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 11 V 2088/95, EFG 1996, 26; FG Nürnberg in EFG 2001, 1158; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., Anhang 1, FördG Rz. 15; vgl. ferner auch Lademann/Kaligin, a.a.O., § 6 FördG Rz. 7; a.A. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 29. März 1993 IV B 3 -S 1988- 28/93, BStBl I 1993, 279, 283, Tz. 18, a.E., und die herrschende Meinung im Schrifttum: vgl. z.B. Blümich/Stuhrmann, Einkommensteuergesetz, § 6 FördG Rz. 4; Bordewin/Masuch in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 6 FördG Rz. 9; Wewers, DB 1991, 1539, 1543, re. Spalte; Sproß, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1993, 193, 197, re. Spalte oben).

    Nach Auffassung des Senats stellte es indessen nicht das einzige und allein entscheidende Kriterium dar, anhand dessen der Steuerpflichtige den (definitiven) Beginn der Bauinvestitionen i.S. von § 6 Abs. 1 FördG nachzuweisen vermochte (ebenso auch Beschluss des Hessischen FG in EFG 1996, 26, und Urteil des FG Nürnberg in EFG 2001, 1158).

  • BFH, 19.09.1997 - VI R 273/94

    Schutz eines Betroffenen bei unterbliebener oder unrichtiger Belehrung über eine

    Auszug aus BFH, 12.03.2003 - X R 33/00
    Die Überschreitung der Monatsfrist des § 68 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung in der vor dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung (FGO a.F.) sei unbeachtlich, weil die dem Änderungsbescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung irreführend und unzutreffend sei (s. BFH-Urteil vom 19. September 1997 VI R 273/94, BFH/NV 1998, 592).

    Zur näheren Begründung verweist der erkennende Senat zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Erwägungen in dem einen vergleichbaren Sachverhalt betreffenden BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 592 (unter 1. der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 16.12.1998 - X R 153/95

    Beginn der Herstellung i.S.d. § 52 Abs. 14 Satz 3 EStG 1992; spezifizierter

    Auszug aus BFH, 12.03.2003 - X R 33/00
    Die Realisierung solcher Projekte bedarf naturgemäß --noch bevor mit der eigentlichen Herstellung (ggf. in Gestalt des "ersten Spatenstiches"; zur unterschiedlichen Auslegung des Begriffs "Beginn der Herstellung eines Gebäudes" je nach dem spezifischen Zweck der einschlägigen Vorschrift vgl. auch Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 X R 153/95, BFH/NV 1999, 782) begonnen werden kann-- eines nicht unbeträchtlichen zeitlichen Vorlaufs.
  • BFH, 22.04.2009 - X R 60/06

    Zum Beginn der Investition i.S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 FördG - Nachweispflicht des

    Sie bringt vor, das FG habe das Tatbestandsmerkmal "Beginn der Investition" unter Abweichung vom Urteil des erkennenden Senats vom 12. März 2003 X R 33/00 (BFH/NV 2003, 912) unzutreffend ausgelegt.

    Der erkennende Senat sei in der Entscheidung in BFH/NV 2003, 912 von einem konkreten Bauprojekt ausgegangen, für das auf einem bestimmten Grundstück eine Planung vorgelegen habe.

    Seit der Entscheidung des erkennenden Senats in BFH/NV 2003, 912 besteht Klarheit, dass der Begriff des Beginns der Investition i.S. des § 6 Abs. 1 FördG bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen nach eigenständigen Kriterien und maßgeblich unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks der Regelung zu bestimmen ist.

    In seinem Urteil in BFH/NV 2003, 912 hat der erkennende Senat über ein Investitionsvorhaben befunden, für das der Steuerpflichtige seine Planungen auf ein konkretes Grundstück ausrichten konnte, weil die Kommune als Grundstückseigentümerin über ein solches Grundstück verfügte und bereit war, es dem Steuerpflichtigen für seine Zwecke zu überlassen, und offenkundig keine bauplanungsrechtlichen Hindernisse dem Vorhaben entgegenstanden.

    Im Streitfall gestaltete sich die Suche des E nach einem Grundstück --anders als in dem vom erkennenden Senat in BFH/NV 2003, 912 entschiedenen Fall-- als schwierig.

  • BFH, 27.10.2011 - III R 6/09

    Ausschluss der Investitionszulage für den Investor bei Inanspruchnahme erhöhter

    In seinem Urteil vom 12. März 2003 X R 33/00 (BFH/NV 2003, 912) habe der BFH gefordert, dass der Investitionsbeginn durch Maßnahmen dokumentiert werden müsse, mit denen der Steuerpflichtige seine Entscheidung zur Herstellung des Immobilienprojekts "für sich bindend" nach außen manifestiert habe.

    Selbst wenn man aber die Rückwirkung der Genehmigung für den Vertrag vom 13. Dezember 2000 anerkenne, scheide jedenfalls unter Beachtung der Grundsätze des BFH-Urteils in BFH/NV 2003, 912 ein Vertrauensschutz hinsichtlich der übrigen vier Wohnungen aus.

    Die vom Senat vorgenommene Festlegung des Investitionsbeginns bei genehmigungspflichtigen Herstellungsarbeiten an Gebäuden steht nicht im Widerspruch zu der vom FA angeführten Entscheidung in BFH/NV 2003, 912.

  • BFH, 24.05.2005 - VIII B 308/03

    Fördergebietsgesetz; Beginn der Investitionen

    Die Vorentscheidung weicht entgegen der Rüge der Kläger nicht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. März 2003 X R 33/00 (BFH/NV 2003, 912) ab.
  • FG Sachsen, 04.05.2005 - 2 K 2202/99

    Bildung einer Rücklage nach § 6 Abs. 1 FördG für eine Baumaßnahme, mit der vor

    Vielmehr ist der Investitionsbeginn bereits dann zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige eine bindende Investitionsentscheidung getroffen hat (vgl. BFH, Urteil 12. März 2003, X R 33/00, BFH/NV 2003, 912).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht