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   BFH, 20.03.2002 - X R 34/00   

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https://dejure.org/2002,7911
BFH, 20.03.2002 - X R 34/00 (https://dejure.org/2002,7911)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2002 - X R 34/00 (https://dejure.org/2002,7911)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2002 - X R 34/00 (https://dejure.org/2002,7911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Siedlungsgesellschaft - Wohnungsgesellschaft - Erbbaurecht - Kirchengemeinde - Erschliessungsverpflichtung

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungskosten als AK des Erbbaurechts; Billigkeitsmaßnahme aufgrund von Übergangserlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6, HGB § 255 Abs 1 S 1
    Anschaffungskosten; Erbbaurecht; Erschließungskosten; Vorkosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.07.1994 - X R 97/92

    Zahlungen für die Übertragung des Erbbaurechts an einem vom Vorerbbauberechtigten

    Auszug aus BFH, 20.03.2002 - X R 34/00
    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat im Urteil vom 27. Juli 1994 X R 97/92 (BFHE 175, 115, BStBl II 1994, 934, unter II. 1. e) für den Fall angeschlossen, dass der Steuerpflichtige das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem erbbauberechtigten Wohnungsunternehmen erwirbt und diesem für die Erschließung des Grundstücks einen pauschal ermittelten Betrag zahlt.

    Liegen diese Voraussetzungen vor, sind die Erschließungskosten Anschaffungskosten des Erbbaurechts, auch wenn --anders als in der Entscheidung in BFHE 175, 115, BStBl II 1994, 934-- das zu erstellende Eigenheim nicht von dem Wohnungsunternehmen zu einem Festpreis errichtet, sondern von den Erbbauberechtigten selbst gebaut wird.

    Die Kläger mussten vielmehr für die Erschließung an das Wohnungsunternehmen den gleichen Preis entrichten, den dieses auch in Fällen, in denen das Erbbaurecht an einem noch nicht erschlossenen Grundstück übertragen wurde (vgl. Senatsurteil in BFHE 175, 115, BStBl II 1994, 934 zum Erbbaurecht an einem Grundstück im selben Erschließungsgebiet), vereinnahmte.

  • BFH, 14.09.1999 - IX R 31/96

    Übernahme von Erschließungskosten bei Erbbaurechtsbestellung

    Auszug aus BFH, 20.03.2002 - X R 34/00
    Während ursprünglich --im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung-- diese Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gerechnet worden sind, die im Wege der Absetzung für Abnutzung auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417), wird in der Übernahme von Erschließungskosten bei bilanzierenden Erbbauberechtigten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 31/96, BFH/NV 2000, 558, m.w.N.).

    Der für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuständige IX. Senat des BFH hat es bislang ausdrücklich offen gelassen, inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind (z.B. Urteil in BFH/NV 2000, 558); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschusseinkünfte sei zweifelhaft, weil bei den Überschusseinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (BFH-Urteil vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712).

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 226/77

    Unterhaltsleistung - Übergangsregelung - Anfechtungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 20.03.2002 - X R 34/00
    Seit In-Kraft-Treten der Abgabenordnung (AO 1977) können die Steuergerichte Übergangserlasse jedoch nicht mehr im Anfechtungsverfahren gegen Steuerbescheide bzw. Feststellungsbescheide berücksichtigen (BFH-Urteile vom 28. November 1980 VI R 226/77, BFHE 132, 264, BStBl II 1981, 319, und vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712).
  • BFH, 15.01.1986 - II R 141/83

    Treu und Glauben - Handeln des Finanzamtes - Handeln entgegen Erlaß des

    Auszug aus BFH, 20.03.2002 - X R 34/00
    Derartige Übergangserlasse sind, wenn sie eine ausreichende Rechtsgrundlage haben, auch von den Steuergerichten zu beachten (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603, 609; BFH-Urteil vom 15. Januar 1986 II R 141/83, BFHE 145, 453, BStBl II 1986, 418, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Januar 1989 IV R 87/87, BFHE 155, 487, BStBl II 1990, 261).
  • BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92

    Zahlung eines festen Quadratmeterpreises für eine Übertragung des Erbbaurechts an

    Auszug aus BFH, 20.03.2002 - X R 34/00
    Der IX. Senat des BFH geht in ständiger Rechtsprechung jedenfalls dann von Anschaffungskosten des Erbbaurechts aus, wenn der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem erbbauberechtigten Rechtsvorgänger erwirbt und für den Erwerb des Erbbaurechts einschließlich Erschließung des Erbbaurechts einen festen Quadratmeterpreis zu zahlen hat (z.B. BFH-Urteil vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292), mit der Folge, dass das Entgelt für die Erschließung nicht sofort, sondern nur verteilt auf die Laufzeit des Erbbaurechts als Werbungskosten abgezogen werden darf (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG).
  • BFH, 12.01.1989 - IV R 87/87

    Keine Billigkeitsmaßnahme bei Änderung der Rechtsprechung, wenn diese vom

    Auszug aus BFH, 20.03.2002 - X R 34/00
    Derartige Übergangserlasse sind, wenn sie eine ausreichende Rechtsgrundlage haben, auch von den Steuergerichten zu beachten (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603, 609; BFH-Urteil vom 15. Januar 1986 II R 141/83, BFHE 145, 453, BStBl II 1986, 418, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Januar 1989 IV R 87/87, BFHE 155, 487, BStBl II 1990, 261).
  • BFH, 08.12.1988 - IV R 33/87

    1. Erschließungskosten als Entgelt im Rahmen eines Erbbaurechtsverhältnisses - 2.

    Auszug aus BFH, 20.03.2002 - X R 34/00
    Hiernach ist es gleichgültig, ob der Erbbauberechtigte die Erschließungskosten unmittelbar trägt oder sie dem Grundstückseigentümer erstattet (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407).
  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

    Auszug aus BFH, 20.03.2002 - X R 34/00
    Seit In-Kraft-Treten der Abgabenordnung (AO 1977) können die Steuergerichte Übergangserlasse jedoch nicht mehr im Anfechtungsverfahren gegen Steuerbescheide bzw. Feststellungsbescheide berücksichtigen (BFH-Urteile vom 28. November 1980 VI R 226/77, BFHE 132, 264, BStBl II 1981, 319, und vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 20.03.2002 - X R 34/00
    Derartige Übergangserlasse sind, wenn sie eine ausreichende Rechtsgrundlage haben, auch von den Steuergerichten zu beachten (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603, 609; BFH-Urteil vom 15. Januar 1986 II R 141/83, BFHE 145, 453, BStBl II 1986, 418, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Januar 1989 IV R 87/87, BFHE 155, 487, BStBl II 1990, 261).
  • BFH, 22.02.1967 - VI 295/65

    Zahlung des Erschließungsbeitrags durch den Erbbauberechtigten als

    Auszug aus BFH, 20.03.2002 - X R 34/00
    Während ursprünglich --im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung-- diese Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gerechnet worden sind, die im Wege der Absetzung für Abnutzung auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417), wird in der Übernahme von Erschließungskosten bei bilanzierenden Erbbauberechtigten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 31/96, BFH/NV 2000, 558, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89

    Behandlung der vom Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer gezahlten

  • FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94

    Vorkostenabzug von Erschließungskosten durch einen Erbbauberechtigten

  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

    Danach ist es den FG wegen der Zweigleisigkeit des Veranlagungsverfahrens und des Billigkeitsverfahrens seit In-Kraft-Treten der Abgabenordnung (AO 1977) verwehrt, bei der Anfechtung eines Steuerbescheides Billigkeitsgesichtspunkte oder Übergangserlasse der Verwaltung zu berücksichtigen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 20. März 2002 X R 34/00, BFH/NV 2002, 914; Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2003 X B 75/02, BFH/NV 2004, 44, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 23.05.2008 - 2 K 15/07

    Körperschaftsteuer: Zur verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit einer

    Von der Verwaltung erlassene Übergangsvorschriften haben allenfalls in einem Billigkeitsverfahren Bedeutung, sind indes im Anfechtungsverfahren gegen Steuerbescheide nicht zu berücksichtigen (BFH Urteil vom 20.03.2002 X R 34/00, NV 2002, 914).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 41/98

    Wiedereinsetzung; Disagio

    Daran hat sich durch die am 1. Januar 1996 in Kraft getretene Regelung, wonach auch die Ablehnung einer Billigkeitsmaßnahme mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angefochten wird (vgl. § 347 AO 1977 i.d.F. des Grenzpendlergesetzes vom 24. Juni 1994, BStBl I 1994, 440), nichts geändert (Senatsurteil vom 20. März 2002 X R 34/00, BFH/NV 2002, 914).
  • FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 310/04

    Einkommensteuerrecht, Abgabeordnung: Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO

    Die Frage des Erlasses oder des Unterlassens von Übergangsregelungen der Verwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten kann im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens gegen Steuerbescheide nicht berücksichtigt werden (s. BFH Urteil vom 20.03.2002 X R 34/00, NV 2002, 914, Tz. 22 bei juris).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 45/99

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; Disagio

    Hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Situation wird verwiesen auf das BFH-Urteil vom 20. März 2002 X R 34/00 (BFH/NV 2002, 914).
  • FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04

    Steuerberaterprüfung: Zum Vorliegen überspannter Prüfungsanforderungen

    Bei bilanzierenden Erbbauberechtigten wie der X-GmbH wird jedoch in der Übernahme von Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (ständige Rechtsprechung, siehe BFH, Urteil vom 20.03.2002, X R 34/00, BFH/NV 2002, 914 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 11 K 7095/06

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Werbungskosten1995

    Das Erbbaurecht stellt ebenso wie ein auf dem Grundstück stehendes Gebäude ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar, dessen Anschaffungskosten im Wege der AfA auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben sind (vgl. BFH, Urteil vom 20. März 2002 - X R 34/00, BFH/NV 2002, 914; BFH, Urteil vom 27. Juli 1994 - X R 97/92, BStBl. II 1994, 934; BFH, Urteil vom 23. November 1993 - IX R 84/92, BStBl. II 1994, 292).
  • FG Hamburg, 26.04.2006 - V 1/04

    Steuerberaterprüfung: Bewertung der Aufsichtsarbeiten durch den Prüfungsausschuss

    Bei bilanzierenden Erbbauberechtigten wie der X-GmbH wird in der Übernahme von Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (ständige Rechtsprechung, siehe BFH, Urteil vom 20.03.2002, X R 34/00, BFH/NV 2002, 914 ).
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