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   BFH, 18.05.1988 - X R 36/88   

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https://dejure.org/1988,4374
BFH, 18.05.1988 - X R 36/88 (https://dejure.org/1988,4374)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1988 - X R 36/88 (https://dejure.org/1988,4374)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - X R 36/88 (https://dejure.org/1988,4374)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.05.1969 - III R 123/68

    Prozeßvollmacht - Fristsetzung - Revision - Wiedereinsetzung in vorigen Stand -

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 36/88
    Hat ein vollmachtloser Prozeßbevollmächtigter das Verfahren veranlaßt, so können die Kosten des Verfahrens auch ihm auferlegt werden (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluß vom 2. Mai 1969 III R 123/68, BFHE 95, 430, BStBl II 1969, 438, m. w. N.).
  • BFH, 19.07.1984 - IX R 16/81

    Revision - Mehrfache Einlegung - Entscheidung über mehrfach eingelegte Revision -

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 36/88
    Bei mehrfacher Rechtsmitteleinlegung ist einheitlich über das Rechtsmittel zu entscheiden (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Juli 1984 IX R 16/81, BFHE 141, 467, BStBl II 1984, 833, m. w. N.).
  • BFH, 01.04.1971 - IV R 208/69

    Nichtvorlage einer Prozeßvollmacht - Abweisende Vorentscheidung -

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 36/88
    Der von einem (angeblichen) Bevollmächtigten erhobene gerichtliche Rechtsbehelf ist unzulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht nicht vorgelegt wird (BFH-Urteil vom 1. April 1971 IV R 208/69, BFHE 102, 442, BStBl II 1971, 689, m. w. N.).
  • FG Saarland, 30.03.1993 - 1 K 321/92

    Einkommensteuer; wirtschaftlicher Gehalt einer Rentenvereinbarung

    Im Urteil vom 27. Februar 1992 X R 36/88, BStBl. II 1992, 609 grenzt der BFH Vertragsgestaltungen wie die vorliegende von den Fällen der Vermögensübergabe, bei denen eine dauernde Last vorliegen kann, ab.

    Allenfalls könne - im Rahmen des Angemessenen - ein Werbungskostenabzug in Betracht kommen, soweit ein wirtschaftlicher Zusammenhang etwa mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bestehe (BFH, Urteil vom 27. Februar 1992, aaO.).

  • BFH, 27.07.2000 - VII R 113/98

    Revision, Mehrfacheinlegung

    Erweisen sich bei zweifacher Einlegung der Revision beide Einlegungsakte als unwirksam (unzulässig), ist die Revision durch einheitlichen Beschluss zu verwerfen (BFH-Beschluss vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119).
  • BFH, 12.02.2003 - IX B 20/02

    Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof (BFH) für die Beschwerde eines Zeugen

    Die gleichwohl persönlich eingelegte Beschwerde ist daher unzulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119).
  • BFH, 14.02.2003 - X R 35/02

    Revision; einheitliche Entscheidung

    Darüber ist einheitlich zu entscheiden (Senatsbeschluss vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119).
  • BFH, 24.09.1999 - XI R 52/98

    Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; nicht nach Vorschrift des Gesetzes

    Über die mehrfache Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein und dieselbe Entscheidung ist einheitlich zu entscheiden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1984 IX R 16/81, BFHE 141, 467, BStBl II 1984, 833, m.w.N.; vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119).
  • BFH, 18.06.2001 - II B 136/00

    Vertretungszwang - Verhängung von Ordnungsmitteln - Zeuge - Beschwerde -

    Die gleichwohl persönlich eingelegte Beschwerde ist daher unzulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119).
  • BFH, 14.08.2000 - V B 146/00

    Beschwerde: Postulationsfähigkeit - Heilungsmöglichkeit

    Die Prozesshandlung (z.B. durch Einlegung einer Beschwerde) einer dazu nicht befugten Person ist unwirksam (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119, m.w.N.) Sie kann nur innerhalb der Rechtsmittelfrist ohne diesen Mangel wiederholt werden.
  • BFH, 13.06.2000 - VII R 99/98

    Zwangsgeld - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Mündliche Verhandlung -

    Über die mehrfache Einlegung eines Rechtsmittels ist einheitlich zu entscheiden (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119).
  • BFH, 21.01.1992 - IX R 85/90

    Postulationsfähigkeit bei der Einlegung einer Revision

    Die Kosten des Revisionsverfahrens waren der Klägerin und nicht dem vollmachtlosen Prozeßbevollmächtigten aufzuerlegen, weil nach dem Akteninhalt davon auszugehen ist, daß Rechtsanwalt A mit Wissen und Wollen der Klägerin Revision eingelegt hat (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1984 II R 188/82, BFHE 142, 3, BStBl II 1984, 831, und Beschluß vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 62 Anm.91).
  • BFH, 30.01.1997 - III B 164/96

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz

    Da im Streitfall die Kläger durch einen von ihnen ermächtigten Prozeßvertreter bereits eine (unzulässige) Beschwerde erhoben hatten, kommt dem nachfolgenden, durch einen vollmachtlosen Vertreter eingelegten Rechtsmittel unter dem Gesichtspunkt des Veranlassungsprinzips kein besonderes Gewicht zu (vgl. BFH- Beschluß vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119).
  • BFH, 13.06.2000 - VIII R 99/98
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