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   BFH, 18.05.1988 - X R 42/81   

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https://dejure.org/1988,3520
BFH, 18.05.1988 - X R 42/81 (https://dejure.org/1988,3520)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1988 - X R 42/81 (https://dejure.org/1988,3520)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - X R 42/81 (https://dejure.org/1988,3520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses - Durchsetzung eines eigenen Vorsteueranspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.06.1970 - V R 92/66

    Verweisung einer Rechtssache - Gericht des ersten Rechtszugs - Gerichtsbarkeit -

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 42/81
    Zu Recht habe das FG die Feststellungsklage deshalb als zulässig angesehen, weil die Frage, ob sie, die Klägerin, fortlaufend zur Aufbewahrung von Unterlagen verpflichtet sei, ein "gegenwärtiges Rechtsverhältnis" (Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juni 1970 V R 92/66, 10/67, BFHE 99, 185, BStBl II 1969, 648) berühre.
  • BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70

    Feststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Nachteilige Verwaltungsakte -

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 42/81
    Die begehrte Feststellung braucht sich nicht auf das Rechtsverhältnis als Ganzes zu beziehen, sondern kann sich auf einzelne Berechtigungen oder Verpflichtungen beschränken, die aus einem umfassenden Rechtsverhältnis erwachsen (BFH-Urteil vom 27. Februar 1973 VII R 100/70, BFHE 109, 4, BStBl II 1973, 536).
  • BFH, 24.04.1986 - V R 110/76

    Vorsteuerabzug nur bei Vorliegen der Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 42/81
    Wenn sie sich hierum bemüht, handelt sie nicht in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten, sondern regelmäßig allein in Wahrung eigener Obliegenheiten (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 4 B 20.82

    Notwendigkeit einer grundsätzlichen Klärung im Revisionsverfahren - Beurteilung

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 42/81
    Es muß sich allerdings um ein eigenes abgabenrechtliches Verhältnis (vgl. § 33 FGO) der Klägerin handeln, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll (vgl. für den Anwendungsbereich des § 43 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 18. Mai 1982 4 B 20.82, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 43 VwGO Nr. 69).
  • BFH, 08.04.1981 - II R 47/79

    Familienstiftung - Feststellungsklage

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 42/81
    Dieses Interesse berechtigt aber nicht, eine Feststellungsklage als zulässig anzusehen, für welche die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 FGO nicht vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 8. April 1981 II R 47/79, BFHE 133, 308, BStBl II 1981, 581).
  • BFH, 22.04.1986 - VII R 184/85
    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 42/81
    Unter "Rechtsverhältnis" im Sinne dieser Vorschrift ist die sich aus einem konkreten Sachverhalt ergebende, aufgrund von Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen Personen zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1986 VII R 184/85, BFHE 146, 302, 304).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.1985 - 5 K 92/85
    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 42/81
    Für diesen ist die höchstrichterlich nicht geklärte Frage, ob die umsatzsteuerrechtlichen Pflichten zur Aufzeichnung und zur Belegführung (§ 22 Abs. 1 und 2 UStG 1967/1973/1980, § 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes [Mehrwehrtsteuer] - 1. UStDV - bzw. § 64 UStDV 1980) die körperliche Verfügbarkeit eines zollamtlichen (Ersatz-)Beleges fordern (vgl. hierzu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23. September 1985 5 K 92/85, Entscheidungen der Finanzgerichte 1986, 147), eine von mehreren unselbständigen Vorfragen für die Beurteilung von Rechtsbeziehungen zwischen ihm und den für ihn zuständigen Finanzbehörden.
  • BGH, 04.05.1984 - V ZR 27/83

    Herabsetzung der Kaufpreisrente bei Rückgang des Ertrages eines verkauften

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 42/81
    Nicht feststellungsfähig sind hingegen einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. Mai 1984 V ZR 27/83, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 256 ZPO Nr. 133; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl. 1983, § 94 II 1).
  • BFH, 03.07.1969 - IV R 71/67

    Außerordentliche Holznutzung - Wirtschaftliche Gründe - Mitunternehmer -

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 42/81
    Zu Recht habe das FG die Feststellungsklage deshalb als zulässig angesehen, weil die Frage, ob sie, die Klägerin, fortlaufend zur Aufbewahrung von Unterlagen verpflichtet sei, ein "gegenwärtiges Rechtsverhältnis" (Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juni 1970 V R 92/66, 10/67, BFHE 99, 185, BStBl II 1969, 648) berühre.
  • BFH, 10.07.1997 - V R 94/96

    Durchsetzung des Anspruchs auf Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem

    Auch die Feststellung einzelner Rechte und Pflichten, die auf diesem Rechtsverhältnis beruhen, kann begehrt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Mai 1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 41 FGO Tz. 2; Gräber/von Groll, a. a. O., § 41 Rz. 14).
  • FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14

    Minderung der festgesetzten Umsatzsteuer wegen der von der Versandapotheke an

    Es muss sich um ein eigenes abgabenrechtliches Verhältnis des Klägers zum Finanzamt handeln, da nur hierfür der Finanzrechtsweg eröffnet ist (vgl. § 33 FGO); ein Feststellungsbegehren, das allein die privatrechtlichen Beziehungen eines Klägers zu seinen Vertragspartnern und/oder ausschließlich deren abgabenrechtliche Verhältnisse betrifft, ist unzulässig (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 18.05.1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54; vom 11.04.1991 V R 86/85, BStBl II 1991, 729).

    Die Gerichte sind dementsprechend nur und erst zur Entscheidung berufen, wenn es sich um die ihnen obliegende Aufgabe der Gewährung von Rechtsschutz geht (vgl. Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO-Komm., § 41 Rz. 12.; Gräber/Levedag FGO § 41 Rz. 16; BFH, Urteile vom 20.07.1977 VII R 42/76, BStBl. II 1977, 767; vom 26.03.1981 VII R 14/78, BStBl. II 1981, 586, vom 18.05.1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54).

    § 41 Abs. 1 FGO gestattet keine Prozessstandschaft (vgl. BFH, Urteile vom 18.05.1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54; vom 25.04.2012 I R 2/11, BFH/NV 2012, 1649).

  • BFH, 30.03.2011 - XI R 12/08

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Bestimmung des Leistungsempfängers bei

    Es muss sich um ein eigenes abgabenrechtliches Verhältnis des Klägers zum FA handeln, da nur hierfür der Finanzrechtsweg eröffnet ist (vgl. § 33 FGO); ein Feststellungsbegehren, das allein die privatrechtlichen Beziehungen eines Klägers zu seinen Vertragspartnern und/oder ausschließlich deren abgabenrechtliche Verhältnisse betrifft, ist unzulässig (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. Mai 1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54; vom 11. April 1991 V R 86/85, BFHE 164, 219, BStBl II 1991, 729).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1174/17

    Gilt das MiLoG für ausländische Spediteure?

    Nicht feststellungsfähig sind hingegen einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses (BFH, Urteil vom 18. Mai 1988  - X R 42/81 -, BFH/NV 1989, 54; Beschluss vom 17. Dezember 2009 - V B 113/08 -, BFH/NV 2010, 939).
  • BFH, 23.09.1999 - XI R 66/98

    Spendenabzug bei Förderung weltanschaulicher Zwecke

    Nicht feststellungsfähig sind hingegen einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses (BFH-Urteile vom 22. April 1986 VII R 184/85, BFHE 146, 302; vom 18. Mai 1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54).
  • FG Münster, 27.07.2016 - 10 K 584/16

    Einkommensteuerliche Einordnung eines Grundstücks zum landwirtschaftlichen

    Als Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, aufgrund von Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen zu verstehen (BFH-Urteile vom 08.04.1981 II R 47/79, BStBl II 1981, 581, vom 18.05.1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54 und vom 23.09.1999 XI R 66/98, BStBl II 2000, 533; Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO-Komm., § 41 Rz. 107, 131).

    Nicht feststellungsfähig sind hingegen einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses (BFH-Urteile vom 18.05.1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54 und vom 23.09.1999 XI R 66/98, BStBl II 2000, 533; Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO-FGO-Komm, § 41 Rz. 117).

    Dieses Interesse berechtigt aber nicht, eine Feststellungsklage als zulässig anzusehen, für welche die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 FGO - hier das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses - nicht vorliegen (BFH-Urteil vom 18.05.1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54).

  • BFH, 11.04.1991 - V R 86/85

    - Zulässigkeit der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 1 FGO) nur bei schlüssig geltend

    Ist das Interesse an der Feststellung allein auf die privatrechtlichen Beziehungen des Klägers zu seinen Vertragspartnern und/oder ausschließlich auf deren abgabenrechtliche Verhältnisse gerichtet, so ist die Klage unzulässig (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54).

    Aus diesem Grunde ist auch eine gewillkürte Prozeßstandschaft, bei der der Kläger als Sachwalter die Rechte eines Dritten im eigenen Namen geltend machen könnte, nicht zulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 31. März 1981 VIII B 53/80, BFHE 133, 331, BStBl II 1981, 696, unter 4. b), und zur Feststellungsklage Urteil in BFH/NV 1989, 54).

  • BFH, 10.11.2010 - XI R 25/08

    Unzulässigkeit der Feststellungsklage einer Organgesellschaft - Rechtsverhältnis

    Es muss sich um ein eigenes abgabenrechtliches Verhältnis des Klägers zum FA handeln, denn nur hierfür ist der Finanzrechtsweg eröffnet (vgl. § 33 FGO); ein Feststellungsbegehren, das allein die privatrechtlichen Beziehungen eines Klägers zu seinen Vertragspartnern und/oder ausschließlich deren abgabenrechtliche Verhältnisse betrifft, ist unzulässig (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. Mai 1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54, und vom 11. April 1991 V R 86/85, BFHE 164, 219, BStBl II 1991, 729).
  • FG Düsseldorf, 12.07.2002 - 1 K 6618/99

    Voraussetzungen der Berechtigung eines deutschen Staatsangehörigen und dem

    Unter Rechtsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift ist die sich aus einem konkreten Sachverhalt ergebende, aufgrund von Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen Personen zu verstehen, wobei die begehrte Feststellung sich nicht auf das Rechtsverhältnis als Ganzes beziehen muss, sondern sich auch auf einzelne Berechtigungen oder Verpflichtungen beschränken kann, die aus einem umfassenden Rechtsverhältnis erwachsen (BFH, Urteil vom 18.05.1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54).

    Ein Feststellungsbegehren, welches ausschließlich abgabenrechtliche Verhältnisse Dritter betrifft, ist unzulässig (BFH, Urteile vom 10.07.1997 V R 94/96, BStBl II 1997, 707; vom 11.04.1991 V R 86/85, BStBl II 1991, 729 und in BFH/NV 1989, 54).

  • BFH, 17.12.2009 - V B 113/08

    Vertragsauslegung durch FG - Haupt- und Nebenleistung - keine Feststellungsklage

    Eine Feststellungsklage hinsichtlich von Vorfragen sieht das deutsche Verfahrensrecht in § 41 Abs. 1 FGO nicht vor (BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54).
  • FG Brandenburg, 26.04.1995 - 1 K 1228/94

    Umsatzsteuerbarkeit einer Optionsgebühr als echter Schadenersatz; Weigerung eine

  • FG Baden-Württemberg, 17.08.2015 - 9 K 488/13

    Kein Anspruch auf Anfertigung und Überlassung einer "Zweitakte" -

  • FG Nürnberg, 09.03.2010 - 2 K 1242/08

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Rechtsweg bei Geltendmachung des

  • FG Baden-Württemberg, 17.08.2015 - 9 K 3319/13

    Rechtsverhältnis i.S. des § 41 Abs. 1 FGO - Feststellungsinteresse für eine

  • FG München, 12.03.1997 - 7 K 2114/95

    Anforderungen an die Ermittlung des Gewerbeertrags; Begriff der

  • FG München, 27.02.2007 - 13 K 1179/04

    Erlöschen eines Anspruchs aus einem Steuerschuldverhältnis und Erledigung des

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