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   BFH, 19.10.2010 - X R 41/08   

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https://dejure.org/2010,2819
BFH, 19.10.2010 - X R 41/08 (https://dejure.org/2010,2819)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2010 - X R 41/08 (https://dejure.org/2010,2819)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - X R 41/08 (https://dejure.org/2010,2819)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" bei Einschaltung eines Generalunternehmers - Keine Prüfung von Verfahrensfehlern bei Zurückverweisung der Streitsache an das FG - Berücksichtigung der Übergangserlasse der ...

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" bei Einschaltung eines Generalunternehmers; Keine Prüfung von Verfahrensfehlern bei Zurückverweisung der Streitsache an das FG; Berücksichtigung der Übergangserlasse der Finanzverwaltung ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2, AO § 347
    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" bei Einschaltung eines Generalunternehmers - Keine Prüfung von Verfahrensfehlern bei Zurückverweisung der Streitsache an das FG - Berücksichtigung der Übergangserlasse der ...

  • Bundesfinanzhof

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" bei Einschaltung eines Generalunternehmers - Keine Prüfung von Verfahrensfehlern bei Zurückverweisung der Streitsache an das FG - Berücksichtigung der Übergangserlasse der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 1990, § 126 Abs 3 S 1 Nr 2 FGO, § 347 AO vom 24.06.1994
    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" bei Einschaltung eines Generalunternehmers - Keine Prüfung von Verfahrensfehlern bei Zurückverweisung der Streitsache an das FG - Berücksichtigung der Übergangserlasse der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 1990, § 126 Abs 3 S 1 Nr 2 FGO, § 347 AO vom 24.06.1994
    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" bei Einschaltung eines Generalunternehmers - Keine Prüfung von Verfahrensfehlern bei Zurückverweisung der Streitsache an das FG - Berücksichtigung der Übergangserlasse der ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel außerhalb des Anwendungsbereiches der Drei-Objekt-Grenze nach dem Kriterium der "nachhaltigen Tätigkeit"

  • rewis.io

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" bei Einschaltung eines Generalunternehmers - Keine Prüfung von Verfahrensfehlern bei Zurückverweisung der Streitsache an das FG - Berücksichtigung der Übergangserlasse der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" bei Einschaltung eines Generalunternehmers - Keine Prüfung von Verfahrensfehlern bei Zurückverweisung der Streitsache an das FG - Berücksichtigung der Übergangserlasse der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Veräußerung eines Grundstücks als eigene Vermögensverwaltung bei fehlender Nachhaltigkeit des Handels; Nachhaltigkeit des Handelns eines Auftraggebers wegen Zurechnung von durch einen Generalunternehmer erbrachten Vertragsleistungen trotz fehlender Veräußerungsabsicht im ...

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätze der sog. Drei-Objekt-Grenze im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels gelten auch in den sog. Errichtungsfällen; Prüfung der Nachhaltigkeit bei Einschaltung eines Generalunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachhaltigkeit der Tätigkeit in "Ein-Objekt-Fällen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerpflichtigkeit eines Gewinns aus der Veräußerung unbebauter Grundstücke; Veräußerung eines Grundstücks als eigene Vermögensverwaltung bei fehlender Nachhaltigkeit des Handels; Nachhaltigkeit des Handelns eines Auftraggebers wegen Zurechnung von durch einen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" setzt bauträgerartige Tätigkeit voraus! (IMR 2011, 1027)

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - X R 41/08
    Diese Grundsätze gelten nach Auffassung des Großen Senats des BFH (vgl. Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) auch in den sog. Errichtungsfällen.

    Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind überschritten, wenn beispielsweise das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Rahmen hinaus übernommen, kann selbst dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht vorliegen, wenn keiner der vom Großen Senat des BFH (Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) angesprochenen Ausnahmefälle greift (Senatsurteil in BFHE 225, 407, BStBl II 2010, 171, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Insofern indiziert bereits seine im Zusammenhang mit der Bebauung ausgeübte Tätigkeit die Gewerblichkeit (vgl. hierzu auch Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; oben unter 2.b).

  • BFH, 24.06.2009 - X R 36/06

    Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - X R 41/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn (bei Vorliegen der in § 15 Abs. 2 EStG genannten Voraussetzungen) nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. Juni 2009 X R 36/06, BFHE 225, 407, BStBl II 2010, 171, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Steht aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen, ist ein gewerblicher Grundstückshandel selbst dann zu bejahen, wenn weniger als vier Objekte veräußert werden (Senatsurteil in BFHE 225, 407, BStBl II 2010, 171, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Rahmen hinaus übernommen, kann selbst dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht vorliegen, wenn keiner der vom Großen Senat des BFH (Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) angesprochenen Ausnahmefälle greift (Senatsurteil in BFHE 225, 407, BStBl II 2010, 171, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    c) Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Unternehmer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf Bebauung gerichteten Verträge (Senatsurteil in BFHE 225, 407, BStBl II 2010, 171, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06

    Nachhaltigkeit einer Tätigkeit - Verkehrsbeteiligung - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - X R 41/08
    Maßgeblich ist allein, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspricht (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 10/06, BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Hätte er --wie vom FA im Revisionsverfahren vorgetragen-- die Wirksamkeit des Generalunternehmervertrags vom Zustandekommen eines Kaufvertrags abhängig gemacht, wären ihm die Vertragsleistungen des Generalunternehmers, den er auch zu überwachen hatte, gesondert zuzurechnen (BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302; in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533).

  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - X R 41/08
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259).

    Die vom Kläger aufgewendeten Baukosten in Höhe von 5.634.210 DM sind nicht so hoch, dass aus ihnen allein geschlossen werden müsste, er wäre beim Verkauf des Verbrauchermarktes nachhaltig i.S. des § 15 Abs. 2 EStG tätig geworden (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259).

  • BFH, 06.02.1986 - IV R 133/85

    Steuerliche Zuordnung einer Tätigkeit - Grundstückserschließungsgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - X R 41/08
    Hätte er --wie vom FA im Revisionsverfahren vorgetragen-- die Wirksamkeit des Generalunternehmervertrags vom Zustandekommen eines Kaufvertrags abhängig gemacht, wären ihm die Vertragsleistungen des Generalunternehmers, den er auch zu überwachen hatte, gesondert zuzurechnen (BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302; in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533).
  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - X R 41/08
    Der IV. Senat des BFH hat im Urteil vom 28. April 2005 IV R 17/04 (BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606) darauf verwiesen, dass für die Annahme der Nachhaltigkeit Einzeltätigkeiten nicht ausreichen, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll.
  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 71/72

    Gewerbliche Grundstücksverkäufe - Parzellierung - Erschließung -

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - X R 41/08
    Hätte er --wie vom FA im Revisionsverfahren vorgetragen-- die Wirksamkeit des Generalunternehmervertrags vom Zustandekommen eines Kaufvertrags abhängig gemacht, wären ihm die Vertragsleistungen des Generalunternehmers, den er auch zu überwachen hatte, gesondert zuzurechnen (BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302; in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533).
  • BFH, 12.01.1989 - IV R 87/87

    Keine Billigkeitsmaßnahme bei Änderung der Rechtsprechung, wenn diese vom

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - X R 41/08
    Zudem sind Übergangserlasse der Finanzverwaltung zwar auch von den Steuergerichten zu beachten (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603, 609; BFH-Urteil vom 15. Januar 1986 II R 141/83, BFHE 145, 453, BStBl II 1986, 418, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Januar 1989 IV R 87/87, BFHE 155, 487, BStBl II 1990, 261).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 27/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - X R 41/08
    aa) Grundsätzlich ist eine Tätigkeit nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (Senatsurteil vom 26. September 2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 412).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - X R 41/08
    Da die Revision aus anderen Gründen zur Zurückverweisung der Streitsache an das FG führt, ist nicht darüber zu entscheiden, ob die Kläger auch infolge eines Verfahrensfehlers in ihren Rechten verletzt sind (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316).
  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 226/77

    Unterhaltsleistung - Übergangsregelung - Anfechtungsverfahren -

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

  • BFH, 12.02.1990 - X B 124/88

    Veräußerung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück als gewerblicher

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

  • BFH, 15.01.1986 - II R 141/83

    Treu und Glauben - Handeln des Finanzamtes - Handeln entgegen Erlaß des

  • BFH, 20.09.1995 - X R 34/93
  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 16.09.2015 - X R 43/12

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Gewerbebetrieb ist nach der grundlegenden Definition in § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG eine selbständige und nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, sich als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und nicht als Ausübung von Land- oder Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit anzusehen ist; darüber hinaus darf es sich bei der Tätigkeit nach der Rechtsprechung nicht um private Vermögensverwaltung handeln (vgl. z.B. Senatsurteil vom 19. Oktober 2010 X R 41/08, BFH/NV 2011, 245, unter II.1.).
  • BFH, 12.06.2019 - X R 20/17

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Überlassung des kommerzialisierbaren Teils

    Darüber hinaus darf es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln (vgl. z.B. Senatsurteil vom 19.10.2010 - X R 41/08, BFH/NV 2011, 245, Rz 15, m.w.N.).

    bb) Die Tätigkeit der Klägerin war zudem nachhaltig (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2011, 245, Rz 26), da die Lizenzgewährung sowohl gegenüber X als auch gegenüber Y nach den jeweiligen Lizenzverträgen dauerhaft und damit auf Wiederholung angelegt war.

  • BFH, 07.11.2018 - X R 34/16

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Gewerbebetrieb ist nach der Definition in § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG eine selbständige und nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, sich als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und nicht als Ausübung von Land- oder Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit anzusehen ist; darüber hinaus darf es sich bei der Tätigkeit nach der Rechtsprechung nicht um private Vermögensverwaltung handeln (vgl. z.B. Senatsurteil vom 19. Oktober 2010 X R 41/08, BFH/NV 2011, 245, unter II.1.).
  • BFH, 23.08.2017 - X R 7/15

    Gewerblicher Grundstückshandel im Zusammenhang mit geschenkten Objekten -

    Dies ist aber lediglich dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäfts oder Vertrags eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden (ständige BFH-Rechtsprechung, s. z.B. Senatsurteil vom 19. Oktober 2010 X R 41/08, BFH/NV 2011, 245, Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2015 - X R 27/13

    Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand; Auslegung von

    Ferner folge aus dem Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/08 --richtig wohl X R 41/07-- (BFH/NV 2010, 860), dass für eine Obliegenheit keine Rückstellung gebildet werden könne.
  • BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Soweit darin ausgeführt wird, der Streitfall werfe "die zweifelhafte Rechtsfrage auf, ob --unter der Voraussetzung, dass die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten ist-- ein Steuerpflichtiger einen Anspruch auf Beachtung der Übergangsregelung unter Tz. 36 des BMF-Schreibens vom 24. Februar 2004 (BStBl I 2004, 286) hat, auch wenn er ein Großobjekt im Sinne der Tz. 29 dieses BMF-Schreibens veräußert hat", setzt sich die Beschwerdebegründung weder inhaltlich mit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) und den von ihm zitierten Fundstellen im Schrifttum noch generell mit den dazu bisher ergangenen Entscheidungen des BFH (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2010 X R 41/08, BFH/NV 2011, 245, unter II.8., und BFH-Beschluss vom 15. September 2006 IV B 96/05, BFH/NV 2007, 30) auseinander.
  • BFH, 03.03.2011 - IV R 10/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

    Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Steuerpflichtige rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf die Bebauung gerichteten Verträge (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791; vom 19. Februar 2009 IV R 12/07, BFH/NV 2009, 926; vom 16. September 2009 X R 48/07, BFH/NV 2010, 212; vom 19. Oktober 2010 X R 41/08, BFH/NV 2011, 245).
  • FG Köln, 25.04.2018 - 3 K 265/15

    Vorliegen einer gewerblichen bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit bei einer

    Darüber hinaus darf es sich bei der Tätigkeit nach der Rechtsprechung nicht um private Vermögensverwaltung handeln (BFH vom 16.09.2015, X R 43/12, BStBl. II 2016, 48; BFH vom 19.10.2010, X R 41/08, BFH/NV 2011, 245).
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - 6 K 2289/11

    Rückstellung bei einem Versicherungsvertreter

    Aus dem Orientierungssatz Nr. 7 des BFH-Urteils vom 09.12.2009 - X R 41/08 ergebe sich, dass für eine Obliegenheit keine Rückstellung gebildet werden könne.
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11

    Gewerblicher Grundstückshandel durch ein einziges Objekt trotz langjähriger

    Da im vorliegenden Fall der Generalunternehmervertrag mit der Firma V jedoch vom Zustandekommen des Kaufvertrages mit der Firma F-GmbH abhängig gewesen wäre, wären dem Kläger die Vertragsleistungen des Generalunternehmers zuzurechnen gewesen (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2010 X R 41/08, BFH/NV 2011, 245).
  • FG Köln, 26.07.2017 - 3 K 1384/14

    Gewerbesteuer: Tätigkeit als Personalberater unterliegt der Gewerbesteuer

  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08

    Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von

  • FG Düsseldorf, 21.03.2023 - 10 K 306/17

    Einkommensteuer: Abgrenzung von Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit und

  • FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10

    Übergang vom ruhenden zum aktiv tätigen Gewerbebetrieb im Grundstücksbereich -

  • FG Köln, 27.04.2022 - 2 K 553/18

    Streit um die rechtliche Qualifizierung der Einkünfte aus einer selbstständigen

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