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   BFH, 02.06.1989 - X R 5/85   

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https://dejure.org/1989,7529
BFH, 02.06.1989 - X R 5/85 (https://dejure.org/1989,7529)
BFH, Entscheidung vom 02.06.1989 - X R 5/85 (https://dejure.org/1989,7529)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 1989 - X R 5/85 (https://dejure.org/1989,7529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen des Prozessbevollmächtigten durch Organisationsverschulden - Umfang der Pflicht des Anwalts zur Überprüfung des Fristenkontrollbuchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05

    Wiedereinsetzung; Arbeitsüberlastung

    Denn eine Arbeitsüberlastung aufgrund einer Vielzahl von Verfahren ist grundsätzlich kein Wiedereinsetzungsgrund (BFH-Entscheidungen vom 2. Juni 1989 X R 5/85, BFH/NV 1990, 117, und vom 18. Januar 1989 I R 55/88, BFH/NV 1989, 704, sowie Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 110 AO 1977 Rz. 97, m.w.N.).
  • BFH, 13.10.1993 - X R 112/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist -

    Zur Begründung ist eine substantiierte und in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb dieser Zweiwochenfrist erforderlich (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Juni 1989 X R 5/85, BFH/NV 1990, 117).
  • BFH, 15.09.1992 - VIII R 26/91

    Folgen einer Fristversäumnis bei irrtümlicher Annahme der Zuständigkeit einer

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen Wiedereinsetzungsgründe im allgemeinen innerhalb der Antragsfrist im einzelnen vorgetragen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 1985 IX B 11/83, BFH/NV 1986, 224, und vom 2. Juni 1989 X R 5/85, BFH/NV 1990, 117; Schwarz, Abgabenordnung, Kommentar, § 110 Rz.14 m.w.N.).
  • BFH, 09.07.1992 - V R 62/91

    Anforderungen an das Vorliegen eines sogenanten "Büroversehens" als Voraussetzung

    Erforderlich ist eine vollständige Darstellung der Ereignisse, die zu der Fristversäumnis geführt haben (BFH-Beschlüsse vom 2. Juni 1989 X R 5/85, BFH/NV 1990, 117; vom 22.November 1991 IX B 44/90, BFH/NV 1992, 329).
  • FG Hamburg, 14.12.2000 - II 687/99

    Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten als Wiedereinsetzungsgrund

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