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   BFH, 14.03.2000 - X R 46/99   

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https://dejure.org/2000,1441
BFH, 14.03.2000 - X R 46/99 (https://dejure.org/2000,1441)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2000 - X R 46/99 (https://dejure.org/2000,1441)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2000 - X R 46/99 (https://dejure.org/2000,1441)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Schutz des Vertrauens auf Beibehaltung des steuerrechtlichen Kindbegriffs

  • Wolters Kluwer

    Steuerermäßigung - Kinder - Kindbegriff - Berufsausbildung

  • Judicialis

    EStG i.d.F. des JStErgG 1996 § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG i.d.F. des JStErgG 1996 § 34f Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinderförderung bei Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34f Abs 3, EStG § 32 Abs 4 Nr 2 Buchst a S 2
    Baukindergeld; Eigene Einkünfte; Grenzbetrag; Kind; Treu und Glauben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 319
  • BB 2000, 1023
  • DB 2000, 1054
  • BStBl II 2000, 344
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - X R 46/99
    Die Rechtsfolgen eines belastenden Gesetzes dürfen regelmäßig nicht für einen Zeitraum vor Verkündung der Norm eintreten, da der Betroffene bis zum Zeitpunkt der Verkündung darauf vertrauen können muss, nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen zu werden (st. Rspr. des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, BStBl II 1986, 628; vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78 ff., jeweils m.w.N.).

    Die Abschaffung einer Steuervergünstigung ist nach Auffassung des BVerfG nur dann unzulässig, wenn dadurch Grundrechte des Steuerpflichtigen oder ein rechtsstaatlich geschütztes Vertrauen verletzt werden (BVerfG in BVerfGE 72, 200, BStBl II 1986, 628; in BVerfGE 97, 67, 78 ff., jeweils m.w.N.).

    In dem Beschluss des BVerfG in BVerfGE 97, 67, 80 deutet sich möglicherweise eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung an.

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - X R 46/99
    Die Rechtsfolgen eines belastenden Gesetzes dürfen regelmäßig nicht für einen Zeitraum vor Verkündung der Norm eintreten, da der Betroffene bis zum Zeitpunkt der Verkündung darauf vertrauen können muss, nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen zu werden (st. Rspr. des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, BStBl II 1986, 628; vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78 ff., jeweils m.w.N.).

    Die Abschaffung einer Steuervergünstigung ist nach Auffassung des BVerfG nur dann unzulässig, wenn dadurch Grundrechte des Steuerpflichtigen oder ein rechtsstaatlich geschütztes Vertrauen verletzt werden (BVerfG in BVerfGE 72, 200, BStBl II 1986, 628; in BVerfGE 97, 67, 78 ff., jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - X R 46/99
    Daher ist das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder und "der Betreuungsbedarf" "als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums" von der Einkommensteuer freizustellen (Beschlüsse des BVerfG vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174, und 2 BvR 1057/91 u.a., BStBl II 1999, 182).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - X R 46/99
    Daher ist das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder und "der Betreuungsbedarf" "als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums" von der Einkommensteuer freizustellen (Beschlüsse des BVerfG vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174, und 2 BvR 1057/91 u.a., BStBl II 1999, 182).
  • BFH, 21.11.1989 - IX R 56/88

    Steuerermäßigung nach § 34f EStG nur für Kinder i. S. des § 32 EStG

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - X R 46/99
    Überwiegend soll § 34f EStG aber --wie alle übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen-- der durch den Unterhalt der Kinder eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen Rechnung tragen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. November 1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, BStBl II 1990, 216).
  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Deshalb kann die in Randzonen ohnehin zweifelhafte Unterscheidung zwischen Lenkungsnormen und "regulären" Steuerrechtsnormen für die Frage des Vertrauensschutzes nicht maßgeblich sein (vgl. Osterloh in I. Ebling (Hrsg.), Besteuerung von Einkommen --Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, Bd. 24--, 2001, 383, 404; die Maßgeblichkeit der Unterscheidung verneinen u.a. Offerhaus, DB 2001, 556, 559; Jachmann, Juristische Ausbildung --JA-- 2000, 152, 153; Schmehl, Die Verlängerung der Spekulationsfristen in § 23 EStG und der Wandel der Rückwirkungsdogmatik, 2001, 21; Arndt/Schuhmacher, NJW 1998, 1538, 1539; so auch nunmehr P. Kirchhof, StuW 2000, 221, 226; Hey, Steuerplanungssicherheit als Rechtsproblem, 2002, 309 ff.; a.A. BFH-Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99, BFHE 191, 319, BStBl II 2000, 344, unter II. 3. c; Urteil des FG Köln vom 27. Juni 2001 1 K 2374/01, FR 2002, 843; Az. des BFH: XI R 61/03; Tipke, Die Steuerrechtsordnung --StRO--, Bd. 1, 2. Aufl., 166 f.; A. Leisner, Kontinuität als Verfassungsprinzip, 2002, 574 ff.).
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Die genannte Wortwahl könnte jedoch dafür sprechen, dass das BVerfG hierbei nur steuerliche Lenkungsvorschriften mit von vornherein begrenzter Geltungsdauer im Blick hatte (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99, BFHE 191, 319, BStBl II 2000, 344; BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, 292, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03

    Baukindergeld nur bei steuerlich zu berücksichtigendem Kind

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil v. 14.3.2000, X R 46/99, BStBl II 2000, 344) sieht der Senat hierin keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung, denn nicht jede nachträgliche Verschlechterung von Rechtspositionen verstößt gegen das aus dem Rechtsstaatprinzip des Art. 20 GG beruhende Verbot rückwirkender Gesetze.

    Überwiegend soll § 34f EStG aber - wie alle übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen - der durch den Unterhalt der Kinder eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen Rechnung tragen (BFH-Urteile v. 14.3.2000, X R 46/99, BStBl II 2000, 344; v. 21.11.1989, IX R 56/88, BStBl II 1990, 216 ).

    Insoweit fehlt es an einer schützenswerten Vertrauensgrundlage, die der Änderung des Kindbegriffs im Rahmen des § 34f EStG entgegenstehen könnte (BFH-Urteil v. 14.3.2000, X R 46/99, BStBl II 2000, 344 ).

  • BFH, 08.11.2000 - II R 64/98

    Grunderwerbsteuer bei Personengesellschaften

    Ein solcher Eingriff in Rechtspositionen bedarf einer ausdrücklichen und klaren gesetzlichen Anordnung, unabhängig davon, ob diese Regelung als echte Rückwirkung (Rückbewirkung von Rechtsfolgen) oder als unechte Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. z.B. Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, Neue Juristische Wochenschrift 1998, 1547; vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99, Der Betrieb 2000, 1054) zu beurteilen wäre.
  • BFH, 20.11.2003 - III R 47/02

    Wegfall des Anspruchs auf Kinderzulage

    Trotz der für den Erwerb des Wohneigentums fortbestehenden finanziellen Belastung sieht es der Gesetzgeber nicht mehr als erforderlich an, eine weitere Begünstigung nach Wegfall der Kindeigenschaft zu gewähren (s. auch BFH-Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99, BFHE 191, 319, BStBl II 2000, 344, zu § 34f EStG, und dort auch zur weiteren Frage eines Vertrauensschutzes; ferner BFH-Beschluss vom 29. Mai 2000 X B 128/99, BFH/NV 2000, 1205).
  • BFH, 29.05.2000 - X B 128/99

    Baukindergeld; Wegfall nach Beendigung der Ausbildung der Kinder

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat mit Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99, BFH/NV 2000, 922 angeschlossen.

    Wie der Senat mit Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99 ausgeführt hat, gilt dies insbesondere für die Vereinbarkeit der Auslegung mit Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG).

  • LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04

    Wirtschaftsrecht

    Wegen der vor Verkündung der Neuregelung im zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Steuerjahr 2001 erzielten Einkünfte lag deshalb keine unzulässige zeitliche, sondern nur eine tatbestandliche Rückwirkung vor (vgl BVerfGE 72, 200ff, 250; BFH Urt. vom 14.3.2000, X R 46/99 ) .
  • FG Köln, 27.06.2001 - 1 K 2374/01

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung von § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

    Da die Abgeschlossenheit eines Sachverhalts im Steuerrecht erst angenom­men wird, wenn die Steuer entstanden ist, liegt auch dann lediglich eine unechte Rückwirkung vor, wenn das begünstigende Gesetz noch vor Ablauf des Jahres, rückwirkend auf den Beginn des Jahres aufgehoben wird (BFH-Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99, BStBl II 2000, 344; vgl. BVerfG-Entscheidung vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200 ff. mwN, BVerfG-Entscheidung vom 19. Dezember 1961 2 BvR 1/60, BVerfGE 13, 274).

    Ein schützenswertes Vertrauen kann nach Ansicht des Senats grundsätzlich nur durch solche steuerlichen Vergünstigungen entstehen, die den Zweck haben, den Steuerpflichtigen zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen (sog. Lenkungsnormen) und mit denen der Steuerpflichtige nach dem gesetzlichen Tatbestand für einen bestimmten Zeitraum sicher rechnen kann (BFH-Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99, BStBl II 2000, 344).

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 87/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes aus der Auflösung einer

    Danach kommt es nicht darauf an, ob - wie die Kläger behaupten - die Schulden das Vermögen der Konkursschuldnerin um ein Vielfaches übersteigen (siehe auch BFH, Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BStBl II 2000, 344).
  • FG München, 07.03.2001 - 7 V 498/01

    Verfassungsmäßigkeit der erstmaligen Anwendung der Neuregelung des § 50c Abs. 11

    Danach sind grundsätzlich unzulässig nachträgliche Eingriffe belastender Steuergesetze in abgeschlossene Tatbestände ("echte Rückwirkung" bzw. nach der neueren Terminologie des Bundesverfassungsgerichts "Rückbeziehung von Rechtsfolgen"; vgl. dazu zuletzt BFH-Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99, BStBl II 2000, 344 m.w.N.; vgl. auch Kirchhof, Finanz-Rundschau - FR- 2001, 221).

    Danach könnte - wie im Schrifttum bereits seit längerem gefordert - ein schützenswertes Vertrauen dann anzuerkennen sein, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf die bisherige Rechtslage zu Dispositionen veranlasst worden ist, die er aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr rückgängig machen kann (vgl. dazu BFH-Urteil in BStBl II 2000, 344, 346 m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.04.2004 - 5 K 1519/02

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05

    Aufwendungen für ein erstmaliges Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung ab

  • FG München, 25.10.2005 - 6 K 4796/03

    Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung des § 2a Abs. 4 EStG i.d.F. des StBereinG

  • FG Köln, 15.07.2002 - 15 K 2566/01

    Eigenheimzulage - Zeitpunkt der Berücksichtigung von Änderungen bei

  • FG Düsseldorf, 12.04.2022 - 10 K 1175/19

    Entstehung eines Auflösungsverlustes einer Gesellschaft i.R.v. Einkünften aus

  • FG Köln, 25.09.2003 - 15 K 4262/02

    Erstattungsanspruch bei zusammenveranlagten Ehegatten

  • FG Münster, 13.11.2000 - 4 K 8045/98

    Berechnung des Einkommens des Kindes zur Feststellung des Erreichens oder

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