Rechtsprechung
   BFH, 18.09.2003 - X R 54/01   

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 e, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1
    Miteigentum; Nutzungsrecht; Wirtschaftliches Eigentum; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2005, 9



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 50/07  

    Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines

    Technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer fallen in der Regel zusammen; ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer ausnahmsweise kürzer, kann sich der Steuerpflichtige nach ständiger Rechtsprechung darauf berufen (BFH-Urteil vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, unter II.3.a der Gründe).

    Nutzungsdauer ist in diesen Fällen der Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch abnutzt (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 474, unter II.3.a der Gründe).

  • BFH, 29.04.2009 - I R 74/08  

    Steuerrecht - Zur Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

    Dementsprechend mindert sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht dadurch, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut vor Beendigung seines technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehrs veräußert (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 23. September 2008 I R 47/07, BFHE 223, 56, dort zur tatsächlichen Nutzungsdauer und Nutzbarkeit eines zunächst als Musterhaus genutzten Gebäudes nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb).
  • BFH, 23.09.2008 - I R 47/07  

    Steuerrecht - Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers

    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59; vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474; vom 4. März 2008 IX R 16/07, BFH/NV 2008, 1310).
mehr
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 16/08  

    Absetzung für Abnutzung bei einem Pflegeheim - Differenzierung zwischen

    Das FG hat danach im Rahmen von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG den Zeitraum zu schätzen, in dem das Gebäude erfahrungsgemäß vom jeweiligen Eigentümer verwendet werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311 unter II.1., sowie vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474).

    § 7 Abs. 4 und 5 EStG gehen aus steuer- und wohnungspolitischen Gründen von einer kurzen Lebensdauer von Gebäuden aus (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 474 unter II.2., m.w.N.), die zu dem auf den jeweiligen Eigentümer zu beziehen ist.

  • FG Hessen, 14.05.2007 - 4 K 1716/04  

    Abschreibungsdauer der Musterhäuser eines Fertigbauunternehmens

    Maßgeben für die Bestimmung der Nutzungsdauer ist somit nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 18. September 2003 X R 54/01, abgedruckt in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2004, 474 zur Nutzungsdauer von Gebäuden und vom 19. November 1997 X R 78/94, BStBl II 1998, 59 zu beweglichen Wirtschaftsgütern; beide Entscheidungen jeweils m.w.N.).

    Etwas anderes hat der 1. Senat des BFH in seinem Urteil vom 22. August 1984 (I R 198/80, BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126) lediglich für den Fall angenommen, dass sich ein Steuerpflichtiger beim Verkauf eines Grundstücks in Erfüllung einer Vertragsverpflichtung entschließt, ein selbst hergestelltes oder mit Nutzungsabsicht erworbenes Gebäude abzureißen; in diesem Falle seien die restlichen Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten im Wege der AfA für die verbleibende Nutzungsdauer zu verteilen (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 18. September 2003, X R 54/01, BFH/NV 2004, 474).

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 16/07  

    Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden

    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59; vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2006 - IX R 33/05  

    Wirtschaftliches Eigentum durch Anbau an Wohnung

    Denn ausgehend von einer voraussichtlichen Nutzungsdauer bei Gebäuden (Massivbauten) von 100 Jahren (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, unter 2.) hat das FG für das seit 1950 --wenn nicht schon früher-- existierende Gebäude einen wirtschaftlichen Verbrauch ungefähr mit Ablauf des Nutzungsrechts im Jahre 2048 angenommen, so dass der Klägerin als Nutzungsberechtigter wirtschaftlich Substanz und Ertrag der Wohnung zustehen.
  • BFH, 19.04.2005 - IX B 159/04  

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bau auf fremdem Grund und Boden

    Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aufgeworfenen Fragen zum wirtschaftlichen Eigentum (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--) in Fällen der Errichtung eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden für eigene Rechnung sind geklärt (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281, unter teilweiser Änderung seiner im BFH-Urteil vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, vertretenen Auffassung; vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741; vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474) und im Streitfall nicht klärungsfähig.
  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 215/00  

    Unentgeltliche Grundstücksübertragung trotz vorheriger Bauaufwendungen des

    Denn wenn zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander fallen, steht die Eigenheimförderung nach § 10e EStG dem wirtschaftlichen Eigentümer zu (ständige Rechtsprechung des BFH, s. z.B. BFH-Urteil vom 18. September 2003 X R 54/01, HFR 2004, 193), wobei wirtschaftliches Eigentum im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO grundsätzlich auch an einem realen Gebäudeteil möglich ist (BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182; BStBl II 2001, 481).
  • FG Köln, 28.09.2006 - 15 K 379/03  

    Nutzungsdauer von einem zum Betrieb einer Paketverteilungsanlage vermieteten

    Dagegen kommt es nicht darauf an, wie lange der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut tatsächlich verwendet oder voraussichtlich verwenden wird; denn die tatsächliche Nutzungsdauer wird nicht dadurch vermindert, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut vor Beendigung seines technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehrs veräußert; maßgebend ist somit die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474).
  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02  

    Kein begünstigter Erwerb wirtschaftlichen Eigentums bei Ablösung eines dinglichen

  • BVerwG, 28.09.2011 - 9 B 21.11  

    Anforderungen an die Eigentumszurechnung an einem Wirtschaftsgut i.S.d. §

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2007 - 5 K 2818/04  

    Höhe der Absetzung für Abnutzung eines im Privatvermögen befindlichen Gebäudes

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 64/04  
  • FG Sachsen, 06.10.2011 - 6 K 552/09  
  • FG Sachsen, 22.09.2009 - 6 K 1365/05  

    Feststellung eines Grundstückswerts nach § 148 BewG; Schenkung von im

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