Rechtsprechung
   BFH, 14.02.2003 - X R 35/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12251
BFH, 14.02.2003 - X R 35/02 (https://dejure.org/2003,12251)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2003 - X R 35/02 (https://dejure.org/2003,12251)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - X R 35/02 (https://dejure.org/2003,12251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 62a; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 87 Abs. 1 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115
    Revision; einheitliche Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht nur die Heilung einer Fristversäumnis; einheitliche Revisionsentsch.; Wirksamkeit der Mandatsniederlegung in Verfahren vor dem BFH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.05.1988 - X R 36/88

    Entscheidung über eine mehrfache Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BFH, 14.02.2003 - X R 35/02
    Darüber ist einheitlich zu entscheiden (Senatsbeschluss vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119).
  • BFH, 23.02.2004 - XI B 164/02

    PKH - Beschwerdebegründungfrist

    Danach erlangt in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62a FGO rechtliche Wirksamkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 04.11.2008 - V B 101/08

    Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung in einem Verfahren mit Vertretungszwang

    Zum einen erlangt nach § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber rechtliche Wirksamkeit erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62 Abs. 4 FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 29.08.2008 - X B 99/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Mandatsniederlegung wirkt sich auf Fristablauf nicht

    Nach § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO erlangt in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber rechtliche Wirksamkeit erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62a FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652) bzw. seit 1. Juli 2008 i.S. des § 62 Abs. 4 FGO.
  • BFH, 02.12.2004 - V B 237/03

    Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter wegen Widerrufs der Bestellung als

    Danach erlangt in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62a FGO rechtliche Wirksamkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 31.03.2011 - V S 14/10

    Nichtanerkennung von Barzahlungsquittungen als Beweismittel - Verwertung von

    Das Verfahren konnte trotz Niederlegung des Mandats durch den Prozessbevollmächtigten fortgeführt werden, weil die Kündigung des Vollmachtsvertrages gemäß § 87 Abs. 1 Halbsatz 1 ZPO i.V.m. § 155 FGO erst durch die Anzeige der Bestellung eines neuen Bevollmächtigten i.S. des § 62 Abs. 4 FGO Wirkung erlangt (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238; BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 11.11.2005 - IV B 117/04

    NZB: Wiedereinsetzung - Erkrankung des Bevollmächtigten

    Beide Vorgänge erlangen gemäß §§ 62a Satz 1 und 2, 155 FGO i.V.m. § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62a FGO rechtliche Wirksamkeit (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238, und BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht