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   BFH, 20.01.2015 - X R 49/13   

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https://dejure.org/2015,5896
BFH, 20.01.2015 - X R 49/13 (https://dejure.org/2015,5896)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2015 - X R 49/13 (https://dejure.org/2015,5896)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - X R 49/13 (https://dejure.org/2015,5896)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Anerkennung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Einzelunternehmen und einer Kapitalgesellschaft des Einzelunternehmers

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 7 S 1, GewStG § 7 S 1, GewStG § 7 S 1, EStG § 15, EStG § 15
    Anerkennung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Einzelunternehmen und einer Kapitalgesellschaft des Einzelunternehmers

  • Bundesfinanzhof

    Anerkennung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Einzelunternehmen und einer Kapitalgesellschaft des Einzelunternehmers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 S 1 GewStG 1991, § 7 S 1 GewStG 1999, § 7 S 1 GewStG 2002, § 15 EStG 1997, § 15 EStG 2002
    Anerkennung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Einzelunternehmen und einer Kapitalgesellschaft des Einzelunternehmers

  • IWW

    § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 76 FGO, § 7 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), §§ 8, 9 GewStG, § 15 EStG, § 7 GewStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung des Gewerbeertrages eines Einzelunternehmens durch Übernahme von Lohnkosten des Unternehmers als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Leistungen für das Einzelunternehmen ausführenden GmbH

  • rewis.io

    Anerkennung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Einzelunternehmen und einer Kapitalgesellschaft des Einzelunternehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 7 S. 1
    Erhöhung des Gewerbeertrages eines Einzelunternehmens durch Übernahme von Lohnkosten des Unternehmers als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Leistungen für das Einzelunternehmen ausführenden GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Steuerliche Anerkennung von Zahlungen zwischen einem Einzelunternehmer und der Kapitalgesellschaft des Einzelunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertragsverhältnisse zwischen einem Einzelunternehmer und seiner GmbH

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2015, 2295
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 09.07.1970 - IV R 16/69

    Erfindung - Betriebsaufspaltung der Betriebs-GmbH - Verwertung durch fremden

    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - X R 49/13
    Zur Begründung seiner nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage trug der Kläger vor, der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 9. Juli 1970 IV R 16/69 (BFHE 99, 533, BStBl II 1970, 722) entschieden, das Gehalt, welches der Inhaber des Besitzunternehmens als Gesellschafter-Geschäftsführer der Betriebs-GmbH beziehe, gehöre nicht zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb.

    Dem stehe auch die Entscheidung des BFH in BFHE 99, 533, BStBl II 1970, 722 nicht entgegen, da der dort geschilderte Sachverhalt einer Betriebsaufspaltung im vorliegenden Fall nicht vorliege.

    Die Entscheidung des FG stehe zudem im sachlichen Widerspruch zum Urteil des BFH in BFHE 99, 533, BStBl II 1970, 722.

    Ebenso wenig kommt es darauf an, dass im Rahmen einer Betriebsaufspaltung der Gesellschafter-Geschäftsführer der Betriebskapitalgesellschaft entsprechend dem vom Kläger zitierten BFH-Urteil in BFHE 99, 533, BStBl II 1970, 722 aufgrund seines Angestelltenverhältnisses Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen kann.

  • BFH, 29.07.2009 - I B 12/09

    Beherrschung einer GmbH durch eine Gruppe von Minderheitsgesellschaftern mit

    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - X R 49/13
    Der Vergütungsaufwand ist damit als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen (s. BFH-Beschluss vom 29. Juli 2009 I B 12/09, BFH/NV 2010, 66).

    Vereinbarungen können einem Fremdvergleich nicht standhalten, wenn der Geschäftsführer in nicht unerheblichem Ausmaß Nebentätigkeiten in einem gleichartigen Bereich ausüben darf (so war der Kläger des dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 66 zugrundeliegenden Rechtsstreits neben seinen Aufgaben als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Laborarztpraxis in eigener Arztpraxis tätig).

    Auf eine derartige Vereinbarung würde sich ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nicht einlassen (so auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 66).

  • BFH, 15.10.1997 - I R 80/96
    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - X R 49/13
    Für die Zuwendung eines Vermögensvorteils unmittelbar durch den Gesellschafter ist das Gesellschaftsverhältnis ursächlich, wenn ein Nichtgesellschafter bzw. eine dem Gesellschafter nicht nahe stehende Person bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (s. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 80/96, BFH/NV 1998, 624; vom 29. Juli 1997 VIII R 57/94, BFHE 184, 63, BStBl II 1998, 652, und vom 15. Mai 2013 VI R 24/12, BFHE 241, 287, BStBl II 2014, 495).
  • BFH, 16.07.2003 - I B 215/02

    VGA: fehlender Interessengegensatz zwischen KapG und beherrschenden

    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - X R 49/13
    Daher nimmt der BFH in ständiger Rechtsprechung bei beherrschenden Gesellschaftern eine gesellschaftsrechtliche und keine schuldrechtliche Veranlassung einer Leistung auch dann an, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an den beherrschenden Gesellschafter erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 13. November 1996 I R 149/94, BFHE 181, 494; vom 23. Oktober 1996 I R 71/95, BFHE 181, 328, BStBl II 1999, 35, und vom 16. Juli 2003 I B 215/02, BFH/NV 2003, 1613).
  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - X R 49/13
    Daher nimmt der BFH in ständiger Rechtsprechung bei beherrschenden Gesellschaftern eine gesellschaftsrechtliche und keine schuldrechtliche Veranlassung einer Leistung auch dann an, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an den beherrschenden Gesellschafter erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 13. November 1996 I R 149/94, BFHE 181, 494; vom 23. Oktober 1996 I R 71/95, BFHE 181, 328, BStBl II 1999, 35, und vom 16. Juli 2003 I B 215/02, BFH/NV 2003, 1613).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - X R 49/13
    d) Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer, der auf Grund seiner gesellschaftsrechtlichen Dispositionsbefugnis in der Kapitalgesellschaft seine Interessen durchsetzen kann, besteht wegen des fehlenden Interessengegensatzes zwischen ihm und der Gesellschaft insbesondere die Möglichkeit, den Gewinn der Gesellschaft mehr oder weniger beliebig festzusetzen und ihn zugunsten des Gesellschafters und zuungunsten der Gesellschaft zu beeinflussen (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1989 I R 172/87, BFHE 157, 138, BStBl II 1989, 673, und vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BFHE 173, 412, BStBl II 1994, 479).
  • BFH, 12.10.1995 - I B 46/95

    VGA bei Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - X R 49/13
    Das gilt selbst dann, wenn Leistung und Gegenleistung tatsächlich ausgewogen sein sollten (BFH-Beschluss vom 12. Oktober 1995 I B 46/95, BFH/NV 1996, 266).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 46/94

    Geschäftsführervergütung als Sonderbetriebseinnahme

    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - X R 49/13
    a) Zunächst entspricht es allgemeiner Auffassung, dass ein Einzelunternehmer mit sich selbst keine schuld- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen eingehen und deshalb auch den Gewinn gemäß § 15 EStG bzw. den Gewerbeertrag gemäß § 7 GewStG seines Einzelgewerbes nicht um einen Unternehmerlohn oder eine Geschäftsführervergütung mindern kann (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691, unter C.II.3; BFH-Urteile vom 6. Juli 1999 VIII R 46/94, BFHE 189, 139, BStBl II 1999, 720, unter 1., und vom 30. August 2007 IV R 14/06, BFHE 219, 36, BStBl II 2007, 942, unter II.3.c aa).
  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 57/94

    Forderungsverzicht als verdeckte Einlage

    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - X R 49/13
    Für die Zuwendung eines Vermögensvorteils unmittelbar durch den Gesellschafter ist das Gesellschaftsverhältnis ursächlich, wenn ein Nichtgesellschafter bzw. eine dem Gesellschafter nicht nahe stehende Person bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (s. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 80/96, BFH/NV 1998, 624; vom 29. Juli 1997 VIII R 57/94, BFHE 184, 63, BStBl II 1998, 652, und vom 15. Mai 2013 VI R 24/12, BFHE 241, 287, BStBl II 2014, 495).
  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an

    Auszug aus BFH, 20.01.2015 - X R 49/13
    Dies bestimmt sich nach dem Maßstab des Handelns eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BFHE 184, 482, BStBl II 1998, 573; vom 3. November 1998 I B 6/98, BFH/NV 1999, 672, vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFHE 197, 68, BStBl II 2004, 171, und vom 13. Dezember 2006 VIII R 31/05, BFHE 216, 214, BStBl II 2007, 393).
  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

  • BFH, 13.11.1996 - I R 149/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Sachsen, 10.01.2013 - 6 K 1822/10

    Gewerbeertrag Tätigwerden des Einzelunternehmers als

  • BFH, 26.04.1989 - I R 172/87

    Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei bestehendem Wettbewerbsverbot eines

  • FG Niedersachsen, 18.12.1979 - VI E 111/77
  • BFH, 15.05.2013 - VI R 24/12

    Zufluss von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld als Arbeitslohn bei einvernehmlicher

  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

  • BFH, 03.11.1998 - I B 6/98

    Verlagerung von Einkaufsrabatten in das Besitzunternehmen

  • BFH, 30.08.2007 - IV R 14/06

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Sondervergütung eines

  • BFH, 22.01.1964 - VI 306/62 U

    Einkünfte einer Kommanditgesellschaft aus Gewerbebetrieb als einheitlich

  • FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 49/13

    Einkommensteuerliche Zurechnung von Provisionseinkünften bei einer Ein-Mann-GmbH

    Nach Überzeugung des Senats sind auch die vom Beklagten angeführten Grundsätze für die steuerliche Beurteilung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter auf der einen Seite und der von ihm beherrschten GmbH auf der anderen Seite (vgl. etwa BFH-Urteil vom 20. Januar 2015 X R 49/13, BFH/NV 2015, 704) vorliegend nicht von Bedeutung.
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