Rechtsprechung
BFH, 07.07.2004 - X R 33/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 47 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § ... 56; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 2; ; VwZG § 3; ; VwZG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; VwZG § 3 Abs. 3; ; ZPO § 180; ; ZPO § 181; ; ZPO § 182; ; ZPO § 183; ; ZPO § 184; ; ZPO § 185; ; ZPO § 186; ; ZPO § 195; ; ZPO § 195 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PZU: gleichzeitige Zustellung mehrerer Schriftstücke
- datenbank.nwb.de
Zustellung mehrerer Schriftstücke in einer Postsendung mit PZU
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zustellung mehrerer Schriftstücke in einem Briefumschlag; Kennzeichnungserfordernis des Inhalts durch Angabe von Geschäftsnummern; Möglichkeit eindeutiger Zuordnung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 20.08.2002 - 3 K 4644/02
- BFH, 07.07.2004 - X R 33/02
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
Nichtabgbe von Steuererklärungen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - …
Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 33/02
Die Klagefrist sei jedoch im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgelaufen gewesen (§ 9 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes --VwZG--), da die Einspruchsentscheidung vom 13. Juli 2001 nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187) dem Kläger nicht gemäß § 3 VwZG wirksam zugestellt worden sei.Hinsichtlich der anderen Einspruchsentscheidung (wingf 29-40) lasse sich aufgrund der Anhängung der Zahlenfolge an die Rechtsbehelfsnummer "wingf 1-28, 41-43" durch Setzen eines Additionszeichens eine Beziehung zwischen der Bezeichnung auf der Postzustellungsurkunde und dem tatsächlichen Inhalt der Sendung jedoch nur durch Wahrscheinlichkeitserwägungen herstellen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 187).
Deshalb muss sie geeignet sein, den Verwaltungsakt, die Gerichtsentscheidung oder das sonstige Schriftstück, dessen Zustellung vorgenommen worden ist, zu konkretisieren (BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 72/94, BFHE 178, 546, BStBl II 1995, 898; vom 25. Oktober 1995 I R 16/95, BFHE 179, 202, BStBl II 1996, 301, m.w.N., und vom 18. März 2004 V R 11/02, BStBl II 2004, 540; Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 187).
Eine hinreichende Konkretisierung liegt dagegen nicht vor, wenn der Empfänger lediglich aufgrund von Wahrscheinlichkeitserwägungen auf den Inhalt der Sendung schließen kann (Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 187).
c) Der vom FG herangezogene, vom erkennenden Senat in BFH/NV 1999, 187 entschiedene Fall der zusammengefassten Angabe dreier Urteile in einem Aktenzeichen ist damit nicht vergleichbar.
- BFH, 12.09.1995 - IX R 72/94
Notwendige Angaben auf dem Briefumschlag bei Zustellung mehrerer gerichtlicher …
Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 33/02
Deshalb muss sie geeignet sein, den Verwaltungsakt, die Gerichtsentscheidung oder das sonstige Schriftstück, dessen Zustellung vorgenommen worden ist, zu konkretisieren (BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 72/94, BFHE 178, 546, BStBl II 1995, 898; vom 25. Oktober 1995 I R 16/95, BFHE 179, 202, BStBl II 1996, 301, m.w.N., und vom 18. März 2004 V R 11/02, BStBl II 2004, 540;… Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 187).Werden --wie im Streitfall-- mehrere Schriftstücke verschiedenen Inhalts in einem Briefumschlag zugestellt, dann muss sich aus der auf dem Briefumschlag angebrachten Geschäftsnummer ergeben, welchen Inhalt die Sendung hat; nur auf diese Weise kann der Adressat einer mehrere Schriftstücke umfassenden Sendung deren Vollständigkeit prüfen und ggf. den Beweis der Unrichtigkeit der in der Postzustellungsurkunde bezeugten Zustellung führen (BFH-Urteile in BFHE 178, 546, BStBl II 1995, 898;… vom 23. Mai 2000 VIII R 20/99, BFH/NV 2000, 1359).
- BFH, 19.06.1991 - I R 77/89
Bei Zustellungen durch die Post erfolgt die Bekanntgabe im Zeitpunkt der …
Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 33/02
Angesichts dieses Zwecks der Geschäftsnummer reicht es aus, wenn der fragliche Vorgang derart durch Zahlen und Buchstaben gekennzeichnet ist, dass der Empfänger die Sendung eindeutig dem Vorgang zuordnen kann (BFH-Urteil vom 19. Juni 1991 I R 77/89, BFHE 165, 5, BStBl II 1991, 826).
- BFH, 25.10.1995 - I R 16/95
Notwendiger Inhalt einer ausgehängten Benachrichtigung über öffentliche …
Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 33/02
Deshalb muss sie geeignet sein, den Verwaltungsakt, die Gerichtsentscheidung oder das sonstige Schriftstück, dessen Zustellung vorgenommen worden ist, zu konkretisieren (BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 72/94, BFHE 178, 546, BStBl II 1995, 898; vom 25. Oktober 1995 I R 16/95, BFHE 179, 202, BStBl II 1996, 301, m.w.N., und vom 18. März 2004 V R 11/02, BStBl II 2004, 540;… Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 187). - BFH, 23.05.2000 - VIII R 20/99
Richterablehnung; Rügeverlust
Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 33/02
Werden --wie im Streitfall-- mehrere Schriftstücke verschiedenen Inhalts in einem Briefumschlag zugestellt, dann muss sich aus der auf dem Briefumschlag angebrachten Geschäftsnummer ergeben, welchen Inhalt die Sendung hat; nur auf diese Weise kann der Adressat einer mehrere Schriftstücke umfassenden Sendung deren Vollständigkeit prüfen und ggf. den Beweis der Unrichtigkeit der in der Postzustellungsurkunde bezeugten Zustellung führen (BFH-Urteile in BFHE 178, 546, BStBl II 1995, 898; vom 23. Mai 2000 VIII R 20/99, BFH/NV 2000, 1359). - BFH, 18.03.2004 - V R 11/02
Förmliche Zustellung eines Umsatzsteuerbescheids
Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 33/02
Deshalb muss sie geeignet sein, den Verwaltungsakt, die Gerichtsentscheidung oder das sonstige Schriftstück, dessen Zustellung vorgenommen worden ist, zu konkretisieren (BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 72/94, BFHE 178, 546, BStBl II 1995, 898; vom 25. Oktober 1995 I R 16/95, BFHE 179, 202, BStBl II 1996, 301, m.w.N., und vom 18. März 2004 V R 11/02, BStBl II 2004, 540;… Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 187). - FG Köln, 20.08.2002 - 3 K 4644/02
Kennzeichnung einer Postzustellungsurkunde
Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 33/02
Das FG bejahte mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 425 veröffentlichten Zwischenurteil (§ 97 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) die Zulässigkeit der Klage.
- BFH, 13.10.2005 - IV R 44/03
Förmliche Zustellung von Feststellungsbescheiden - Angabe des Gegenstands der …
Der X. Senat des BFH hat mit Urteil vom 7. Juli 2004 X R 33/02 (BFH/NV 2005, 66) unter Aufhebung des von der Klägerin zitierten Urteils des FG Köln vom 20. August 2002 3 K 4644/02 (EFG 2003, 425) die Zustellung von zwei Einspruchsentscheidungen unter Angabe der Geschäftsnummer "die Steuernummer - RBBZ. - OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05
Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit: Zulässigkeit einer sofortigen …
Einer wirksamen Zustellung des Beschlusses des Landgerichts vom 6.6.2005, AZ: 2 T 25/04, steht nicht schon entgegen, dass dieser Beschluss mit mehreren anderen Schriftstücken in einer Sendung zugestellt werden sollte (BFH NVwZ 1998, 324, 325; Beschluss vom 7.7.2004, AZ: X R 33/02 zitiert nach Juris). - OLG Brandenburg, 07.11.2005 - 1 Ss OWi 239 B/05
Zustellung im Bußgeldverfahren: Verneinung eines Zustellungsmangels bei …
- BFH, 07.11.2008 - X B 137/08
Zustellung mehrerer Schriftstücke in einer Postsendung mit Postzustellungsurkunde
Nach dem Senatsurteil vom 7. Juli 2004 X R 33/02 (BFH/NV 2005, 66) reicht es in diesen Fällen aus, wenn der fragliche Vorgang derart durch Zahlen und Buchstaben gekennzeichnet ist, dass der Empfänger die Sendung eindeutig dem Vorgang zuordnen kann. - FG Hamburg, 25.05.2010 - 3 K 188/09
Wahrung der Festsetzungsfrist durch rechtzeitige Zustellung, deren Mangel erst …
Angesichts dieses Zwecks der Geschäftsnummer ist es erforderlich, reicht aber auch aus, wenn der fragliche Vorgang derart durch Zahlen und Buchstaben gekennzeichnet ist, dass der Empfänger die Sendung eindeutig - nicht nur wahrscheinlich - dem Vorgang zuordnen kann (BFH, Urteil vom 07. Juli 2004 X R 33/02, BFH/NV 2005, 66); weitergehende Rechte hat der Empfänger im Hinblick auf die Art der Geschäftsnummer nicht (vgl. BFH…, Beschluss vom 6. September 1990 IV R 7/90, BFH/NV 1991, 714 m. w. N.). - VG Gelsenkirchen, 16.07.2008 - 5 L 724/08
Zustellungsurkunde, Aktenzeichen, Identifizierung, Bescheide, Briefumschlag, …
vgl. BFH, Urteil vom 07. Juli 2004 - X R 33/02 -, BFH/NV 2005, 66, in juris abrufbar; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 1998 - L 13 Ar 3793/97 B -, E- LSG B - 115, in juris abrufbar; Sadler, Verwaltungsvollstreckungsgesetz und Verwaltungszustellungsgesetz, Kommentar, 6. Aufl. 2005, § 3 VwZG Rdnr. 7. - VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389
Versäumnis Klagefrist (offen gelassen); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Wird mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt, muss das Aktenzeichen auf der Sendung und auf der Postzustellungsurkunde geeignet sein, das zugestellte Schriftstück zu konkretisieren (vgl. BFH, U.v. 7.7.2004 - X R 33/02 - juris Rn. 17).