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   BFH, 20.04.2005 - X R 53/04   

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https://dejure.org/2005,1547
BFH, 20.04.2005 - X R 53/04 (https://dejure.org/2005,1547)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2005 - X R 53/04 (https://dejure.org/2005,1547)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2005 - X R 53/04 (https://dejure.org/2005,1547)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a, Sätze 2 und 3, § 7 Abs. 1, § 52 Abs. 15 Sätze 2, 4, 6 und 7

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5
    AfA-Bemessungsgrundlage bei Entnahme eines Wirtschaftsguts, das zu LuF-Betriebsvermögen gehört und Wiedereinlage in ein anderes Betriebsvermögen innerhalb von drei Jahren

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a, Sätze 2 und 3, § 7 Abs. 1, § 52 Abs. 15 Sätze 2, 4, 6 und 7

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a; ; EStG § ... 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3; ; EStG § 7 Abs. 1; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 2; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 4; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 6; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von drei Jahren nach einer steuerfreien Entnahme

  • datenbank.nwb.de

    AfA-Bemessungsgrundlage bei Einlage einer Wohnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilwert als AfA-Bemessungsgrundlage bei steuerfreier Entnahme eines Wohngebäudes aus landwirtschaftlichem Betriebsvermögen und Wiedereinlage in gewerbliches Betriebsvermögen ? Abgrenzung zur Rechtsprechung bei Privatvermietung nach Entnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Einlage eines landwirtschaftlichen Gebäudes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einlage eines landwirtschaftlichen Gebäudes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung für eine Wohnung bei Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken; Zulässigkeit der Rückbeziehung einer Entnahme als tatsächlichen Vorgang auf einen vor der Entnahmehandlung liegenden Zeitpunkt; Geltung einer Wohnung als entnommen bei ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gebäudeabschreibung
    Degressive AfA nach § 7 Abs. 5 EStG
    Allgemein

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 5, EStG § 7, EStG § 52 Abs 15 S 7
    Einlagewert; Entnahme; Teilwert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 100
  • BB 2005, 1950
  • BB 2005, 2234
  • DB 2005, 2055
  • DB 2007, 2
  • BStBl 2005 II Seite, 698
  • BStBl II 2005, 698
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92

    Geringwertige Wirtschaftsgüter - Anschaffungskosten - Überschußeinkünfte -

    Auszug aus BFH, 20.04.2005 - X R 53/04
    Demgegenüber gilt im Falle der Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen als Anschaffungskosten i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung der Wert, mit dem das Wirtschaftsgut bei der Einlage zu bewerten ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 1994 IV R 101/92, BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638, und vom 19. Juli 1994 VIII R 75/91, BFHE 175, 90, BStBl II 1994, 846; zuletzt Beschluss vom 16. Dezember 2004 III R 8/98, BFH/NV 2005, 456).

    c) Der erkennende Senat weicht mit dieser Auslegung nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638 und vom BFH-Beschluss vom 15. November 2002 XI B 2/02 (BFH/NV 2003, 466) ab.

  • BFH, 06.11.2003 - IV R 41/02

    Rückwirkende Abwahl der Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 20.04.2005 - X R 53/04
    Die Abwahl kann noch nachträglich für ein bereits abgelaufenes, nicht bestandskräftig veranlagtes Kalenderjahr erklärt werden (BFH-Urteile vom 5. Juni 2003 IV R 24/02, BFH/NV 2003, 1552; vom 6. November 2003 IV R 41/02, BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419).

    Ohne Bedeutung ist eine Nutzungsänderung in der Zeit zwischen dem fiktiven Entnahmezeitpunkt und dem Zeitpunkt, zu dem die Nutzungswertbesteuerung abgewählt wird (BFH-Urteil in BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419, in Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 24. Oktober 1996 IV R 43/95, BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50; vgl. auch Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Bd. 1, Teil A, Rz. 171 f.; von Schönberg, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 431).

  • FG München, 24.10.1996 - 15 K 1102/96

    Bemessungsgrundlage für die Abschreibung für Abnutzung (AfA) für eine Wohnung ;

    Auszug aus BFH, 20.04.2005 - X R 53/04
    Dies ist im Streitfall der Teilwert im Zeitpunkt der fiktiven Entnahme ungeachtet des Umstands, dass der Entnahmegewinn gemäß § 52 Abs. 15 Satz 7 EStG a.F. steuerfrei geblieben ist (ebenso Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 24. Aufl., § 6 Rz. 438; Hiller in Lademann/Söffing, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 13 Anm. 80c; Kanzler in Leingärtner/ Kanzler, Besteuerung der Landwirte, Kap. 17 Rz. 274, und Martens in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 13 Rz. 111; a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. März 1996 V 553/92, EFG 1996, 1208; FG München, Urteil vom 24. Oktober 1996 15 K 1102/96, EFG 1997, 791; Felsmann, a.a.O., Bd. I, Teil A, Rz. 171 a; Blümich/Stuhrmann, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Nebengesetze, Kommentar, § 21 EStG Rz. 363; ebenso wohl auch Kleeberg in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 13 Rdnr. D 38).

    Hieraus folgt aber entgegen der Auffassung des FG nicht, dass es dem Steuerpflichtigen versagt sein soll, im Wege kurzfristiger Entnahmen und Wiedereinlagen, Wertsteigerungen aus der Zeit vor der Entnahme, die steuerfrei geblieben sind, in Form der Einlage zu dem auch diese Wertsteigerungen umfassenden Teilwert wieder dem Betriebsvermögen zuzuführen (a.A. FG München, Urteil in EFG 1997, 791).

  • BFH, 05.12.1996 - IV R 83/95

    Auch für vor dem 1. Januar 1980 vorgenommene Einlagen entspricht der Einlagewert

    Auszug aus BFH, 20.04.2005 - X R 53/04
    § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG ist auch dann einschlägig, wenn die bei der früheren Entnahme aufgedeckten stillen Reserven nicht der Besteuerung unterworfen worden sind (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1996 IV R 83/95, BFHE 182, 137, BStBl II 1997, 287).

    Soweit in der genannten Vorschrift auf den "angesetzten" Entnahmewert abgestellt wird, bringt diese Formulierung nur zum Ausdruck, dass bei einer erfolgten Entnahmebesteuerung der dort "angesetzte" Wert zu übernehmen ist (BFH-Urteil in BFHE 182, 137, BStBl II 1997, 287, unter 2. b der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 03.05.1994 - IX R 59/92

    Die AfA ist bei einer vermieteten Wohnung nach den ursprünglichen Anschaffungs-

    Auszug aus BFH, 20.04.2005 - X R 53/04
    Dem vom Senat befürworteten Ergebnis steht die Rechtsprechung des IX. Senats nicht entgegen, nach welcher die AfA für eine gemäß § 52 Abs. 15 EStG a.F. steuerfrei entnommene Wohnung, die zur Erzielung privater Überschusseinkünfte eingesetzt wird, nicht nach dem Entnahmewert, sondern nach den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bemessen ist (BFH-Urteile vom 3. Mai 1994 IX R 59/92, BFHE 174, 422, BStBl II 1994, 749, und vom 21. Juni 1994 IX R 24/92, BFH/NV 1995, 287; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Dezember 1993 X R 158/90, BFH/NV 1994, 476).
  • BFH, 19.01.1984 - IV R 224/80

    Wertungsfreiheit - Einkommensteuergesetz - Geringfügigkeit

    Auszug aus BFH, 20.04.2005 - X R 53/04
    § 7 EStG ist in Fällen einer Einlage als Anordnung einer gleichmäßigen Verteilung des Einlagewerts i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 EStG zu verstehen (BFH-Urteil vom 19. Januar 1984 IV R 224/80, BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312).
  • BFH, 16.12.2004 - III R 8/98

    Einlage eines Bodenschatzes in das Betriebsvermögen und AfS-Vorlage an den Großen

    Auszug aus BFH, 20.04.2005 - X R 53/04
    Demgegenüber gilt im Falle der Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen als Anschaffungskosten i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung der Wert, mit dem das Wirtschaftsgut bei der Einlage zu bewerten ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 1994 IV R 101/92, BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638, und vom 19. Juli 1994 VIII R 75/91, BFHE 175, 90, BStBl II 1994, 846; zuletzt Beschluss vom 16. Dezember 2004 III R 8/98, BFH/NV 2005, 456).
  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 75/91

    Keine Absetzungen für Substanzverringerung bei Bodenschätzen, die im

    Auszug aus BFH, 20.04.2005 - X R 53/04
    Demgegenüber gilt im Falle der Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen als Anschaffungskosten i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung der Wert, mit dem das Wirtschaftsgut bei der Einlage zu bewerten ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 1994 IV R 101/92, BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638, und vom 19. Juli 1994 VIII R 75/91, BFHE 175, 90, BStBl II 1994, 846; zuletzt Beschluss vom 16. Dezember 2004 III R 8/98, BFH/NV 2005, 456).
  • BFH, 21.06.1994 - IX R 24/92

    Steuerliche Berücksichtigung der stillen Reserven eines entnommenen Gebäudes bei

    Auszug aus BFH, 20.04.2005 - X R 53/04
    Dem vom Senat befürworteten Ergebnis steht die Rechtsprechung des IX. Senats nicht entgegen, nach welcher die AfA für eine gemäß § 52 Abs. 15 EStG a.F. steuerfrei entnommene Wohnung, die zur Erzielung privater Überschusseinkünfte eingesetzt wird, nicht nach dem Entnahmewert, sondern nach den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bemessen ist (BFH-Urteile vom 3. Mai 1994 IX R 59/92, BFHE 174, 422, BStBl II 1994, 749, und vom 21. Juni 1994 IX R 24/92, BFH/NV 1995, 287; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Dezember 1993 X R 158/90, BFH/NV 1994, 476).
  • BFH, 24.11.1994 - IV R 25/94

    AfaA bei einem im Privatvermögen gehaltenen, bei einer beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 20.04.2005 - X R 53/04
    In Übereinstimmung hiermit hat der BFH in anderem Zusammenhang entschieden, dass sich die Höhe der Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (nunmehr § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG) für ein im Privatvermögen gehaltenes Fahrzeug, welches bei einer betrieblich veranlassten Fahrt beschädigt wird, nach den Anschaffungskosten abzüglich der normalen AfA bemisst, die der Steuerpflichtige hätte in Anspruch nehmen können, wenn er das Fahrzeug im Betriebsvermögen gehalten hätte (BFH-Urteil vom 24. November 1994 IV R 25/94, BFHE 176, 379, BStBl II 1995, 318).
  • BFH, 15.11.2002 - XI B 2/02

    AfA; erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

  • BFH, 03.07.1984 - IX R 45/84

    Keine Nachholung versehentlich unterlassener Afa nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG und

  • BFH, 15.12.1993 - X R 158/90

    AfA-Bemessungsgrundlage nach Betriebsaufgabe ohne Aufdeckung stiller Reserven (§

  • BFH, 24.05.1993 - V B 33/93

    Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer als

  • BFH, 12.09.2002 - IV R 66/00

    Einkommensteuer - Gewinn - Betriebsvermögen - Veräußerung - Entnahme - Verhältnis

  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.1996 - V 552/95

    Voraussetzungen der Absetzung für Abnutzung (AfA); Ermittlung der

  • BFH, 06.08.1998 - IV R 6/98

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02

    LuF; Nutzungswertbesteuerung; Entnahme

  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 2/99

    Steuerfreie Veräußerung einer selbstgenutzten Wohnung im Betriebsvermögen

  • BFH, 24.10.1996 - IV R 43/95

    Umfang der steuerfreien Entnahme bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung durch

  • FG Schleswig-Holstein, 05.12.2003 - 1 K 186/98

    AfA-Bemessungsgrundlage bei steuerfreier Entnahme einer Wohnung und Wiedereinlage

  • BFH, 25.10.2018 - IV R 35/16

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach §

    Das gilt selbst dann, wenn die der Einlage vorhergehende Entnahme aus einem anderen Betriebsvermögen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht der Besteuerung unterworfen wird (BFH-Urteil vom 20. April 2005 X R 53/04, BFHE 210, 100, BStBl II 2005, 698, unter II.3.b).
  • BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche

    b) Die Gesetzesergänzung lässt --wie der Bundesfinanzhof (BFH) zwischenzeitlich ausgeführt hat-- die Bewertung der Einlage gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert unberührt und ordnet demgemäß lediglich an, dass die Bemessungsgrundlage der AfA um die in der Zeit vor der Einlage in Anspruch genommenen Abschreibungen zu kürzen sei und somit den Einlagewert unterschreite bzw. unterschreiten könne (BFH-Urteil vom 20. April 2005 X R 53/04, BFHE 210, 100, BStBl II 2005, 698, unter II.4. der Gründe).
  • BFH, 29.10.2019 - VIII R 16/16

    Zur Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO, da die Kläger bei einer Kostenteilung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO weniger als 5 % der Kosten zu tragen hätten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20.04.2005 - X R 53/04, BFHE 210, 100, BStBl II 2005, 698).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 40/06

    Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage zum Teilwert

    Der erkennende Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung ausgeführt, § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG bestimme keinen besonderen Einlagewert für zum Teilwert eingelegte Wirtschaftsgüter (vgl. Senatsurteil vom 20. April 2005 X R 53/04, BFHE 210, 100, BStBl II 2005, 698).

    § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG umschreibt eine vom Einlagewert abweichende AfA-Bemessungsgrundlage und nicht eine Begrenzung des AfA-Volumens (vgl. bereits Senatsentscheidung in BFHE 210, 100, BStBl II 2005, 698).

  • FG Köln, 20.05.2015 - 3 K 1146/13

    Ermittlungspflicht des Finanzamtes

    Gering unterliegt ein Beteiligter nur, wenn er bei einer verhältnismäßigen Teilung nach § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO weniger als 5% der Kosten des Verfahrens zu tragen hätte und außerdem kein hoher Streitwert vorliegt (BFH, Urteil vom 20.04.2005 X R 53/04, BStBl II 2005, 698).
  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 46/07

    Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage zum Teilwert

    Wie bereits der X. und der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) zutreffend ausgeführt haben, bestimmt § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG indes keinen besonderen Einlagewert für zum Teilwert eingelegte Wirtschaftsgüter (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 2005 X R 53/04, BFHE 210, 100, BStBl II 2005, 698; vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, und IV R 66/05, BFH/NV 2008, 1301; vgl. auch Wacker, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 692, und Wendt, Finanz-Rundschau 2008, 915).
  • BFH, 18.03.2013 - III R 35/10

    Verhältnismäßige Teilung der Kosten bei Teilabhilfe - geringes Unterliegen i. S.

    Bei einer Quote von 1/10 kann davon nach der Spruchpraxis des BFH nicht mehr ausgegangen werden (BFH-Beschluss vom 24. Mai 1993 V B 33/93, BFH/NV 1994, 133; BFH-Urteil vom 20. April 2005 X R 53/04, BFHE 210, 100, BStBl II 2005, 698).
  • BFH, 18.03.2013 - III R 5/09

    Erledigung der Hauptsache ohne Erledigungserklärung des beigetretenen BMF -

    Bei einer Quote von 8 % kann davon nach der Spruchpraxis des BFH nicht mehr ausgegangen werden (BFH-Beschluss vom 24. Mai 1993 V B 33/93, BFH/NV 1994, 133; BFH-Urteil vom 20. April 2005 X R 53/04, BFHE 210, 100, BStBl II 2005, 698).
  • BFH, 18.05.2010 - X R 7/08

    Degressive AfA nach Einlage - Einlage ist ein anschaffungsähnlicher Vorgang -

    Das gilt nach dem Senatsurteil vom 20. April 2005 X R 53/04 (BFHE 210, 100, BStBl II 2005, 698) auch dann, wenn, wie hier, die Einlage nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG zum Teilwert, sondern nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a, Satz 2 EStG bewertet wird.
  • BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05

    Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche

    b) Die Gesetzesergänzung lässt --wie der Bundesfinanzhof (BFH) zwischenzeitlich ausgeführt hat-- die Bewertung der Einlage gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert unberührt und ordnet demgemäß lediglich an, dass die Bemessungsgrundlage der AfA um die in der Zeit vor der Einlage in Anspruch genommenen Abschreibungen zu kürzen sei und somit den Einlagewert unterschreite bzw. unterschreiten könne (BFH-Urteil vom 20. April 2005 X R 53/04, BFHE 210, 100, BStBl II 2005, 698, unter II.4. der Gründe).
  • FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10

    Einordnung eines späteren Verlust von auch noch nach Beginn der Liquidation von

  • FG Niedersachsen, 20.02.2019 - 9 K 139/16

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG für ein zuvor aus dem

  • BFH, 17.03.2010 - X R 34/09

    AfA nach Einlage

  • BFH, 25.10.2018 - IV R 41/16

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach §

  • FG Münster, 19.09.2019 - 5 K 2510/18

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Turniererlösen für Bestreiten von

  • FG Niedersachsen, 23.11.2005 - 12 K 429/02

    Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung nach Betriebsaufgabe bei

  • FG Sachsen, 05.11.2007 - 5 K 1571/05

    Höhe der Bemessungsgrundlage der Abschreibungen für die Abnutzung (AfA) eines

  • BFH, 18.06.2013 - III R 19/09

    Verhältnismäßige Teilung der Kosten bei Teilabhilfe - geringes Unterliegen i. S.

  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 647/06

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, Abzug dauernder Lasten, Freibetrag zur

  • FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 11 K 449/03

    Maßgeblichkeit der fortgeführten Anschaffungskosten und Herstellungskosten für

  • FG Nürnberg, 15.08.2018 - 2 V 888/18

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20

    Werbungskostenabzug bei Eigenbedarfskündigung und Zusammenlegung von Wohnungen

  • BFH, 21.02.2008 - IX B 233/07

    AfA-Bemessungsgrundlage bei nach § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG a.F. entnommener

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.09.2008 - 2 K 1712/08

    Zweck der Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000

  • FG Düsseldorf, 05.06.2012 - 4 V 1280/12
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