Rechtsprechung
   BFH, 22.04.1998 - X R 4/95   

Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6
    Renovierung; Vorkosten; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

  • FG Baden-Württemberg, 21.09.1994 - 7 K 204/91
  • BFH, 22.04.1998 - X R 4/95



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BFH, 22.01.2003 - X R 9/99  

    Steuerrecht - Anschaffungskosten auch bei vorübergehender Weitervermietung

    * die Wohnung nach der Anschaffung zunächst vermietet hat (BFH-Urteile vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108; vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151; vom 22. April 1998 X R 4/95, BFH/NV 1998, 1221),.
  • FG Saarland, 28.11.2000 - 2 K 285/00  

    Kein Vorkostenabzug (§ 10 i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) für

    Der unmittelbare Zusammenhang zwischen Anschaffung und Entstehung des Erhaltungsaufwands ist vorliegend nämlich schon deshalb nicht gewahrt, weil die Kläger das Anwesen im Anschluss an den Erwerb zunächst vermietet hatten, bevor sie das Gebäude renoviert und umgebaut haben, um es dann selbst zu nutzen (vgl. BFH, Urteil vom 22. April 1998 X R 4/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1998, 1221; Beschluss vom 29. Dezember 1997 X B 129/97, BFH/NV 1998, 699, Urteile vom 13. Dezember 1995 X R 98/92, BFH/NV 1996, 401; vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BStBl II 1996, 151, und vom 21. Juni 1994 IX R 62/92, BFH/NV 1995, 108).

    Im Urteil vom 22. April 1998 X R 4/95 (BFH/NV 1998, 1221) hat der BFH jedoch bereits eine Vermietung von acht Monaten als schädlich angesehen.

    Das bedeutet, dass es - wenn eine solche wie vorliegend objektiv nicht gegeben ist - nicht darauf ankommen kann, aus welchen subjektiven Gründen eine Vermietung erfolgt ist und die Erhaltungsmaßnahmen nicht unmittelbar nach der Anschaffung des Objekts durchgeführt worden sind (BFH, Urteil vom 22. April 1998, a.a.O.).

  • FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02  

    Ausnahme vom Zusammenballungsprinzip bei gestreckten Schadensbildern

    So müssen die Umstände, die eine Bindung des Finanzamtes begründen sollen, bestimmt und vollständig dargelegt und zweifelsfrei nachgewiesen werden (BFH, Urt. v. 22.04.1998, X R 4/95, BFH/NV 1998, 1221).

    Unklarheiten im Sachverhalt gehen zu Lasten dessen, der sich auf die Verbindlichkeit einer Auskunft beruft (BFH, Urt. v. 22.04.1998, a.a.O.).

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