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   BFH, 12.12.2013 - X R 33/11   

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https://dejure.org/2013,44707
BFH, 12.12.2013 - X R 33/11 (https://dejure.org/2013,44707)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2013 - X R 33/11 (https://dejure.org/2013,44707)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - X R 33/11 (https://dejure.org/2013,44707)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe - Freie Beweiswürdigung - Feststellungslast

  • openjur.de

    Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe; Freie Beweiswürdigung; Feststellungslast

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 16 Abs 1 Nr 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG VZ 2007
    Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe - Freie Beweiswürdigung - Feststellungslast

  • Bundesfinanzhof

    Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe - Freie Beweiswürdigung - Feststellungslast

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 34 Abs 1 EStG 2002, § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 2002, EStG VZ 2007
    Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe - Freie Beweiswürdigung - Feststellungslast

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe

  • rewis.io

    Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe - Freie Beweiswürdigung - Feststellungslast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16
    Voraussetzungen einer tarifbegünstigten Teilbetriebsveräußerung

  • datenbank.nwb.de

    Annahme einer Teilbetriebsveräußerung; freie Beweiswürdigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer tarifbegünstigten Teilbetriebsveräußerung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkauf eines Hotels als "unselbstständigen" Betriebsteil nicht dem laufenden Gewinn zuzurechnen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 600
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.06.2012 - X R 20/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 06. 2012 X R 42/11 -

    Auszug aus BFH, 12.12.2013 - X R 33/11
    Das Gesamtergebnis des Verfahrens bilden alle rechtserheblichen Umstände tatsächlicher Art, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren (Senatsurteil vom 20. Juni 2012 X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778, Rz 21 ff.).

    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung auch ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (vgl. zum Ganzen Senatsurteil in BFH/NV 2012, 1778, Rz 23).

  • BFH, 23.11.1988 - X R 1/86

    1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb -

    Auszug aus BFH, 12.12.2013 - X R 33/11
    Insoweit sei der Sachverhalt mit dem vom erkennenden Senat am 23. November 1988 X R 1/86 (BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376) entschiedenen Fall durchaus vergleichbar.
  • BFH, 13.03.1997 - I B 78/96

    Überzeugungsbildung eines Gerichts beim Zeugenbeweis

    Auszug aus BFH, 12.12.2013 - X R 33/11
    Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Beschluss vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • BFH, 12.04.1989 - I R 105/85

    1. Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs (Teilbetriebs) i. S. von § 7

    Auszug aus BFH, 12.12.2013 - X R 33/11
    Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, dass für die Annahme einer Teilbetriebsveräußerung das Gesamtunternehmen der Klägerin im Zeitpunkt der Veräußerung des Hotels aus mindestens zwei Teilbetrieben hätte bestehen müssen (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1989 I R 105/85, BFHE 157, 93, BStBl II 1989, 653; Geissler in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 16 EStG Rz 150; Schmidt/Wacker, EStG, 32. Aufl., § 16 Rz 144).
  • BFH, 20.03.1987 - III R 172/82

    Objektive Beweislast - Feststellungslast - Veräußerung eines Gewerbebetriebs -

    Auszug aus BFH, 12.12.2013 - X R 33/11
    Kommt das FG bei der Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen eines steuerlichen Teilbetriebs nicht als nachgewiesen anzusehen sind, trifft die Kläger die objektive Beweislast (Feststellungslast) für den Nachweis dieser Tatsache, da der Steuerpflichtige grundsätzlich die objektive Beweislast für diejenigen Tatsachen trägt, die die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung begründen oder die den Steueranspruch aufheben oder einschränken (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. März 1987 III R 172/82, BFHE 149, 536, BStBl II 1987, 679).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 4/07

    Veräußerung eines Internet-Dienstes - Annahme eines Teilbetriebs - Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 12.12.2013 - X R 33/11
    Der Teilbetrieb ist eine Untereinheit des Gesamtbetriebs, ein selbständiger Zweigbetrieb im Rahmen eines Gesamtunternehmens (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. statt vieler Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 4/07, BFH/NV 2010, 888, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2016 - V R 26/15

    Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen

    Zu diesem Gesamtergebnis gehören alle rechtserheblichen Umstände tatsächlicher Art, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2013 X R 33/11, BFH/NV 2014, 693, Rz 26).
  • BFH, 16.09.2015 - X R 43/12

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Andernfalls kann darin bereits für sich gesehen ein sachlich-rechtlicher Mangel des Urteils zu sehen sein, der auch ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (vgl. z.B. Senatsurteil vom 12. Dezember 2013 X R 33/11, BFH/NV 2014, 693, unter II.3.a, m.w.N.; s.a. Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 96 Rz 25 ff.).
  • BFH, 23.07.2020 - V R 17/17

    Ermäßigter Steuersatz für die Veranstaltung von Techno- und House-Konzerten

    Sie darf keine inneren Widersprüche aufweisen, lückenhaft oder unklar sein oder gegen die Denkgesetze oder Erfahrungswissen verstoßen (BFH-Urteile vom 19.08.2015 - X R 30/12, BFH/NV 2016, 203, sowie vom 12.12.2013 - X R 33/11, BFH/NV 2014, 693, Rz 30).
  • BFH, 16.01.2019 - II R 19/16

    Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem

    Der Steuerpflichtige trägt nach ständiger Rechtsprechung die Feststellungslast (objektive Beweislast) für diejenigen Tatsachen, die den Steueranspruch einschränken (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2013 X R 33/11, BFH/NV 2014, 693, Rz 37).
  • BFH, 19.08.2015 - X R 30/12

    Unterstützungskasse - betriebliche Veranlassung von Versorgungsleistungen -

    Sie darf keine inneren Widersprüche aufweisen, lückenhaft oder unklar sein oder gegen die Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstoßen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 12. Dezember 2013 X R 33/11, BFH/NV 2014, 693, unter II.3.a, m.w.N.; s. zum Ganzen auch Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 96 Rz 25 ff.).
  • BFH, 30.01.2019 - II R 26/17

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.01.2019 II R 19/16 -

    Der Steuerpflichtige trägt nach ständiger Rechtsprechung die Feststellungslast (objektive Beweislast) für diejenigen Tatsachen, die den Steueranspruch einschränken (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2013 X R 33/11, BFH/NV 2014, 693, Rz 37).
  • BFH, 22.10.2014 - X R 28/11

    Endgültige Einstellung der gewerblichen Tätigkeit als Voraussetzung für einen

    Ob dies der Fall war (zu den Abgrenzungsmerkmalen vgl. z.B. Senatsurteil vom 12. Dezember 2013 X R 33/11, BFH/NV 2014, 693, unter II.1.) oder ob es sich bei dem Getränkeladen nicht vielmehr nur um eine unselbständige Verkaufsstelle (hierzu vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Februar 1980 I R 14/77, BFHE 130, 384, BStBl II 1980, 498; vom 24. April 1980 IV R 61/77, BFHE 131, 220, BStBl II 1980, 690; vom 12. Februar 1992 XI R 21/90, BFH/NV 1992, 516) handelte, hat das FG weder geprüft noch diesbezügliche Feststellungen getroffen, an Hand derer der erkennende Senat dies prüfen könnte.
  • BFH, 31.05.2017 - X R 29/15

    Zur Quantifizierung "künftiger Vorteile" i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c

    Die Feststellungslast obliegt dabei auch hinsichtlich eines geringeren Ausfallrisikos nach allgemeinen Grundsätzen den Klägern (z.B. Senatsurteil vom 12. Dezember 2013 X R 33/11, BFH/NV 2014, 693, unter II.4.; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 96 Rz 181).
  • BFH, 23.04.2020 - X B 156/19

    Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens bei Verweis auf Internetquellen

    Hieraus folgt, dass das Gericht weder Umstände, die zum Gegenstand des Verfahrens gehören, ohne zureichenden Grund ausblenden (BFH-Urteil vom 14.06.2018 - III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 10) noch seine Überzeugung auf Umstände gründen darf, die nicht zum Gegenstand des Verfahrens zählen (Senatsurteil vom 12.12.2013 - X R 33/11, BFH/NV 2014, 693, Rz 26).
  • FG Düsseldorf, 27.07.2017 - 11 K 142/15

    Prüfung des Vorliegens einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsunterbrechung

    Den Abgrenzungsmerkmalen - z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, selbständige Organisation, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm - kommt je nachdem, ob es sich um einen Fertigungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb handelt, unterschiedliches Gewicht zu (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2013 X R 33/11, BFH/NV 2014, 693; BFH-Urteil vom 09.12.2009 X R 4/07, BFH/NV 2010, 888).
  • BFH, 06.02.2019 - VIII B 23/18

    Zur Entscheidung auf der Grundlage des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.05.2022 - 8 K 8077/20

    Gesonderter Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach KStG zum 31.03.2007

  • FG Düsseldorf, 17.08.2020 - 8 K 3008/19

    Befreiung eines auf einen in Polen zugelassenen PKW von der Kraftfahrzeugsteuer

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