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   FG Münster, 07.11.2016 - 7 K 3044/14 E   

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FG Münster, 07.11.2016 - 7 K 3044/14 E (https://dejure.org/2016,43196)
FG Münster, Entscheidung vom 07.11.2016 - 7 K 3044/14 E (https://dejure.org/2016,43196)
FG Münster, Entscheidung vom 07. November 2016 - 7 K 3044/14 E (https://dejure.org/2016,43196)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Passivierung und Abzinsung der von der Mutter und seiner Ehefrau zur Verfügung gestellten Geldbeträge

  • Betriebs-Berater

    Abzinsung stehen gelassener Ansprüche von Angehörigen des Betriebsinhabers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 13 Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2
    Passivierung und Abzinsung der von der Mutter und seiner Ehefrau zur Verfügung gestellten Geldbeträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angehörigenverträge - Betriebliche Veranlassung und Abzinsung von Angehörigendarlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Abzinsung nicht anzuerkennender Darlehen

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2016, 3056
  • BB 2018, 1454
  • EFG 2016, 2056
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2016 - 7 K 3044/14
    Maßgebend für die Beurteilung, ob Verträge zwischen nahen Angehörigen durch die Einkunftserzielung (§ 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 EStG) veranlasst oder aber durch private Zuwendungs- oder Unterhaltsüberlegungen (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG) motiviert sind, ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (BFH, Urt. vom 22.10.2013 - X R 26/11, BStBl II 2014, 374; FG München, Urt. vom 26.06.2014 - 11 K 877/11, EFG 2015, 1084).

    Hierzu haben sich in der Rechtsprechung mehrere Fallgruppen herausgebildet (eingehend hierzu: BFH, Urt. vom 22.10.2013 - X R 26/11, BStBl II 2014, 374).

    Demgegenüber sind Darlehensvereinbarungen, die erst nach einem tatsächlichen Angebot auf Auszahlung der Vergütung abgeschlossen werden, auch dann der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn weder über die Verzinsung noch über die Rückzahlung ausdrückliche Vereinbarungen bestehen (BFH, Urt. vom 22.10.2013 - X R 26/11, BStBl II 2014, 374; BFH, Urt. vom 17.07.1984 - VIII R 69/84, BStBl II 1986, 48 m.w.N.).

    Zwar bleibt auch in diesen Fällen eine Gesamtwürdigung der schuldrechtlichen Darlehensvereinbarungen erforderlich; von entscheidender Bedeutung für die ertragsteuerrechtliche Anerkennung ist aber weniger der Fremdvergleich hinsichtlich der einzelnen Klauseln des Darlehensvertrages als vielmehr die tatsächliche Durchführung der Zinsvereinbarung (BFH, Urt. vom 22.10.2013 - X R 26/11, BStBl II 2014, 374 m.w.N.).

    Dem steht nach Auffassung des Senates - entgegen der Ansicht des Beklagten - auch nicht entgegen, dass die Rechtsprechung es bei Darlehen, die der Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern dienen, nicht beanstandet, wenn das Darlehen unter im Einzelnen anderen Bedingungen als unter fremden Dritten überlassen wird (BFH, Urt. vom 22.10.2013 - X R 26/11, BStBl II 2014 m.w.N.).

    Zu berücksichtigen ist, dass der BFH bei eindeutig betrieblich veranlasster Darlehensaufnahme lediglich in Bezug auf den Fremdvergleich einzelner Darlehensklauseln "großzügig" verfährt und die tatsächliche Durchführung der Zinsvereinbarung als entscheidend ansieht (BFH, Urt. vom 22.10.2013 - X R 26/11, BStBl II 2014).

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2016 - 7 K 3044/14
    Zwar steht die fehlende Besicherung von Anschaffungsdarlehen der Anerkennung für steuerliche Zwecke nicht entgegen, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander insbesondere wirtschaftlich unabhängigen Verwandten geschlossen wird (BFH, Urt. vom 15.01.2000 - VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393).

    Darüber hinaus können Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen ertragsteuerrechtlich auch nur dann anerkannt werden, wenn sie zweifelsfrei gegenüber einer verschleierten Schenkung abgegrenzt werden können (BFH, Urt. vom 25.01.2000 - VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393; BFH, Urt. vom 04.06.1991 - IX R 150/85, BStBl II 1991, 838).

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2016 - 7 K 3044/14
    Die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen ist nach der Rechtsprechung des BFH insbesondere vom Anlass der Darlehensgewährung, der Darlehensverwendung sowie der Frage, ob es sich um ein Rechtsgeschäft unter Volljährigen, voneinander insbesondere wirtschaftlich unabhängigen Verwandten oder um eine Vereinbarung mit minderjährigen Kindern des Steuerpflichtigen handelt, abhängig (BFH, Urt. vom 04.06.1991 - IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; BFH, Urt. vom 18.04.2000 - VIII R 74/96, BFH/NV 2001, 152).

    Darüber hinaus können Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen ertragsteuerrechtlich auch nur dann anerkannt werden, wenn sie zweifelsfrei gegenüber einer verschleierten Schenkung abgegrenzt werden können (BFH, Urt. vom 25.01.2000 - VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393; BFH, Urt. vom 04.06.1991 - IX R 150/85, BStBl II 1991, 838).

  • FG München, 26.06.2014 - 11 K 877/11

    Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2016 - 7 K 3044/14
    Maßgebend für die Beurteilung, ob Verträge zwischen nahen Angehörigen durch die Einkunftserzielung (§ 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 EStG) veranlasst oder aber durch private Zuwendungs- oder Unterhaltsüberlegungen (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG) motiviert sind, ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (BFH, Urt. vom 22.10.2013 - X R 26/11, BStBl II 2014, 374; FG München, Urt. vom 26.06.2014 - 11 K 877/11, EFG 2015, 1084).

    Die Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und zur Fortbildung des Rechts gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO zugelassen, insbesondere auch wegen des beim BFH unter dem Aktenzeichen IV R 20/15 bereits anhängigen Revisionsverfahrens (Vorinstanz FG München, Urt. vom 26.06.2014 - 11 K 877/11, EFG 2015, 1084).

  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 74/96

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2016 - 7 K 3044/14
    Ob ein Vertrag zwischen Angehörigen dem sog. Fremdvergleich standhält, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, wobei nicht jede geringfügige Abweichung vom Üblichen die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließt (BFH, Urt. vom 18.04.2000 - VIII R 74/96, BFH/NV 2001, 152).

    Die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen ist nach der Rechtsprechung des BFH insbesondere vom Anlass der Darlehensgewährung, der Darlehensverwendung sowie der Frage, ob es sich um ein Rechtsgeschäft unter Volljährigen, voneinander insbesondere wirtschaftlich unabhängigen Verwandten oder um eine Vereinbarung mit minderjährigen Kindern des Steuerpflichtigen handelt, abhängig (BFH, Urt. vom 04.06.1991 - IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; BFH, Urt. vom 18.04.2000 - VIII R 74/96, BFH/NV 2001, 152).

  • BFH, 13.07.2017 - VI R 62/15

    Abzinsung von Angehörigendarlehen

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2016 - 7 K 3044/14
    Die Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und zur Fortbildung des Rechts gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO zugelassen, insbesondere auch wegen des beim BFH unter dem Aktenzeichen IV R 20/15 bereits anhängigen Revisionsverfahrens (Vorinstanz FG München, Urt. vom 26.06.2014 - 11 K 877/11, EFG 2015, 1084).
  • BFH, 06.09.2000 - XI R 18/00

    Bilanzberichtigung: Nachholung bei bestandskräftigen Feststellungebescheiden in

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2016 - 7 K 3044/14
    Der Beklagte hatte entgegen der Annahme des Betriebsprüfers, der die Abzinsung "aus Vereinfachungsgründen" erst im Jahr 2010 vorgenommen hat, kein Wahlrecht in Bezug auf die erstmalige Durchführung der Abzinsung, sondern hätte aufgrund der Feststellungen in der Betriebsprüfung den fehlerhaften Bilanzansatz in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachholen müssen, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich gewesen ist (BFH, Urt. vom 06.09.2000 - XI R 18/00, BStBl II 2001, 106; Klein/ Rüsken , AO, 13. Aufl. 2016, § 174 Rdn. 61).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2016 - 7 K 3044/14
    Denn wegen des fehlenden Interessengegensatzes bei nahen Angehörigen könne nur auf diese Weise sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im betrieblichen und nicht im privaten Bereich wurzelten (BFH, Urt. vom 13.07.1999 - VIII R 29/97, BStBl II 2000, 386 m.w.N.).
  • BFH, 17.07.1984 - VIII R 69/84

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Überlassung des Gehalts

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2016 - 7 K 3044/14
    Demgegenüber sind Darlehensvereinbarungen, die erst nach einem tatsächlichen Angebot auf Auszahlung der Vergütung abgeschlossen werden, auch dann der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn weder über die Verzinsung noch über die Rückzahlung ausdrückliche Vereinbarungen bestehen (BFH, Urt. vom 22.10.2013 - X R 26/11, BStBl II 2014, 374; BFH, Urt. vom 17.07.1984 - VIII R 69/84, BStBl II 1986, 48 m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1987 - V R 93/85

    Voraussetzungen für die Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung - Rüge der

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2016 - 7 K 3044/14
    Eine irrige Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts liegt vor, wenn das Finanzamt, in der Annahme richtig zu handeln, aus dem Sachverhalt objektiv unzutreffende steuerrechtliche Folgerungen zieht und diese fehlerhafte Beurteilung sich in einem Steuerbescheid auswirkt (BFH, Urt. vom 28.06.1990 - V R 93/85, BFH/NV 1991, 210; Koenig , in: Koenig, AO, 3. Aufl. 2014, § 174 Rdn. 60).
  • BFH, 22.04.2015 - IV B 76/14

    Zuordnung eines Angehörigen-Darlehens zum Betriebsvermögen oder zum

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