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   BFH, 18.01.1993 - X R 5/92   

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https://dejure.org/1993,1351
BFH, 18.01.1993 - X R 5/92 (https://dejure.org/1993,1351)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1993 - X R 5/92 (https://dejure.org/1993,1351)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1993 - X R 5/92 (https://dejure.org/1993,1351)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter

    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 5/92
    Die Kläger rügen weder, daß eine Begründung (§ 105 Abs. 5 FGO) überhaupt fehle, noch daß das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe, mithin die Begründung über einen wesentlichen Streitpunkt fehle (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638).
  • BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89

    Ersetzung der Entscheidungsgründe durch Bezugnahme auf andere bei Beginn der

    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 5/92
    Ein absoluter Revisionsgrund i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt nach ständiger Rechtsprechung allerdings vor, wenn das FG die Gründe seines Urteils hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunktes durch Bezugnahme auf eine andere von ihm erlassene Entscheidung ersetzt, die den Beteiligten bei Beginn der Revisionsfrist weder bekannt noch zugänglich war (z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 VII R 60/89, BFHE 162, 1 [BFH 31.07.1990 - VII R 60/89], BStBl II 1990, 1071 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 5/92
    Die Kläger rügen weder, daß eine Begründung (§ 105 Abs. 5 FGO) überhaupt fehle, noch daß das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe, mithin die Begründung über einen wesentlichen Streitpunkt fehle (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638).
  • BFH, 16.02.1995 - I R 36/94

    Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision

    An Gründen fehlt es, wenn die getroffene Entscheidung den Beteiligten nicht die Möglichkeit gibt, ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610; vom 15. April 1992 III R 31/91, BFH/NV 1993, 367; BFH-Urteil vom 3. Februar 1988 I R 134/84, BFHE 153, 14, BStBl II 1988, 588).

    Der Senat kann offenlassen, ob er der Auffassung des X. Senats folgen könnte, daß § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nur das Fehlen der rechtlichen Begründung, d. h. der Entscheidungsgründe betrifft (so in BFH/NV 1993, 610; anders Senatsurteil vom 23. Januar 1985 I R 292/91, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).

    Im übrigen begründen ggf. unzureichende und lückenhafte Darstellungen im Tatbestand keinen absoluten Revisionsgrund (z. B. BFH in BFH/NV 1993, 610).

  • BFH, 20.05.2005 - VIII B 161/04

    Abgrenzung Vorabgewinn/Sonderbetriebseinnahme

    Soweit die Revision ausnahmsweise auch zuzulassen ist, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich gewürdigt worden sind (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1992 III B 28/91, BFH/NV 1993, 610), fehlt es hier an der dafür erforderlichen Vergleichbarkeit.
  • BFH, 27.01.2000 - VII R 10/99

    Grundstücksveräußerungen - Veräußerungsmitteilungen -

    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlt es an Gründen, wenn die getroffene Entscheidung den Beteiligten nicht die Möglichkeit gibt, ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 1995 I R 36/94, BFH/NV 1995, 904; vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610).

    Ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ist aber nur gegeben, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH-Beschlüsse vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698, und in BFH/NV 1993, 610; BFH-Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403, 405) Zum einen ist für die Darstellung des Tatbestandes die Bezugnahme sogar gesetzlich vorgeschrieben (§ 105 Abs. 3 Satz 2 FGO), zum anderen sind den Beteiligten --über den Austausch-- der Klageschriftsatz und die übrigen jeweils von ihnen eingereichten Schriftsätze grundsätzlich bekannt bzw. nach § 78 FGO jederzeit im Wege der Akteneinsicht zugänglich.

  • BFH, 21.01.1999 - XI B 126/96

    Divergenz

    Damit fehlt es aber an dem für die Annahme einer Divergenz erforderlichen vergleichbaren Sachverhalt (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Dezember 1992 III B 28/91, BFH/NV 1993, 610).
  • BFH, 28.02.2000 - IX B 145/99

    Klagerücknahme; Wirksamkeit

    Eine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist nur dann gegeben, wenn das Urteil des FG bei gleichem, vergleichbarem oder gleichgelagertem vorliegendem und festgestelltem Sachverhalt in ein und derselben Rechtsfrage abweicht (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1992 III B 28/91, BFH/NV 1993, 610).
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 87/93

    Revision wegen befangenem Richter - Zulässigkeit der Erstellung des Urteilstenors

    Ein solcher liegt nur vor, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch schon dann, wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH- Beschlüsse vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698 m. w. N.).
  • BFH, 21.09.2000 - IX B 100/00

    Umsatzsteuerrechtliche Unternehmerbegriff und Liebhaberei

    Eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO liegt vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem, vergleichbarem oder gleich gelagertem Sachverhalt einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem --ebenfalls tragenden-- abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des BFH abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 1992 III B 28/91, BFH/NV 1993, 610; vom 13. Juli 1998 VIII B 82/97, BFH/NV 1999, 38, m.w.N.).
  • BFH, 01.10.1998 - VII B 1/98

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Mit vom BFH aufgestellten weitergehenden Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Abrechnungsbescheids bei mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalten kann eine Divergenz nicht begründet werden (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Dezember 1992 III B 28/91, BFH/NV 1993, 610).
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Rüge des Fehlens von

    Ein solcher liegt nur vor, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch schon dann, wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698 m. w. N.).
  • BFH, 09.12.1997 - I B 99/97

    Korrektur offensichtlich falscher bestandskräftiger Steuerfestsetzungen im

    Eine Abweichung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO setzt voraus, daß die Entscheidung des BFH und das Urteil des FG zu gleichen, vergleichbaren oder gleich gelagerten Sachverhalten ergangen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 1992 III B 28/91, BFH/NV 1993, 610; vom 30. Juni 1992 IV B 108/91, BFH/NV 1992, 821; Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 58; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rdnr. 17).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 5 B 47.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Divergenz zur

  • BFH, 18.06.1997 - X B 160/96

    Anforderungen an die grundsäätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 26.02.1998 - III B 201/96
  • BFH, 19.05.1995 - III B 60/92

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz oder der grundsätzlichen Bedeutung

  • FG München, 12.12.2002 - 15 K 4395/00

    Kein Anspruch des Einspruchsführers gegen das Finanzamt auf Ruhen seines

  • BFH, 24.10.1996 - IV R 38/95

    Voraussetzung der Rüge des Fehlens der Urteilsbegründung

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